Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bezeichnet die geplante und legale, aber von staatlicher Seite als aggressiv angesehene Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen sowie das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne.
Andererseits sieht sich zu diesen Unternehmenspraktiken jedes Unternehmen aufgrund der hohen Steuerlast zunehmend genötigt und setzt diese zunehmend durch eine solide Steuerplanung mit entsprechenden Ausweichmanövern in Form von Steuerplanmodellen um. Somit fallen gerade bei international agierenden Unternehmen Gewinne nicht mehr zwangsweise in jenen Staaten an, in denen sie erwirtschaftet worden sind. Weiterhin können sich insbesondere Großunternehmen eher die hierfür notwendigen Steuerexperten leisten, welche sich KMU nicht leisten können. Eine Vielzahl der Steuerpraktiken ergeben sich außerdem durch das Zusammenspiel nationaler Gesetzgebungen und führen zur Doppelbesteuerungen, welche wiederum Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen nach sich führen. Daraus ergeben sich auch Gesetzeslücken und verschiedene Wechselwirkungen verschiedener Sachverhalte, die zu BEPS führen. Durch BEPS-Praktiken gehen den Staaten zwischen 100 und 260 Milliarden US-Dollar pro Jahr an Körperschaftsteuern verloren.
Dieses hat die OECD-Staaten dazu veranlasst, sich zu diesem Thema zusammenzusetzen und in einem konzertierten Paket 2014 15 Aktionspunkte zu erarbeiten, um die Problemstellungen der Gewinnverkürzungs- und -verschiebungspraktiken zu analysieren und in den Folgejahren Maßnahmen zu den verschiedenen Aktionspunkten zu erarbeiten.
Hieraus entstanden Empfehlungen und Maßnahmen zu Änderungen der nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten, aber auch bereits konkrete Änderungen am OECD-Doppelbesteuerungs-Musterabkommen sowie diverse Anpassungen der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien.
Das vorliegende Werk gibt einen einführenden Überblick über die Hintergründe der Entstehung von BEPS und die entworfenen 15 Aktionspunkte sowie die hieraus abgeleiteten Maßnahmen, Änderungen der OECD-Verechnungspreisrichtlinein, Anpassungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und anpassungen der nationalen Gesetzgebungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung – Worum geht es?
2. Größe des Problems – Überblick über die verfügbaren Daten
2.1 Daten zu den Unternehmenssteuereinnahmen
2.2 Daten zu den ausländischen Direktinvestitionen
2.3 Jüngste Studien zum Thema Gewinnverkürzung und -verlagerung
3. Globale Geschäftsmodelle, Wettbewerbsfähigkeit, Corporate Governance und Steuerrecht
3.1 Globale Geschäftsmodelle und Steuerrecht
3.2 Wettbewerbsfähigkeit und Steuerrecht
3.3 Corporate Governance und Steuerrecht
4. Prinzipien der Besteuerung sowie Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und -verlagerung
4.1 Grundprinzipien der Besteuerung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit
4.1.1 Steuerhoheit
4.1.2 Verrechnungspreise
4.1.3 Fremdfinanzierung und Leverage
4.1.4 Bekämpfung der Steuervermeidung
4.2 Grundprinzipien sowie Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und -verlagerung
4.2.1 Steuerhoheit
4.2.1.1 Niedrige Besteuerung eines ausländischen Unternehmens
4.2.1.2 Hybride Gesellschaften
4.2.1.3 Hybride Finanzinstrumente und andere Finanztransaktionen
4.2.1.3.a Conduits
4.2.1.3.b Derivate
4.2.2 Verrechnungspreise
4.2.3 Fremdfinanzierung
4.2.4 Bekämpfung der Steuervermeidung
4.2.5 Analyse der Steuerstrukturen von Unternehmen
5. Lösungsansätze für Fragen der Gewinnverkürzung und -verlagerung
5.1 Zu unternehmende Schritte
5.2 Entwicklung eines globalen Aktionsplans gegen die Gewinnverkürzung und -verlagerung
6. Beispiele für Steuerplanungsstrukturen multinationaler Unternehmen
6.1 E-Commerce-Struktur unter Nutzung einer zweigliedrigen Struktur und Übertragung immaterieller Werte im Rahmen eines Kostenumlagevertrages
6.2 Übertragung von Produktionstätigkeiten zusammen mit einer Übertragung der sachdienlichen immateriellen Werte im Rahmen einer Kostenumlagevereinbarung
6.3 Fremdfinanzierte Übernahme mit Verlagerung der Verschuldung (dept-push down) und Rückgriff auf intermediäre Holding-Gesellschaften
7. Zentrale Aktionspunkte des BEPS-Aktionsplanes
7.1 Übersicht Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von BEPS
7.2 Aktueller Stand
7.3 Die finalen Berichte
7.3.1 Überblick
7.4 Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
7.5 Aktionspunkt 2 – Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen
7.5.1 Empfehlungen für die Umsetzung im Nationalen Recht
7.5.1.1 Hybride Gestaltungen im Allgemeinen
7.5.1.2.a Hybride Finanzinstrumente
7.5.1.2.a.aa Gestaltungsformen
7.5.1.2.a.bb Verknüpfungsregeln
7.5.1.2.b Unberücksichtigte Zahlungen von einer hybriden Gesellschaft
7.5.1.2.b.aa Gestaltungsformen
7.5.1.2.b.bb Verknüpfungsregeln
7.5.1.2.c Abziehbare Zahlungen an sog. „Reverse Hybrids“
7.5.1.2.c.aa Gestaltungformen
7.5.1.2.c.bb Verknüpfungsregeln
7.5.1.3 Verknüpfungsregeln bei doppeltem Abzug
7.5.1.3.a Doppelabzugsfähige Zahlungen einer hybriden Gesellschaft
7.5.1.3.a.aa Gestaltungsformen
7.5.1.3.b.bbVerknüpfungsregeln
7.5.1.3.b Doppelabzugsfähige Zahlungen aufgrund doppelter Ansässigkeit einer hybriden Gesellschaft
7.5.1.3.b.aa Gestaltungsformen
7.5.1.3.b.bb Verknüpfungsregeln
7.5.1.4 Verknüpfungsregel bei indirekt steuerlichem Abzug ohne korrespondierende Besteuerung
7.5.1.4.a Gestaltungsformen
7.5.1.4.b Verknüpfungsregeln
7.5.1.5 Unterschiedliche Anwendungsbereiche der Verknüpfungsregeln
7.5.1.5.a Strukturierte Gestaltung
7.5.1.5.b Verbundene Gesellschaften und Gesellschafen, welche Teil einer Kontrollgruppe sind
7.5.2 Änderungen am OECD-MA
7.5.2.1 Abkommensberechtigung von hybriden und doppelt ansässigen Gesellschaften
7.6 Aktionspunkt 3 – Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln)
7.6.1 Definition einer CFC (inklusive Definition von Kontrolle)
7.6.1.1 Allgemeine Definition einer CFC
6.6.1.2 Definition von Kontrolle für die Qualifikation als CFC
7.6.2 CFC Ausnahmen und Schwellenwerte
7.6.3 Definition von CFC Einkünften
7.6.4 Regeln zur Berechnung des Einkommens zur Hinzurechnung
7.6.5 Regeln für die Zuordnung von Einkommen
7.6.6 Regeln, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder verhindern.
7.7 Aktionspunkt 4 – Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins oder sonstigen finanziellen Aufwendungen
7.7.1 Fixe Quotenregelung
7.7.2 Gruppen-Quotenregelung
7.7.2.1 Berechnung
7.7.2.2 Definition der Gruppen
7.7.2.3 Gruppengesellschaften mit Verlusten
7.7.2.4 Andere nicht ertragsbezogene Gruppen-Quotenregelungen
7.7.3 Vortrag von nicht-abzugsfähigen Zinsen und ungenutztem Zinsabzug sowie Rücktrag von ungenutztem Zinsabzug
7.7.4 De-Minimis Schwellenwert und Ausnahmen
7.7.5 Andere gezielte Missbrauchsregeln und spezifische Regeln für den Banken- und Versicherungssektor
7.8 Aktionspunkt 5 – Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz
7.8.1 Substanz bei privilegierten Steuerregimen
7.8.1.1 Hintergrund
7.8.1.2 Ergebnis bezüglich IP-Regimen: Nexus Ansatz
7.8.1.2.a Qualifizierende Immaterialgüter
7.8.1.2.b Besteuerungsmechanismus unter Berücksichtigung der wesentlichen Geschäftstätigkeit
7.8.1.2.d Gesamtausgaben zur Entwicklung von Immaterialgüterrechten
7.8.1.2.e Mögliche Erweiterung der „qualifizierten F&E-Aufwendungen“ im Rahmen des Nexus-Ansatzes
7.8.1.2.f Ausnahmefälle
7.8.1.2.g Dokumentation der Aufwände und Erträge
7.8.1.3. Übergangsbestimmungen für bestehende IP-Regime
7.8.1.4 Wesentliche Geschäftstätigkeiten bei anderen nicht immaterialgüterbasierten privilegierten Steuerregimes
7.8.2.Transparenz: Verbindlicher spontaner Informationsaustausch über Steuervorbescheide
7.8.2.1 Welche Steuervorbescheide sind betroffen?
7.8.2.2 Welche Informationen müssen ausgetauscht werden?
7.8.2.3 Mit welchen Ländern müssen die Informationen ausgetauscht werden?
7.8.2.4 Zeitplan
7.9 Aktionspunkt 6 – Verhinderung von Abkommensmissbrauch
7.9.1 Der Mindeststandard
7.9.1.1 Principal Purpose Test
7.9.1.2 Limitation Of Benefits - Klausel
7.9.2 Weitere spezifische Missbrauchsklauseln (nicht Teil des Mindeststandards)
7.9.3 Folgearbeiten zu Aktionspunkt 6
7.10 Aktionspunkt 7 – Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebstätte
7.10.1 Künstliche Vermeidung von Betriebstätten bei Kommissionsstrukturen und ähnliche Gestaltungen
7.10.1.1 Abhängiger Vertreter (Art. 5 Abs. 5 OECD-MA) – Änderung der Betriebstättendefinition
7.10.1.2 Unabhängiger Vertreter – Änderung der Ausnahmebestimmung (Art. 5 Abs. 6 OECD-MA)
7.10.2 Künstliche Vermeidung einer Betriebstätte durch den Ausnahmekatalog (Art. 5
7.10.3 Anti-Fragmentierungsregel
7.10.4 Künstliche Aufteilung von Verträgen bei Bauausführungen und Montage
7.10.5 Allokation von Unternehmensgewinnen auf Betriebstätten
7.11 Aktionspunkte 8 - 10 – Änderungen der Verrechnungspreisrichtlinien
7.11.1 Anwendung des Fremdvergleichs
7.11.1.1 Identifikation von Geschäfts- oder Finanztransaktionen
7.11.1.2 Analyse von Risiken
7.11.1.3 Kapitalstarke Gesellschaften
7.11.1.4 Nicht anerkannte Transaktionen
7.11.2 Rohstofftransaktionen
7.11.2.1 Wahl der Verrechnungspreismethode für Rohstofftransaktionen
7.11.2.2 Preisfestsetzungstag
7.11.2.3 Dokumentationsempfehlungen
7.11.3 Immaterialgüter
7.11.3.1 Definition von Immaterialgütern
7.11.3.2 Recht zur Ausbeutung von Immaterialgütern
7.11.3.3 Schwer zu bewertende Immaterialgüter („hard to value intagibles“ – HTVI)
7.11.4 Dienstleistung mit niedriger Wertschöpfung
7.11.4.1 Definition von Dienstleistungen mit niedriger Wertschöpfung
7.11.4.2 Wahlweiser vereinfachter Verrechnungsmechanismus
7.11.5 Kostenumlagevereinbarungen
7.11.5.1 Definition von Kostenumlagevereinbarungen (KUV)
7.11.5.2 Voraussetzung zur Teilnahme an einer KUV
7.11.5.3 Bewertung der Beiträge einer KUV
7.11.5.4 Sonstiges
7.12 Aktionspunkt 11 – Messung und Monitoring von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
7.13 Aktionspunkt 12 – Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanung
7.13.1 Wer soll offenlegen?
7.13.2 Was soll offengelegt werden?
7.13.3 Zeitpunkt der Offenlegung
7.13.4 Sanktionen bei Nicht-Offenlegung
7.14 Aktionspunkt 13 – Verrechnungspreisdokumentation und Country-by Country Reporting
7.14.1 Allgemeines
7.14.2 Country-by-Country Reporting
7.15 Aktionspunkt 14 – Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen
7.15.1 Die drei Prinzipien des Mindeststandards für Verständigungsverfahren
7.15.1.1 Implementierung des Artikels 25 OECD-MA nach Treu und Glauben
7.15.1.2 Implementierung administrativer Abläufe, zur Gewährleistung einer zeitnahen Lösung von Abkommensstreitigkeiten
7.15.1.3 Zugang zu Verständigungsverfahren bei Erfüllung der Voraussetzungen
7.16 Aktionspunkt 15 – Entwicklung eines multilateralen Instruments
7.17 EU Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung
7.17.1 Anti-BEPS-Richtlinie
7.17.1.1 Beschränkung des Zinsabzugs
7.17.1.2 Wegzugsbesteuerung
7.17.1.3 „Switch-over“-Klausel
7.17.1.4 Allgemeine Missbrauchsklausel (GAAR)
7.17.1.5 Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
7.17.1.6 Behandlung hybrider Gestaltungen
7.17.1.7 Implementierung
7.17.2 CbCR Richtlinie
8. Mögliche Auswirkungen in sogenannten Niedrigsteuerstaaten auf das Unternehmenssteuerrecht am Beispiel Schweiz
8.1 Einleitende Bemerkungen
8.2 Freistellungsmethoden als Ursache allen Übels für BEPS?
8.3 Erhöhte Transparenz in Bezug auf die lokal bezahlten Steuern
8.4 Abschaffung von schädlichen Steuerregimes
8.5 Anpassung der OECD-Verrechungspreisgrundsätze
8.6 Patentboxen als Steuerplanungsmodell für KMU
8.6.1 Ausgangslage
8.6.2 Definition eines KMU
8.6.3 Schweizer Patentbox unter Berücksichtigung internationaler Standards
8.6.4 Funktionsweise der Patentbox
8.6.4.1 Qualifizierende Steuerpflichtige
8.6.4.2 Qualifizierende IP
8.6.4.3 Berechnung des Boxenerfolgs
8.6.4.3.a Berechnung des Residualgewinns (Schritt 1)
8.6.4.3.b Korrektur des Residualgewinns durch den modifizierten Nexus-Ansatz (Schritt 2)
8.6.4.4 Skalierungsfaktor
8.6.4.5 Steuerfolgen bei Eintritt in die Patentbox
8.6.5 Aufzeichnung und Nachverfolgung der maßgeblichen Faktoren (Tracking and Tracing)
8.6.6 Fazit
9. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das globale Phänomen "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS), welches die legale, aber aggressive Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen durch multinationale Konzerne beschreibt. Ziel ist es, die Ursachen dieses Problems – insbesondere die Interaktion unterschiedlicher nationaler Steuersysteme – objektiv darzustellen, die daraus resultierenden Aktionspläne der OECD kritisch zu analysieren und deren Auswirkungen am Beispiel der Schweiz zu verdeutlichen.
- Grundprinzipien der internationalen Besteuerung und deren Ausnutzung durch multinationale Unternehmen.
- Detaillierte Analyse des OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung.
- Untersuchung von Steuerplanungsstrukturen (z.B. hybride Gestaltungen, Verrechnungspreise).
- Auswirkungen neuer internationaler Standards auf Standortmodelle am Beispiel der Schweiz (z.B. Patentboxen).
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung – Worum geht es?
Die englische Bezeichnung Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) bezeichnet die geplante legale aber aggressive Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Dieser Begriff wurde durch die für Steuerfragen zuständige Task Force der OECD geprägt. Die OECD veröffentlichte im Februar 2013 den Bericht „Adressing Base Erosion and Profit Shifting“ („BEPS-Report“). Dieser spricht im Wesentlichen das Problem der Gewinnverlagerung multinational tätiger Unternehmen (multinational enterprises = MNE) an, wurde von der OECD im Auftrag der G20-Staaten erstellt und diente der OECD in der Folge als Grundlage zur Erarbeitung von Maßnahmen, die legale, aber als aggressiv qualifizierte, Steuergestaltung von MNE einzudämmen.
Von der OECD wird die missbräuchliche Steuergestaltungsstrategie durch Google beispielhaft für BEPS genannt: Das Google-Mutterunternehmen mit Sitz in den USA überträgt Lizenzen zur Nutzung der Suchmaschine auf die Tochtergesellschaft auf den Bermudas (Steueroase). Google besitzt in Europa eine irische Tochter. Die Bermudas-Gesellschaft gewährt Lizenzen gegen Gebührenzahlungen an die irische Tochter, die besteuert werden könnten. Diese Besteuerung wird jedoch durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft in den Niederlanden umgangen, da nun nicht mehr die Bermudas-Gesellschaft sondern die niederländische Tochter Lizenzen an die irische Tochtergesellschaft vergibt. Da in diesem Falle die Lizenzgebührenrichtlinie der EU angewandt wird, werden keine irischen Quellensteuern erhoben, sodass die Einkünfte aus Lizenzvergaben unversteuert auf die Bermudas gelangen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung – Worum geht es?: Einführung in das Phänomen BEPS, die Rolle der OECD und ein beispielhafter Überblick über aggressive Steuergestaltungsstrategien wie das „Double Irish with a Dutch Sandwich“.
2. Größe des Problems – Überblick über die verfügbaren Daten: Analyse der verfügbaren statistischen Daten und Studien, die das Ausmaß der Gewinnverkürzung und die Diskrepanz zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und steuerlichem Gewinnausweis belegen.
3. Globale Geschäftsmodelle, Wettbewerbsfähigkeit, Corporate Governance und Steuerrecht: Untersuchung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Globalisierung und deren Einfluss auf die Steuerstrategien multinationaler Konzerne sowie die Bedeutung von Corporate Governance.
4. Prinzipien der Besteuerung sowie Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und -verlagerung: Erläuterung der Grundprinzipien des internationalen Steuerrechts und wie deren Interaktion Spielräume für aggressive Steuerplanung schafft.
5. Lösungsansätze für Fragen der Gewinnverkürzung und -verlagerung: Darstellung der Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes zur Reform internationaler Steuerstandards durch die OECD.
6. Beispiele für Steuerplanungsstrukturen multinationaler Unternehmen: Konkrete Analyse gängiger Planungsmodelle wie E-Commerce-Strukturen und fremdfinanzierte Übernahmen.
7. Zentrale Aktionspunkte des BEPS-Aktionsplanes: Umfassende Darstellung und Kategorisierung der 15 Maßnahmenpunkte des BEPS-Aktionsplans zur Eindämmung von Steuervermeidung.
8. Mögliche Auswirkungen in sogenannten Niedrigsteuerstaaten auf das Unternehmenssteuerrecht am Beispiel Schweiz: Spezifische Auswirkungen der internationalen BEPS-Vorgaben auf das schweizerische Unternehmenssteuerrecht und die Entwicklung neuer Modelle wie Patentboxen.
Schlüsselwörter
BEPS, OECD, Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung, Multinationale Unternehmen, Steuervermeidung, Verrechnungspreise, Hybride Gestaltungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Steuerhoheit, Patentbox, Substanz, Transparenz, Doppelbesteuerung, Steuerwettbewerb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Problematik der Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) durch multinationale Konzerne und den globalen Bemühungen der OECD, diese durch neue Standards und Aktionspläne einzudämmen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Analyse legaler, aber aggressiver Steuerstrategien, die Erläuterung der OECD-Aktionspunkte sowie die Untersuchung der Auswirkungen dieser globalen Vorgaben auf den Standort Schweiz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Funktionsweise von BEPS-Strukturen zu erklären, die Wirksamkeit der OECD-Gegenmaßnahmen zu bewerten und deren Bedeutung für die künftige Unternehmensbesteuerung darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Arbeit, die auf einer fundierten Auswertung von OECD-Berichten, Fachliteratur und aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der BEPS-Problematik, die detaillierte Vorstellung der 15 OECD-Aktionspunkte und die spezifische Anwendung auf die Situation in der Schweiz unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform III.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), Verrechnungspreise, Hybride Gestaltungen, Substanz und der Nexus-Ansatz für immaterielle Güter.
Welche Rolle spielt die Schweiz in diesem Kontext?
Die Schweiz dient als Beispiel für einen Staat, der seine kantonalen Steuerprivilegien unter dem Druck internationaler Standards anpassen musste und neue Instrumente wie Patentboxen entwickelt hat, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Was sind "hybride Gestaltungen" und warum sind sie problematisch?
Hybride Gestaltungen nutzen Unterschiede in der steuerlichen Qualifikation von Finanzinstrumenten oder Gesellschaften zwischen zwei Ländern aus, um doppelte Nichtbesteuerungen oder Abzüge zu erreichen, was das Ziel der OECD ist, zu unterbinden.
- Quote paper
- Marcus Lotz (Author), 2016, Base Erosion and Profit Shifting (BEPS). Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334024