Kritische Alternativenanalyse bei der privatrechtlichen Finanzierung einer Existenzgründung


Seminararbeit, 2002

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Klassische Finanzierung
2.1 Finanzierungsarten
2.1.1 Eigenkapitalfinanzierung
2.1.2 Fremdkapitalfinanzierung
2.2 Gegenüberstellung der Finanzierungsarten

3. Finanzierung der New Economy
3.1 Probleme der klassischen Finanzierung
3.2 Kapitalgeber in den einzelnen Gründungsphasen
3.2.1 Phasen der Existenzgründung
3.2.2 Typologie der Kapitalgeber
3.2.2.1 Inkubatoren
3.2.2.2 Business Angels
3.2.2.3 Venture Capital Gesellschaften
3.2.2.4 Investmentbanken
3.3 Beteiligungsfinanzierung am Beispiel von Venture Capital Gesellschaften
3.3.1 Auswahlphase
3.3.2 Beteiligungsphase
3.3.3 Desinvestitionsphase
3.4 Zwischenergebnis

4. Zusammenfassung und Ausblick

Anhang: Zeitphasen der Existenzgründung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zwischen der Zahl von Existenzgründungen und dem wirtschaftlichen Wachstum eines Landes besteht ein signifikanter Zusammenhang.1 Im Jahr 1999 wurden in Deutschland rund 430.000 Unternehmen gegründet.2 Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich zwar mit an der Spitze; noch immer scheitern jedoch viele Existenzgründungen neben externen Faktoren vor allem aufgrund mangelhafter Managementerfahrung sowie einer unzureichenden Finanzierung.3

Die vorliegende Seminararbeit der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich daher mit der Frage, welche privatrechtlichen Finanzierungsalternativen für Existenzgründungen grundsätzlich vorhanden sind und welche davon für sie in der Praxis tatsächlich zur Verfügung stehen.

Unter Existenzgründungen werden in diesem Zusammenhang vor allem klein- und mittelständische Neugründungen von Unternehmen durch eine oder mehrere Privatpersonen verstanden. Die durchschnittlichen Kosten einer Existenzgründung belaufen sich auf 125.000 bis 150.000 Euro. Für eine Unternehmensgründung in der New Economy liegen die Startkosten sogar bei rund 1,5 Mio. Euro, wovon ca. die Hälfte allein für Forschungs- und Entwicklungsausgaben verwendet wird.4 Als Unternehmen der New Economy seien dabei vor allem Betriebe der Wachstumsbranchen Telekommunikation/Medien, Software, Bio-, Informations- und Umwelttechnologie sowie innovative Dienstleister verstanden. Deren konstitutives Merkmal ist neben ihrer stark zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung in den vergangenen Jahren vor allem ein überproportionales Wachstum, eine niedrige Relation von materiellem (liquidierbarem) Vermögen zum Gesamtvermögen sowie eine hohe Forschungs- und Entwicklungsintensität.5

In dieser Seminararbeit erfolgt eine gewisse Zweiteilung: In Abschnitt 2 wird zunächst auf die Finanzierung einer klassischen Existenzgründung, etwa eines Familienbetriebes (z.B. ein Handwerksunternehmen) eingegangen. Daran anschließend wird in Abschnitt 3 die Finanzierung von Unternehmen der New Economy durch sog. Beteiligungs- bzw. Risikokapitalgeber betrachtet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Venture Capital-Gesellschaften, an denen exemplarisch der idealtypische Ablauf der Beteiligungsfinanzierung einer Existenzgründung von der Prüfung der Förderwürdigkeit über die Zusammenarbeit bis hin zum finanziellen Exit dargestellt wird.

2. Klassische Finanzierung

2.1 Finanzierungsarten

2.1.1 Eigenkapitalfinanzierung

Grundlage der Finanzierung einer Existenzgründung ist in nahezu allen Fällen zunächst das Privatvermögen der Unternehmensgründer. Dabei wird dem neu gegründeten Unternehmen Eigenkapital (im Folgenden auch EK abgekürzt) in Form von Geld- bzw. Sacheinlagen der Unternehmenseigner zugeführt. Reicht das Privatvermögen der Unternehmensgründer nicht aus, so besteht für sie die Möglichkeit, durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter zusätzliches Eigenkapital zu akquirieren.

Je nach Rechtsform der Existenzgründung und Art der Beteiligung entstehen für die zusätzlichen Eigenkapitalgeber damit unterschiedliche Rechte und Pflichten. Ohne im Rahmen dieser Seminararbeit auf alle Details des Gesellschaftsrechtes eingehen zu können, lässt sich dennoch festhalten, dass Eigenkapitalgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf eine feste Rückzahlung und Verzinsung ihrer Kapitalbeteiligung haben. Da sie jedoch durch ihren Einlage zu Mitgesellschaftern werden, besitzen sie indirekt einen Anspruch auf eine gewinnabhängige Vergütung ihres finanziellen Engagements.6 Bei einer Personengesellschaft7 haftet jeder Gesellschafter zunächst unbeschränkt auch mit seinem Privatvermögen. Eine Ausnahme bildet dabei der Kommanditist einer Kommandit-gesellschaft (KG), der nur in Höhe seiner (noch nicht eingezahlten) Einlage haftet.8 Im Gegenzug besitzen die vollhaftenden Gesellschafter jedoch auch die Möglichkeit, bzw. sogar die Pflicht zur Geschäftsführung und zur Vertretung der Personengesellschaft.9 Wurde ein Unternehmen mit der Rechtsform einer Kapitalgesell- schaft gegründet10, so erwerben die zusätzlich aufgenommenen Eigenkapitalgeber eben- falls Gesellschaftsanteile; die Gesellschafter haften jedoch nur in Höhe ihrer (noch ausstehenden) Einlagen.11 Bei Kapitalgesellschaften ist prinzipiell auch eine Fremdorganschaft möglich, weshalb aus dem Anteilserwerb kein unmittelbares Recht zur Geschäftsführung entsteht.12 Da bei Personengesellschaften die Aufnahme neuer Gesellschafter stets mit der Übertragung von Leitungsbefugnissen verbunden ist, besteht für die Unternehmensgründer die Gefahr, ihre unternehmerische Freiheit aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen zu verlieren. Da die neuen Gesellschafter umgekehrt ein hohes Haftungsrisiko eingehen, ist die Aufnahme neuer Gesellschafter für Personengesellschaften in der Praxis in aller Regel auf weniger als fünf beschränkt.13 Für die Kommanditisten einer KG bzw. für die (neuen) Gesellschafter von Kapitalgesellschaften besteht dieser Hinderungsgrund aufgrund der Haftungsbeschränkung und dem (möglichen) Geschäftsführungsausschluss14 hingegen nicht, weshalb für diese Gesellschaftsformen eine Zuführung von weiterem Eigenkapital durch Aufnahme zusätzlicher Gesellschafter im Allgemeinen leichter ist.15 Eine weitere Möglichkeit der Eigenfinanzierung bietet die Aufnahme sog . stiller Gesellschafter. Bei der in den Paragraphen 230 bis 236 des HGB geregelten stillen Gesellschaft handelt es sich um ein reines Innenverhältnis zwischen dem bzw. den eigentlichen Inhaber(n) und einem Kapitalgeber.16 Die von dem stillen Gesellschafter geleistete Einlage geht dabei in das Vermögen der Unternehmensinhaber über und erscheint nicht gesondert in der Bilanz des Unternehmens. Im Gegenzug wird der stille Gesellschafter gemäß § 231I HGB am Gewinn und Verlust in einem „den Umständen nach angemessenen Anteil“ beteiligt.17 Je nach Vertragsgestaltung ist zudem zwischen einer typischen und einer atypischen stillen Gesellschaft zu unterscheiden. Bei der typischen stillen Gesellschaft ist der stille Gesellschafter zwar am Gewinn beteiligt und verfügt gem. §233 HGB auch über Kontrollrechte, er ist jedoch weder am Gesellschafts- vermögen beteiligt, noch steht ihm eine Geschäftsführungsbefugnis zu. Steuerlich werden seine Einkünfte daher auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §20I Nr. 4 EStG behandelt. Im Gegensatz dazu ist der stille Gesellschafter einer atypischen Beteiligung sowohl an der Geschäftsführung als auch am Gesellschaftsvermögen beteiligt, weshalb er als Mitunternehmer zu klassifizieren ist und seine Einkünfte steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu verbuchen sind.

Auf eine Sonderform der Eigenfinanzierung durch externe Beteiligungskapitalgeber, deren finanzielles Engagement von vornherein zeitlich und vom Umfang her (Minderheitsbeteiligung) begrenzt ist, sei hier nur kurz hingewiesen, da diese im Rahmen der New Economy-Finanzierung in Abschnitt 3 ausführlich behandelt wird. Eine Innenfinanzierung schließlich, also eine Finanzierung durch einbehaltene Gewinne aus der laufenden Geschäftstätigkeit, als weitere theoretische Form der Eigenfinanzierung, scheidet bei einer Existenzgründung per se aus, so dass alternativ zu den bisher dargestellten Finanzierungsalternativen nur eine Finanzierung über Fremdkapital möglich ist. Diese ist Gegenstand des folgenden Abschnitts.

2.1.2 Fremdkapitalfinanzierung

Alternativ zur Finanzierung einer Existenzgründung über Eigenkapital besteht prinzipiell die Möglichkeit einer Fremdkapitalfinanzierung. Sieht man von Sonderformen, wie eigenkapitalersetzender Darlehen der Gesellschafter, bzw. Darlehen von Verwandten und Freunden ab, so ist eine Kreditfinanzierung regelmäßig durch eine zeitlich befristete Kapitalüberlassungsdauer mit einem festen Rückzahlungs- und Verzinsungsanspruch verbunden.18 Ohne auf die einzelnen Kreditarten im Detail einzugehen, bedeutet die Überlassung von Fremdkapital für Existenzgründer somit grundsätzlich eine feste Liquiditätsbelastung, die vor allem bei unerwarteten Kostenüberschreitungen bzw. zeitlichen Verzögerungen sehr schnell zu einem Liquiditätsengpass führen kann.19

Insbesondere bei Existenzgründungen werden Banken und sonstige Kreditinstitute ihr finanzielles Engagement stets vom Vorhandensein einer ausreichenden Eigenkapitalquote abhängig machen. Im Allgemeinen wird dabei von einer Mindesteigenkapitalquote von ca. 15% ausgegangen.20 Da im Unterschied zu Kapitalgesellschaften bei Personengesellschaften die einzelnen Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen voll haften, werden Existenzgründungen mit der Rechtsform einer Personengesellschaft c.p. leichter die Kriterien für eine Fremdkapitalfinanzierung erfüllen.21

Eine interessante Alternative zur klassischen Kreditaufnahme bietet die Leasing- finanzierung. Unter dem Begriff Leasing wird dabei eine langfristige Vermietung von Anlagegegenständen verstanden, bei welcher der „Leasingnehmer bestimmte Investitions-güter gegen Zahlung eines festgesetzten (meist monatlichen) Entgelts [vom Leasinggeber] zur Verfügung“ gestellt bekommt.22 Als Vorteil des Leasing für Existenz- gründer ist vor allem die Erhaltung des Kreditspielraumes zu nennen, da der Leasinggeber, als rechtlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes, üblicherweise auf eine Besicherung verzichtet, wo-durch der Leasingnehmer sein Vermögen für zusätzliche Kredite besichern kann. Darüber hinaus erhöht sich ähnlich wie bei einem Ratenkauf die Unternehmensliquidität beim Leasing.23 Zusätzlich wird von Leasinggebern häufig angeführt, dass Leasing auch kostenmäßig gegenüber einer Kreditfinanzierung vorteilhaft ist, weil Leasingraten steuerlich absetzbar sind. Da Existenzgründer jedoch durch Anfangsverluste in den ersten Perioden sowieso keine/kaum Steuern bezahlen dürften, fällt dieser Aspekt kaum ins Gewicht. Zudem lässt sich beweisen, „daß Leasing im Regelfall teurer ist als die übrigen Arten der Finanzierung.“24

2.2 Gegenüberstellung der Finanzierungsarten

Unter Liquiditäts- und Risikoaspekten zeigt sich, dass die Finanzierung einer Existenz- gründung nicht ausschließlich über Fremdkapitalgeber, sondern teilweise über risikotra- gendes, d.h. haftendes Eigenkapital erfolgen sollte. Abgesehen davon werden Banken und sonstige Kreditinstitute ihr finanzielles Engagement stets vom Vorhandensein einer aus-reichenden Eigenkapitalquote (sowie meist weiterer umfangreicher Sicherheiten etwa aus dem Privatvermögen der Existenzgründer) abhängig machen. Zudem steigen c.p. mit zunehmendem Fremdkapitalanteil auch die Renditeforderungen der Fremdkapitalgeber, wodurch viele Projekte unrentabel werden und die unternehmerischen Handlungsspielräume eingeschränkt werden.25

Bei der Finanzierung über eigenkapitalgebende Gesellschafter muss beachtet werden, dass diese gleichzeitig zu Mitunternehmern werden, was meist eine „unerwünschte Mitsprache, den Zwang zur Erzielung eines höheren Gewinns und die Schwierigkeit der Aufteilung der stillen Reserven“26 beinhaltet. Andererseits bietet eine erhöhte Eigenkapitalausstattung aufgrund fehlender Zins- und Tilgungsforderungen der Kapital- geber jedoch erhöhte Liquiditätsspielräume. Darüber hinaus dient eine hohe Eigenkapital-ausstattung Fremdkapitalgebern als Signal für eine ernsthafte Unternehmensidee und bietet ihnen Sicherheiten, wodurch ihr Engagement wahrscheinlicher wird.

Auch wenn sich Leasing grundsätzlich nur für bestimmte Investitionsgüter eignet, sollte diese Finanzierungsalternative von Existenzgründern gerade bei geringen Sicherheiten in Betracht gezogen werden. Dabei sollten jedoch auch die im Vergleich zur Kredit- finanzierung regelmäßig höheren laufenden Kosten berücksichtigt werden. Eine alternative Finanzierungsart für Existenzgründer mit geringen Sicherheiten sowie einer hohen aber risikoreichen Gewinnerwartung bietet die sog. Beteiligungsfinanzierung, welche im Folgenden anhand der New EconomyFinanzierung dargestellt wird.

3. Finanzierung der New Economy

3.1 Probleme der klassischen Finanzierung

Wie bereits zu Beginn der Seminararbeit erwähnt, zeichnen sich Existenzgründungen der New Economy im Regelfall durch einen verhältnismäßig hohen Kapitalbedarf aus. Gleich-zeitig erwerben die Unternehmen jedoch vergleichsweise geringe Sicherheiten in Form von materiellen Unternehmensgegenständen in ihrer Gründungsphase, sondern investieren das eingesetzte Kapital in immaterielle Werte, wie Forschung und Entwicklung bzw. Marketing und Software.27 Da es sich in der New Economy zudem häufig um sehr innovative Geschäftsideen handelt, sind die erwarteten Erträge oftmals mit einer hohen Unsicherheit behaftet, was in Verbindung mit der traditionell risiko- scheuen Einstellung der Banken dazu führt, dass eine Finanzierung der das Modigliani-Miller-Theorem theoretisch nachweist, dass der Fremdkapitalanteil bei Vorliegen eines vollkommenen Kapitalmarktes für die Höhe der Gesamtkapitalkosten irrelevant ist (vgl. u.a. Perioden / Steiner (1997), S. 490ff.).

[...]


1 Vgl. S. 26; Engelmann (2000), S. 329.

2 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Deutscher Technologiezentren e.V. (ADT) (2000).

3 Vgl. Engelmann (2000), S. 329.

4 Vgl. Engelmann (2000), S. 329.

5 Vgl. u.a. Weitnauer (2001b), S. 463, Pape / Beyer (2001), S. 632.

6 Die konkrete Gewinn- und Verlustbeteiligung ist abhängig von der Rechtsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, vgl. Klunzinger (1999), S.351f.

7 Hier v.a. betrachtet: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)

8 Vgl. Perridon / Steiner (1997), S. 348.

9 Vgl. Klunzinger (1999), S. 347ff.

10 Hier v.a. betrachtet: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

11 Vgl. Perridon / Steiner (1997), S. 349. Auf die Möglichkeit einer sog. Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter wird hier nicht weiter eingegangen.

12 Näheres ist im jeweiligen Gesellschaftsvertrag zu regeln.

13 Vgl. Perridon / Steiner (1997), S. 351.

14 Der Kommanditist ist gemäß § 164 HGB stets von der Geschäftsführung ausgeschlossen; die Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können durch den Gesellschaftsvertrag davon ausgeschlossen werden.

15 Vgl. Perridon / Steiner (1997), S. 351f.

16 Vgl. hierzu und im Folgenden Klunzinger (1999), S. 126ff.

17 Die Verlusthaftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt; ein Haftungsausschluss kann vertraglich vereinbart werden, § 231 II HGB.

18 Vgl. Perridon / Steiner (1997), S. 372.

19 Vgl. Merkle (1984), S. 1061.

20 Vgl. Rudolph / Fischer (2000), S. 50.

21 Wurde das Unternehmen als Kapitalgesellschaft gegründet, so werden Fremdkapitalgeber aufgrund der Haftungsbegrenzung der Gesellschafter im Allgemeinen zusätzliche Sicherheiten, etwa aus dem Privatvermögen der Existenzgründer, verlangen, wodurch die Haftungsbeschränkung de facto nichtig ist.

22 Vormbaum (1995), S. 385.

23 Vgl. Vormbaum (1995), S. 405f.

24 Vormbaum (1995), S. 398.

25 Vgl. Rudolph / Fischer (2000), S. 51f. Diese in der Praxis zu beobachtende Tendenz entspricht dem Modell des optimalen Verschuldungsgrades (vgl. u.a. Perridon / Steiner (1997), S. 486ff.), wohingegen

26 Perridon / Steiner (1997), S. 352.

27 Vgl. Pfeifer (1999), S.1667.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Kritische Alternativenanalyse bei der privatrechtlichen Finanzierung einer Existenzgründung
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Steuerlehre)
Veranstaltung
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Existenzgründung
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V33408
ISBN (eBook)
9783638338936
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Finanzierungsarten der Existenzgründung, Phasen der Existenzgründung, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren, umfangreiches Literaturverzeichnis
Schlagworte
Kritische, Alternativenanalyse, Finanzierung, Existenzgründung, Betriebswirtschaftliche, Fragen, Zusammenhang, Existenzgründung
Arbeit zitieren
Sascha Hoffmann (Autor:in), 2002, Kritische Alternativenanalyse bei der privatrechtlichen Finanzierung einer Existenzgründung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33408

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