Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Steuerrecht

Liebhaberei im Einkommensteuerrecht

Titel: Liebhaberei im Einkommensteuerrecht

Bachelorarbeit , 2015 , 87 Seiten , Note: 1,2

Autor:in: Kevin Dilmen (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Zusammenhang mit Verlusten aus einer Liebhaberei haben Steuerzahler nach der geltenden Rechtslage sehr gute Karten. Dem Rechnungshof zufolge habe die Finanzverwaltung derzeit kaum Möglichkeiten, die steuerlich unbeachtliche Liebhaberei von den steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusten z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sicher abzugrenzen. Die momentane Rechtslage biete dem Steuerpflichtigen sogar einen Anreiz, ohnehin anfallende Lebenshaltungskosten als Betriebsausgaben zu behandeln und so Aufwendungen für Telekommunikation, Auto, Personalcomputer oder Reisen steuerlich geltend zu machen, um die Steuerschuld zu mindern.

Hierdurch entsteht dem Fiskus Jahr für Jahr ein Steuerschaden von mehreren hundert Millionen Euro. So entfiel beispielsweise in Schleswig Holstein auf die tatsächlich erkannten Liebhabereifälle der Jahre 1997 bis 2001 ein Verlustpotential von rund 23 Mio. Euro. Viel schlimmer sind allerdings die Fälle, in denen Liebhaberei zwar vorliegt, von den Finanzämtern jedoch nicht erkannt wird. Untersuchungen des Landesrechnungshofs zufolge beträgt das Verlustpotential solcher Fälle im Durchschnitt mehr als 503 Mio Euro pro Jahr. Das entspricht fast 76.000 Euro pro Tag – allein in Schleswig Holstein.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Abgrenzung von steuerlich relevanter Betätigung zu steuerrechtlich unbeachtlicher Liebhaberei. Die Untersuchung soll es dem Leser zunächst ermöglichen, zu klären, was unter Liebhaberei aus Sicht der Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur zu verstehen ist. Dazu werden nach einer kurzen Einführung in dieser Arbeit zunächst die Grundlagen der Liebhaberei erläutert und anschließend die Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten ausgearbeitet. Danach folgt ein Blick auf die Verfahrensfragen und Kritik an der aktuellen Rechtslage. Abschließend wird ein eigener Beitrag zur möglichen Weiterentwicklung der Liebhabereiproblematik im deutschen Einkommensteuerrecht geleistet.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Die Liebhaberei im Einkommensteuerrecht

1. Einführung

1.1. Geschichte der Liebhaberei

1.2. Rechtfertigung des Themas

2. Grundlagen der Liebhaberei

2.1. Grundsatzbeschluss des Großen Senats des BFH

2.2. Einkunftserzielungsabsicht

2.2.1. Rechtsgrundlagen

2.2.1.1. Gewinneinkunftsarten

2.2.1.2. Überschusseinkunftsarten

2.2.1.3. Ergebnis

2.3. Rechtfertigung der Liebhaberei

2.3.1. Fiskalzweck

2.3.2. Leistungsfähigkeitsprinzip

2.4. Ermittlung des entscheidungserheblichen Tatbestands

2.4.1. Das Wesen der Einkunftserzielungsabsicht

2.4.2. Die Rolle der Einkunftsart

2.4.3. Segmentierung

2.4.4. Totalerfolg

2.4.5. Ergebnisprognose

2.4.5.1. Prognosezeitraum

2.4.5.2. Beobachtungszeitraum

2.4.5.3. Beweisanzeichen - Beweis des ersten Anscheins

2.4.6. Einkommensteuerrechtliche Irrelevanz der Betätigung

2.4.6.1. Hobby oder Freizeitgestaltung

2.4.6.2. Brotberufe

3. Besonderheiten bei den Einkunftsarten

3.1. Land- und Forstwirtschaft

3.2. Gewerbebetrieb

3.3. Freiberufliche Tätigkeit

3.4. Nichtselbstständige Arbeit

3.5. Kapitaleinkünfte

3.6. Vermietung und Verpachtung

3.6.1. Allgemeine Grundsätze

3.6.2. Ferienwohnungen

3.6.3. Leerstehende Wohnungen

3.6.4. Baudenkmäler

3.6.5. Luxuswohnungen

3.6.6. Verbilligte Vermietung

3.7. Sonstige Einkünfte

4. Verfahrensfragen

4.1. Beweislast

4.2. Rechtsfolgen

5. Kritik

6. Lösungsvorschlag

Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch die Abgrenzung zwischen steuerlich relevanter Betätigung und einkommensteuerrechtlich unbeachtlicher Liebhaberei, um die Komplexität dieser Thematik aufzuzeigen und praxistaugliche Lösungsansätze für die steuerliche Verwaltung zu erarbeiten.

  • Grundlagen der einkommensteuerrechtlichen Liebhaberei und Rechtsprechung
  • Die Rolle der Einkunftserzielungsabsicht als zentrales Tatbestandsmerkmal
  • Methoden der Ermittlung, insbesondere Ergebnisprognose und Anscheinsbeweis
  • Spezifische Problematiken bei verschiedenen Einkunftsarten wie Landwirtschaft oder Vermietung
  • Kritik an der aktuellen Rechtslage und Ausblick auf gesetzliche Weiterentwicklung

Auszug aus dem Buch

1.1. Geschichte der Liebhaberei

Die Liebhaberei ist eigentlich ein Begriff des alltäglichen Sprachgebrauchs. Der Duden definiert sie als „meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, die jemand als Autodidakt(in) mit Freude und Eifer (in seinen/Ihren Mußestunden) ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen.“ Mit einer ähnlichen Intention hat dieser Begriff auch in das Steuerrecht Einzug gehalten.

Sucht man nach den Ursprüngen des Begriffs „Liebhaberei“ in rechtlicher Hinsicht, wird man bereits in antiken Quellen in dieser Richtung fündig. So sagte der römische Jurist und höchste Verwaltungsbeamte Ulpian (170 - 223 n.Chr.) einst zum finanziellen Ausgleich zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigten „Voluptatis vel affectionis aestimatio non habebitur“. Relativ frei übersetzt bedeutet das so viel wie: „Vergnügen und Neigung sollen sich - auch steuerrechtlich - nicht auswirken.“

Dieser Gedanke spiegelt sich in einer Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1894 wider, die für die Entwicklung der Liebhaberei im deutschen Recht besonders relevant wurde. Das Preußische Oberverwaltungsgericht vertrat in seinem Urteil die Ansicht, dass eine Tätigkeit, die als Liebhaberei angesehen wird, insgesamt nicht steuerbar ist. Tenor der Entscheidung war, dass die Jagd ohne die Absicht unternommen werde, Einkommen zu erzielen und es bei der Jagd vielmehr darum gehe, persönliche Neigungen zu befriedigen. Somit stellte das Gericht auf die Absicht des Stpfl. bei einer Tätigkeit Einkünfte zu erzielen und damit auf eine subjektive Betrachtung des Liebhabereibegriffs ab.

Spätestens seit der Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts ist der Liebhabereibegriff fest im deutschen Steuerrecht verankert. Er wurde durch die Rechtsprechung mehrfach höchstrichterlich bestätigt und unterlag außerdem einer stetigen Weiterentwicklung und einem mehrfachen Wandel. So stellte auch der RFH im Jahr 1925 auf die Absicht des Stpfl., Einkünfte zu erzielen“, ab. Fehle es an dieser Absicht, diene nach Ansicht des RFH die Tätigkeit der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse und würde aus Liebhaberei ausgeübt. Dabei vertrat er ebenfalls eine subjektive Betrachtungsweise der Liebhaberei.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Darstellung der Problematik der Liebhaberei und der Motivation der Arbeit, eine praxisorientierte Abgrenzung zu finden.

2. Grundlagen der Liebhaberei: Erläuterung der historischen Entwicklung, der Bedeutung der Einkunftserzielungsabsicht und der Kriterien wie Totalerfolg und Ergebnisprognose.

3. Besonderheiten bei den Einkunftsarten: Analyse der Liebhabereiproblematik in spezifischen Bereichen wie Landwirtschaft, Gewerbe, Vermietung und Verpachtung.

4. Verfahrensfragen: Erörterung der Beweislastregeln und der rechtlichen Folgen bei Feststellung einer Liebhaberei.

5. Kritik: Kritische Würdigung der aktuellen Rechtssituation, die als komplex und für die Praxis oft untauglich empfunden wird.

6. Lösungsvorschlag: Vorschlag für eine objektivere Betrachtungsweise und gesetzliche Regelung, orientiert am österreichischen Modell.

Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Forderung nach Beseitigung des Rechtsprechungschaos durch den Gesetzgeber.

Schlüsselwörter

Liebhaberei, Einkommensteuerrecht, Einkunftserzielungsabsicht, Totalerfolg, Ergebnisprognose, Anscheinsbeweis, Einkunftsarten, Verlustverrechnung, Steuervermeidung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung, Beweislast, Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Leistungsfähigkeitsprinzip.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Einordnung der Liebhaberei im Einkommensteuerrecht, insbesondere der Abgrenzung zwischen steuerlich beachtlichen Verlusten und steuerlich irrelevanten Hobbys.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen die historische Entwicklung des Begriffs, die Bedeutung der Einkunftserzielungsabsicht, die Kriterien für eine Ergebnisprognose sowie spezifische Herausforderungen bei verschiedenen Einkunftsarten wie Immobilienvermietung oder künstlerischer Tätigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, eine verständliche und nachvollziehbare Darstellung der aktuellen Rechtslage zu bieten und einen praxistauglichen Lösungsansatz zur Verbesserung der Handhabung liebhabereiverdächtiger Fälle zu entwickeln.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor stützt sich auf eine Analyse von Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteile), Literatur, Verwaltungsvorschriften sowie auf vergleichende Ansätze mit anderen Rechtsordnungen (Österreich).

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Grundlagen, die detaillierte Analyse der Einkunftsarten, die Erläuterung verfahrensrechtlicher Fragen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtspraxis.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Wichtige Begriffe sind Liebhaberei, Einkunftserzielungsabsicht, Totalerfolg, Ergebnisprognose, Anscheinsbeweis und steuerliche Verlustverrechnung.

Warum ist das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Liebhaberei so problematisch?

Da der Begriff ein rein richterrechtliches Konstrukt ist, fehlt es an einer flexiblen gesetzlichen Basis, was in der Verwaltungspraxis zu Unsicherheiten und widersprüchlichen Entscheidungen bei vergleichbaren Sachverhalten führt.

Was unterscheidet das "Brotberuf"-Konzept von der Hobby-Tätigkeit?

Während bei Hobbys das private Interesse dominiert, wird bei sogenannten Brotberufen typischerweise von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen, sofern die Tätigkeit nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgeübt wird.

Welchen Stellenwert nimmt die "Anlaufphase" bei einer Liebhaberei-Prüfung ein?

Die Anlaufphase ist entscheidend, da in diesem Zeitraum Verluste steuerlich anerkannt werden, während erst nach ihrem Ablauf eine belastbare Prognose über die Rentabilität der Tätigkeit möglich ist.

Wie kann eine "untrennbare Verknüpfung" genutzt werden, um Liebhaberei zu vermeiden?

Indem der Steuerpflichtige eine verlustbringende Tätigkeit organisatorisch und finanziell so eng mit einer gewinnbringenden Haupttätigkeit verknüpft, dass ein wirtschaftlicher Sachzusammenhang entsteht, kann die Gesamttätigkeit steuerlich relevanter werden.

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Liebhaberei im Einkommensteuerrecht
Hochschule
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg
Note
1,2
Autor
Kevin Dilmen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
87
Katalognummer
V336825
ISBN (eBook)
9783656985051
ISBN (Buch)
9783656985068
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einkommenssteuerrecht Steuern Einkünfte Liebhabereiproblematik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kevin Dilmen (Autor:in), 2015, Liebhaberei im Einkommensteuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336825
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  87  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum