Geplante Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Hintergründe und Vorschläge


Seminararbeit, 2015

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

ABSTRACT

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

GLOSSAR

1. EINLEITUNG

2. GELTUNGSBEREICH
2.1 FÜR WEN UND AB WANN IST DAS AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN RELEVANT?

3. ZIELE DES AUSSCHREIBUNGSVERFAHRENS
3.1 AUSBAUKORRIDOR (ZIELERREICHUNG)
3.2 WETTBEWERB (WIRTSCHAFTLICHKEIT)
3.3 AKTEURSVIELFALT
3.4 BEFREIUNG VON LOBBYISMUSVERDACHT

4. GRUNDVORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME (FFAV)
4.1 TEILNAHMEBERECHTIGUNG
4.2 INSTALLIERTE LEISTUNG
4.3 EIGENVERSORGUNG
4.4 KONKRETISIERUNG/FLÄCHENBEZOGENHEIT DES GEBOTS

5. ABLAUF DES PV-AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN IM DETAIL
5.1 AUSSCHREIBUNGSPHASE
5.2 PRÜFUNGSPHASE
5.3 REALISIERUNGSPHASE

6. ERGEBNISSE DER PV-PILOTAUSSCHREIBUNGEN
6.1 EINZELBETRACHTUNG
6.2 GESAMTBETRACHTUNG
6.3 KRITIK

7. FAZIT

8. QUELLENANGABEN

Abstract

Das Ziel dieser Seminararbeit ist eine ganzheitliche Betrachtung des Ausschreibungsdesigns für Photovoltaikanlagen, welches durch die Gesetzesnovelle im EEG 2014 eingeführt wurde, mit dem Ziel die Energiewende kostengünstiger zu gestalten. Durch Anwendung des Ausschreibungs-/Auktionsdesign wird eine zielgerichtete Steuerung des Ausbaukorridors hinsichtlich Kosteneffizienz und Leistung angestrebt. Auch sozial-gesellschaftliche Aspekte wie die Akteursvielfalt sollen hierbei gewahrt werden. Energieverbände und Forscher üben jedoch starke Kritik an dem Design. Gestützt wird diese auch durch bereits gesammelte Erfahrungen in internationalen Ausschreibungsprojekten. Jedoch wird die Zukunft des Fördersystems durch eine Handlungsempfehlung der Bundesregierung an den Bundestag Mitte 2016 beschlossen.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Vergangenen Dezember wurde durch die UN-Klimakonferenz mit samt ihrer 194 Mitgliedsstaaten, in Paris, das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls verabschiedet.1 Ziel hierbei war die Begrenzung der Treibhausgasemissionen.2 Zur Wahrung des Klimas und der Umwelt, aber auch mit Blick auf die schwindenden fossilen Energiereserven hat die Bundesregierung Werkzeuge etabliert, welche dem Klimawandel und unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen entgegen wirken sollen.

Eines der bekanntesten, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wurde bereits im Jahre 2000 etabliert und ersetzte somit das Stromeinspeisegesetz (StrEG).3 Es soll den Ausbau der erneuerbaren Energien steuern und vorantreiben. Das übergeordnete Ziel der Energiewende, festgelegt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist die sukzessive Erhöhung des Bruttostromverbrauches aus erneuerbaren Energien auf mindestens 80% bis 2050.4 Durch mehrere Gesetzesnovellen in den Jahren 2004, 2009, 2012 und 2014 wurde das Gesetz immer weiter verfeinert und angepasst.

In der letzten Novelle vom Jahre 2014 betrifft die größte Änderung der fünf im EEG genannten erneuerbaren Energien vorerst lediglich die solare Strahlungsenergie. Die Förderung dieser soll in einem Pilotprojekt für Photovoltaik (PV) Freiflächenanlagen auf Ausschreibungen umgestellt werden. Ausschreibungen für weitere EE-Arten sind bereits geplant. Diese Umstellung sorgte für großen Unmut in der Energiebranche, welche die Realisierung der Energiewende als gefährdet sieht.5 Um Erfahrungen mit dem Ausschreibungsdesign zu sammeln, starten ab 2015 erste Pilotausschreibungen im Bereich Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese sollen im weiteren Verlauf einer zielorientierten Anpassung des Ausschreibungsdesigns dienen.

2. Geltungsbereich

2.1 Für wen und ab wann ist das Ausschreibungsverfahren relevant?

In der Pilotphase ab 2015, sind lediglich PV-Freiflächenanlagen von den Ausschreibungen betroffen.6 Dies sind vor allem Seitenstreifen (110m) entlang von Autobahn/Schienenwegen sowie Konversionsflächen.7,8 PV-Anlagen auf baulichen Anlagen werden in der kommenden Entwicklung ebenfalls, laut Eckpunkte Papier zur EEG Novelle 2016, an den Ausschreibungen teilnehmen und in Konkurrenz zu den Freiflächenanlagen treten.9

Ab 2016 werden Ackerflächen (maximal 10 Flächen pro Jahr) und sogenannte benachteiligte Gebiete, wie Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in das Verfahren aufgenommen.10

Zu der Reglung ab dem Jahre 2017 wurde nach §2 Abs. 5 Satz 1 EEG 2014 festgelegt, dass: „Die finanzielle Förderung und ihre Höhe sollen für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden.“ Der gleiche Absatz besagt weiterhin, dass zur Designgestaltung dieser Ausschreibungen die Erfahrungen aus vorangegangenen Pilotausschreibungen einfließen sollen. Ein genauer Zeitrahmen wurde jedoch nicht näher definiert.

3. Ziele des Ausschreibungsverfahrens

Als Grundlage des Fördersystemwandels hin zu einer ausschreibungsbasierten Förderung, wurden mehrere politische Ziele von der Bundesregierung genannt. Diese Ziele sollen gleichermaßen für alle EE-Technologien gelten und gliedern sich in das Zieltrias der Energiepolitik (siehe Abbildung 4-1).11

Ziele des Ausschreibungsverfahrens

Abbildung 3-1 Zieltrias des Ausschreibungsdesign12

3.1 Ausbaukorridor (Zielerreichung)

Ausschreibungsvolumen sollen etappenweise den angestrebten Ausbaupfaden der Energiewende entsprechen. Eine flexible Anpassung dieser Volumina, Abhängig von der aktuellen Zubaumenge, soll die Erreichung der jährlichen Zubau-Ziele sichern.13 Da die Ziele nicht um jeden Preis, ohne Beachtung der Wirtschaftlichkeit, erreicht werden sollen, wird ebenfalls ein intensiver Wettbewerb der Akteure angestrebt.

3.2 Wettbewerb (Wirtschaftlichkeit)

Um die entstehenden Kosten der Energiewende möglichst gering zu halten, ist es Ziel der Ausschreibungen, einen für die Gesellschaft, wirtschaftlichen Fördersatz zu ermitteln. Die produzierte erneuerbare Energie soll lediglich in einer Höhe vergütet werden, welche den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage sichert und somit zu einer hohen Kosteneffizienz für Bund und Steuerzahler führt. Um dies zu erreichen, soll ein Wettbewerb geschaffen werden, welcher lediglich die Förderung der wirtschaftlichsten Akteure zulässt. Also de facto derer, die bereit sind zu den geringsten Fördersätzen an dem Ausbau von EE teilzunehmen. Um dabei keine möglichen Teilnehmer auszuschließen, wurde zusätzlich das Ziel einer breiten Akteursvielfalt definiert.

3.3 Akteursvielfalt

Als drittes Ziel des neuen Ausschreibungsdesigns wurde die Wahrung der Akteursvielfalt genannt. Da Privatpersonen, Kommunen und Mittelständler bisher maßgeblich zur Energiewende beigetragen haben soll auch weiterhin die breite Akteursvielfalt erhalten bleiben.

3.4 Befreiung von Lobbyismusverdacht

Die Befreiung vom Lobbyismusverdacht wird als inoffizielles Ziel des Ausschreibungsdesigns gehandelt. Öffentliche, wettbewerbsbasierte Ausschreibungen sollen weniger dem Risiko unterliegen unwirtschaftliche Deals zu erzeugen, welche zu Lasten der Gesellschaft gehen.14

[...]


1 vgl.:http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/klimaschuetzer-schreiben-geschichte/

2 vgl.:http://www.cop21paris.org/about/cop21/

3 vgl.:https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110

4 vgl.:§1 Abs. 2 EEG 2014 (Zweck und Ziel des Gesetzes)

5 vgl.:http://www.unendlich-viel-energie.de/themen/politik/ausschreibungen-in-der-kritik

6 vgl.:§1 FFAV (Anwendungsbereich)

7 vgl.:§51 Abs. 3 Satz c), Teilsatz cc), EEG 2014 (Solare Strahlungsenergie)

8 vgl.:§5 Abs. 16 EEG 2014 (Begriffsbestimmung)

9 vgl.:https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-eeg-novelle- 2016,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf S.3

10 vgl.:https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-eeg-novelle- 2016,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf S.3

11 vgl.:https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ausschreibungen-foerderung-erneuerbare- energien-anlage,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

12 vgl.: http://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Studien/IZES20140627IZESBEE_EE-Ausschreibungen.pdf S.5

13 vgl.:http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/F/faq-photovoltaik-freiflaechenanlagen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf S.2

14 vgl.:http://www.izes.de/cms/upload/publikationen/IZES_2014-05-20_BEE_EE-Ausschreibungen_Endbericht.pdf S.3

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Geplante Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Hintergründe und Vorschläge
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
18
Katalognummer
V334245
ISBN (eBook)
9783668456631
ISBN (Buch)
9783668456648
Dateigröße
1032 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Photovoltaik, Energie, Ausschreibungen, Energietechnik, EEG
Arbeit zitieren
Rouven Wendel (Autor:in), 2015, Geplante Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Hintergründe und Vorschläge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334245

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Geplante Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Hintergründe und Vorschläge



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden