Die Entstehung der Konsulatsverfassung bewegt die Forschung schon seit längerer Zeit und hat zu verschiedenen Standpunkten bezüglich der Thematik geführt. Zunächst bedarf es einer kurzen Begriffseinordnung. Unter der Konsulatsverfassung ist die Art der Verfassung gemeint, bei der das römische Oberamt von zwei Konsuln besetzt war, für die die Grundsätze der Kollegialität, Annuität und der Interzession galten.1
Da in der Königszeit eklatanterweise ein König an der Spitze des römischen Volkes stand, sind für die Behandlung des Themas die Jahre seit der Vertreibung dieses letzten etruskischen Königs, Tarquinius Superbus (Ende des 6. Jahrhunderts), bis zu den leges Liciniae Sextiae (367 v. Chr.) von Bedeutung. Die beiden Hauptquellen, die in dieser Arbeit Verwendung finden, sind die „Römische Geschichte“ des Titus Livius und das Werk des Dionys von Halikarnaß. An anderer Stelle werden zusätzlich das Zwölftafelgesetz, Diodorus Siculus von Agyrion sowie Gellius zitiert, um das antike Bild der Entstehung der Konsulatsverfassung zu präzisieren.
Kapitel 2 beschäftigt sich zunächst mit der Situation des römischen Oberamtes am Beginn der Republik. Es stellt sich die Frage, welche Regierungsform die Republik nach der Abschaffung der Monarchie hatte. Wurde die Konsulatsverfassung etwa schon unmittelbar zum Beginn der Republik eingeführt? Zunächst sollen die antiken Autoren mit ihrer Sicht der Dinge zu Wort kommen. Anschließend findet eine Auflistung verschiedener Forschungsmeinungen zu dieser durch die Quellen nicht sehr umfangreich wiedergegebenen Zeit statt.
Das folgende Kapitel untersucht, inwieweit die Zwölftafelgesetze des Jahres 451 v. Chr. Informationen zur Entstehung der Konsulatsverfassung geben, bevor Kapitel 4 auf das in der Forschung viel diskutierte Problem der Konsulartribunen eingeht. Wann und aus welchen Gründen erschienen sie und was hatten sie für Kompetenzen? Waren sie ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Konsulatsverfassung oder setzten sie eine schon bestehende durch ihr Aufkommen eher außer Kraft? Zuletzt werden die leges Liciniae Sextiae behandelt. Geklärt werden soll, welche Bedeutung sie sowohl für die Konsulatsverfassung als auch für die Stellung der Plebejer gegenüber den Patriziern hatten. Zusätzlich zu der verwandten Literatur hätte noch mehr ausgewählt werden können. Jedoch gehen meiner Meinung nach hauptsächlich die hier verarbeiteten Veröffentlichungen auf das Kernthema dieser Hausarbeit ein.
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Das oberste Amt am Beginn der Republik
2.1) Die Quellen
2.2) Titus Livius und Dionys von Halikarnaß als Geschichtsschreiber
2.3) Forschungsmeinungen zum obersten Amt am Beginn der Republik
3) Die Zwölftafelgesetze und der praetor
4) Die Konsulartribune
4.1) Das Erscheinen der Konsulartribune
4.2) Ansichten der Forschung über die Konsulartribune
5) Die leges Liciniae Sextiae des Jahres 367 v. Chr.
5.1) Die antike Überlieferung
5.2) Die leges Liciniae Sextiae in der Forschung
6) Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entstehung der römischen Konsulatsverfassung von der Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus bis zu den leges Liciniae Sextiae im Jahr 367 v. Chr. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob das Konsulat bereits bei Gründung der Republik existierte oder ob es sich um eine schrittweise Entwicklung handelte, die maßgeblich durch politische Machtkämpfe zwischen Patriziern und Plebejern geprägt war.
- Analyse antiker Hauptquellen (Livius, Dionys von Halikarnaß)
- Untersuchung der Rolle des "praetor maximus" in der frühen Republik
- Bewertung der Funktion und Herkunft der Konsulartribune
- Rezeption der leges Liciniae Sextiae in der modernen Forschung
Auszug aus dem Buch
2.1) Die Quellen
Nach 244 Jahren der Königsherrschaft in Rom wurde der letzte etruskische Herrscher, Tarquinius Superbus, vertrieben. Er hatte 25 Jahre geherrscht. Hierauf wurde in den Centuriatscomitien, den comitia centuriata, unter Leitung des Stadtkommandanten und entsprechend den Anweisungen des Ser. Tullius zwei Konsuln, consules, gewählt. Ihre Namen waren L. Junius Brutus und L. Tarquinius Collatinus. Die Regierungsgewalt ging also, schenkt man den Aussagen des Livius Glauben, schon unmittelbar am Anfang der römischen Republik auf zwei Konsuln über.
Praktisch identisch äußert sich Dionys von Halikarnaß, eine zweite wesentliche Quelle für die römische Frühgeschichte, ebenso wie Livius in Annalenform abgefasst. Demzufolge trat Brutus nach der Vertreibung des Tarquinius Superbus vor das Volk und gab bekannt, dass von nun an für Rom die richtige Regierungsform nicht mehr die Monarchie sei. Vielmehr sollten zwei Männer die königliche Gewalt übertragen bekommen. Ausdrücklich wird erwähnt, dass sie nur für ein Jahr herrschen sollten. Die Darstellung des Dionys von Halikarnaß sieht Brutus im Mittelpunkt des Geschehens stehen. So war er es, der den Spurius Lucretius mit der Oberaufsicht über die Urversammlung beauftragte, welche dann in Zenturien über die beiden Konsuln abstimmte.
Zusammenfassung der Kapitel
1) Einleitung: Definiert den Begriff der Konsulatsverfassung und umreißt den zeitlichen sowie quellenkritischen Rahmen der Arbeit.
2) Das oberste Amt am Beginn der Republik: Analysiert die Berichte der antiken Autoren über die frühe Republik und diskutiert Forschungsmeinungen, die teils das Konsulat als initial ansehen oder eine Übergangsphase mit einem praetor maximus vermuten.
3) Die Zwölftafelgesetze und der praetor: Untersucht anhand der Zwölftafelgesetze die Existenz und Rolle des Prätors in einer Zeit, in der das klassische Konsulat historisch noch nicht gesichert belegt ist.
4) Die Konsulartribune: Beleuchtet das Auftreten der Konsulartribune (tribuni militum) und deren militärische sowie politische Funktion im Kontext der sozialen Spannungen zwischen Patriziern und Plebejern.
5) Die leges Liciniae Sextiae des Jahres 367 v. Chr.: Erörtert die Auswirkungen der leges Liciniae Sextiae, die den Zugang der Plebejer zum Konsulat regelten und das Ende des frühen politischen Konflikts markierten.
6) Schlussbetrachtung: Führt die Argumente zusammen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Konsulatsverfassung als politischer Kompromiss des 4. Jahrhunderts v. Chr. zu werten ist.
Schlüsselwörter
Römische Republik, Konsulatsverfassung, Konsuln, leges Liciniae Sextiae, Titus Livius, Dionys von Halikarnaß, praetor maximus, Konsulartribune, Ständekämpfe, Patrizier, Plebejer, Kollegialität, Annuität, Interzession, Verfassungsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der Entstehung der römischen Konsulatsverfassung nach dem Ende der Königszeit und der Rolle der verschiedenen magistratischen Institutionen in der frühen römischen Republik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Rolle der antiken Geschichtsschreibung, der Konflikt zwischen Patriziern und Plebejern, die Entwicklung magistratischer Ämter wie des Prätors und der Konsulartribune sowie die historische Einordnung der leges Liciniae Sextiae.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit der antiken Überlieferung zur frühen Republik zu prüfen und der Frage nachzugehen, ob das Konsulat bereits ab Beginn der Republik existierte oder erst im Laufe des 4. Jahrhunderts v. Chr. entstand.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historische Quellenanalyse und Literaturarbeit, bei der antike Primärtexte (Livius, Dionys, Diodor) mit modernen wissenschaftlichen Forschungsmeinungen kritisch verglichen werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Quellenlage zur frühen Republik, die Bedeutung des Zwölftafelgesetzes für die Ämterstruktur, die Rolle der Konsulartribune und die Auswirkungen der licinisch-sextischen Gesetze detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind Konsulatsverfassung, Römische Republik, Ständekämpfe, Patrizier, Plebejer, praetor maximus und Konsulartribune.
Warum ist die Existenz eines praetor maximus für den Autor so wichtig?
Die Figur des praetor maximus stützt die Theorie, dass das römische Oberamt ursprünglich nicht kollegial besetzt war, was die antike Darstellung eines sofortigen Konsulats als spätere Konstruktion entlarven würde.
Wie bewertet der Autor die Rolle der Konsulartribune?
Der Autor argumentiert, dass die Konsulartribune primär aufgrund militärischer Notwendigkeiten geschaffen wurden und nicht den Zweck hatten, die Konsuln vollständig zu ersetzen oder Plebejer vom Amt fernzuhalten.
- Quote paper
- Joachim von Meien (Author), 2004, Die Entstehung der Konsulatsverfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33641