Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition von „Behinderung“
3. Die Entwicklung der Werkstatt für behinderte Menschen
4. „Nächster Halt Werkstatt“- Warum eigentlich?
5. Die Möglichkeiten in der WfbM
6. Gibt es Alternativen zur „Werkstatt“?
7. Eine Alternative zur Werkstatt: Integrationsfachdienste
8. Resümee
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In unserem Grundgesetz gibt es eine gesetzliche Verankerung, welche besagt, dass ein Beruf sowohl frei gewählt werden darf (Artikel 12 Absatz 1 GG).
Des Weiteren ist gesetzlich festgelegt worden, dass es keine Benachteiligungen auf Grund von Behinderung geben darf, dies gilt für den Bereich der Berufswahl eben so wie für alle anderen Lebensbereiche.
Leider sieht die Realität jedoch anders aus: Kaum ein Schüler, der eine Förderschule verlässt findet Anschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Schülerinnen und Schüler (im Folgenden mit „SuS“ abgekürzt) aus allen Förderbereichen haben es durch ihre eingeschränkten kognitiven und/oder körperlichen Fähigkeiten schwer, einen Zugang zur reguläre Arbeitswelt zu finden.
Häufig treten die Schulabgänger von Förderschulen aller Förderbereiche direkt nach Schulabgang in die zwei jährige Eingangsphase einer „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ (im Folgenden mit WfMb) ein, welche allerdings meist nahtlos in einem Wechsel in ein festes Arbeitsverhältnis innerhalb der „Werkstatt“ endet.
In dieser Ausarbeitung sollen verschiedenen Fragen nachgegangen werden:
1. Wieso scheint der Weg von einer Förderschule in die WfbM alternativlos zu sein?
2. Welche Alternativen gibt es für SuS auf einem Weg in den ersten Arbeitsmarkt, fernab von einer Eingliederung in eine WfbM
Als letzter Schritt in der Ausarbeitung soll ein Resümee die Möglichkeit bieten, sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Bedingungen eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen sinnvoll ist und unter welchen Bedingungen eine Werkstattbeschäftigung vielleicht sogar alternativlos bleibt.
2. Definition von „Behinderung“
Sprechen wir im Bezug auf die betroffene Personengruppe beim Thema der Werkstätten für behinderte Menschen von „Behinderung“ meinen wir damit den Oberbegriff dessen, was die unterschiedliche Formen der körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigung ausmacht.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO („Wordl-Health-Organisation“) unterscheidet bei der Definition des Begriffes in drei Unterschiedliche Bedeutungen.
1. impairment (Schädigung)
2. disability (Beeinträchtigung)
3. handicap (Behinderung)
1. Der Begriff der „Schädigung“ meinte eine organische Schädigung, welche eine Dysfunktion im physiologischen, anatomischen oder psychologischen Bereich mit sich bringt. Diese Form der Behinderung ist häufig äußerlich sichtbar.
2. „Beeinträchtigung“ mein die individuelle Konsequenz einer Schädigung bezogen auf bestimmte Aktivitäten und Fähigkeiten körperlicher und geistiger Natur
3. „Handicap“ oder „Behinderung“ meint die erlebte Benachteiligung des Menschen aufgrund seiner „Schädigung“. Der Begriff beschreibt das soziale Phänomen, welches bei vorliegender Behinderung durch das Umfeld oder die Anforderungen sichtbar wird. „Die Behinderung“ ist somit die vorhandene Schwierigkeit ein oder mehrere Tätigkeiten entsprechend der geltenden Anforderungen der Gesellschaft, entsprechend des Alters, Geschlechtes oder ähnlichen Komponenten, zu erfüllen.
Wenn wir also im Zusammenhang von Werkstätten für Menschen mit Behinderung von eben dieser „Behinderung“ sprechen, meinen wir damit also einen verallgemeinerten Begriff. Gerade im Umfeld einer solchen WfbM sind die vorliegenden Behinderungsformen so vielfältig, dass es notwendig ist, sich sprachlich solch einer Verallgemeinerung zu bedienen. Gedanklich sollte man dabei jedoch nicht vernachlässigen, wie viele unterschiedliche Formen der Behinderung der Begriff miteinschließt.
3. Die Entwicklung der Werkstatt für behinderte Menschen
Begonnen als „Bastelstube“ in den Jahren nach Kriegsende 1950, entwickelte sich „die Werkstatt“ bis zum Beginn der 1960er Jahre, zu einem Konzept der sogenannten „beschützenden Werkstatt“. Ziel dieser Einrichtung sollte die Integration durch Arbeit in einem geschützten Umfeld sein, welches durch arbeitsbegleitende Betreuung eine Befriedigung von psychosozialen Bedürfnissen erbringen sollte. Die behinderten Menschen, die diese „beschützenden Werkstätten“ besuchten bekamen also die Gelegenheit sich zu beschäftigen und zu sozialisieren. Allerdings gab es für die Aufnahme in die Werkstätten keine Kriterien und sie waren individuell selbst organisiert (vgl. Schlummer/Schütte 2006, S.62).
Erst 1974 mit der Umbenennung in die „Werkstatt für Behinderte“ (WfB) wurden grundsätzliche Anforderungen an die Aufnahme in eine WfB festgelegt. Das Ziel sollte sein, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Verwertbarkeit der Arbeitsleistung erreicht werden konnte(ebd.). Die Arbeit der Menschen in der WfB sollte also erkennbaren wirtschaftlichen Nutzen mit sich bringen. Diese Anforderung wurde im gleichen Jahr auch im Schwerbehinderten-Gesetz festgehalten (§52 Abs.3 SchwbG).
1980 wurde mit der Einführung einer gemeingültigen Werkstättenverordnung der „Grundsatz der einheitlichen Werkstatt“ festgelegt. Neben der Einführung eines Eingangsverfahrens für die Menschen mit Behinderung, die in die Werkstatt kamen, wurde ihnen auch Rechte zur Mitwirkung und Mitbestimmung in der Werkstatt zu gesichert. Es wurde ein Anerkennungsverfahren für diese „Werkstätten für Behinderte“ festgelegt, welches mit einer unabdingbaren, nachzuweisenden fachlichen Qualifikation des betreuenden Fachpersonals einherging (ebd.).
Seit dem Inkrafttreten des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) am ersten Juli 2001 bekamen die jetzt als „Werkstätte für behinderte Menschen“ (WfbM) bezeichneten Institutionen neue Schwerpunkte in ihrer Arbeit hinzu. Der Fokus liegt fortan auf den Aspekten der „Rehabilitation und Teilhabe“ (ebd.). Sie soll als Stätte der beruflichen Bildung nicht nur der persönlichen Entwicklung des einzelnen Werkstattbeschäftigten dienen, sondern vor allem für eine Eingliederung in das Arbeitsleben für die Jenigen sorgen, die auf Grund ihrer (mehrfachen) Schwerbehinderung sonst keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
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- Arbeit zitieren
- Anonym, 2015, Berufseinstieg nach der Förderschule. Gibt es eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335407
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