Die vorliegende Seminararbeit hat das Ziel, den strafrechtlichen Schuldbegriff möglichst präzise zu erklären. Schuld spielt nicht nur für das Strafrecht eine wichtige Rolle, sondern auch in anderen Gebieten, wie Religion, Ethik oder Politik. Es geht hierbei meist in ganz verschiedene Richtungen.
In der Religiösen Schuld geht es beispielsweise um die Sünde und die Abwendung von Gott. Ethische Schuld zeigt sich durch das Handeln eines Menschen gegen bestimmte Pflichten. Politische Schuld drückt sich durch die Haftung der Staatsbürger für die Handlungen eines Staates aus.
Die Entscheidung über diese Schuld wird verschieden beurteilt. Über die Religiöse Schuld entscheidet Gott, über die moralische Schuld das Gewissen. Entscheidend in dieser Seminararbeit ist aber die juristische bzw. strafrechtliche Schuld, obwohl diese niemals vollständig losgelöst von ethischen und moralischen Grundsätzen bestimmt werden kann.
Entsprechend den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 III GG) sowie der Menschenwürde (Art. 1 I 1 GG) basiert das deutsche Strafrecht auf dem Schuldprinzip. Grundsätzlich meint Menschenwürde einen sozialen Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen allein auf Grund des Menschseins, der Zugehörigkeit zur menschlichen Art, zukommt, ohne an weitere Voraussetzungen geknüpft zu sein. Die Menschenwürde ist nicht abhängig von Eigenschaften, Leistungen oder sozialem Status. Sie wird in engem Zusammenhang mit der rechtlichen Gleichheit des Menschen (Art. 3 GG), der Wahrung von Identität und Integrität (Art. 2 GG), der Begrenzung staatlicher Gewaltanwendung (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) und der Sicherung individuellen und sozialen Lebens (Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG) gesehen .
Inhaltsverzeichnis
I.Einleitung
1. Schutzstrafrecht statt Schuldstrafrecht
II. Hauptteil
A)Historische Betrachtung der Schuldbegriffe
1.) Die ersten Schuldlehren
a) Zurechnungslehre
b) Historische Schuldlehren
B)Verschieden Schuldbegriffe
1. Der psychologische Schuldbegriff
2. Kritik am psychologische Schuldbegriff
3. Der normative Schuldbegriff
4. Kritik normative Schuldbegriff
5. Der Materielle Schuldbegriff
a) Gesinnungsschuld
aa) Kritik an der „Gesinnungsschuld“
b) Schuld als Andershandelnkönnen
bb) Kritik an der „Schuld als Andershandelnkönnen“
c) Charakterschuld
cc) Kritik an der „Charakterschuld“
6. Der funktionale Schuldbegriff
a)Tiefenpsychologische Perspektive
b) Sozial-Psychologischer Perspektive
7.) Kritik Funktionaler Schuldbegriff
a) Die Limitierungsfunktion der Schuld
b) Die Prämisse des Determinismus
c) Weitere Kritikpunkte
8.) Der Schuldbegriff der deliberativen Person
a) Verantwortung und öffentlicher Diskurs
b) Die Unschuld der moralischen Person
c) Schuld aus kommunikativer Freiheit
9.) Kritik am Schuldbegriff der deliberativen Person
10.) Die Willensschuld
a) Schuld ist metaphysischer Natur
b) Offener Schuldgrundsatz
III. Gesamtergebnis
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, den strafrechtlichen Schuldbegriff in seiner historischen Entwicklung und in seinen verschiedenen theoretischen Ausformungen präzise zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, um letztlich die tragfähigste Bestimmung von Schuld im Strafrecht zu identifizieren.
- Historische Entwicklung der Zurechnungslehre
- Gegenüberstellung psychologischer, normativer und funktionaler Schuldbegriffe
- Kritische Auseinandersetzung mit der Willensfreiheit und dem Determinismus
- Untersuchung der Schuld deliberativer Personen im öffentlichen Diskurs
- Evaluation der Willensschuld als Grundlage strafrechtlicher Verantwortung
Auszug aus dem Buch
10.) Die Willensschuld
Im Zuge der Begründung des Materiellen Schuldbegriffs trat die Einsichtsfähigkeit des Täters in allen Lehren immer mehr in den Vordergrund, als Beurteilungskriterium für die Schuld. Es wurde nun dem Menschen zugesprochen, die „Grundmöglichkeit, das erkannte Gute und Rechte in sich zu negieren und das Besondere über das Allgemeine zu setzen“.110 Es wird somit ein bewusstes Verhalten für die Schuld des Täters vorausgesetzt. Daher sei Schuld „unrechtes Handeln trotz normativer Anfechtbarkeit“.111 Der Täter müsse seiner geistigen und seelischen Verfassung nach für den Anruf der Norm disponiert gewesen sein.112
Nach dieser sogenannten „Willensschuld „als „Entgegensetzung der Verhaltensmaxime zu erkannten Rechtspflicht“113 wird der freie Willensentschluss des Täters ausdrücklich in die strafrechtliche Schulddiskussion miteinbezogen. Grundsätzlich wird daher nur ein sich bewusst verhaltender Täter als schuldig anerkannt. Problematisch ist dies jedoch für unbewusst fahrlässiges Verhalten, bei dem gerade ein solcher willentlicher Akt fehlt.114 Bei dieser Arbeit geht es jedoch nicht um das Grundlegende Schuldproblem der unbewussten Fahrlässigkeit, sondern um die Frage nach dem Schuldbegriff und dessen Prinzip.
Zusammenfassung der Kapitel
I.Einleitung: Einführung in die Bedeutung von Schuld in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten und Erläuterung der Relevanz des Schuldprinzips für das deutsche Strafrecht.
1. Schutzstrafrecht statt Schuldstrafrecht: Analyse einer Alternative zum klassischen Schuldprinzip, die primär auf spezialpräventive Wirkungen und die Gefährlichkeit des Täters abzielt.
II. Hauptteil: Systematische Untersuchung der verschiedenen Schuldbegriffe, beginnend bei historischen Grundlagen bis hin zu modernen deliberativen Ansätzen.
A)Historische Betrachtung der Schuldbegriffe: Darstellung der Entwicklung von den ersten Zurechnungslehren des Aristoteles bis zu den Einflüssen der Aufklärung und des Absolutismus.
B)Verschieden Schuldbegriffe: Detaillierte Analyse und Kritik der psychologischen, normativen, materiellen, funktionalen sowie der deliberativen Schuldbegriffe.
III. Gesamtergebnis: Abschließende Bewertung der verschiedenen Theorien mit dem Fazit, dass die Lehre von der Willensschuld die bislang überzeugendste Bestimmung von Schuld darstellt.
Schlüsselwörter
Schuldprinzip, Strafrecht, Zurechnungslehre, Willensfreiheit, Normativität, Generalprävention, Gesinnungsschuld, Charakterschuld, Willensschuld, deliberative Person, Rechtsperson, Straftat, Verantwortungszuschreibung, Determinismus, Rechtsstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die komplexe Problematik des strafrechtlichen Schuldbegriffs und untersucht, wie Schuld theoretisch begründet und rechtlich erfasst werden kann.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Themen umfassen die historische Entwicklung des Schuldbegriffs, die verschiedenen dogmatischen Theorien (psychologisch, normativ, materiell, funktional) sowie aktuelle Ansätze zur deliberativen Person und Willensschuld.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die verschiedenen Schuldbegriffe und deren Kritikpunkte systematisch zu untersuchen, um am Ende zu bewerten, welcher Ansatz die strafrechtliche Schuld am überzeugendsten begründet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die auf der Auswertung strafrechtlicher Literatur, historischer Quellen und philosophischer Grundlagen basiert.
Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Betrachtung und eine tiefgehende Auseinandersetzung mit verschiedenen Schuldtheorien, deren Kritik sowie deren Relevanz für das moderne Strafrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind das Schuldprinzip, die Willensfreiheit, die Zurechnungsfähigkeit und die verschiedenen Ausprägungen des Schuldbegriffs im Kontext der Rechtsdogmatik.
Warum wird der funktionale Schuldbegriff kritisiert?
Kritiker bemängeln insbesondere die Instrumentalisierung des Menschen für generalpräventive Zwecke und die Gefahr einer beliebigen Strafzumessung, die den Bezug zur individuellen Schuld verliert.
Was versteht man unter dem Schuldbegriff der deliberativen Person?
Dies ist ein Ansatz, der Schuld aus der faktischen Geltung von Rechtsnormen herleitet und die Rolle des Staatsbürgers im demokratischen Diskurs zur Normsetzung in den Vordergrund stellt.
Warum hält der Autor die Willensschuld für überzeugend?
Die Willensschuld wird als überzeugend eingestuft, da sie eine bewusste, willentliche Entscheidung des Täters als Kern der Schuld voraussetzt und den Menschen als bewusst entscheidendes Lebewesen in den Mittelpunkt stellt.
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- Anonym (Author), 2012, Schuld im Strafrecht. Diskussion der Schuldbegriffe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336863