Im Gesundheitswesen wird gemeinhin Kostendämpfung bei Qualitätssicherung als oberstes Gebot des Gesetzgebers proklamiert. Dies gilt einmal mehr im Krankenhaussektor, wie die ausdifferenzierte Normfülle des SGB V, KHG und KHEntgG deutlich macht.
Regulierung wird dabei als das Instrument der Wahl zur Zielfixierung angesehen. Doch gerade aufgrund der mannigfaltigen Komplexität an Regulierungsmechanismen im Gesundheitswesen wird seit langem, allgemein als auch krankenhausspezifisch, eine umfassendere Wettbewerbsorientierung gefordert. Im Rahmen der kleinen Anfrage von Abgeordneten der Opposition im Bundestag (BT-Drs. 18/6537) bzgl. der Wirkungen des Wettbewerbs in Krankenhäusern, wird der Bundesregierung die Einführung einer „qualitätsorientierten Vergütung“ unter Schaffung „unterschiedlicher Preise für unterschiedliche Qualitäten stationärer Leistungen“ vorgehalten.
Dem wird seitens der Bundesregierung entgegnet, dass sie wiederum im Wettbewerb um Wirtschaftlichkeit und Qualität ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung sehe, welches jedenfalls nicht allein durch den Preis bestimmt sein dürfe.
Die Feststellungen von Opposition und Regierung, täuschen dennoch nicht über die generelle Zweifelhaftigkeit der Implementierungsmöglichkeit marktwirtschaftlicher Instrumentarien in den Krankenhaus- bzw. Gesundheitssektors hinweg.
Diese erwägenswerte Inkompatibilität von marktwirtschaftlichen Elementen im Gesundheitssektor, soll im Folgenden zunächst kurz dargestellt werden. Daraufhin wird eine nähere Anschauung des Rechtsinstituts der qualitätsorientierten Vergütung vorgenommen. Es sollen insbesondere Entwicklung und Problematik des neuen Vergütungsmodells auch unter Zuhilfenahme des Vergleichs zu anderen sozialrechtlichen Regulierungssektoren, etwa der Pflege oder der Zahnmedizin in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
A. WETTBEWERB ALS AUSGANGSPUNKT DER QUALITÄTSORIENTIERTEN VERGÜTUNG IM KRANKENHAUS
I. Das Spannungsverhältnis von Wettbewerb und Sozialstaatlichkeit
II. Krankenhausfinanzierung und Fallpauschalensystem für das Krankenhauswesen
B. QUALITÄTSSICHERUNG IM KRANKENHAUS
I. Qualitätsbegriff im Krankenhaus
II. Rechtsbeziehungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
1. Der Behandlungsvertrag, §§ 630a –630h BGB
2. Krankenhausverträge
3. Das Beziehungsdreieck der GKV
III. Einführung der qualitätsorientierten Vergütung nach dem Krankenhausstrukturgesetz
1. Rechtliche Grundlagen der qualitätsorientierten Vergütung
2. Verknüpfung von Qualität und Vergütung am Beispiel des § 137 Abs. 1 S. 2 SGB V a.F.
IV. Sozialversicherungsrechtlicher Vergütungsausschluss gemäß BSG-Urteil vom 1.7.2014
V. Leistungsgerechte Vergütung für stationäre Pflegedienstleistungen und der Bezug zum Krankenhaus
VI. Ergebnisorientierte Vergütung im zahnärztlichen Bereich aufgrund von Garantiehaftung
VII. Fazit zur qualitätsorientierten Vergütung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und praktischen Herausforderungen einer qualitätsorientierten Vergütung im deutschen Krankenhaussektor. Das primäre Ziel ist es, die Kompatibilität marktwirtschaftlicher Anreizsysteme mit den sozialstaatlichen Rahmenbedingungen und dem Behandlungsvertrag zu analysieren, wobei die Forschungsfrage darauf abzielt, ob die Koppelung von Vergütung an Qualität messbare Vorteile bringt oder neue systemische Risiken erzeugt.
- Das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsorientierung und staatlicher Sicherstellungsverantwortung.
- Die dogmatische Einordnung des Behandlungsvertrags im Kontext öffentlicher Regulierungsmechanismen.
- Die Auswirkungen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) auf die Vergütungsstruktur.
- Ein rechtsvergleichender Blick auf die Pflegedienstleistungen und den zahnärztlichen Bereich.
Auszug aus dem Buch
I. Das Spannungsverhältnis von Wettbewerb und Sozialstaatlichkeit
Fraglich ist insofern, ob sich sozialstaatliche Gesundheitsversorgung und Wettbewerb überhaupt in Einklang bringen lassen, oder doch eher konträr zueinanderstehen. Neben praktischen Auswirkungen durch Gesetze, wie etwa solchen bezüglich der qualitätsorientierten Vergütung, wird dieser Konflikt an der jeweiligen begrifflichen Zwecksetzung deutlich. So ist beispielsweise das soziale Staatsziel auf Ausgleich angelegt, wohingegen Wettbewerb, eher Differenzierung und Spannungsvertiefung bewirkt. Ebenso sind die beiden Begrifflichkeiten unterschiedlichen Ursprungs. Während Sozialstaatlichkeit ein Staatsziel beschreibt, stellt Wettbewerb lediglich ein Funktionsprinzip dar.
Die Frage nach der möglichen Gegensätzlichkeit von Wettbewerb und Sozialstaatlichkeit lässt sich also nur beantworten, wenn zuallererst der entsprechende Inhalt jenes sozialen Staatsziels erfasst wird, um in einem zweiten Schritt zu begreifen, ob nicht Wettbewerb ein probates Mittel zur Verwirklichung dieses Staatsziels sein kann. Im Grundgesetz ist das soziale Staatsziel und das Verhältnis zum Wettbewerbsprinzip in Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG vorgegeben und auf die Herstellung sozialer Gerechtigkeit/Sicherheit gerichtet. Der Staat, insbesondere der Gesetzgeber, ist gehalten auf die Herstellung derartiger Verhältnisse hinzuwirken. Mit der Statuierung dieses Ziels trägt letztlich der Verfassungsgeber der Erkenntnis Rechnung, dass es nicht ausreicht, wenn sich der Staat nur der Freiheitssicherung widmet, sondern dass er vielmehr auch soziale Sicherung betreiben muss. So betrachtet nimmt der Staat durch Regulierung lediglich seine ihm obliegende Gewährleistungsverantwortung für die Realisierung von Gemeinwohlzielen wahr; womit letztlich nur im Ausnahmefall Wettbewerb mit dem sozialen Staatsziel in Konflikt geraten kann - wenn nämlich konkrete normative Ableitungen möglich sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. WETTBEWERB ALS AUSGANGSPUNKT DER QUALITÄTSORIENTIERTEN VERGÜTUNG IM KRANKENHAUS: Dieses Kapitel erörtert das grundlegende Spannungsfeld zwischen der marktwirtschaftlichen Ausrichtung des Krankenhauswesens und dem staatlichen Auftrag der sozialen Sicherung.
B. QUALITÄTSSICHERUNG IM KRANKENHAUS: Hier werden die rechtlichen Strukturen der Qualitätssicherung analysiert, wobei ein besonderer Fokus auf dem Behandlungsvertrag und der zunehmenden regulatorischen Einflussnahme auf die Vergütung liegt.
Schlüsselwörter
Krankenhausstrukturgesetz, qualitätsorientierte Vergütung, Behandlungsvertrag, Fallpauschalensystem, DRG, Qualitätssicherung, Sozialstaatsprinzip, Wettbewerb, gesetzliche Krankenversicherung, Vergütungsausschluss, Pflegedienstleistungen, Garantiehaftung, G-BA, Krankenhausfinanzierung, Patientenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Publikation analysiert die Einführung und die rechtlichen Konsequenzen einer qualitätsorientierten Vergütung von Krankenhausleistungen im deutschen Gesundheitswesen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf das Zusammenspiel von Wettbewerbsmechanismen, öffentlich-rechtlicher Regulierung und den privatrechtlichen Grundlagen des Behandlungsvertrags.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, wie sich Vergütungsanreize, die an Behandlungsqualität gekoppelt sind, in das bestehende Sozialversicherungsrecht einfügen, ohne die verfassungsrechtliche Gewährleistungsverantwortung des Staates zu untergraben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die gesetzliche Bestimmungen, höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere BSG-Urteile) und rechtswissenschaftliche Kommentare systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Entwicklung der Qualitätssicherung, dem Einfluss des Krankenhausstrukturgesetzes und vergleicht die Situation im Krankenhaus mit Regulierungen in der Pflege und Zahnmedizin.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere das Fallpauschalensystem (DRG), die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag.
Welche Bedeutung hat das Urteil des BSG vom 1.7.2014 für Krankenhäuser?
Das Urteil stellt fest, dass Krankenhäuser bei Verstößen gegen zwingende Qualitätsvorgaben ihren Entgeltanspruch gegenüber den Krankenkassen verlieren können, was eine massive Verschärfung des Sanktionsregimes darstellt.
Wie unterscheidet sich die Qualitätssicherung im zahnärztlichen Bereich?
Im zahnärztlichen Bereich existiert eine spezifische, erfolgsorientierte Garantiehaftung für Füllungen und Zahnersatz, die eine werkvertragliche Annäherung erzwingt, welche in dieser Form im stationären Krankenhaussektor so nicht direkt vorliegt.
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- Friedrich-Philipp Becker (Author), 2016, Die Qualität medizinischer Leistungen im Krankenhaus bei deren Vergütung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335347