Mit verbindlicher Erstanwendung zum 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber durch die Verabschiedung des BilRUG eine Vielzahl an Änderungen und Ergänzungen in den Bereichen des HGB, des PublG, des AktG, des GmbHG sowie der entsprechenden Einführungsgesetze (EGHGB, EGAktG, EGGmbHG) vorgenommen.
Es stellt sich die Frage, welche Änderungen aus welchen Gründen vorgenommen wurden und was die Änderungen nun für die Rechnungslegung von Unternehmen bedeuten? Diese Fragen soll – auszugsweise – die vorliegende Arbeit beantworten.
Für die Grundlage einer späteren kritischen Würdigung des BilRUG wird zunächst die Begründung der Bundesregierung für die Verabschiedung des Gesetzes dargestellt. Anschließend erfolgt eine Auswahl von sich im HGB durch das BilRUG ergebenden Änderungen. Hierbei wird zunächst auf den Einzelabschluss eingegangen und neben allgemeinen Änderungen solche in der Bilanz sowie der GuV dargestellt. Im Anschluss erfolgt eine entsprechende Betrachtung für den Konzernabschluss; auch hier werden zunächst allgemeine Änderungen dargestellt und anschließend näher auf den Themenbereich der Kapitalkonsolidierung eingegangen. Abschließend folgt eine kritische Würdigung des BilRUG hinsichtlich der Bedeutung für die Praxis sowie hinsichtlich der von der Bundesregierung angestrebten Ziele.
Aufgrund des im Vorfeld vorgegebenen Umfangs der vorliegenden Arbeit kann nicht auf sämtliche Änderungen durch das BilRUG eingegangen werden. Es werden exemplarisch wesentliche Änderungen im Bereich des HGB ausgewählt und dargestellt. Die folgenden Darstellungen beschäftigen sich ausdrücklich nicht mit den Rechtsfolgen des BilRUG für Genossenschaften, ebenso werden kleine bzw. Kleinstkapitalgesellschaften mit den entsprechenden Wahlrechten/Erleichterungen nicht behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Arbeit
2. Begründung des Gesetzes
3. Ausgewählte wesentliche Änderungen durch das BilRUG
3.1 Einzelabschluss
3.1.1 Buchführungspflicht/ Pflicht zur Erstellung eines Inventars
3.1.2 Größenklassen
3.1.3 Änderungen des Bilanzausweises
3.1.4 Änderungen des GuV-Ausweises
3.1.5 Kurzübersicht weiterer Änderungen im Einzelabschluss
3.2 Konzernabschluss
3.2.1 Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen
3.2.2 Größenabhängige Erleichterungen
3.2.3 Kapitalkonsolidierung
3.2.4 Kurzübersicht weiterer Änderungen im Konzernabschluss
4. Kritische Würdigung der Änderungen durch das BilRUG und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) eingeführten Änderungen in der nationalen Rechnungslegung. Ziel ist es, die Beweggründe des Gesetzgebers nachzuvollziehen sowie die praktischen Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen für Unternehmen im Einzel- und Konzernabschluss kritisch zu beleuchten.
- Anpassung der Größenklassen für kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften
- Reformierung des Ausweises in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Neuregelung der Befreiungswirkung bei Konzernabschlüssen
- Klärung der Kapitalkonsolidierung und deren Zeitpunkt
- Kritische Analyse der Zielerreichung im Hinblick auf Bürokratieabbau und Kapitalmarktorientierung
Auszug aus dem Buch
3.1.4 Änderungen des GuV-Ausweises
Als auffälligste Änderung durch das BilRUG in Bezug auf die GuV fallen die Gliederungsschemata des § 275 Abs. 2 (Gesamtkostenverfahren) und Abs. 3 (Umsatzkostenverfahren) HGB ins Auge: Es fehlen nun das bisherige „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“, die „außerordentlichen Erträge“ und „außerordentlichen Aufwendungen“ sowie entsprechend das „außerordentliche Ergebnis“ (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 14 ff. bzw. Abs. 3 Nr. 13 ff. HGB a.F.). Hinzugefügt wird stattdessen jeweils das „Ergebnis nach Steuern“. Hintergrund ist laut der EU-Bilanzrichtlinie der nicht mehr zulässige GuV-Ausweis außerordentlicher Posten, wofür im Hinblick auf eine Annäherung an die IFRS mit der Gefahr des Missbrauchs bei der „Darstellung ungewöhnlicher Erträge als ordentlich bzw. ungewöhnlicher Aufwendungen als außerordentlich“ argumentiert werden kann.
Aus dem o. g. Wegfall der außerordentlichen Erträge ergibt sich darüber hinaus zwangsläufig eine geänderte Definition der Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse definierten sich bislang als Erträge, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultieren und als ein Resultat aus dem typischen Leistungsangebot des Unternehmens zu sehen sind.
Entsprechend den Änderungen durch das BilRUG gilt die o. g. Eingrenzung jedoch nicht mehr, d. h., die auszuweisenden Umsatzerlöse beinhalten sämtliche „Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, Zielsetzung der Arbeit sowie des methodischen Vorgehens bei der Untersuchung des BilRUG.
2. Begründung des Gesetzes: Erläuterung der Motivation des Gesetzgebers, insbesondere hinsichtlich EU-weiter Harmonisierung und Bürokratieabbau.
3. Ausgewählte wesentliche Änderungen durch das BilRUG: Detaillierte Analyse der Neuerungen im Einzel- und Konzernabschluss, inklusive Größenklassen und GuV-Struktur.
4. Kritische Würdigung der Änderungen durch das BilRUG und Fazit: Abschließende kritische Bewertung, ob die gesetzgeberischen Ziele wie Entlastung und Vergleichbarkeit in der Praxis erreicht werden.
Schlüsselwörter
BilRUG, HGB, Rechnungslegung, Einzelabschluss, Konzernabschluss, Größenklassen, Gewinn- und Verlustrechnung, GuV, Kapitalkonsolidierung, Umsatzerlöse, Bilanzrichtlinie, Kapitalgesellschaften, Bürokratieabbau, Jahresabschluss, Bilanzausweis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Würdigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und dessen Einfluss auf die deutsche Rechnungslegung im HGB.
Welche Themenbereiche stehen im Fokus der Untersuchung?
Zentral sind die Anpassungen der Größenklassen, die geänderten Ausweisvorschriften in Bilanz und GuV sowie Neuerungen im Konzernrechnungsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Gründe für die Gesetzesänderungen darzulegen und zu bewerten, inwiefern die gesetzgeberischen Ziele, wie etwa die Entlastung von Unternehmen, in der Praxis tatsächlich erreicht werden.
Welche Methode wird für die Analyse genutzt?
Die Arbeit nutzt eine deduktive Herangehensweise durch Analyse der gesetzlichen Neuregelungen und deren Abgleich mit der vorangegangenen Rechtslage sowie den Zielen der Bundesregierung.
Welche Aspekte werden im Hauptteil vertieft?
Der Hauptteil gliedert sich in Einzelabschluss- und Konzernabschluss-spezifische Änderungen, wobei insbesondere auf die GuV-Strukturreform und die Kapitalkonsolidierung eingegangen wird.
Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie BilRUG, HGB, Rechnungslegung, Größenklassen und Konzernabschluss charakterisieren.
Warum wurde der Begriff „außerordentliches Ergebnis“ aus der GuV entfernt?
Die Streichung erfolgte im Zuge der Annäherung an die IFRS-Standards, um Missbrauchspotenziale durch die willkürliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen als „außerordentlich“ zu unterbinden.
Wie beeinflusst das BilRUG die Definition der Umsatzerlöse?
Die Umsatzerlöse sind nun nicht mehr zwingend an die „gewöhnliche Geschäftstätigkeit“ gekoppelt, sondern umfassen alle Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen nach Abzug von Steuern und Erlösschmälerungen.
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- Heiko Hahlweg (Author), 2016, Begründung und Kritische Würdigung des BilRUG. Analyse der Änderungen und deren Effekt auf Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335418