Schwierige Kollisionsprobleme entstehen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wenn die Parteien jeweils eigene AGB verwenden und auf diese durch eine „Geltungsklausel“ Bezug nehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage des Käufers und Verkäufers ist der Inhalt der verwendeten AGB in der Regel verschieden. Denkbar ist, dass die Parteien im Verhandlungsstadium diesen Punkt zur Sprache bringen und regeln. So könnte der mächtigere Vertragsteil den Vertragsschluss vom Verzicht der Gegenseite auf die Einbeziehung ihrer Vertragsbedingungen abhängig machen und das Kollisionsproblem auf diese Weise lösen. Oftmals lassen die Parteien das Kollisionsproblem jedoch offen, um den Abschluss und damit den erhofften Geschäftsgewinn nicht zu gefährden. Den näheren Modalitäten und insbesondere der Regelung von Störungstatbeständen messen die Parteien oft nur zweitrangige Bedeutung zu, steht doch im Allgemeinen eine reibungslose Abwicklung des Geschäfts zu erwarten. Bedeutung erlangt die offen gelassene Frage der Geltung der AGB jedoch dann, wenn die Vertragsabwicklung nicht so verläuft und der betreffende Tatbestand in den jeweiligen Geschäftsbedingungen unterschiedlich geregelt ist.
Einen anderen Lösungsweg suchten die AGB-Steller durch Verwendung von so genannten „Ausschließlichkeitsklauseln“. Diese legten fest, dass die eigenen AGB „ausschließlich“ gelten sollen, so dass für widerstreitende AGB kein Raum mehr bleibt. Oftmals wird dieser Sachverhalt durch eine weitere, eigenständige Textierung unterstrichen, indem entgegenstehende AGB des anderen Vertragsteils ausdrücklich abgewehrt werden, dies wird als „Abwehrklausel“ bezeichnet. Immer ging das Bestreben der Rechtsprechung im Einklang mit der ganz herrschenden Lehre dahin, den Vertragsschluss nicht an der Kollision sich widersprechender AGB gemäß § 154 Abs. 1 BGB scheitern zu lassen. Die Rechtsprechung hat jedoch – nicht unbeeinflusst von kritischen Äußerungen im Schrifttum- im Laufe der Zeit Wandlungen erfahren.
Inhaltsverzeichnis
1. Kollidierende AGB
1.1 Ausgangspunkt: Theorie des letzten Wortes
1.2 Das Konsens-Dissens-Prinzip
Einseitig geregelte AGB
Insbesondere Eigentumsvorbehalt
1.3 Keine Abkehr von § 150 Abs. 2 BGB
1.4 Ergebnis
2. Salvatorische Klauseln
2.1 Ersetzungsklausel mit einseitigem Bestimmungsrecht
2.2. Ersetzungsklauseln durch zweiseitige Verpflichtung
2.3 „soweit gesetzlich zulässig“ – Klauseln
2.4 konkrete Ersatzklauseln
2.5 Erhaltungsklauseln
2.6 Ergebnis
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Problematik von sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im kaufmännischen Geschäftsverkehr sowie der rechtlichen Zulässigkeit und Wirkung von salvatorischen Klauseln. Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung zu analysieren und aufzuzeigen, wie Vertragsschlüsse bei AGB-Kollisionen gehandhabt werden und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung der Vertragsbestandteile bestehen.
- Analyse der Kollisionsproblematik und der Theorie des letzten Wortes
- Untersuchung des Konsens-Dissens-Prinzips bei widersprechenden AGB
- Bewertung einseitig geregelter AGB und des Eigentumsvorbehalts
- Rechtliche Einordnung salvatorischer Klauseln und deren Bestimmungen
- Diskussion über das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
Auszug aus dem Buch
1. Kollidierende AGB
Schwierige Kollisionsprobleme entstehen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wenn die Parteien jeweils eigene AGB verwenden und auf diese durch eine „Geltungsklausel“ Bezug nehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage des Käufers und Verkäufers ist der Inhalt der verwendeten AGB in der Regel verschieden. Denkbar ist, dass die Parteien im Verhandlungsstadium diesen Punkt zur Sprache bringen und regeln. So könnte der mächtigere Vertragsteil den Vertragsschluss vom Verzicht der Gegenseite auf die Einbeziehung ihrer Vertragsbedingungen abhängig machen und das Kollisionsproblem auf diese Weise lösen.
Oftmals lassen die Parteien das Kollisionsproblem jedoch offen, um den Abschluss und damit den erhofften Geschäftsgewinn nicht zu gefährden. Den näheren Modalitäten und insbesondere der Regelung von Störungstatbeständen messen die Parteien oft nur zweitrangige Bedeutung zu, steht doch im Allgemeinen eine reibungslose Abwicklung des Geschäfts zu erwarten. Bedeutung erlangt die offen gelassene Frage der Geltung der AGB jedoch dann, wenn die Vertragsabwicklung nicht so verläuft und der betreffende Tatbestand in den jeweiligen Geschäftsbedingungen unterschiedlich geregelt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Kollidierende AGB: Dieses Kapitel analysiert die Problematik widersprechender AGB und die Entwicklung der Rechtsprechung, die zunehmend vom Prinzip des "letzten Wortes" zum Konsens-Dissens-Prinzip überging, um Vertragsschlüsse zu sichern.
2. Salvatorische Klauseln: Hier wird die rechtliche Relevanz von salvatorischen Klauseln in Verträgen untersucht, wobei insbesondere die Zulässigkeit von Ersetzungs- und Erhaltungsklauseln kritisch beleuchtet wird.
Schlüsselwörter
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Kollision, Konsens-Dissens-Prinzip, salvatorische Klauseln, Eigentumsvorbehalt, Ersetzungsklausel, Erhaltungsklausel, geltungserhaltende Reduktion, Vertragsschluss, BGB, Transparenzgebot, Haftungsbegrenzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Herausforderungen bei der Kollision von AGB sowie die Möglichkeiten und Grenzen, durch salvatorische Klauseln die Wirksamkeit von Verträgen bei Teilunwirksamkeit zu erhalten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen gehören die AGB-Kollisionsregeln im kaufmännischen Verkehr, die Handhabung von Eigentumsvorbehaltsklauseln und die dogmatische Einordnung verschiedener salvatorischer Vertragsklauseln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Aufarbeitung der rechtlichen Dogmatik zur AGB-Kollision und zur Wirksamkeit salvatorischer Klauseln unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literaturmeinungen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesgrundlagen (BGB), höchstrichterlicher Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur zur Rechtslage von AGB.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei Abschnitte: Die Analyse der Kollisionsproblematik (Theorie des letzten Wortes, Konsens-Dissens-Prinzip) und die detaillierte Untersuchung unterschiedlicher salvatorischer Klauselarten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen AGB-Recht, Kollisionsgrundsätze, salvatorische Klauseln, Vertragsgestaltung und die Auslegungsregeln des BGB.
Warum sind "Abwehrklauseln" in der Praxis so umstritten?
Ihre Wirksamkeit ist umstritten, da sie oft versuchen, das dispositive Recht zu umgehen oder den Vertragspartner unangemessen zu benachteiligen, wobei die Rechtsprechung eine Anwendung der §§ 133, 157 BGB bevorzugt.
Welche Rolle spielt die "geltungserhaltende Reduktion" in der Argumentation?
Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist ein zentrales Argument gegen die Wirksamkeit vieler salvatorischer Klauseln, da der Verwender das Risiko der Unwirksamkeit tragen soll, statt eine Klausel durch Anpassung zu retten.
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- Martin Köhler (Autor), 2005, Kollidierende (sich widersprechende) Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Verwendung von salvatorischen Klauseln, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33567