Nach der Ankündigung der Europäischen Kommission im April 2011, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einer umfassenden Reform zu unterziehen, um eine angemessene Durchsetzung der Fluggastrechte sicherzustellen, waren die an die sich anschließende Novellierung geknüpften Erwartungen groß. Die Überarbeitung der in weiten Teilen der Literatur als gescheitert geltenden Verordnung sollte Rechtssicherheit schaffen und das „Vertrauen der Fluggäste zurückgewinnen“.
Der am 13.3.2013 veröffentlichte Kommissionsvorschlag sorgte allerdings insbesondere bei Verbraucherschützern für Ernüchterung und wurde im Schrifttum. Das Europäische Parlament versuchte mit seiner Entschließung in erster Lesung vom 5.2.2014 die „Verbraucherfeindlichkeit des Kommissionsvorschlags“ zu korrigieren. Als der dritte Akteur im europäischen Gesetzgebungsverfahren, der Rat der Europäischen Union, seine Beratungen zum Verordnungsentwurf im Juni 2014 ergebnislos beendete, galt die Revision der Fluggastrechteverordnung bereits als gescheitert. Von Seiten der Verbraucherverbände hieß es dazu, etwas Besseres hätte den Verbrauchern gar nicht passieren können.
Inwieweit aber erscheint vor dem Hintergrund des Kommissionsvorschlags sowie der Änderungsanträge des Europäischen Parlaments ein Erreichen der mit der Reform verfolgten Ziele noch möglich? Und welche der zu den strittigen Punkten hervorgebrachten Änderungsentwürfe versprechen ein dem Reformziel gerecht werdendes Ergebnis?
Inhaltsverzeichnis
I. Die Tatbestände der Flugunregelmäßigkeit
1. Die Nichtbeförderung eines Fluggastes gem. Art. 4 VO
a. Anspruch auf Betreuungsleistungen
aa. De lege lata
bb. Kommissionsvorschlag
cc. Entschließung des Europäischen Parlaments
b. Teilverbot der „No-Show“-Politik
aa. Kommissionsvorschlag
bb. Entschließung des Europäischen Parlaments
2. Die Flugannullierung gem. Art. 5 VO
a. Außergewöhnliche Umstände
aa. De lege lata
bb. Kommissionsvorschlag
(1) Begriff
(2) Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen
(3) Reichweite des Entlastungsgrundes
cc. Entschließung des Europäischen Parlaments
(1) Begriff
(2) Nachweis außergewöhnlicher Umstände
b. Analoge Anwendung des Entlastungstatbestandes
3. Die Große Verspätung gem. Art. 6 VO
a. Ausgleichsleistungen im Falle der großen Verspätung
aa. Sturgeon-Entscheidung
bb. Kommissionsvorschlag
cc. Entschließung des Europäischen Parlaments
b. Rollfeldverspätung
aa. Kommissionsvorschlag
bb. Entschließung des Europäischen Parlaments
c. Verpasste Anschlussflüge
aa. Kommissionsvorschlag
(1) Ausgleichsanspruch gem. Art. 6a Abs. 2 KOM-VO
(2) Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen gem. Art. 6a Abs. 1 KOM-VO
(3) Erstreckung auf Drittstaaten-Carrier gem. Art. 6a Abs. 4 KOM-VO
bb. Entschließung des Europäischen Parlaments
(1) Ausgleichsanspruch gem. Art. 6a Abs. 2 EP-VO
(2) Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen gem. Art. 6a Abs. 1 EP-VO
(3) Begrenzung auf Flüge im Unionsgebiet gem. Art. 6a Abs. 4 EP-VO
4. Zwischenbefund
II. Anspruchstrias bei Flugunregelmäßigkeiten
1. Ausgleichsanspruch gem. Art. 7 VO
a. Kommissionsvorschlag
aa. Staffelung des Ausgleichsanspruchs gem. Art. 7 Abs. 1 KOM-VO
bb. Begrenzung auf einmalige Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs gem. Art. 7 Abs. 2 KOM-VO
cc. Freiwillige Ersatzvereinbarung gem. Art. 7 Abs. 5 KOM-VO
b. Entschließung des Europäischen Parlaments
aa. Staffelung des Ausgleichsanspruchs gem. Art. 7 Abs. 1 EP-VO
bb. Freiwillige Ersatzvereinbarung gem. Art. 7 Abs. 5 EP-VO
2. Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gem. Art. 8 VO
a. De lege lata
b. Kommissionsvorschlag
c. Entschließung des Europäischen Parlaments
3. Anspruch auf Betreuungsleistungen gem. Art. 9 VO
a. Die Rechtssache McDonagh
b. Kommissionsvorschlag
c. Entschließung des Europäischen Parlaments
III. Maßnahmen zur Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung
1. Informationspflichten
a. Kommissionsvorschlag
b. Entschließung des Europäischen Parlaments
2. Institutioneller Rahmen
a. Kommissionsvorschlag
b. Entschließung des Europäischen Parlaments
3. Zwischenbefund
D. Ausblick und Änderungsentwurf des Rates der Europäischen Union
I. Das Konzept der unerwarteten Flugsicherheitsmängel
II. Schwellenwerte für Ausgleichszahlungen
III. Verpasste Anschlussflüge
IV. Zwischenbefund
E. Würdigung des gesamten Reformprozesses
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch den laufenden Reformprozess der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwürfe der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates. Ziel ist es, die strittigen Rechtsfragen bei Flugunregelmäßigkeiten zu beleuchten und zu bewerten, inwieweit die Reformvorschläge geeignet sind, Rechtssicherheit zu schaffen und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen zu gewährleisten.
- Rechtliche Ausgestaltung der Tatbestände Nichtbeförderung, Annullierung und große Verspätung.
- Analyse der Anspruchstrias (Ausgleich, Erstattung, Betreuung) und deren Anpassung im Reformprozess.
- Bewertung des Konzepts „außergewöhnliche Umstände“ und dessen Auswirkungen auf die Fluggastrechte.
- Kritik an den vorgeschlagenen Schwellenwerten für Ausgleichszahlungen und der Haftungsverteilung bei Anschlussflügen.
- Untersuchung der Maßnahmen zur Verbesserung der Anspruchsdurchsetzung durch Informationspflichten und institutionelle Rahmenbedingungen.
Auszug aus dem Buch
a. Außergewöhnliche Umstände
Wie bei der Nichtbeförderung stehen dem „gestrandeten“ Fluggast auch im Falle der Annullierung Unterstützungs-, Betreuungs- und Ausgleichsansprüche (Art. 5 Abs. 1 lit. a bis c VO) zu. Von der Ausgleichspflicht ist ein Luftfahrtunternehmen gem. Art. 5 Abs. 3 VO befreit, wenn es nachweist, dass der Flugausfall „auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären“.
aa. De lege lata
Trotz seiner zentralen Stellung hat die geltende Verordnung auf eine Legaldefinition des Begriffs „außergewöhnliche Umstände“ verzichtet und damit einen nicht versiegen wollenden Quell der Rechtsunsicherheit geschaffen. Bis heute ist die Auslegung des von den Fluggesellschaften gern bemühten Entlastungsgrundes Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt dienen dabei neben dem situativen Kontext sowie dem grammatikalischen Wortsinn die Erwägungsgründe 14 und 15, die regelbeispielartig Umstände aufzählen, bei deren Vorliegen ein außergewöhnlicher Umstand typischerweise anzunehmen ist. Als „außergewöhnlich“ gelten danach zum Beispiel Annullierungen, die auf politische Instabilität, besondere Wetterverhältnisse oder Streiks zurückzuführen sind. Inwieweit auch technische Defekte das Luftbeförderungsunternehmen entlasten, war lange streitig. In der Rechtssache Wallentin-Hermann stellte der EuGH fest, dass der Betrieb eines Flugzeugs aufgrund der technologischen Komplexität desselbigen unausweichlich technische Probleme mit sich bringe. Folglich fallen solche Defekte nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“, es sei denn, „das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die auf Grund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind“.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Tatbestände der Flugunregelmäßigkeit: Dieses Kapitel analysiert die Ausgestaltung der Tatbestände Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung sowie die entsprechenden Reformvorschläge, insbesondere in Bezug auf den Entlastungsgrund der außergewöhnlichen Umstände.
II. Anspruchstrias bei Flugunregelmäßigkeiten: Hier werden die Ansprüche auf Ausgleichsleistungen, Erstattung und Betreuung detailliert untersucht und die Auswirkungen der verschiedenen Änderungsentwürfe auf diese Rechte bewertet.
III. Maßnahmen zur Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung: Das Kapitel befasst sich mit der verbesserten Geltendmachung von Fluggastrechten durch erweiterte Informationspflichten und einen gestärkten institutionellen Rahmen.
D. Ausblick und Änderungsentwurf des Rates der Europäischen Union: Dieser Abschnitt bietet einen Ausblick auf den weiteren Reformverlauf unter Einbeziehung der Positionierung des Rates, insbesondere hinsichtlich des Konzepts unerwarteter Flugsicherheitsmängel und der Schwellenwerte.
E. Würdigung des gesamten Reformprozesses: Das Fazit fasst den Balanceakt zwischen den widerstreitenden Interessen von Passagieren und Fluggesellschaften zusammen und bewertet den Erfolg der Reformbemühungen.
Schlüsselwörter
Fluggastrechte, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Reformprozess, Nichtbeförderung, Annullierung, Flugverspätung, Ausgleichsanspruch, Außergewöhnliche Umstände, Fluggast, Luftfahrtunternehmen, Rechtsunsicherheit, Verbraucherschutz, Anschlussflug, Sturgeon-Entscheidung, Anspruchsdurchsetzung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Reformprozess der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, um aufzuzeigen, wie die Institutionen der EU versuchen, die Praxis bei Flugunregelmäßigkeiten rechtlich neu zu regeln.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Definition von Flugunregelmäßigkeiten, die Anpassung der Ansprüche auf Ausgleich und Betreuung sowie die Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten für betroffene Passagiere.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist ein kritischer Vergleich der Entwürfe von Kommission, Parlament und Rat, um die entscheidenden Rechtsfragen für eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens und die Auswirkungen auf das Verbraucherschutzniveau herauszuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die die aktuelle Verordnung, die EuGH-Rechtsprechung und die konkurrierenden Änderungsentwürfe miteinander vergleicht und rechtspolitisch bewertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Tatbestände der Flugunregelmäßigkeiten, der anknüpfenden Anspruchstrias sowie der prozessualen Maßnahmen zur Anspruchsdurchsetzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Fluggastrechte, Reform der Verordnung 261/2004, außergewöhnliche Umstände, Ausgleichszahlungen, Verbraucherschutz und die verschiedenen Instanzen des europäischen Gesetzgebungsprozesses.
Was bedeutet das "No-Show"-Verbot in diesem Kontext?
Es zielt darauf ab, Fluggesellschaften daran zu hindern, Passagiere vom Rückflug auszuschließen, nur weil sie den Hinflug nicht angetreten haben, wobei die verschiedenen Entwürfe unterschiedliche Reichweiten für dieses Verbot vorsehen.
Wie bewertet der Autor die Rolle des EuGH?
Der Autor erkennt an, dass der EuGH durch seine Rechtsfortbildung, etwa in der Sturgeon-Entscheidung, maßgeblich zur Stärkung der Fluggastrechte beigetragen hat, dies jedoch teilweise in der Literatur als "gesetzeskorrigierendes Richterrecht" kontrovers diskutiert wurde.
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- Janosch Engelhardt (Author), 2015, Die Reform der Verordnung Nr. 261/2004 (EG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335132