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Übersicht Insolvenzgründe. Darstellung des Überschuldungsbegriffes einschließlich jüngster Entwicklungen

Titel: Übersicht Insolvenzgründe. Darstellung des Überschuldungsbegriffes einschließlich jüngster Entwicklungen

Seminararbeit , 2016 , 15 Seiten

Autor:in: Leif Braack (Autor:in)

BWL - Recht
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Von der Insolvenz eines Schuldners wird gesprochen, wenn dessen Vermögen nicht mehr ausreicht, um seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber allen Gläubigern zu erfüllen. Zwar zielt das Insolvenzverfahren auf eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger des Schuldners ab (§ 1 S. 1 InsO), allerdings hängt die letztliche Höhe dieser quotalen Befriedigung häufig vom Verfahrensbeginn und damit von der Feststellung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes ab. Zur Sicherung einer hohen Befriedigungsquote sollte das Insolvenzverfahren daher frühzeitig beantragt und der entsprechende Eröffnungsgrund durch das Gericht festgestellt werden.

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es daher, die drei Insolvenzgründe des deutschen Insolvenzrechts erläuternd vorzustellen, wobei der Begriff der Überschuldung als primärer Untersuchungsgegenstand vertiefend behandelt werden soll. Nach einer ausführlichen Darstellung der Gesetzesnormen über die Gründe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie deren Prüfung ist es ein weiteres Ziel dieser Arbeit, die jüngste Entwicklung des Überschuldungsbegriffs und die Auswirkung auf die Überschuldungsprüfung vor besonderem Hintergrund der Einführung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zu thematisieren. Abschließend werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung resümiert.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Beantragung und Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

2.1 Der Insolvenzantrag, §§ 13 ff. InsO

2.2 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, §§ 17 ff. InsO

2.2.1 Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO

2.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO

2.2.3 Überschuldung, § 19 InsO

3 Änderungen des Überschuldungsbegriffs und der entsprechenden Rechtslage im Zeitverlauf

3.1 Rechtslage vor dem 18.10.2008 – Der alte Überschuldungsbegriff

3.2 Rechtslage seit dem 18.10.2008 – Der neue Überschuldungsbegriff

4 Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Erläuterung der drei Insolvenzgründe des deutschen Insolvenzrechts, wobei der Schwerpunkt auf einer vertiefenden Analyse des Überschuldungsbegriffs unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz liegt.

  • Darstellung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der InsO.
  • Analyse der Tatbestandsmerkmale von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
  • Vergleichende Untersuchung der Überschuldungsprüfung vor und nach dem 18.10.2008.
  • Erläuterung der Rolle der Fortführungsprognose für die insolvenzrechtliche Bewertung.

Auszug aus dem Buch

3.2 Rechtslage seit dem 18.10.2008 – Der neue Überschuldungsbegriff

Zum 18.10.2008 wurde durch die Einführung das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) der Überschuldungsbegriff geändert. Durch den neuen Wortlaut des § 19 Abs. 2 InsO, „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“, sollte verhindert werden, dass Unternehmen –aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise– nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht selbst dann wegen bilanzieller Überschuldung zur Stellung eines Insolvenzantrages verpflichtet wären, wenn eine positive Fortbestehensprognose abgegeben werden kann. Dieser „neue“ Überschuldungsbegriff sollte jedoch nur vorübergehend gültig sein; seine Geltung war zunächst bis zum 31.12.2010 befristet, wurde jedoch im September 2009 bis zum 31.12.2013 verlängert.

Nach diesem „neuen“ Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO der Fassung ab dem 18.10.2008 liegt eine zum Insolvenzantrag verpflichtende Überschuldung also dann vor, wenn die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht durch deren zu Liquidationswerten bewerteten Vermögen gedeckt werden (rechnerische Überschuldung) und das Fortbestehen nicht überwiegend wahrscheinlich ist (rechtliche Überschuldung). Aus dieser Vorschrift folgt, dass eine rechtliche Überschuldung grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Finanzkraft der Gesellschaft zur mittelfristigen Fortführung des Unternehmens als ausreichen angesehen wird und die Fortbestehensprognose daher positiv ausfällt. Gleichzeitig ist sie ausgeschlossen, wenn eine rechnerische Vermögensüberdeckung der Schulden vorliegt. Im Ergebnis steht mit dem „neuen“ Überschuldungsbegriff bei der Überprüfung, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Überschuldung vorliegen, die Fortbestehensprognose nun gleichrangig dem rechnerisch ermittelten negativen Überschuldungsstatus gegenüber. Daher kommt es auf die Frage, ob bei der Überschuldungsprüfung Liquidations- oder Fortführungswerte anzusetzen sind, nicht mehr an, da letztere unter dem „alten“ Überschuldungsbegriff nur im Falle einer positiven Fortbestehensprognose Anwendung fanden. Die seit dem 18.10.2008 aktuelle schematische Vorgehensweise ist in Abb. 2 im Appendix abgebildet.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung definiert das Insolvenzverfahren und legt das Ziel der Arbeit fest, die drei Insolvenzgründe sowie die historische Entwicklung der Überschuldungsprüfung darzustellen.

2 Beantragung und Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Dieses Kapitel erläutert die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzantrags sowie die materiell-rechtlichen Gründe der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

3 Änderungen des Überschuldungsbegriffs und der entsprechenden Rechtslage im Zeitverlauf: Hier wird der historische Wandel der Überschuldungsdefinition und der damit verbundenen Prüfmethodik bis zur Entfristung des neuen Begriffs durch den Gesetzgeber analysiert.

4 Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse: Das Fazit resümiert die Gleichrangigkeit von rechnerischer Überschuldung und Fortführungsprognose und stellt die Ergebnisse der Untersuchung im Kontext des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes dar.

Schlüsselwörter

Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren, Insolvenzantrag, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, § 19 InsO, Fortführungsprognose, Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Überschuldungsbilanz, Liquidationswerte, Fortführungswerte, Rechtliche Überschuldung, Rechnerische Überschuldung, Unternehmenssanierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen der Insolvenzgründe im deutschen Unternehmensrecht mit einem speziellen Fokus auf die Definition und die Prüfung der Überschuldung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die zentralen Themen sind die Voraussetzungen für Insolvenzanträge, die Abgrenzung von Zahlungsunfähigkeit zu Zahlungsstockung sowie die historische Entwicklung und Ausgestaltung des Überschuldungsbegriffs.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die systematische Darstellung der Eröffnungsgründe für Insolvenzverfahren zu liefern und insbesondere die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen von 2008 auf die Überschuldungsprüfung aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer erläuternden Darstellung der einschlägigen Gesetzestexte (InsO) sowie einer juristischen Analyse der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur zur Überschuldungsprüfung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der drei Insolvenzgründe (§§ 17-19 InsO) und eine detaillierte Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage bei der Überschuldungsprüfung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Insolvenzrecht, Überschuldung, Fortführungsprognose und Finanzmarktstabilisierungsgesetz geprägt.

Was genau versteht man unter dem „prognostischen Element“ in der aktuellen Überschuldungsprüfung?

Es bezieht sich auf die Fortbestehensprognose, die seit der Änderung des Überschuldungsbegriffs gleichrangig neben der rechnerischen Bilanzprüfung steht, um zu beurteilen, ob ein Insolvenzantrag zwingend erforderlich ist.

Wie hat sich die Bewertung der Vermögenswerte durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz verändert?

Vor 2008 hing die Wahl zwischen Liquidations- und Fortführungswerten zwingend vom Ergebnis der Fortführungsprognose ab; heute steht die rechnerische Überschuldung zur Liquidationswerten gleichberechtigt neben der Fortbestehensprognose.

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Details

Titel
Übersicht Insolvenzgründe. Darstellung des Überschuldungsbegriffes einschließlich jüngster Entwicklungen
Hochschule
Frankfurt School of Finance & Management
Autor
Leif Braack (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
15
Katalognummer
V335241
ISBN (eBook)
9783668253001
ISBN (Buch)
9783668253018
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Insolvenzrecht Überschuldung Zahlungsunfähigkeit Drohende Zahlungsunfähigkeit Insolvenzgründe Finanzmarktstabilisierungsgesetz Überschuldungsbegriff
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Leif Braack (Autor:in), 2016, Übersicht Insolvenzgründe. Darstellung des Überschuldungsbegriffes einschließlich jüngster Entwicklungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335241
Blick ins Buch
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