Der zweite Korb des Barcelonaprozesses: Konzepte und Probleme der Implementierung


Vordiplomarbeit, 2004

31 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Konzept und Arbeitsprogramm
2.1 Theorie der regionalen wirtschaftlichen Integration
2.2 Ziele der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft
2.3 Instrumente der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft
2.3.1 Schrittweise Einführung einer Freihandelszone für Industriegüter bis 2010
2.3.2 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und aufeinander abgestimmte Maßnahmen
2.3.3 Die EU erhöht die Finanzhilfe für die Mittelmeerdrittländer
2.4 Die politische Konditionalität

3 Ökonomische Perspektiven und Probleme der FEM
3.1 Handelsumlenkung
3.2 Wegfall von Zolleinnahmen
3.3 Wettbewerbsverschärfung
3.4 Standortattraktivität
3.5 Beschränkung auf Industriegüter
3.6 Bilateralismus und regionale Wirtschaftsbeziehungen
3.7 Vorteile sinkender Importpreise

4 Die sozialen und politischen Kosten der FEM

5 Spill-Over-Effekte auf der politischen Ebene?

6 Fazit

7 Quellen

8 Literaturliste

1 Einleitung

Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts wurde die wirtschaftliche und politische Destabilisierung zahlreicher Mittelmeerdrittländer (MDL) als Bedrohung europäischer Wohlfahrts- und Sicherheitsinteressen wahrgenommen. Besonders die südeuropäischen Staaten, Italien, Spanien und Frankreich, hatten Angst vor der „Südbedrohung“. Dieser Begriff, der erstmals im italienischen Verteidigungsweißbuch von 1981 auftauchte, erfasste unterschiedliche Phänomene wie die Gefährdung der Energiezufuhr, die Ausbreitung des islamischen Fundamentalismus, sich verschärfende Regionalkonflikte, die Zunahme von Drogenhandel, organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus und die steigenden Migrationsraten. Angesichts der neuen Gefahren und Probleme waren sich die Europäer darüber im Klaren, dass es zu einer neuen Formierung der euromediterranen Beziehungen kommen sollte. Erstens wuchs in Europa das Bewusstsein, dass Abschottung allein zur Wahrung europäischer Sicherheitsinteressen nicht mehr ausreicht. Zweitens waren sie überzeugt, dass mit der Beschränkung der euromediterranen Beziehung auf Wirtschaft und Handel die Probleme der Region nicht bewältigt werden konnten. Die Beziehung bedurfte neben der wirtschaftlichen Dimension auch einer politischen Dimension. Außerdem befürchteten die Staaten Südeuropas, dass sich die Europäische Union zukünftig verstärkt dem Osten zuwenden werde und dadurch die notwendigen finanziellen Mittel zur Stabilisierung der Südflanke auf lange Sicht knapp würden. Der spanische Außenminister Javier Solana sagte dazu: „Der Maghreb ist für uns wie Osteuropa für Deutschland.“ (Die Zeit v. 24.11.1995)

Die erste Mittelmeerkonferenz fand am 27./28. November 1995 in Barcelona statt und endete mit einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister der 15 EU-Staaten und 12 Mittelmeer- Staaten (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Autonomie Behörde Palästina). Die Erklärung von Barcelona besteht aus einer Präambel und drei Körben: Korb 1 Politische und Sicherheitspartnerschaft; Korb 2 Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft und Korb 3 Partnerschaft im kulturellen, sozialen und menschlichen Bereich. Normatives Ziel aller drei Körbe ist die Demokratisierung und Stabilisierung der gesamten Region. Alle Mitgliedstaaten bekennen sich zur Einhaltung der Menschenrechte, Respektierung der Rechtsstaatlichkeit, Freiheit von Informationen und Meinungen und dem Prinzip der friedlichen Streitbeilegung. Sie einigen sich darauf, die territoriale Integrität und Souveränität von Staaten zu wahren und die interregionale Kooperation hinsichtlich der Bekämpfung gemeinsamer Probleme (Armut, Drogen, Terrorismus, Proliferation, Ausbau des Bildungs- und Gesundheitswesens usw.) zu intensivieren. Die Konferenz einigte sich auf ein Arbeitsprogramm, das in der Folgezeit zu zahlreichen Konferenzen auf Minister- und Expertenebene geführt hat.

Diese Arbeit befasst sich mit dem zweiten Korb der Partnerschaft Europamittelmeer. Ziele der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft sind, die wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit zu vertiefen und bis zum Jahre 2010 einen Europamittelmeer-Wirtschaftsraum zu schaffen, dessen Kern die Freihandelszone Europamittelmeer (FEM) bildet.

Der Barcelonaprozess ist jedoch kein rein multilateraler Prozess, denn die Aushandlung der Assoziationsabkommen zwischen der Kommission und MDL erflogt bilateral. Die bilateralen Assoziationsabkommen zwischen der EU und den einzelnen Mittelmeerländern bilden die Grundlage für FEM. Deshalb gilt die Freihandelszone Europamittelmeer zunächst nur bilateral zwischen der EU und dem jeweiligen Mittelmeerland, nicht aber zwischen den Mittelmeerdrittländern (MDL) untereinander. Die Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen sind weitgehend beendet: Tunesien 1995, Israel 1995, Marokko 1996, Jordanien 1997, Ägypten 1999, Algerien 2001 und Libanon 2002, Palästina 1997. Die Verhandlungen mit Syrien gehen noch weiter. Dagegen sind die Assoziationsabkommen mit Tunesien, Marokko und Israel schon ratifiziert worden.

Die vorliegende Arbeit wird sich mit den Fragen befassen: Inwieweit wird die Verwirklichung der FEM zur Demokratisierung und Stabilisierung der MDL führen? Wird die Umsetzung der Freihandelszone Europamittelmeer die erhoffte nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den MDL mit sich bringen?

Die Verwirklichung der Freihandelszone Europamittelmeer erfordert von den Mittelmeerdrittländern erhebliche Strukturanpassungen, dafür erhöht die EU die Finanzhilfe für diese Länder. Die europäische Finanzhilfe und die wirtschaftliche Zusammenarbeit werden an Fortschritte bei der Demokratisierung sowie der Respektierung der Menschenrechte geknüpft. Die EU hofft, dass die Umsetzung von wirtschaftlichen Reformen langfristig eine Demokratisierung und damit einen Stabilisierungsprozess in den arabischen Mittelmeerländern in Gang setzt. Die EU geht davon aus, dass die Schaffung der FEM zu einer spürbaren und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Mittelmeerdrittländern führen wird.

Von daher lautet die These der Arbeit wie folgend: Die Liberalisierung der Wirtschaft und Schaffung der Freihandelszone Europamittelmeer werden nicht ausreichen, um die Ziele der neuen euromediterranen Partnerschaft zu verwirklichen. Ohne politische Reformen werden nicht nur die normativen Ziele Demokratisierung und Stabilisierung nicht erreicht, sondern auch die Wohlstandsvision der Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft. Denn die autoritären Herrschaftsverhältnisse in den arabischen Mittelmeerländern sind ein Grund für ihre ökonomische Rückständigkeit und ihre mangelnde Standortattraktivität für ausländische Investoren.

Die Arbeit wird wie folgend strukturiert: Zu Beginn wird das Konzept der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft erläutert. Dabei werden die Ziele und Instrumente des zweiten Korbes dargestellt. Dann wird die politische Konditionalität im Korb zwei ausführlich thematisiert.

Der zweite Teil behandelt die ökonomischen Perspektiven und Probleme der Freihandelszone Europamittelmeer. Dabei werden die Folgen und wirtschaftlichen Probleme, die die Mittelmeerdrittländer bewältigen müssten, wenn die Freihandelszone in Kraft treten würde, dargestellt und inwieweit sie davon profitieren könnten.

Im dritten Teil der Arbeit werden die sozialen und politischen Probleme, die in den Mittelmeerdrittländern, durch die Einführung der Strukturanpassungsprogramme und die ökonomischen Folgen der Freihandelszone Europamittelmeer entstehen können, thematisiert.

Im vierten Teil wird der Frage nachgegangen, ob die Umsetzung der Freihandelszone Europamittelmeer zu spill-over-Effekten auf der politischen Ebene führen wird? Dabei wird die Relevanz politischer Reformen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Mittelmeerländer erläutert.

2 Konzept und Arbeitsprogramm

2.1 Theorie der regionalen wirtschaftlichen Integration

Regionale wirtschaftliche Integration bedeutet hier, dass eine Ländergruppe ihre Handelsschranken untereinander in stärkerem Maße abbaut als gegenüber Drittländern. Es wird zwischen drei Formen der regionalen wirtschaftlichen Integration unterschieden:

- Die Freihandelszone umfasst die Beseitigung der Handelsschranken zwischen ihren Mitgliedern, wobei unterschiedliche Außenzölle beibehalten werden. Die Mitgliedstaaten behalten dabei ihre außenwirtschaftliche Souveränität.
- Die Zollunion erfordert die Annahme eines gemeinsamen Außenzolls. Die Mitgliedstaaten übertragen somit ihre außenwirtschaftliche Souveränität auf ein überstaatliches Gremium.
- Die Wirtschaftsunion ist die weitgehendste Form der wirtschaftlichen Integration. Sie erfordert von Mitgliedstaaten unter anderem eine Koordinierung der Fiskal- und Geldpolitik, den freien Kapitalverkehr und möglicherweise eine gemeinsame Währung.

Die EU und die Mittelmeerländer wählten die am wenigsten weitgehende Form der regionalen wirtschaftlichen Integration für ihre Partnerschaft. (Schiffler 1997, S. 2-3)

Es wurden aber damit die traditionell bilateralen euromediterranen Beziehungen durch eine multilaterale Dimension erweitert, die langfristig auf die Etablierung interregionaler Beziehungen zielt. (Jünemann 1999, S.50)

2.2 Ziele der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft

Ziele der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft sind, eine Zone gemeinsamen Wohlstands zu schaffen. Dafür sollte das Tempo einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung beschleunigt werden, um die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Mittelmeerraum zu verbessern, den Beschäftigtenstand zu steigern und das Entwicklungsgefälle zwischen Europa und den Mittelmeerdrittländern zu verringern.

Deswegen sollte die regionale Zusammenarbeit und Integration zwischen den Mittelmeerdrittländern gefördert werden. (Erklärung von Barcelona und Arbeitsprogramm 1995, S. 155)

2.3 Instrumente der wirtschaftlichen und finanziellen Partnerschaft

Um diese Ziele zu erreichen, sollte bis zum Jahre 2010 ein Europamittelmeer-Wirtschaftsraum gebildet werden, dessen Kern eine Freihandelszone Europamittelmeer (FEM) für Industriegüter bildet, und die Zusammenarbeit im Wirtschafts- und Finanzbereich sollte intensiviert werden. Dafür erhöht die Europäische Union die Finanzhilfe für die Partnerländer.

2.3.1 Schrittweise Einführung einer Freihandelszone für Industriegüter bis 2010

Bis 2010 richten die Länder der Europäischen Union und zwölf Länder des südlichen Mittelmeerraums schrittweise eine Freihandelszone für Industriegüter ein. Landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen sind nicht einbezogen.

Die Freihandelszone wird auf der Grundlage bilateraler Assoziationsabkommen zwischen der EU einerseits und den jeweiligen Mittelmeerländern errichtet. Die Freihandelszone Europamittelmeer (FEM) gilt also zunächst nur bilateral zwischen der EU und dem jeweiligen Mittelmeerland, nicht aber zwischen den Mittelmeerländern untereinander. Dazu bedarf es gesonderter Abkommen, die alle Teilnehmer der Barcelonakonferenz zwar befürworten, die aber bislang nicht realisiert ist. (Erklärung von Barcelona und Arbeitsprogramm 1995, S. 156)

Um diese Freihandelszone zu errichten, sollten Handelshemmnisse bei Industriegütern schrittweise beseitigt werden. Die Mittelmeerländer sollten sich im Bezug auf die Ursprungsregeln, die Zertifizierung, den Schutz des geistigen Eigentums, die gewerblichen Schutzrechte und den Wettbewerb an das System der EU anpassen. Dazu sollten die Mittelmeerländer ihre wirtschaftlichen Strukturen modernisieren und anpassen, und zwar durch die Einführung eines geeigneten institutionellen und rechtlichen Rahmens für die Marktwirtschaft und die Förderung und Entwicklung des Privatsektors. Sie sollten sich bemühen die negativen Auswirkungen dieses Anpassungsprozesses, durch Programme zugunsten der ärmsten Bevölkerungsschichten zu mildern. Um die Einführung der Freihandelszone zu erleichtern, sollten die Regeln und Verfahren im Zollbereich harmonisiert werden. Außerdem sollte die Harmonisierung der Normen und die Zusammenarbeit der statistischen Ämter verstärkt werden. (Erklärung von Barcelona und Arbeitsprogramm 1995, S. 156)

2.3.2 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und aufeinander abgestimmte Maßnahmen.

Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu intensivieren, sollte ein günstiges Investitionsklima geschaffen werden und die Hindernisse für inländische und ausländische Investitionen beseitigt werden. Dafür müssen die Mittelmeerländer erhebliche Strukturanpassungen in ihren Wirtschaftssystemen durchführen.

Der Handel zwischen den Mittelmeerdrittländern untereinander sollte ausgebaut und intensiviert werden. Die Industrie sollte durch unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen modernisiert und besonders die KMU gefördert werden.

Die industriellen Strukturen sollten an das internationale Umfeld und die Informationsgesellschaft angepasst und dabei die internationalen oder europäischen Normen verwendet werden (Prüfung, Zertifizierung, Zulassung und Qualitätsnormen). Eine Umstrukturierung der bestehenden Industrie Unternehmen und Privatisierung der öffentlichen Sektoren sollte erfolgen.. Dabei bekommt die Privatwirtschaft eine wichtigere Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Region und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Daneben sollte die Zusammenarbeit im Umweltbereich verstärkt werden und die wirtschaftliche Entwicklung müsste mit dem Umweltschutz in Einklang gebracht werden. Im Umweltbereich wird ein Aktionsprogramm erstellt um die Zusammenarbeit unter anderem in folgenden Bereichen zu verstärken; Abfallbewirtschaftung, Verhütung und Bekämpfung von Luftverschmutzung, Bekämpfung der Desertifikation, Erhaltung und rationelle Bewirtschaftung der Fischbestände und die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Erforschung der Ressourcen. Dazu sollte die Zusammenarbeit im Bereich der Energiepolitik verstärkt werden. Die beiden Partner sollten in den Bereichen Energievorsorge, Erdöl- und Erdgasexploration und energiebezogene Umweltprobleme stärker zusammenarbeiten. Und die Zusammenarbeit bei Fragen der Wasserversorgung sollte ausgebaut werden sowie die Zusammenarbeit bei der Modernisierung und Umstrukturierung der Landwirtschaft. Außerdem sollte die aktive Beteiligung von Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben gefördert werden.

Die EU sollte die Mittelmeerdrittländer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion unterstützen. Dazu sollte sie den Mittelmeer-Partnerländern helfen ihre Abhängigkeit bei der Nahrungsmittelversorgung zu verringern und eine umweltfreundliche Landwirtschaft sowie die Unterstützung bei der Privatisierung im Landwirtschaftssektor zu fördern. Dabei bekommen die Mittelmeerdrittländer von der EU technische Unterstützung und Hilfe bei der Ausbildung. (Erklärung von Barcelona und Arbeitsprogramm 1995, S. 156ff)

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Details

Titel
Der zweite Korb des Barcelonaprozesses: Konzepte und Probleme der Implementierung
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
31
Katalognummer
V33168
ISBN (eBook)
9783638337076
Dateigröße
1818 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korb, Barcelonaprozesses, Konzepte, Probleme, Implementierung
Arbeit zitieren
Sami Belhadj (Autor:in), 2004, Der zweite Korb des Barcelonaprozesses: Konzepte und Probleme der Implementierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33168

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