Das deutsche Bildungssystem: Föderative und institutionelle Grundlagen


Referat (Ausarbeitung), 2004

45 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Föderative und institutionelle Grundlagen
2.1 Kompetenzen der Gemeinden/Kommunen
2.2 Kompetenzen der Länder
2.3 Beratungs- und Koordinierungsgremien
2.3.1 Kultusministerkonferenz
2.3.2 Bund-Länder-Kommission
2.3.3 Der Wissenschaftsrat
2.3.4 Bundesinstitut für Berufsbildung
2.4 Kompetenzen des Bundes
2.5 Kompetenzen der Europäischen Union
2.6 Weitere Akteure in der Bildungspolitik
2.6.1 Parteien
2.6.2 Kirchen
2.6.3 Verbände / Gewerkschaften
2.6.4Forschungseinrichtungen

3. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Internetquellen

1. Einleitung

Die Institutionalisierung eines umfassenden Schulwesens, mit dem das Recht auf Bildung für alle bestehenden Schichten gesichert wird, ist heutzutage elementarer Bestandteil in modernen Staaten (vgl. Leschinsky 2003, 149). Bildung ist heutzutage sogar schon ein Konsumgut, für welches Freizeit geopfert wird (vgl. Fuchs & Reuter 1997, 25 f). Die rasche Entwicklung neuer Technologien und die immer schnellere Weiterentwicklung und Überholung gesellschaftlicher Normen und Werte machen auch vor dem Bildungswesen und der Bildungspolitik nicht halt. So spricht man plakativ von einem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft oder Wissensgesellschaft (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 31). Diese Prozesse, „durch die einmal erworbenes Wissen in immer kürzeren Phasen veraltet, führt dazu, dass sich die alte Aufteilung von Lernphase (Jugend) und Arbeitsphase (Erwachsenenalter) auflöst“ (Fuchs & Reuter 2000, 27). Lebenslanges Lernen wird heute zu einer Notwendigkeit. Dementsprechend muss der Bildungspolitik heutzutage eine gewachsene Bedeutung zugemessen werden. Der Staat nimmt dabei in Deutschland eine Doppelrolle ein (Fuchs & Reuter 2000, 28). Auf der einen Seite setzt er die Rahmenbedingungen und gibt Lehrinhalte und Strukturen vor, auf der anderen Seite ist er Träger der meisten bildungsrelevanten Institutionen. Hierbei existiert nur eine schwache sowie durch Zuschüsse auch nur teilunabhängige Konkurrenz aus dem privaten Sektor (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 28). Weiterhin liegt die Kulturhoheit bei den Ländern, was eine Umsetzung und Sicherung allgemeingültiger Standards schwer möglich macht.

In dieser Arbeit sollen die föderativen Strukturen und institutionellen Grundlagen im Bildungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschrieben und analysiert werden. Die Komplexität dieses Bereiches lässt sich durch seine sowohl vertikalen als auch horizontalen Kompetenzverteilungen beschreiben. Neben Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Union (EU) besitzen auch verschiedene Bildungs- und Kultusministerien eine hohe Bedeutung für die Gestaltung von Bildungspolitik und damit auch für die Gestaltung von Bildung. Auch nichtstaatliche Teilnehmer wie Verbände, Gewerkschaften, Kirchen und Forschungseinrichtungen nehmen Einfluss auf die Bildungspolitik (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 31).

Zunächst werden die Kompetenzen von Kommunen bzw. Gemeinden behandelt, darauf folgend die Einflussmöglichkeiten der Länder. Um trotz der Kulturhoheit der Länder eine gewisse Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse zwischen den Ländern zu ermöglichen, sind verschiedene Koordinations- und Beratungsgremien notwendig. Sie koordinieren die Interessen des Bundes und der Länder. Die Wichtigsten werden hier beschrieben. Danach werden Einflussmöglichkeiten des Bundes genannt und als letztes wird auf Möglichkeiten und Ziele supranationaler Organisationen im Rahmen der Europäischen Union (EU) eingegangen. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung.

2. Föderative und institutionelle Grundlagen

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, existiert in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Teilnehmern in der Bildungspolitik. Im Folgenden Abschnitt sollen deren einzelnen Kompetenzen aufgezeigt werden. Da sich in einigen Bereichen die Einflussmöglichkeiten einiger Kompetenzträger überschneiden werden auch verschiedene, wichtige, Gremien zur Koordination der Interessen beschrieben.

2.1. Kompetenzen der Gemeinden/Kommunen

Der nächste Abschnitt konzentriert sich auf die Ausführungen von Fuchs & Reuter (2000, 40) und zeigt die bildungspolitischen Zuständigkeiten der Gemeinden auf. In Abbildung 1 (vgl. Leschinsky 2003, 154) sollen diese Abhängigkeiten und Kompetenzen schematisch verdeutlicht werden. Hierbei werden die Beziehungen nur schematisch dargestellt.

Bei den Gemeinden liegt die Trägerschaft für Vorschuleinrichtungen, auch haben sie die Aufgabe freie Träger in diesem Bereich zu bezuschussen. Bei den Kommunen liegt auch die Trägerschaft für das Schulwesen sowie für die Schulentwicklungsplanung. Insgesamt ist das Geflecht von Zuständigkeiten und Pflichten zwischen Kommunen und Ländern in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Es hat sich jedoch in vielen Ländern das Prinzip der Trennung der äußeren und inneren Angelegenheiten durchgesetzt. Hierbei sind die kommunalen Behörden für die äußere Gestaltung des Schulwesens, wie Gebäude, Sachausstattung zuständig. Bei ihnen liegt auch die Personalhoheit des nicht unterrichtenden Personals. Der staatlichen Schulbehörde obliegt wiederum die innere Gestaltung, wie z. B. die Personalhoheit über das unterrichtende Personal, die Ausgestaltung von Lehrplänen sowie Lehrerzuweisungen. Ein weiterer wichtiger Punkt, auch aus kostenpolitischem Gesichtspunkt ist der Schülertransport welcher ebenfalls durch die Kommunen sicherzustellen ist. Weiterhin liegt die komplette Trägerschaft der Volkshochschulen bei den Gemeinden. D. h. sowohl die Personalhoheit über das unterrichtenden Personal als auch Verfügungsgewalt über Gebäude, Grundstücke und Sachausstattung. Ebenso verhält es sich bei Büchereien und Theatern.

Als letzter wichtiger Punkt ist die Verantwortung für außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe zu nennen.

Abbildung 1 : Kompetenzen der Gemeinden und Gemeindeverbände :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154

2.2. Kompetenzen der Länder

„In Deutschland [gibt es] heute siebzehn bildungspolitische ‚Machtzentren‛“ (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35). Besonders im Schulwesen zeigt sich die von den Ländern betonte Unabhängigkeit. Es existieren zwar, durch den Bund formulierte politische Leitlinien, ihr Einfluss auf bildungspolitische Entscheidungen der Länder bleibt jedoch gering (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35). Unterschiede zwischen den Ländern zeigen sich beispielsweise in der unterschiedlichen Dauer der Schulpflicht, der Dauer von verschiedenen Schulformen wie z.B. der Grundschule, aber auch in dem Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Schulformen wie beispielsweise der Orientierungsstufe oder der Gesamtschule (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35 f).

Nach Fuchs & Reuter (2000, 39 f.) umfassen die bildungspolitischen Zuständigkeiten der Länder folgende Punkte:

1. Gesetzgebung für das Vorschulwesen (Krippen, Horte, Kindergärten)
2. Trägerschaft, Gesetzgebung, Verwaltung und Aufsicht des staatlichen Schulwesens für allgemein bildende Vollzeitschulen, berufsbildende Schulen sowie Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (Abendschule, Kollegs, Volkshochschule). Weiterhin Gesetzgebung und Rechtsaufsicht für nichtstaatliche „freie“ Schulen
3. Gesetzgebung, Trägerschaft und Rechtsaufsicht für öffentliche Hochschulen und Studienkollegs sowie Gesetzgebung und Rechtsaufsicht für nichtstaatliche Hochschulen
4. Forschungsförderung in Zusammenarbeit mit dem Bund
5. Gesetzgebung, Trägerschaft und Bezuschussung für Erwachsenenbildung
6. Gesetzgebung, Finanzierung oder Bezuschussung von Bildungsurlaub
7. Aus- und Fortbildung der landeseigenen Bediensteten
8. Personalhoheit über das Personal an den Hochschulen
9. Öffentliches Dienstrecht (Gesetzgebung und Besoldung von Landes- und Kommunalbediensteten)
10. Gesetzgebung und Finanzierung von außerschulischer Kinder- und Jugendhilfe sowie Heimerziehung
11. Bildungsplanung als Gemeinschaftsaufgabe mit dem Bund
12. Trägerschaft der Landeszentralen für politischen Bildung und Bezuschussung freier Träger
13. Bildungspolitische Zusammenarbeit in supranationalen Organisationen (Europäische Union) und internationalen Organisationen (OECD, UNESCO, Europäische und internationale Kultusministerkonferenz)
14. Auslandsschulwesen (auswärtige Bildungspolitik)

„Aber das Interesse an der faktischen Freizügigkeit, d.h. der Mobilität der Absolventen im ganzen Bundesgebiet, zwingt zu einer Politik wechselseitigen Anerkennung der Bildungsabschlüsse, die Kompromisse über Ausbildungsgänge, -inhalte und -dauer erfordert“ (Fuchs & Reuter 2000, 36). Einige von diesen Gremien zur Konsensfindung zwischen den Ländern untereinander einerseits, sowie zwischen den Ländern und dem Bund andererseits sollen im nächsten Kapitel kurz dargestellt werden.

Abbildung 2: Kompetenzen der Länder:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154

2.3. Beratungs- und Koordinierungsgremien

Die föderalistische Ausgestaltung des Bildungsbereiches führt zu zahlreichen Abstimmungs- und Kompetenzproblemen. So existieren manche Bildungseinrichtungen nicht in allen Bundesländern (z. B. Berufsakademien) oder die Ausgestaltung und Organisation der Schulformen variiert. Auch die unterschiedliche Länge der Schulpflicht sowie unterschiedlich geartete Bildungsabschlüsse macht einen Dialog erforderlich (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 36). „Als charakteristische Ursache, wohl aber auch Konsequenz dieser Vielfalt, kann man die Notwendigkeit fortlaufender Abstimmung und Koordination erkennen“ (vgl. Leschinsky 2003, 152). Um die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Teilnehmer in der Bildungspolitik zu wahren und möglichst zu einer Konsensfindung bezüglich einer Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen zu gelangen, existiert eine Vielzahl an Gremien und Instanzen welche im folgenden Abschnitt kurz dargestellt werden sollen.

1. Die Kultusministerkonferenz (KMK)

Die KMK wird als das wichtigste Gremium der Kulturpolitik zwischen den Bundesländern betrachtet (vgl. Leschinsky 2003, 161; vgl. Führ 1997, 34; vgl. Internetquelle: KMK). Gegründet wurde die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 1949 als freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Kultusminister aller Länder. Sie hat die Aufgabe, „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Willensbildung und zur Vertretung gemeinsamer Anliegen“ (Leschinsky 2003, 161) zu behandeln. Jedes Land hat im Plenum eine Stimme, Entscheidungen über Sachfragen der Bildungspolitik müssen Einstimmig beschlossen werden. Diese Entschlüsse besitzen rechtlich zwar nur den Status von Empfehlungen und werden erst dann geltendes Recht, wenn sie vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber übernommen werden oder in Verwaltungsvorschriften übergehen. Diese Empfehlungen werden trotzdem in hohem Maße von den Ländern anerkannt und umgesetzt (vgl. Leschinsky 2003, 162). Als Beispiele für erfolgreiche Konsensfindung und anschließende Umsetzung seien wechselseitige Anerkennung von Gesamtschulabschlüssen (1982) oder auch die Vereinbarung zur Reform der gymnasialen Oberstufe (1972) genannt (vgl. Leschinsky 2003, 164).

2. Die Bund-Länder-Kommission (BLK)

Ähnlich der KMK dient die BLK der Koordinierung der Bildungspolitik zwischen den Ländern. Hier allerdings hauptsächlich im Bereich der Bildungsplanung und Forschungsförderung. Weiterhin hat der Bund ein Mitspracherecht. Bund und Länder gründeten die BLK 1970 nachdem 1969 Bildungsplanung und Forschungsförderung als Gemeinschaftsaufgaben in das Grundgesetz aufgenommen wurden. Die Anzahl der Ländervertreter beträgt seit dem Ende der DDR 16, die der Bundesvertreter 8, welche über 16 Stimmen verfügen. Für Beschlüsse ist eine qualifizierte Mehrheit von 25 Stimmen notwendig, in der Vergangenheit hat sich jedoch ebenfalls das Prinzip der Einstimmigkeit durchgesetzt. Erfolge kann die BLK weniger im Bereich der Bildungsplanung als im Bereich der Innovationsförderung aufweisen. Etwa 2.600 Modellversuche in allen Bildungsbereichen wurden in den vergangenen 30 Jahren von der BLK gefördert. Beispielsweise wurden Versuche zu neuen Informations- und Kommunikationstechniken oder auch zur Förderung behinderter Kinder unterstützt (vgl. Leschinsky 2003, 166; vgl. Führ 1997, 44 ff; vgl. Internetquelle: BLK-Bonn).

3. Der Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat wurde 1957 von Bund und Ländern gegründet und hat die Aufgabe, einen „Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten und hierbei die Pläne des Bundes und der Länder aufeinander abzustimmen“ (Leschinsky 2003, 170). Dieser Auftrag wurde 1975 präzisiert und besagt, dass der Rat „[…] Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung für Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung“ zu erarbeiten hat (Leschinsky 2003, 170; vgl. Führ 1997, 69 ff). Organisiert ist er in zwei Kommissionen. Die Mitglieder der Verwaltungskommission werden von den Regierungen des Bundes und der Länder entsandt. Die Mitglieder der Wissenschaftskommission werden vom Bundespräsidenten berufen. Entscheidungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit getroffen. 1991 bestand der Rat aus 16 Mitgliedern der Landesregierungen, sechs Vertretern der Bundesregierung sowie 24 Wissenschaftlern und acht „Personen des öffentlichen Lebens“. Die Entscheidungen des Rates finden eine außerordentlich hohe Akzeptanz. Als Erfolge können beispielsweise die Empfehlungen zum Aus- und Neubau von Hochschulen genannt werden (vgl. Leschinsky 2003, 170-171; vgl. Internetquelle: Wissenschaftsrat).

4. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Das BIBB wurde 1970 gegründet und untersteht als bundesunmittelbare rechtsfähige Einrichtung dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es handelt sich hierbei nicht um eine reine Forschungsanstalt sondern es müssen auch noch Dienstleistungs- und Beratungsfunktionen wahrgenommen werden. Mit dem Ziel der Verbesserung der Berufsbildungspraxis hat das BIBB den Auftrag „… im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung, […] die Arbeitswelt in ihren Rückwirkungen auf die Berufsbildung sowie die Strukturen und Inhalte der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu untersuchen“ (vgl. Führ 1997, 81). Es berät die Bundesregierung in Fragen der Berufsbildung, betreut Modellversuche und fördert die Bildungstechnologie. Die Hauptaufgabe besteht jedoch in der Ausarbeitung von Ausbildungsordnungen und der Veröffentlichung des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe (vgl. Führ 1997, 81; vgl. Internetquelle: BIBB).

Abbildung 3: Beratungs- und Koordinierungsgremien:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154

2.4. Kompetenzen des Bundes

Auch wenn die Kulturhoheit und damit auch die Gestaltung des Schulwesens hauptsächlich bei den Ländern liegt, besitzt der Bund Einflussmöglichkeiten besonders auf die außerschulische Berufsbildung sowie in der Forschungs- und Hochschulpolitik (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35, vgl. Leschinsky 2003, 158, vgl. Führ 1997, 33). Die bildungspolitischen Kompetenzen des Bundes bestehen dabei nach Fuchs & Reuter (2000, 38 f.) aus folgenden Punkten:

1. Außerschulische (betriebliche) Berufsausbildung in Form von Gesetzgebung und Rahmenordnungen
2. Hochschulwesen (Rahmengesetzgebung, Hochschulaus-/neubau)
3. Ausbildungsförderung (Gesetzgebung, teilweise Finanzierung)
4. Aufstiegsfortbildungsförderung (Gesetzgebung und Finanzierung)
5. Forschungsförderung in Zusammenarbeit mit den Ländern
6. Gesetzgebung und Finanzierung von beruflicher Weiterbildung (Fortbildung, Umschulung usw.)
7. Teilnehmerschutz im Fernunterricht (Gesetzgebung)
8. Gesetzgebung zur Bildungsfreistellung/„Bildungsurlaub“
9. Politische Bildung (Trägerschaft der Bundeszentrale für politische Bildung)
10. Bildungsplanung in Zusammenarbeit mit den Ländern
11. Öffentliches Dienstrecht (Gesetzgebung, Besoldung, usw.)
12. Gesetzgebung und Finanzierung von außerschulischer Kinder- und Jugendhilfe sowie Heimerziehung
13. Bildungspolitische Zusammenarbeit in supranationalen Organisationen (EU) und internationalen Organisationen (OECD, UNESCO)
14. Trägerschaft, Finanzierung und Bezuschussung von auswärtiger Bildungs- und Forschungspolitik
15. Trägerschaft, Finanzierung und Bezuschussung von Bildungsentwicklungshilfe

Als wichtigstes Instrument des Bundes im Bildungsbereich ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu nennen. Es wurde zu Beginn der Legislaturperiode 1994 bis 1998 aus dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sowie aus dem Bundesministerium für Forschung und Technologie zusammengefasst. Dieses Ministerium nimmt die Kompetenzen war, die der Bund in Bildungsfragen besitzt. Sein Aufgabenspektrum bezieht sich sowohl auf die Bildungsplanung und Bildungsforschung als auch auf die Ausbildungsförderung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Weiterhin gehören die berufliche Bildung, Berufsausbildungsförderung, Hochschulrahmenrecht, Hochschulausbau und Wissenschaftsförderung zu seinen Aufgaben (vgl. Internetquelle: BMBF).

Abbildung 4: Kompetenzen des Bundes:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154

2.5. Kompetenzen der Europäischen Union

Die Europäische Union umfasst die historisch ältere aber in ihrem Zweck begrenzte Europäische Gemeinschaft. Weiterhin ist sie zwar im Bildungsbereich nur mit begrenzten Kompetenzen ausgestattet, dennoch ist bereits im Artikel 149 EGV festgehalten, dass auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung, zu dem auch die Hochschulausbildung gerechnet wird, „[…] die gemeinschaftliche Entwicklung eine qualitativ hoch stehende Bildung [fördern] und die Tätigkeit der Mitgliedsstaaten […] unter Beachtung der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen […]“ unterstützen und ergänzen soll (Leschinsky 2003, 157).

Gerade in diesem Bereich hat die Europäische Union in den letzten Jahren eine große Dynamik entfaltet (vgl. Leschinsky 2003, 155). Obwohl aber das System der Europäischen Union und das damit verbundene Integrationswerk deutliche Unterschiede zur Kompetenzverteilung im bundesdeutschen System der Kompetenzaufteilung aufweist und es dadurch im föderalen Prozess der Entscheidungsfindung zu Abstimmungsproblemen kommt, waren Ende der neunziger Jahre bereits über die Hälfte der Legislativbeschlüsse des deutschen Bundestages Umsetzungsbeschlüsse von Unionsrichtlinien (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 25).

Die bildungspolitisch relevanten Aufgabenbereiche der Europäischen Union nach Fuchs & Reuter (2000, 40f) umfassen dabei folgende Punkte:

1. Berufsausbildung im Bereich der Landwirtschaft (Koordinierung der Ausbildung, Forschung und Verbreitung landwirtschaftlicher Fachkenntnisse)

2. Anerkennung der Zertifikate (Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger

Befähigungsnachweise

3. Allgemeine Bildung

a. Entwicklung einer europäischen Dimension im Bildungswesen (z.B. Förderung fremdsprachlicher Bildung)
b. Förderung der Mobilität der Lernenden und Lehrenden
c. Anerkennung der akademischen Diplome und Studienzeiten
d. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen
e. Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Bildungssystemen
f. Förderung des Jugendaustauschs
g. Förderung der Entwicklung der Fernlehre

4. Berufsbildung einschließlich Hochschulbildung und Weiterbildung

a. Berufliche Erstausbildung und Umschulung zur Anpassung an den industriellen Wandel
b. Verbesserung der beruflichen Erstaus- und Weiterbildung
c. Mobilitätsförderung für Ausbilder und Auszubildende
d. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen
e. Informations- und Erfahrungsaustausch

Abbildung 5 : Kompetenzen der Europäischen Union :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154

2.6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Die Anzahl der Teilnehmer an der Bildungspolitik ist bunt und vielfältig. (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 33). Neben den bereits behandelten staatlichen Akteuren spielen auch Urteile der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte, Massenmedien und auch politische Parteien eine wichtige Rolle (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 33). Aufgrund der Vielzahl der Akteure und ihrer Einflussmöglichkeiten werden im Folgenden nur die wichtigsten angeführt.

1. Parteien

Die Parteien besitzen unter den nichtstaatlichen Akteuren die größten Einflussmöglichkeiten (Fuchs & Reuter 2000, 33). Zum einen nehmen sie über ihre Abgeordneten in Parlamenten und ihre Vertreter in den Regierungen Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die zu verteilenden Finanzmittel sowie auf die Gestaltung der Strukturen im Bildungswesen. Zum anderen verfügen sie meist über zahlreiche Hilfsorganisationen, Stiftungen und ähnliche Organisationen (vgl. auch Führ 1997, 55).

Weiterhin sind Experten der Parteien auch in Beratungs- und Koordinationsgremien wie z. B. als Minister in der KMK vertreten (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 34).

2. Kirchen

Besonders die Evangelische Kirche in Deutschland und die Katholische Kirche nehmen unter den nichtstaatlichen Akteuren eine Sonderstellung ein. Aufgrund ihrer historisch gewachsenen Rolle haben sie nach dem Grundgesetz, Artikel 7, Absatz 3: („Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“) ein Anrecht auf die Durchführung von Religionsunterricht. Weiterhin haben sie auch ein Anrecht auf die Ausbildung von Religionslehrern. Darüber hinaus sind sie Träger der meisten nichtstaatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen. Von diesen Rechten machen auch andere Religionsgemeinschaften z. B. des jüdischen oder muslimischen Glaubens Gebrauch (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 35; vgl. Führ 1997, 57-60).

3. Verbände/Gewerkschaften

Auch Verbände und Gewerkschaften nehmen im Sinne ihrer Interessen Einfluss auf die Bildungspolitik. Weiterhin wird ihr Sachverstand von den Parteien und Regierungen im Rahmen von Gutachten, Stellungnahmen oder Anhörungen benötigt. Dadurch nehmen sie auch eine gewisse Vermittlerrolle bei der Konsensfindung ein (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 34). Als Beispiele seien hier Fachverbände der im Bildungswesen Beschäftigten (Deutscher Gewerkschaftsbund, Verband Bildung und Erziehung, Deutscher Lehrerverband, Hochschulverband usw.), Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Fachverbände (Verein Deutscher Ingenieure, Deutscher Gewerkschaftsbund usw.), die Kammern von Industrie, Handel und Handwerk, verschiedene Wirtschaftsverbände oder auch Schüler- und Studentenverbände zu nennen (vgl. Fuchs & Reuter 2000, 34; vgl. Führ 1997, 61-63).

4. Forschungseinrichtungen

Auch in diesem Bereich existiert eine Fülle an Organisationen welche intensiv bei der bildungspolitischen Entscheidungsfindung mitwirken. Es seien auch hier nur einige wenige, überregionale genannt.

a) Max-Planck Institut für Bildungsforschung

Das Max-Planck Institut wurde 1963 in West Berlin gegründet. Auslöser waren fehlende Forschungskapazitäten bezüglich der bevorstehenden Bildungsreform. In vier Forschungsbereichen werden in diesem Institut erziehungswissenschaftliche, psychologische, soziologische und interdisziplinäre Fragestellungen untersucht (vgl. Führ 1997, 81 f; vgl. Internetquelle: Max-Planck-Institut für Bildungsforschung).

b) Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF)

Es wurde 1951 als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Das DIPF ist damit das älteste überregionale Forschungsinstitut im Bereich der außeruniversitären Bildungsforschung. Erwähnenswert ist hier vor allem die Zusammenarbeit von Pädagogen, Psychologen, Juristen, Ökonomen, Soziologen und Historikern. Dementsprechend wird der Forschungsgegenstand „Bildung und Erziehung“ in allen möglichen Ausprägungen untersucht. Im Mittelpunkt stehen hier Themen wie Steuerungsprobleme im Bildungssystem, bildungsgeschichtliche Forschung oder auch Gegenwartsfragen des japanischen Bildungswesens. Weiterhin arbeitet das Institut mit Ministerien, Hochschulen, Forschungsinstituten und anderen Einrichtungen im In- und Ausland zusammen. Es gibt darüber hinaus eine Zeitschrift und mehrere Buchreihen heraus (vgl. Führ 1997, 78-80; vgl. auch DIPF).

Die genannten Akteure komplettieren, eingefügt in das schematische Bild der Abhängigkeiten, das Bild der Abhängigkeiten und Kompetenzen in der deutschen Bildungspolitik.

Abbildung 6: Alle Teilnehmer der Bildungspolitik und ihre Kompetenzen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Auszug Leschinsky 2003, 154

b) Zusammenfassung

Diese Hausarbeit hat einen Ein- und Überblick über die föderativen und institutionellen Strukturen des Bildungsbereiches in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Hierzu wurden zuerst die Kompetenzen von Kommunen und Gemeinden erläutert. Darauf folgend wurden die Einflussmöglichkeiten der Kultusministerien der Länder angeführt. Hierdurch wurden erste Verantwortungsüberschneidungen zwischen Ländern und Kommunen deutlich. Bevor nun eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Ländern und Bund stattfand wurde ein besonderes Augenmerk auf die zwischen Bund und Ländern geschalteten Beratungs- und Koordinierungsgremien gelegt. Die wichtigsten Instrumente zur Konsensfindung wurden hierbei kurz in ihrer Funktion und Ausgestaltung erläutert. Weiterhin wurden auch die Kompetenzen der EU beschrieben sowie, als Letztes die Einflussmöglichkeiten der mannigfaltig vorhandenen nichtstaatlichen Akteure wie Kirchen, Medien, Gewerkschaften, Verbände usw.. Das so geschaffene schematische Gesamtbild zeigt die Komplexität der föderativen Bildungslandschaft mit ihren mannigfaltigen Akteuren und der Vielfalt gegenseitiger Einflussnahmen und Verantwortungsüberschneidungen auf.

Besonders im Licht der gescheiterten Föderalismus-Reform werden die unfangreichen Kompetenz- und Verantwortlichkeitsüberschneidungen deutlich. Durch die komplizierten Strukturen werden Gesetzesverabschiedungen zu langwierigen Angelegenheiten. Der Versuch dies zu ändern scheiterte letztendlich an dem Unvermögen der Parteien bildungsrelevante Anliegen und andere Streitfragen auseinander zu halten.

Interessant ist hierbei die Tatsache das Fragen der Bildungspolitik von vornherein als Stolperstein für die Verhandlungen angesehen wurden. Die Länder hatten im Bereich der Hochschulpolitik mehr Kompetenzen gefordert. Bisher hatte der Bund über die Rahmengesetzgebung und die Finanzierung hinaus noch weitere Kompetenzen welche besonders von den Unions-geführten Ländern in Frage gestellt wurden. Dem Bund ging das Länderinteresse zu weit, die Unionsgeführten Länder blieben hart und die Verhandlungen scheiterten.

Literaturverzeichnis:

Cortina, K. S. et al (2003): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbek, Rowohlt Taschenbuch Verlag.

Fuchs, H.-W.& Reuter (2000): Bildungspolitik in Deutschland. Entwicklungen, Probleme, Reformbedarf. Opladen, Leske & Budrich.

Führ, C. (1997): Deutsches Bildungswesen seit 1945. Grundzüge und Probleme. Berlin, Luchterhand Verlag.

Leschinsky, Achim (2003): Der institutionelle Rahmen des Bildungswesens.In: Cortina, K. S. et al (2003): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbek, Rowohlt Taschenbuch Verlag. S. 148-207.

Internetquellen:

BIBB: http://www.bibb.de/de/ [Stand: 26. Oktober 2004]

BLK-Bonn: http://www.blk-bonn.de/ [Stand: 26. Oktober 2004]

BMBF: http://www.bmbf.de/ [Stand: 26. Oktober 2004]

DIPF: http://www.dipf.de/ [Stand: 26. Oktober 2004]

KMK: http://www.kmk.org/index1.shtml [Stand: 26. Oktober 2004]

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung: http://www.mpib-berlin.mpg.de/index_js.htm [Stand: 26. Oktober 2004]

Wissenschaftsrat: http://www.wissenschaftsrat.de/ [Stand: 26. Oktober 2004]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Föderative und institutionelle Grundlagen

1. Kommunen
2. Länder
3. Beratungs- und Koordinationsgremien
4. Bund
5. EU
6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Kommunen

1. Trägerschaft für Vorschuleinrichtungen
2. Trägerschaft für das Schulwesen
3. Schülertransport
4. Trägerschaft für Volkshochschulen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Föderative und institutionelle Grundlagen

1. Kommunen
2. Länder
3. Beratungs- und Koordinationsgremien
4. Bund
5. EU
6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Länder

1. Gesetzgebung für das Vorschulwesen
2. Gesetzgebung, Verwaltung für allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen
3. Gesetzgebung, Verwaltung für Volkshochschulen
4. Gesetzgebung, Trägerschaft und Rechtsaufsicht für öffentl. Hochschulen
5. Forschungsförderung in Zusammenarbeit mit dem Bund
6. Öffentliches Dienstrecht (Besoldung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Föderative und institutionelle Grundlagen

1. Kommunen
2. Länder
3. Beratungs- und Koordinationsgremien
4. Bund
5. EU
6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Beratungs- und Koordinationsgremien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kultusministerkonferenz

- Gegründet 1948
- Auftrag: Gemeinsame Willensbildung der Länder
- Beschlüsse müssen Einstimmig erfolgen
- Obwohl Beschlüsse rechtlich nur Empfehlungen darstellen ist die Akzeptanz bei den Ländern hoch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Beratungs- und Koordinationsgremien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bund-Länder-Kommission

- Gegründet 1970
- Auftrag: Koordinierung der Bildungspolitik zwischen Ländern und Bund Schwerpunkt: Bildungsplanung und Forschungsförderung
- Besonders erfolgreich im Bereich der Innovationsforschung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Beratungs- und Koordinationsgremien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wissenschaftsrat
- Gegründet 1957
- Auftrag: Entwicklung eines Gesamtplanes zur Förderung der Wissenschaften
- Entscheidungen werden in einer Zweidrittelmehrheit getroffen
- Besteht aus:

16 Mitgliedern der Landesregierungen

6 Vertretern der Bundesregierung

8 „Personen des öffentlichen Lebens“

24 Wissenschaftler

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bundesinstitut für Berufsbildung

- Gegründet 1970
- Auftrag: Berät die Bundesregierung in Fragen der Berufsbildung, betreut Modellversuche, fördert Bildungstechnologie
- Mitarbeit an Ausbildungsordnungen
- Veröffentlicht das Verzeichnis anerkannter Ausbildungsberufe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Beratungs- und Koordinationsgremien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung

- Gegründet 1951
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Max-Planck Institut für Bildungsforschung

- Gegründet 1963
- Vier Forschungsbereiche

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Föderative und institutionelle Grundlagen

1. Kommunen
2. Länder
3. Beratungs- und Koordinationsgremien
4. Bund
5. EU
6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Bund

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Bund

1. Rahmenordnungen und Gesetzgebung für Berufsausbildung
2. Hochschulwesen
3. Ausbildungsförderung
4. Gesetzgebung und Finanzierung von beruflicher Weiterbildung
5. Träger der Bundeszentrale für Politische Bildung
6. Bildungspolitische Zusammenarbeit in supranationalen und internationalen Organisationen
7. Finanzierung von Bildungsentwicklungshilfe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Föderative und institutionelle Grundlagen

1. Kommunen
2. Länder
3. Beratungs- und Koordinationsgremien
4. Bund
5. EU
6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5. EU

1. Berufsausbildung im Bereich der Landwirtschaft
2. Anerkennung der Zertifikate
3. Entwicklung einer europäischen Dimension im Bildungswesen
4. Förderung der Mobilität der Lernenden und Lehrenden
5. Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
6. Mobilitätsförderung für Ausbilder und Auszubildende

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Föderative und institutionelle Grundlagen

1. Kommunen
2. Länder
3. Beratungs- und Koordinationsgremien
4. Bund
5. EU
6. Weitere Akteure in der Bildungspolitik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

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Details

Titel
Das deutsche Bildungssystem: Föderative und institutionelle Grundlagen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,7
Autoren
Jahr
2004
Seiten
45
Katalognummer
V33258
ISBN (eBook)
9783638337786
Dateigröße
1540 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Enthält eine Präsentation mit 26 Folien.
Schlagworte
Bildungssystem, Föderative, Grundlagen
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Björn von der Wroge (Autor:in)Dominik Schilling (Autor:in), 2004, Das deutsche Bildungssystem: Föderative und institutionelle Grundlagen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33258

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Titel: Das deutsche Bildungssystem: Föderative und institutionelle Grundlagen



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