Die Sprache der Liturgie


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

29 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 Latein als Liturgiesprache des westlichen Ritus
1.1 Von der griechischen zur lateinischen Liturgiesprache
1.2 Exkurs: Das orientalische Prinzip
1.3 Erste Ausnahmen in der westlichen Liturgie
1.4 Das Konzil von Trient und die Liturgiesprache
1.5 Zwischen Trient und dem Zweiten Vatikanischen Konzil

2 Das Zweite Vatikanische Konzil
2.1 Die Vorbereitung
2.2 Die Konzilsdebatte
2.2.1 Artikel 36 und 39
2.2.2 Artikel 54
2.2.3 Artikel 63
2.2.4 Artikel 101
2.2.5 Artikel 113
2.2.6 Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

3 Ausführung und Resonanz
3.1 Instruktionen des Hl. Stuhls zur Einführung der Volkssprache
3.1.1 Inter Oecumenici (26. September 1964)
3.1.2 Tres abhinc annos (4. Mai 1967)
3.1.3 De interpretatione textuum liturgicorum (25.1.1969)
3.1.4 Liturgicae instaurationes (5. September 1970)
3.1.5 Varietates legitimae (21. Jan. 1994)
3.1.6 Liturgiam authenticam (28.3.2001)

4 Schluss

5 Literatur

0 Einleitung

Beginnen möchte ich diese Abhandlung über die Liturgiesprache mit einer provokanten Äußerung, die der Benediktinerpater und große Verteidiger der römischen Liturgie Prosper Guéranger[1] in seiner Liturgischen Unterweisung aus dem Jahr 1840 machte:

„Haß gegen die lateinische Sprache ist dem Herzen aller Feinde Roms angeboren; sie sehen in ihr das Band der Katholiken auf dem Erdkreise, das Arsenal der Rechtgläubigkeit gegen alle Subtilitäten des Sektengeistes … Gestehen wir es, es ist ein Meisterstück des Protestantismus, der heiligen Sprache den Krieg erklärt zu haben; wenn es gelingen könnte, sie zu zerstören sein Triumph würde weit vorgerückt sein.“[2]

Nun besteht die landläufige Meinung, das II. Vatikanische Konzil habe das Latein als Liturgiesprache abgeschafft und tatsächlich findet man mit Ausnahme mancher Ordenskirchen, ich denke z.B. an die Zisterzienser, kaum noch Messen in lateinischer Sprache.[3] Dieses Verschwinden des Lateinischen ist meines Erachtens auch nicht auf die katholische Kirche in Deutschland beschränkt. Liest man die Texte des Konzils, so erkennt man nicht nur hier, dass die Konzilsinterpretation bzw. dessen Umsetzung häufig mit den Texten verwechselt wird, obwohl sie nicht selten über die Textintention hinausgeht.

Wir werden sehen, dass es den Konzilsvätern um die Zulassung der Volkssprache ging, ohne dass damit das Latein gänzlich verdrängt wird. Ein kluger Mann hat einmal festgestellt: „Das Konzil wollte die Volkssprache in der Liturgie, nicht die Liturgie in der Volkssprache.“ Bei meinen Vorbereitungsarbeiten unterhielt ich mich auch mit Pater Manfred Probst, der seit vielen Jahren als Liturgiewissenschaftler an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar tätig ist. Er gab den Rigoristen die Schuld an der Entwicklung, die entweder gänzlich beim Latein bleiben wollten, oder die ganz zur Muttersprache wechseln wollten. Er vertrat die Auffassung, dass man eine gesunde Mischung hätte wählen sollen.

Angesichts der heutigen Globalisierung, dem unverminderten Reisetrend und der Tendenz, alles in englischer Sprache auszudrücken, ist es sicher ein Verlust, dass die katholische Kirche ihre weltweite Sprache nahezu aufgegeben hat und man nicht mehr in der ganzen Welt an einer Messe aktiv teilnehmen und mitbeten kann.

Doch was hatte das Konzil denn eigentlich beschlossen? Dies soll nun bereits in der Einleitung dokumentiert werden. Unser Thema wird in sechs Artikeln der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium behandelt. Es handelt sich um die Artikel 36, 39, 54, 63, 101 und 113. Der Wortlaut[4]:

„36. § 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

- 2. Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in den anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen gemäß den Regeln, die hierüber in den folgenden Kapiteln im einzelnen aufgestellt werden.
- 3. Im Rahmen dieser Regeln kommt es der für die einzelnen Gebiete zuständigen kirchlichen Instanz zu, im Sinne von Art. 22 § 2[5] - gegebenenfalls nach Beratung mit den Bischöfen der angrenzenden Gebiete des gleichen Sprachraumes - zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Muttersprache gebraucht werden darf. Die Beschlüsse bedürfen der Billigung, das heißt der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl.
- 4. Die in der Liturgie gebrauchte muttersprachliche Übersetzung des lateinischen Textes muß von der obengenannten für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden.“

„39. Innerhalb der Grenzen, die in der ‚editio typica’ der liturgischen Büchern bestimmt werden, wird es Sache der für ein Gebiet im Sinne von Art. 22§ 2 zuständigen Autorität sein, Anpassungen festzulegen, besonders hinsichtlich der Sakramentenspendung, der Sakramentalien, der Prozessionen, der liturgischen Sprache, der Kirchenmusik und der sakralen Kunst, jedoch gemäß den Grundregeln, die in dieser Konstitution enthalten sind.“

Artikel 54 befindet sich im zweiten Kapitel der Konstitution, das sich mit dem Geheimnis der heiligen Eucharistie befasst und lautet:

„ 54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im „Allgemeinen Gebet“ sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen.

Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können.

Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40[6] dieser Konstitution einzuhalten.“

Im dritten Kapitel über die übrigen Sakramente und Sakramentalien befasst sich mit der Verwendung der Muttersprache Artikel 63:

„63. Da nicht selten bei der Spendung der Sakramente und Sakramentalien beim Volk der Gebrauch der Muttersprache sehr nützlich sein kann, soll ihr breiterer Raum gewährt werden, und zwar nach folgenden Richtlinien:

a) Bei der Spendung der Sakramente und Sakramentalien kann die Muttersprache gebraucht werden unter Wahrung der Vorschriften von Art. 36.

b) Auf der Grundlage einer neuen Ausgabe des Römischen Rituale soll die nach Art. 22 § 2 zuständige territoriale kirchliche Autorität sobald wie möglich besondere Ritualien schaffen, die den Bedürfnissen der einzelnen Gebiete, auch in bezug auf die Sprache, angepaßt sind; nach Bestätigung der Beschlüsse durch den Apostolischen Stuhl sollen sie in den betreffenden Gebieten verwendet werden. Bei der Schaffung dieser Ritualien oder besonderer Ritensammlungen sollen Unterweisungen, wie sie im Römischen Rituale den einzelnen Riten vorausgeschickt werden, nicht ausgelassen werden, mögen sie nun die Seelsorge oder sie Rubriken betreffen oder eine besondere soziale Bedeutung haben.“

Der letzte Artikel des vierten Kapitels über das Stundengebet erklärt:

„101. § 1. Gemäß jahrhundertealter Überlieferung des lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten. Jedoch ist der Ordinarius ermächtigt, in einzelnen Fällen jenen Klerikern, für die der Gebrauch der lateinischen Sprache ein ernstes Hindernis für den rechten Vollzug des Stundengebetes bedeutet, die Benützung einer nach Maßgabe von Art. 36 geschaffenen Übersetzung zu gestatten.

- 2. Der zuständige Obere kann den Chorfrauen sowie den Mitgliedern der Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften aller Art, seien es Männer, die nicht Kleriker sind, seien es Frauen, gestatten, daß sie für das Stundengebet auch im Chor die Muttersprache benutzen können, sofern die Übersetzung approbiert ist.

- 3. Jeder zum Stundengebet verpflichtete Kleriker, der zusammen mit einer Gruppe von Gläubigen oder mit den in § 2 Genannten das Stundengebet in der Muttersprache feiert, erfüllt seine Pflicht, sofern der Text der Übertragung approbiert ist.“

Im sechsten Kapitel über die Kirchenmusik wird bezüglich der Sprache auf die genannten Artikel verwiesen:

„113. Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung an, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird und dabei Leviten mitwirken und das Volk tätig teilnimmt.

Was die zu verwendende Sprache betrifft, so gelten die Vorschriften von Art. 36; für die Messe von Art. 54, für die Sakramente von Art. 63, für das Stundengebet von Art. 101.“

Soweit die Texte des Konzils, zu denen wir später zurückkommen. Dieser Einleitung soll nun zunächst ein Abriss folgen, in dem dargestellt wird, welche Rolle das Lateinische als Liturgiesprache bis ins 20. Jahrhundert spielte. Im zweiten Hauptteil wird dann auf das Zweite Vatikanische Konzil und seine Öffnung zur Volkssprache näher eingegangen. Der dritte Teil befasst sich mit der Folgezeit, die zum einen aus weiterführenden Instruktionen und Stellungnahmen des kirchlichen Lehramtes bestand, zum anderen aber neben breiter Zustimmung immer wieder Kritik und Widerstand hervorrief.

1 Latein als Liturgiesprache des westlichen Ritus

Diese Abhandlung muss sich auf den westlichen Ritus beschränken und kann nicht näher auf die weiteren orientalischen Sprachgruppen eingehen. Sie finden nur kurz Erwähnung. Im Wesentlichen stütze ich mich in der geschichtlichen Darstellung auf Cyrille Korolevskij, dessen Werk „Liturgie en langue vivante“ von 1955 drei Jahre später unter dem gleichen Titel „Liturgie in lebender Sprache“, von Karl Rudolf ins Deutsche übersetzt, in Klosterneuburg erschien.[7] Mir ist keine neuere Abhandlung begegnet, die sich in dieser Ausführlichkeit mit der Thematik beschäftigt. Ein ausführlicherer Quellennachweis wäre allerdings hilfreich gewesen.

1.1 Von der griechischen zur lateinischen Liturgiesprache

H.-J. Schulz und C. Korolevskij sind übereinstimmend der Meinung, dass die früheste Eucharistiefeier auf aramäisch gefeiert wurde und erst mit dem Eintritt in die hellenistische Kulturwelt das Griechische, genauer die Koiné, übernommen wurde.[8] Die griechische Sprache sei in Rom allgemein verbreitet gewesen und habe bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts als Liturgiesprache gedient.[9] Die Verbreitung des Griechischen ist bis nach Lyon nachweisbar.[10] Auch in den orientalischen Zentren herrschte die griechische Sprache vor, doch finden sich auch frühe Zeugnisse für die Verwendung des Syrischen, des Koptischen, des Armenischen und des Georgischen in den Liturgien des Ostens.[11]

Theodor Klauser stellt nun in seiner „Kleine(n) Abendländische(n) Liturgiegeschichte“ den Übergang von der griechischen zur lateinischen Liturgiesprache dar.[12] Wie das Griechisch die Sprache des Neuen Testamentes war, so war es auch die Sprache der frühen römischen Liturgie. Die berühmte „Apostolische Überlieferung“ des Hippolyt, die um 220 entstand und den so genannten Kanon des Hippolyt erhält, wurde ursprünglich auf Griechisch verfasst. Noch der römische Schriftsteller Marius Victorinus (ca. 275/300-362) geht bei der Zitation des römischen Kanons von der lateinischen zur griechischen Sprache über.[13] Klauser geht davon aus, dass die lateinische Sprache um 380 unter Papst Damasus auch für den Kanon verwendet wurde, während die übrigen Teile schon vorher auf Latein gebetet wurden.[14] Auch hier bestand eine Übergangszeit, in der Volks- und Liturgiesprache auseinander fielen, worin manche schon damals eine Fügung sahen, „da infolge der Fremdsprachlichkeit der Liturgie das Mysterium um so stärker empfunden werde“[15]. Nebenbei bemerkt: Es ist durchaus auch möglich, dass die gesamte Liturgie in Nordafrika bereits früher in Latein gefeiert wurde, da dort bereits zu Beginn des dritten Jahrhunderts der Übergang zur lateinischen Sprache vollzogen war.[16] Korolevskij vertritt sogar die Position, dass man in Afrika und Spanien immer lateinisch gesprochen und gebetet habe und das Griechische hier unbekannt gewesen sei.[17] Klauser zieht den Schluss, dass die alte Kirche mit Berufung auf den heiligen Paulus (1 Kor. 14, 16/17) um der Verständlichkeit willen die Liturgie in die gesprochene Sprache übertrug und macht deutlich, dass dies auch sein Anliegen für die heutige Zeit sei.[18]

Für die Universalität des Lateins im Westen seit dem 4. Jahrhundert fasst H.-J. Schulz zusammen: „Die Lateinische Sprache wird Verwaltungssprache selbst bei den german[ischen] Eroberern des Reiches u[nd] Liturgiesprache auch des keltischen, galikan[inischen) u[nd] mozarabischen Ritus.“[19]

1.2 Exkurs: Das orientalische Prinzip

Im Osten dagegen entstand eine größere Zahl an Liturgiesprachen, zu denen Korolevskij in den ersten zwölf Jahrhunderten das Syrische, das Koptische, das Armenische, das Georgische, das Ghe’ez, das Altslawische und das Arabische rechnet.[20] Der Orient wendete das liturgische Prinzip des im 12. Jahrhundert lebenden Kanonisten Theodor Balsamon an, der formulierte:

„Jene also, die durchaus orthodox, aber der griechischen Sprache völlig unkundig sind, sollten in ihrer eigenen Sprache zelebrieren, vorausgesetzt, dass sie Exemplare der üblichen Gebete ohne Varianten haben, übersetzt auf in griechischen Buchstaben gut geschriebenen Rollen.“[21]

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nahm der Heilige Stuhl eine passive Haltung gegenüber der Vielzahl der Sprachen im Orient ein.[22] Erst 1896 kam es zu einer langwierigen Auseinandersetzung um das Ungarische, das Korolevskij als radikales Einschreiten Roms bezeichnet.[23]

[...]


[1] Vgl. A. Nocent, Guéranger: LThK2 4, 1263f.

[2] Prosper Guéranger, Liturgische Unterweisungen. Aus dem Französischen übersetzt von Jakob Fluck. 1. Buch (Geschichte der Liturgie), 1. Teil, Regensburg 1854, 415f.

[3] Bei dieser Ausdrucksweise beziehe ich mich immer auf die Messe im neuen Ritus.

[4] Zitiert nach LThK2, Das Zweite Vatikanische Konzil I.

[5] Hier sind die bestehenden und im Entstehen begriffenen Bischofskonferenzen gemeint.

[6] Bei Artikel 40 geht es um die Anpassung der Liturgie an die verschiedenen Verhältnisse und die verantwortlichen Instanzen.

[7] C. Korolevskij, Liturgie in lebender Sprache. Orient und Okzident, Klosterneuburg 1958.

[8] Vgl. H.-J. Schulz, Kirchensprachen: LThK2 6, 258; Korolevskij, 15.

[9] Schulz, 258.

[10] Vgl. Korolevskij, 16.

[11] Ebd.: „Der Liturgische Gebrauch orient. Nationalsprachen besteht lange vor der Bildung häretischer Sonderkirchen, wird aber durch diese begünstigt“.

[12] Th. Klauser, Kleine Abendländische Liturgiegeschichte, Bonn 1965, 23-28. Ausführlicher behandelt Klauser das Thema in einem älteren Aufsatz: Übergang der römischen Kirche von der griechischen zur lateinischen Liturgiesprache: MiscMercati I, 467-482.

[13] Vgl. PL 8, 1094 B.

[14] Vgl. Klauser, 23.

[15] Klauser, 26.

[16] Vgl. Klauser, 26.

[17] Vgl. Korolevskij, 16.

[18] Vgl. Klauser, 27f.

[19] ­H.-J. Schulz, 259.

[20] Vgl. Korolevskij, 21-27.

[21] Zitiert aus: Korolevskij, 31.

[22] Vgl. Korolevskij, 35-40.

[23] Vgl. Korolevskij, 41-71.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Sprache der Liturgie
Hochschule
Universität Augsburg  (Theologische Fakultät)
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V33061
ISBN (eBook)
9783638336352
ISBN (Buch)
9783638652155
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sprache, Liturgie
Arbeit zitieren
Dr. theol. Peter H. Görg (Autor:in), 2004, Die Sprache der Liturgie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33061

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