Der folgende Beitrag legt den Schwerpunkt auf eine Analyse der Schranke des Verbotes der Altersdiskriminierung bei Sozialplänen. Sie dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen durch Sozialplanregelungen aus Gründen des Alters. Die Analyse bedient sich dabei einer Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG, deren Umsetzung in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und den Erkenntnisstand von Literatur und Rechtsprechung.
Das deutsche Arbeitsrecht wird durch den europäischen Gesetzgeber maßgeblich beeinflusst und gestaltet. Die deutsche Sozialplanpraxis ist ein über Jahrzehnte gefestigtes Institut der Betriebsverfassung. Das Verbot der Altersdiskriminierung zeigt, dass Ziel von EU-Richtlinien, deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber und die bisherige Rechtsprechung des BAG nicht immer auseinanderlaufen und eine radikale Neuerung mit sich bringen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Verbot der Altersdiskriminierung als Schranke bei der Aufstellung von Sozialplänen
- Einleitung
- Die rechtliche Grundlage: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Das Diskriminierungsverbot nach § 1 AGG
- Das Verbot der Altersdiskriminierung nach § 4 AGG
- Die Bedeutung des AGG für Sozialpläne
- Die Anwendung des AGG auf Sozialpläne
- Die Kriterien für die Beurteilung von Altersdiskriminierung
- Die Zulässigkeit von Altersgrenzen in Sozialplänen
- Die rechtliche Beurteilung von Altersdiskriminierung im Einzelfall
- Die Folgen der Verletzung des AGG
- Die Rechtsfolgen für den Arbeitgeber
- Die Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit das Verbot der Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Aufstellung von Sozialplänen eine Schranke darstellt. Ziel ist es, die rechtliche Situation zu analysieren und die Anwendung des AGG auf Sozialpläne zu beleuchten. Dabei werden die Kriterien für die Beurteilung von Altersdiskriminierung, die Zulässigkeit von Altersgrenzen in Sozialplänen sowie die Folgen der Verletzung des AGG untersucht.
- Rechtliche Grundlage: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Anwendungsbereich des AGG auf Sozialpläne
- Kriterien für die Beurteilung von Altersdiskriminierung
- Zulässigkeit von Altersgrenzen in Sozialplänen
- Folgen der Verletzung des AGG
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung stellt die Problematik der Altersdiskriminierung im Kontext von Sozialplänen dar und skizziert den Aufbau der Seminararbeit.
- Die rechtliche Grundlage: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen des Verbots der Altersdiskriminierung, insbesondere die relevanten Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
- Die Anwendung des AGG auf Sozialpläne: Dieses Kapitel analysiert die Anwendung des AGG auf Sozialpläne und untersucht die Kriterien für die Beurteilung von Altersdiskriminierung in diesem Kontext. Es beleuchtet auch die Zulässigkeit von Altersgrenzen in Sozialplänen.
- Die Folgen der Verletzung des AGG: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Folgen der Verletzung des AGG im Zusammenhang mit Sozialplänen, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
- Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Ergebnisse der Seminararbeit zusammen und stellt die Bedeutung des Verbots der Altersdiskriminierung bei der Aufstellung von Sozialplänen heraus.
Schlüsselwörter
Altersdiskriminierung, Sozialpläne, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Rechtliche Grundlagen, Kriterien der Diskriminierung, Zulässigkeit von Altersgrenzen, Folgen der Verletzung des AGG, Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht.
- Quote paper
- Marcel Zink (Author), 2012, Das Verbot der Altersdiskriminierung als Schranke bei der Aufstellung von Sozialplänen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335614