Das Münster zu Bad Doberan. Versuch einer Baugeschichte


Ausarbeitung, 2016

35 Seiten


Leseprobe


Im Katalogbuch zur Ausstellung „Zeitschichten – Erkennen und erhalten – Denkmalpflege in Deutschland“ berichten Tilo Schöfbeck und Karl Uwe Heußner über ihre dendrochronologischen Untersuchungen am weitgehend als original identifizierten Dachstuhl des Hochschiffes des Doberaner Münsters[1]. Sie „brachte eine große Überraschung“, nämlich: „Sämtliche beprobten Eichen, vom Chor bis in den Bereich des Langhauses hinein, wurden zwischen 1292 und 1296 in einheimischen Wäldern gefällt bis1297 verbaut.“[2] Es ist bekannt, dass im Mittelalterder Baumeister Frischholz in seinen Dachstühlen verbaute. So konnte währendderTrocknung unter der Last des Deckmaterials und des Windruckes eine gute Festigkeit des Verbundes erreicht werden.Im dendrochronologischen Gutachten[3] von Andre Lutze und Dirk Brandt ist das bemerkenswerte Resümee zu lesen: „Die bisher aus den Schriftquellen, aber auch über die Einzelformen gezogenen Schlussfolgerungen zum Baubeginn, der Bauzeit und zur Vollendung des gotischen Kirchenbaues sollten nach diesen Ergebnissen erneut hinterfragt werden.“

Einleitung:

Leider gibt es selten solche baugeschichtlichen Überlieferungen bei Zisterzienserklösternwie z.B. von den Klöstern Ebrach oder Marienrode. Es gibt wenige Hinweise in der Kirchbergchronik[4]. Mit einiger Sicherheit sind nur die Daten zur zweimaligen Errichtung des Klosters (1171 bzw. 1186) und zu den beiden Kirchweihen (1232 bzw. 1368) überliefert[5]. Sonst schweigt sich das Kloster über seine Bautätigkeit ziemlich aus. Dieses Schweigen der Quellen bis ins 13. Jh. hinein spiegelt eine Haltung wieder, die der Zisterzienserabt Hugo Francigenus von Silvanes um 1165 zumAusdruck gebracht hat: „Von den Gebäuden des Klosters (de materialibus edificiis) zu sprechen, erachte ich für überflüssig, da sie täglich erneuert werden; die alten werden abgebrochen und neue errichtet, und ständig zum Bessern verändert.“[6]

Diese geistliche Zurückhaltung gab es wohl auch in Doberan.

Doberan besitzt noch zwei Grabplatten, indenen lediglich der Abtsstabeingemeißeltist, während die beigesetzte Person anonym bleibt. Beide Grabplatten haben die Formeines Sargdeckels (Abb.1), also eine ziemlichdrastische Mahnung an dienochLebenden. Selbstdarstellung desEinzelnenund seiner Taten war damals noch keineverbreitete Mode.

Dann deutet sich mit derGrabplattevon Martin I. (Abb.2)

(1337-1339) ein anderes Bewusstsein an[7]. Jetzt ist die Grabplatte rechteckig, in der Mitte der Abtsstab und am Rande die umlaufende Schrift mit Namen des Verstorbenen und Sterbedatum. Als dann der nächste Abt Jakob 1361 beigesetzt ist, erscheint dessen Bild auf der Grabplatte. (Abb.3)

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?(Abb.1)

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Martin I.Abb. 2

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Jakob Abb. 3

Das Schweigen in der früheren Zeit im Orden macht es uns heute schwer, Baudaten herauszufinden. Aber manchmal geben Chroniken andern Orts entsprechende Hinweise.[8] Auch urkundlich festgehaltene kirchliche Entscheidungen werfen ein Schlaglicht auf die Ereignisse. Die moderne Bauforschung liefert gesicherteEckdaten als Grundlage. Wir können dann versuchen, urkundliche und chronistische Nachrichten ihren Ergebnissen zuzuordnen.Des Weiteren ist es nicht unwichtig das Brauchtum der Zisterzienser zu beachten. Denndieser Orden zeichnet sich durch Einmütigkeit in allen Lebensbereichen, vom Essen bis zum Bauen, der sonst selbstständigen Klöster aus. „ Una caritate, una regula similibusque moribus - in einer Liebe, nach einer Regel und nach gleichen Gebräuchen“.[9] Das erlaubt in Bezug auf Problemlösungen auch hinsichtlich der Bautätigkeit Doberans (z.B. Pribislawkapelle[10] ) Vergleiche und Abgleiche mit anderen Klöstern. Dazu kann es auch nützlich sein, einen Blick auf die Zeitverhältnisse zu werfen, klimatische und wirtschaftliche Daten heranzuziehen. Sie können durchaus zeigen, was möglich war und was unter Umständen von den äußeren Bedingungen her nicht in Betracht kommt. In diesem Versuch einer Baugeschichte des Doberaner Münster wird der Weg zurück in die Vergangenheit gemacht, um vielleicht auf den Zeitpunkt der Grundsteinlegung zu treffen.

1. Die dendrochronologischen Gutachten, die Kirchberg-Chronik und andere chronistische Nachrichten.

1.1 Rückschlüsse aus den Gutachten

In Doberan waren beim Neubaudes gotischen[11] Münsters einige Hindernisse zu überwinden, die ihre Zeit[12] brauchten. Im Gegensatz zu Chorin (ca. 35 Jahre Bauzeit), bestand hier anfangs keine volle Baufreiheit (Vorgängerbau).Die Fundamentierung war kompliziert, denn ab 2,00 m unter Fußboden herrscht noch heute Wasserandrang[13]. Es musste also ein Wasserableitsystem eingerichtet werden, genauso, wie zuvor beim Bau der romanischen Klosterkirche(ca. 40 Jahre Bauzeit)[14]. Dennoch gehen Bauforscher gegenwärtig von einem sehr kurzen Bauzeitraum aus, nämlich von ca. 15 Jahren[15]. Begründet wird das mit der Finanzkraft des Doberaner Klosters und mit der Tatsache, dass es am Bau des Münsters keinen sichtbaren Wechsel in den Stilelementen oder im Bauprogramm selbst gibt, was bei einer längeren Bauzeit von etwa 40 Jahren für die damalige Zeit zu erwarten sei.

Die bisherigen Ergebnisse der Zisterzienserforschung stellen allerdings anderes fest. Wechsel in der Bauform kann man zwar auch antreffen, aber noch mehr die Beibehaltung des einmal begonnenen Bauplanes gerade bei den Großkirchen der Zisterzienser.

Matthias Untermann schreibt dazu: „Erstaunlich ist es, dass sich bei zahlreichen großen Zisterzienserkirchen die lange Bauzeit nicht einfach an den Bauformen ablesen lässt…An vielen Zisterzienserbauten sind die anfangs gewählten Bau-, Gliederungs- und Schmuckformen über Jahrzehnte hinweg fast unver­ändert beibehalten worden. Neue Bauleute mussten offenbar das bereits Vorhandene getreu nachbilden und durften nicht, wie sonst üblich, jeweils >aktuelle< Formen verwenden. Selbst bei der Wiederaufnahme des Baubetriebs nach einem Jahrhundert, wie in Altenberg, Marienstatt und Haina, ist die Gesamt­form unverändert weitergeführt worden - der Zeit­abstand wird lediglich an Details der Bauplastik[16] fass­bar. Auch Planwechsel in den ersten Baujahren sind an Zisterzienserkirchen überraschenderweise seltener als einheitlich durchgezogene Planungen - manche Änderungen lassen sich lediglich im Fundament ablesen und sind im Aufgehenden sorgfältig ver­schleiert worden. Nur zwischen Ostteilen (Quer­schiff) und Langhaus sind Wechsel der Baukonzep­tion häufiger zu konstatieren (z.B. Lilienfeld, Haina)“.[17]

Wenn es eine kurze Bauzeit wäre, müssten wir von dem gewonnenen dendrochronologischen Datum von 1297 in etwa auf das Jahr 1282 als dem Zeitpunkt der Grundsteinlegung schließen, also auf die Zeit des Abtes Conrad III. von Lübeck (1283 – 1291). Dem aber steht der Wortlaut der Kirchbergchronik entgegen, der für die nähere Territorialgeschichte (z.B. Daten über Landesherren, Bischöfe und Äbte) „größter Wert“ zukommt[18]. Der Verfasser Ernst von Kirchberg hatte offensichtlich Zugang zur Kanzlei der Landesherren, wie auch zum Archiv des Klosters. Er macht ziemlichgenaue Angaben hinsichtlich des Klosters und wo er nichts weiß, findet sich bei ihm auch nichts. Das spricht für den Wert dieser Chronik, wenn ihm gelegentlich auch mal etwas durcheinandergerät. Trotzdem ist sie hilfreich zur Erkenntnis bestimmter Vorgänge, die in Urkunden manchmal im Hintergrund stehen, aber nicht näher beschrieben werden. Das könnte der Fall sein bei einer Urkunde über eine glänzende Versammlung im Kloster Doberan im März 1255. Doch davon später.

1.2 Die Mecklenburgische Reimchronik des Ernst v. Kirchberg

In der Reimchronik gibt es einen einzigartigen[19] Hinweis auf die Bautätigkeit eines Abtes, nämlich Conrad III.

Es heißt dort nach der Erwähnung von Abt Georg (1270-1277):

„Nach des tode wart also/ zu appide Sygebodo.

Als der gestarb, wart appid drad/ von Lubike brudir Conrad,

der dem clostere waz getruwe / mit arbeyd vnd mit groszem buwe.

Derselbe buwte sundir wan / dy steynhus erst zu Doberan.

Erst des appides kemmenade / gebuwit wart mit gudem rade, /

recht in des appides hofe gelegin. / Daz schuchhus buwete her ouch mit phlegen./

Das gasthus buwete her sundir suren / vnd liez daz clostir vmme muren./

Noch liez her in der bursen starg / silbirs eylftusint mark /

zu helfe yn gantzir truwe / dem munstere[20] zu gebuwe,

daz gebuwet wart gar schone / ane gebrechin vnd gehone.

Syne andirn werk, dy her da warb, des weiz ich nicht, da her istarb“.

Hochdeutsch:

„Nach (Georgs Tod ) wart also zum Abt Segebod.

Als der starb, wurde Abt alsbald /aus Lübeck Bruder Conrad,

der dem Kloster war getreu / mit Arbeit und mit großem Bauen(neu).

Derselbe baute besonders dann / die Steinhäuser zu Doberan.

Zuerst des Abtes Kemenate, / gebaut ward nach gutem Rate,

in des Abtes Hof gelegenrecht. / Das Schuhhaus baute er auch mit Sorgfaltecht.

Das Gasthaus ließ er sonderlich bauen / und ließ das Kloster ummauern. /

Auch ließ er in der Schatzkammer stark/ elftausend Silber – Mark/

zu helfen mit ganzer Treu/ das Münster zu bauen (neu),

das gebaut wurde gar schön / ohne Fehl und Tadel (anzusehn).

Seine andern Werke, die er erwarb, die weiß ich nicht, da er verstarb“.

In diesen Versen aus dem Kapitel 135 begegnet uns ein wichtiger Hinweis in Bezug auf den Bau des gotischen Münsters. Es werden dem Abt Conrad III., der in der fraglichen Zeit von 1283 – 1291 regierte, wesentliche Baumaßnahmen im Kloster zugeschrieben. Sie werden einzeln aufgezählt. Für den Bau des Münsters hat er 11.000 Mark Silber hinterlassen. Er ist aber offensichtlich nicht der Initiator des gotischen Münsters. Das hätte Kirchberg ganz bestimmt erwähnt. Bleibt also nur die Möglichkeit, den Baubeginn vor Conrad III.anzusetzen, denn die Zeit nach Conrad III. kommt nicht in Frage.Man kann nämlich Kirchberg in seiner Wortwahl durchaus so verstehen, dass der Bau bereits teilweise stand und Abt Conrad III. durch sein kluges Handeln den Weiterbau des gotischen Münsters sichern wollte. Merkwürdiger Weise wird in der Chronik keiner seiner Vorgänger, auch nicht Abt Segebod II. (1278-1283), der schon vorher in der Klosterhierarchie eine bedeutende Rolle gespielt hat, mit dem Bau des gotischen Münsters in Verbindung gebracht.Auch schweigt er sich darüber aus, dassvermutlich zur Zeit des Abtes Segebod II. damit begonnen wurde,Kornhaus und Wirtschaftshaus mit Mühlezu errichten.Denkbar ist, dass der Neubau des Münsters zu einem für Kirchberg unbekannten Zeitpunkt angehalten wurde, als Sanktuarium mit Umgangskapellen und das nördliche Querschiff mit der Grabkapelle der Landesherren zur Nutzung bereitstanden. Das war das Hauptinteresse des Konventes und der Landesherren.

[Exkurs 1 Das seltene Beispiel einer frühen Bauchronik: Ebrach [21]

Grundsteinlegung durch den Abt am Sonntag 4.6.1200 im Bereich Michaelskapelle; Teilweihen: 25.8.1207 Michaelskapelle; 5.11.1211 nördliche Querarmkapellen; 4.12.1218 nördlicher Chorumgang- und Chorscheitelkapelle; 3.11.1221 drei Chorumgangs-Ostkapellen und eine Chorumgangs- Südkapelle; 14.11.1239 beide südl. Querarmkapellen; 1313/1314 zwei Chorumgangs-Südkapellen; 1252 (!) Hochaltarweihe und Gesamtweihe: 1285 (!) man beachte den zeitlichen Abstand. Erkennbar ist die Regel: Gottesdienststätten zuerst, das Langhaus konnte warten. Im Langhaus wird auch erst nach der Schlussweihe der Klosterkirche, nämlich 1287, der einzige (Kreuz-)Altar geweiht. Das unterstreicht die zeitliche Nachrangigkeit des Langhauses.]

Dringender, als die Fertigstellung der gesamten Kirche war vielerorts der Neubau fehlender oder unzureichender Klostergebäude, sobaldfür die Mönche ein Chorbereich eingerichtet war und auf den Restbau der Vorgängerkirche verzichtet werden konnte.[22]. Das könnte die Entscheidung eines Abtes mit seinem Konvent lange vor Conrad III. in Doberan gewesen sein.Der heutige Bauzustand der Klosterkirche Amelungsborn und der historische Bestand von Dargun (Abb. 4 +5) können uns einBild davon vermitteln, welchen optischen Eindruck das Kloster Doberan mit seinem neuen Sanktuarium und dem romanischen Langhaus der alten Kirche einige Jahre auf die damaligen „Besucher und Durchreisenden“ gemacht haben mag[23].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4Amelungsborn 2000Abb. 5Dargun um 1900

Trotzdem war man auch in Doberan nicht untätig.So ließ der Konvent vermutlich unter Segebod II. Wirtschaftsgebäude errichten und unterConrad III. jene Bauwerke, die Kirchberg erwähnt. Dabei wird es so gewesen sein, dass man den Rückbau der alten Kirche fortgesetzt hat, um Baumaterial für diese Großbauten im Kloster mit zu verarbeiten.

Es kann eigentlich nur so sein, dass für Kirchbergder eigentliche Baubeginn des gotischen Münsters bereits im „Dunkel“ der Vergangenheit gelegen hat, ganz im Sinne des zuvor erwähnten Abtes Hugo Francigenus von Silvanes.Ernst von Kirchberg haben einfach keine Bau-Daten zu den Äbten vor Conrad III. vorgelegen. Da er aber sonst Quellen für seine Angaben benutzt, spricht es für ihn, dass er sich bei dieser Lücke nichts zusammenreimt.Dafür kann Kirchberg dann wieder den Beginn der Schlussphase des großen Bauvorhabens unter Abt Johann von Dalen (1294 -1299) erwähnen, als dieser den romanischen Rest der alten Klosterkirche niederlegen ließ, um das Münster „schön und steinern“ zu vollenden[24].Es spricht nichts dagegen, dass die Bauzeit des gotischen Münsters (einschließlichAbbruch und Baupausen) wohl ebenso lang war, wie die der romanischen Klosterkirche, nämlich sich über einen Zeitraum von insgesamt vierzig Jahrevor 1297 erstreckte.Von dieser Annahme wird im Folgenden ausgegangen.

1.3 Hinweise auf Weihehandlungen

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass es bei großen Kirchbauten Teilweihen gegeben hat. Das wird auch in Doberan so gewesen sein. Zunächst ist festzustellen, dass es für die uns interessierende Zeit tatsächlich keine Urkundengibt, außer denen von 1232 und 1368, die ausdrücklich von einer Weihe der Doberaner Klosterkirchen berichten. Möglicherweise sind entsprechende Doberaner Urkunden oder Nachrichten am Bau selbst untergegangen. Wir haben es also gewissermaßen mit einem Indizienverfahren zu tun. Wenn das Dach des Münsters 1297 komplett errichtet war und die Einwölbung für 1300/10 angenommen wird[25], dann stellt sich zunächst die Frage, warum diese Kirche erst ca. 70 Jahre nach Fertigstellung des äußeren Baues die Gesamtweihe erhielt.

1.4 Schwere Zeiten zwischen 1300 und 1368

Es versteht sich zwar von selbst, dass nach Ende der Baumaßnahmen (Gewölbe) das Münster nicht sofort die Gesamtweihe erhalten konnte, weil der Innenausbau noch zu einem gewissen Abschluss kommen musste. Aber 1301 gab es die Glocke unter dem Abt Johann von Elbing[26]. Die Chorstallen waren vorhanden. Den Altar im Sanktuarium[27] zierte bereits um1300 ff. der prächtige Schrein der Marien- und Christusgeschichte mit der Interpretation durch darunter befindliche Bildzitate aus dem Alten Testament. Es fehlte nur die spätere Apostelreihe (1368). Die späte Weihe von 1368 muss ihre Gründe gehabt haben, die sich aus den Zeitläufen seit 1297 erschließen lassen.Verfolgt man die Jahre von 1300 bis 1368[28], fällt folgendes auf:

1306 – 1337 Innere Klosterwirren um Positionen;

1310 – 1319 Missernten/Teuerung/Hungersnot;

1312 + 1321 Schädigung des Klosters durch aufständische Rostocker und Adelsfehden

1339 – 1361 der angestrebte Paternitätsprozess in Citeaux, umaus derVisitation durch Amelungsborn heraus zukommen[29] ;

1345 – 1367 immer wieder Pestjahre; keine Reisezeit;

1347 – 1364 kein Bischof von Schwerin verfügbar; wegen der Pest entweder außerLandes oder bald verstorben.[30]

Die Verzögerung der Gesamtweihe erklärt sich recht gut mit den oben angegebenen äußeren Umständen.

2. Hinweise auf außerordentlich große Baumaßnahmen -Sachverstand und Wirtschaftskraft

2.1 Der Magister operis

Ein solcher Kirchenbau wie das Doberaner Münster ist kostenintensiv. Die Mönche haben nicht selbst gebaut, sondern haben bauen lassen. Das bedeutet, dass hohe Personalkosten die finanziellen Möglichkeiten des Klosters gebundenhaben. Zugleich war eine kompetente Bauaufsicht nötig. Matthias Untermann[31] empfiehlt daher bei Datierungen nicht etwa auf Beisetzungen von Stiftern in einer Klosterkirche abzuheben (Doberan: Rixa von Werle 1308 und Heinrich II. der Löwe 1329 im Sanktuarium), sondern sich das Organisations- und Finanzverhaltendes Konventes genauer anzusehen. Denn die verschiedenen Gewerke und ihre Fachleute vom Meister bis zum Hilfspersonal mussten beaufsichtigt und bezahlt werden.Die Mönche konnten wegen der gottesdienstlichen Pflicht[32], die keinesfalls vernachlässigt werden durfte, allenfalls zeitlich eng begrenzte Hilfsdienste leisten. Die Gesamtleitung lag allerdings in den Händen des Klosters, das sich dazu aus den eigenen Reihen einen sachverständigen Mönch, einen „Magister operis“ gewählt hat. Das Auftauchen eines „Magister operis“ in der Klosterüberlieferung kannein solches Anzeichen für große Bauvorhaben sein.In Doberan werden einige urkundlich erwähnt. Zufällig(?) tauchen ihre Namen im Urkundenbestand des Klosters erst nach der Weihe der romanischen Klosterkirche auf. Ob vor diesen auch schon das Amt besetzt war, ist bisher nicht feststellbar. Ihre Namen stehen möglicherweise mit bestimmten Projekten im Zusammenhang.[33] Die folgende Liste verschafft einen Überblick.

1. Rother 1243 Klausur? und Beinhaus?
2. Segebod[34] 1257 Neubau Münster?
3. Ludolf 1282 Abtshaus,Schuhhaus, Gästehaus undKlostermauer; Baufortsetzung des gotischen Münsters vermutlich nacheiner Baupause
4. Heinrich 1298 Bauabschluss Rohbau desgotischen Münsters.

[Exkurs 2: Ein Amt auf Zeit - der Magister operis

Matthias Untermann schreibt: „Die seit dem späten 12.Jahrhundert vielerorts genannten Mönche in der Funktion des Magister operis oder operarius sind wohl nirgends als Baumeister oder Architekten anzusprechen: es handelt sich um „Bauverwalter“ als kaufmännische Leiter der Bauhütte. Sie waren verantwortlich für Finanzen, Termine und Qualität der Baustelle und wurden deshalb aus dem Konvent gewählt – das Amt war im Gegensatz zu anderen Ämtern im Konvent wohl nur während größerer Bauarbeiten besetzt.“[35] ]

2.2Bedeutende Klosterwirtschaft

Verfolgt man den Zeitraum zwischen 1232 und 1368, fällt auf, dass die Finanzeinkünfte des Klosters Doberan vielfältig waren. Wichtig und grundlegend war, dass das Kloster sich auch auf die Finanzwirtschaft eingestellt hatte. Konvente, die nach 1200 den Wechsel von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft nicht schafften, gingen Konkurs. Für Doberan gehörte neben den großen Schenkungen und Steuerprivilegien der Landesherren[36], den Zehntverleihungen der Bischöfe und vielfältigenbürgerlichenLegaten, auch die systematische Erschließung von Geldquellen durch Mühlen- Seefahrt- und Fischereirechte dazu. Außerdem brachte der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, mit Bier, Glas, Schuhwerk, mit technischen Produkten und Salz Gewinne. Handelsplätze waren in der Hauptsache der Stadthof des Klosters in Rostock, später Niederlassungen in den Hafenstädten Wismar und Lübeck, die schließlich zu Stadthöfen ausgebaut werden durften.[37]

Das Auftreten der Zisterzienser auf den städtischen Märkten war andernorts nicht immer konfliktfrei. Die Doberaner Mönche jedoch suchten das Wohlwollen der Ratsfamilien, denn nicht wenige der Mönche gehörten zu diesen Familien.[38] Das geschah einerseits durch Aufnahme in die Gebetsbrüderschaft des Konvents. Das bedeutete, die Ratsfamilien konnten sicher sein, dass der Konvent ihrer im Gebet vor Gott gedachte. Andererseits galten klare Absprachen und Regeln, wie zum Beispiel in Lübeck.[39] Die Versorgung der Städter und die Schiffsversorgung dürfte lukrativ gewesen sein; ebenso die Versorgung der Bauern mit Salz zum Einpökeln von Fleisch.Alles in allem eine effiziente Klosterwirtschaft.

Bedeutsam war der Erwerb von Salzrechten in Lüneburg ab 1233, also ein Jahr nach der Weihe der romanischen Klosterkirche.Der Handel mit dem feinen Salinensalz brachte den eigentlichen Gewinn– daher auch als das „weiße Gold“ bezeichnet. Die zu veranschlagenden Erträge sind auf der Grundlage von Witthöft vorsichtige Wertungen[40]. Demnach hätte das Kloster bezogen allein auf die Zeit von 1233 bis 1265 aus Salzrechten mitweiteremZukauf ansteigend schließlich ein Jahresaufkommen von 122 M Silber erreicht, dasentspricht etwa 118.000 Euro.[41]

Dazu kommen dann Einkünfte und Abgaben aus weitreichendem Grundbesitz[42] und Handelsergebnissen. Dennoch ist festgestellt worden, dass das Kloster Doberan zwischen 1250 und 1350 sich wirtschaftlich nur im Mittelfeld bewegte. Das lässt sich aus den ordensinternen Steuerveranlagungen ableiten.[43] Die Effizienz der Doberaner Wirtschaft ist allerdings schon dadurch beeindruckend, dass der bereits erwähnte Silberschatz von Conrad III. seinen Nachfolgern für den Bau des Münsters trotz eigener großer Bauvorhaben hinterlassen werden konnte. Diese von Kirchberg erwähnte Zweckbestimmung des Schatzes deckt sich mit den Gebräuchen des Zisterzienserordens. Zisterzienserklöster sollten keinen Kirchenschatz horten,sie wurden angehalten, den Überfluss sinnvoll zu reinvestieren,[44] zum Beispiel in einen Kirchenneubau.

2.3 Ausbau der Klosterwirtschaft (Erwerbungen) im Spiegel der Jahrevon 1171 – 1368

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schaut man auf den Erwerb von Eigentum, gibt es im Sinne von Matthias Untermann tatsächlich Auffälligkeiten zwischen 1171 und 1368. Bis zur Weihe der romanischen Klosterkirche 1232 gibt es viele Stiftungen und Schenkungen mit umfangreichen Befreiungen von Pflichtleistungen gegenüber den Landesherren und dem Bischof.Die Finanzmittel des Klosters werden schon damals erheblich gewesen sein, sonst wäre das Kloster nicht so schnell zu einer festen romanischen Kirche und Klausur gelangt.Ob dabei das von Kirchberg überlieferte „Hostienwunder“ als Reliquie eine besonders förderliche Wirkung gehabt hat, ist nicht feststellbar, da spätere Urkunden darauf nie Bezug genommen haben.[45] Jedenfallswird der Bau der alten Kirche wegen des nassen Baugrundes schon sehr aufwändig gewesen sein.[46] Die Finanzkraft blieb überdies auch noch viele Jahre erhalten. Denn kaum, dass die romanische Kirche 1232 geweiht war, treffen wir 1233 auf eine erste eigenständige Erwerbung, nämlich einer Salzpfanne in Lüneburg.[47] Den Kaufpreis erfahren wir nicht, aber vergleichsweise könnte er 100 M Silber (ca. 96.700 €) betragen haben. Sonstbegegnet uns von 1233 bis 1277 eine ziemlich deutliche Kaufzurückhaltung (s.o.Grafik). In der Regel werden Güter erworben, die eine sofortige Rendite abwerfen (Salzrechte) oder diese Erwerbungen vergrößern langfristig die Einkünfte, sind also klug bedachte Investitionen. Im Sinne von Matthias Untermann wäre das der Zeitraum der Vorbereitung und Ausführung bestimmter kostenintensiver Vorhaben.Das kann eigentlich in unserem Fall nach Klausur (bis 1250) und Wirtschaftsgebäuden (vor 1283)nur der Neubau des gotischen Münsters sein, wenn man folgendes in Betracht zieht.

Es wurde schon dargestellt, dass unter Abt Conrad III. (1283 – 1291) umfangreiche Baumaßnahmen[48] im Kloster liefen, obwohl für den Erwerb von Eigentum und Besitzrechten erheblich mehr ausgegeben wurde. Gleichzeitig wurde auch noch ein Silberschatz von 11.000 M Silberals Rücklage vorgehalten, wenn nicht sogar weiter angesammelt[49].Für die Zeit dieser umfangreichen Baumaßnahmen mit schon erheblichem Materialaufwand auch noch den aufwendigen Baubeginn des neuen gotischen Münsters anzunehmen, ist schwer vorstellbar.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Kirchbergchronik, die den Baubeginn des gotischen Münsters im Gegensatz zu den genannten Klostergebäuden dem Abt Conrad III. nicht ausdrücklich zuordnet, was bei Kirchberg zu erwarten gewesen wäre. Diese Umständedeuten darauf hin, dass vor der Zeit Conrads III. wesentliche Baumaßnahmen für das gotische Münstervor seinem VorgängerAbt Segebod II. (1278–1283)[50] zu einem brauchbaren Abschluss gekommen sind.

Darüberhinausfällt für die Zeit von 1278 bis 1298 ein gesteigerter Erwerb von Gütern ins Auge (s.o.Grafik). Die Kaufpreise, die gezahlt wurden sind beträchtlich. Es ist so, als ob das Kloster in dieser Zeit mehr Mittel für wirtschaftliche Investitionen frei hatte als zuvor. Das kann als Indiz gelten, dassdie hohe Rücklage und „normale“ wirtschaftliche Ergebnisse ausreichten, um das Münster als Bauwerk trotz des Rückschlages von 1291 (Blitzschlag) bis 1297 abzuschließen.Auch das lässt vermuten, dass die kostenintensive und zeitlich drängende Bauphase des Kirchenbaus bereits gegen 1278 (bei Amtsantritt von Segebod als Abt) überstanden war und eine längere Baupause eingetreten ist.

Nach 1306, dem Jahr der Absetzung des Abtes Johann von Elbing begegnen uns weitere erhebliche Ankäufe bis 1311. Dann aber sind die Ankäufe des Klosters stark rückläufig. Es waren schlechte Zeiten angebrochen.[51] Als es 1333 darum geht, die Eigentumsüberlassung bezüglich Admannshagen durch Heinrich II. von Mecklenburg wirtschaftlich zu verwerten, kann das Kloster die Rechte anderer an diesem Ort nur durch eine Ratenzahlung auf zwei Jahre ablösen. Das Kloster hatte überdies durch die Klosterwirren mit dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen 1336/1337 wirtschaftlichen Schaden erlitten, ja sogar Schulden gemacht, die eine hohe Zinsbelastung bedeuteten[52].Da war allerdings das gotische Münster fertiggestellt.

2.4 Eine kurze Gesamtbauzeit des gotischen Münsters Doberan?

Kurze Bauzeiten sind durchaus möglich, aber nicht für das gesamte Münster.Hier muss unterschieden werden zwischen der Bauzeit des neuen Sanktuariums/ Querschiff und der des Langhauses. Mit dem Bau eines Langhauses hatten es die Konvente meist nicht eilig. So, wie die Dinge in Doberan liegen, war das wegen der alten romanischen Kirche auch nicht möglich. Die Nachrichten von anderen Kirchbauten zeigen, dass allerdings die Errichtung eines Sanktuariums mit Kapellenkranz diesesAusmaßes auf Grund der technischen Möglichkeiten der gotischen Bauweise manchmal sehr schnell erfolgt ist[53]. Voraussetzung war natürlich, dass die entsprechenden Mittel bereitstanden[54]. Das war für Doberan offensichtlich der Fall.Die bereits erwähnte Finanznachricht in der Kirchbergchronik und der obige Erwerbspiegel (s.o.Grafik) legen das nahe. Wie bei Kirchberg zu lesen, hatte Abt Conrad III. 1291 trotz laufender Baumaßnahmen im Kloster seinen Nachfolgern Hildeward und Johann von Dalen 11.000 Mark Silber hinterlassen, was heute einer Kaufkraft von über 10 Mio. Euro entspricht[55]. Nur zum Vergleich, der Wiederaufbau von St.Georgen in Wismar hat bisher etwa 40 Mio. Euro gekostet. Es ist also durchaus denkbar, dass Sanktuarium, Kapellenkranz und wesentliche Teile des Querhausesweit vor 1297 fertig gewesen sind.

Wir dürfen die finanziellen Möglichkeiten von Kloster Doberan dennoch nicht überschätzen. Die Klosterbauern hatten einen festen Abgabekanon.Ihre Abgaben konnten nicht willkürlich erhöht werden[56]. Das zeigt indirekt auch ein Vorkommnis des Jahres 1337. Das Verhältnis der Klosterbauern zum Kloster muss gut gewesen sein, sonst wäre es nicht auf dem Höhepunkt des internen Klosterstreites im Mai des Jahres 1337 spontan zu Protesten der Klosteruntertanen vor dem Klostertor pro Abtei und Kloster gegen seine „Zerstörer und Verwüster“ gekommen[57]. Auch gab es für das Kloster regelmäßig starke Belastungen.[58] Dazu kommt die Entlohnung der Bauleute, was hohe Personalkosten bedeutete. Wenn man die neueren Forschungen betrachtet, wie sie Sven Wiechert präsentiert[59], war die Finanzkraft des Klosters durch den Salzhandel und anderer Handelstätigkeiten stark, aber nicht stark genug, um mit einem gewaltigen Personalaufwand das gesamte gotische Münster Doberan in einem Zeitraum von 15 – 17 Jahren bis 1297 im Rohbau hochzuziehen.Außerdem unterbrach jedes Jahr der Winter die Bautätigkeit. Zusammen würde es rechnerisch unter Beachtung der Winterruhe[60] eine effektive Bauzeit von nur 7 – 8 Jahren bei einer durchschnittlich 5-Tage Arbeitswoche bedeuten! Eine so kurze Bauzeit für das gesamte Münster, wie zuweilen vermutet wird, ist darum schwer vorstellbar.

Einen ersten Hinweis auf die Baugeschwindigkeit bei Verwendung von Backsteinen gibt der Vorgängerbau, die romanische Klosterkirche. Ihr Bau war bis auf die aufwändige Regulierung des Wasserstandes in den Fundamentgruben unkomplizierter, weil sie auf freiem Grund zwischen 1186 und 1232 errichtet werden konnte. Außerdem unterblieb die Mauerung eines Gewölbes, stattdessen wurden die Kirchenschiffe mit einer Holzdecke versehen.[61] Der Bau der romanischen Kirche brauchte wohl an die 40 Jahre! Vergleichbar ist auch die Bauzeit der gewölbten frühgotischen Klosterkirche Chorin mit ca. 35 Jahren, angefangen ebenfalls auf völlig freiem Baugrund.

Es liegt für Doberan durchaus nahe, zwischen Grundsteinlegung und Rohbaufertigstellung 1297 des gotischen Münsters ebenfalls einen Zeitraum von etwa vierzig Jahrenanzusetzen. Das würde dann bedeuten, dass der Entschluss, eine gotische Basilika zu errichten, bereits etwa 20 Jahre nach der Schlussweihe der romanischen Klosterkirche gefallen sein muss. Das scheint aber im Zisterzienserorden nicht ungewöhnlich.

In (Alt-)Chorin war nach seiner Gründung als Kloster Mariensee 1258 die Klosterkirche soweit hergestellt, dass sie das Stiftergrab des Markgrafen Johann I. 1266 aufnehmen konnte. Das alles hinderte den Konvent nicht, 1273 den Standort aus wirtschaftlichen und wassertechnischen Gründen in das heutigeChorin 8 km weiter zu verlegen und erneut mit dem Bau der heutigen Kirche zu beginnen. Auch von Clairvaux wissen wir, dass noch unter Abt Bernhard neben dem bis in die Barockzeit erhaltenen hölzernen Klosters1115(Clairvaux I) zwei steinerne Kirchen aufeinander folgten. Nämlich auf die 1120 begonnene und rasch fertiggestellte Kirche Clairvaux II folgte noch unter Abt Bernhard der Baubeginn der neuen Klosterkirche (1148-1174 Clairvaux III, abgebrochen 1810/12)[62].

[Exkurs 3: Klimadaten

Gegen eine kurze Bauzeit spricht auch die Winterregel, wie sie uns überliefert wird vom York Minster/ England[63], nämlich dass von den 12 Monaten eines Jahres nur sieben Monate für Baumaßnahmen zur Verfügung standen. Das ist der Zeitraum von März bis Michaelis (29.9.). Doberan aber liegt nur 47 Min. nördlicher als York im klimatisch milderen England. Die Sommerzeit war vor 1300 in Mecklenburg weitgehend warm. Bei den Wintern müssen wir mit Kälte rechnen, weil Mecklenburg oft in der Zugbahn kalter Luft aus dem Osten liegt. Das lässt sich auch an den historischen Wetterdaten gut erkennen. Das "Mittelalterliche Klimaoptimum" bezeichnet die globale Warmphase zwischen dem 10. und dem 13. Jahrhundert. Damals waren die Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter viel größer als heutzutage. Das hatte folgende Ursachen: „Die Zugbahnen der Zyklonen waren um 3-5 Breitengrade nördlicher als heute. Dadurch verringerte sich im Sommer die Anzahl der Kaltlufteinbrüche in Mitteleuropa und die Niederschläge, die eine Begleiterscheinung der Zyklonen sind, verringerten sich ebenfalls. Das Azorenhoch griff im Sommer bis auf Deutschland über, was die Temperaturen in den Sommermonaten immens ansteigen ließ. Andererseits bestimmte das Russlandhoch durch die nördlichere Lage der Westwinddrift die Witterung in den Wintermonaten. Die kalte Luft konnte aus Nordost ungehindert nach Mecklenburg einströmen. Eisige Winter mit viel Schnee waren die Folge.“[64] Das deutet sich auch in den Wetterhinweisen an, soweit für die zweite Hälfte des 13. Jh. bekannt und in die Chronologie nach Wissensstand 2010 eingetragen werden konnten.[65]

Bei den Wetterhinweisen ist zu beachten, dass sie verschiedene Örtlichkeiten im damaligen Deutschen Reich betreffen. Sie geben aber dennoch im Vergleich mit heutigen Wetterereignissen in Deutschland einen ungefähren Eindruck davon, wie Mecklenburg davon mitbetroffen war. Es ist somit ausgeschlossen, dass es in Doberan von Oktober bis etwa März keine Winterbauruhe gegeben haben sollte.]

3. Das Kloster Doberan im Blickpunkt seiner Zeitgenossen

EineUrkunde von Papst Alexanders IV. vom 13. Aug. 1257, ausgestellt in Viterbo, gibt einen Einblick und zeichnet ein ernüchterndes Bild der damaligen Sichtweisen auf das Kloster Doberan:

„Bischof Alexander, der Diener der Diener Gottes, [entbietet] seinen ehrwürdigen Brüdern, den Bischöfen von Camin und Schwerin, und seinen treuen Söhnen, den Äbten, Prioren, Dekanen, Archidiakonen, Pröpsten, Erzpriestern und den anderen Kirchenprälaten, die in den Städten und Diözesen Camin und Schwerin bestellt sind, seinen Gruß und seinen apostolischen Segen.

Nicht ohne Schmerz und sehr große Unruhe im Herzen haben wir erfahren, dass sich die kirchliche Aufsicht größtenteils so auflöst und die Strenge des kanonischen Rechtes (so) geschwächt wird, dass die gottesfürchtigen Männer und insbesondere diejenigen, die durch Privilegien des apostolischen Stuhles mit größerer Freiheit beschenkt worden sind, allerorten von ihren Missetätern Ungerecht und Räuberei erleiden, während sich kaum einer finden lässt, der jenen mit entsprechendem Schutz zu Hilfe kommt und sich, um die Unbescholtenheit der Armen zu unterstützen, als Mauer der Verteidigung dagegenstellt.

Besonders aber haben meine geliebten Söhne, der Abt und die Brüder des Klosters des Zisterzienserordens in Doberan, in der Diözese Schwerin, die sich sowohl über das häufige Unrecht, wie gerade auch über das tägliche Fehlen von Gerechtigkeit beklagen, gebeten, euch alle mit einem apostolischen Schreiben aufzurufen, dass ihr euch in diesen ihren Leiden mit geneigter Hochherzigkeit so gegen deren Missetäter erheben sollt, dass sie sich von der Not, die sie erdulden, und der Drangsal unter eurem Schutz erholen können.

Und deshalb weisen wir euch alle mit dem apostolischen Schreiben an und befehlen euch,dass ihr jene –(1) die das Gesetz missachtend, die Besitzungen oder Gegenstände oder Häuser der vorgenannten Brüder in Brand gesetzt haben oder dasjenige ungerecht zurückhalten haben, was den vorgenannten Brüdern testamentarisch von Sterbenden (=Verstorbenen) hinterlassen wurde, oder (2) sich erdreistet haben, über die Brüder selbst oder irgendeinen von ihnen entgegen der Erlaubnis des apostolischen Stuhles das Urteil der Exkommunikation und des Interdikts zu verkünden oder (3) [sich erdreistet haben] den Zehnten der Erträge von den bewirtschafteten Ländereien gemäß Generalkapitel, von dem sie die Anweisungen (Einrichtungen) desselben Ordens empfangen haben, die sie mit ihren eigenen Händen oder (auf eigene) Kosten bearbeiten,oder [den Zehnten] von den Neugeborenen ihrer Tiere unter Verspottung der Privilegien des apostolischen Stuhles zu entreißen - nach vorausgegangener Mahnung, wenn es Laien waren, öffentlich mit angezündeten Kerzen, jeder einzelne von euch, ineuren Diözesen und Kirchen mit dem Urteil der Exkommunikation bestraft.

Wenn es aber Kleriker oder Regularkannoniker oder Mönche waren, [dass ihr] diese ohne Recht auf Berufung von Dienst undPfründe ausschließt,[und] kein Urteil aufheben werdet, bis sie den vorgenannten Brüdern vollständig Wiedergutmachung leisten, und [bis] sowohl Laien wie Weltpriester, die wegen Gewaltanwendung gegenüber selbigen Brüdern oder irgendeinem von ihnen mit der Fessel des Bannes belegt waren, indem sie sich mit einem Brief ihres Diözesanbischofs zum apostolischen Stuhl begeben, es verdienen, von selbiger Fessel gelöst zu werden.Gegeben in Viterbo, an den Iden des August, im dritten Jahr unseres Pontifikates.“[66]

Wie man sieht erfreute sich das Kloster Doberan der tatkräftigen Unterstützung derMecklenburgischen Landesherrenund sogar des Papstes, aber das haben nicht alle so gesehen. Mehr als deutlich bricht der Konflikt mit der „Nachbarschaft“ auf. Exakt 40 Jahre vor der Errichtung des heutigen Dachstuhls über dem Hochschiff wirft die Urkunde des Papstes Alexander IV. von 1257 ein bezeichnendes Licht auf die damaligen Verhältnisse. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Papst allgemein zu Gunsten des Zisterzienserordens gegen weltliche und kirchliche Gewalten eingreift. Während eine entsprechende Urkunde Innozenz III. vom Jahre 1209 das Kloster Doberan unter päpstlichen Schutz stellt und dessen Privilegien beschreibt[67], wie bei anderen Klöstern dieses Ordens auch, ist die Urkunde von 1257 ungewöhnlich.

Compart[68] beurteilt zu recht den Inhalt dieser Urkunde so, dass sogar die Bischöfe von Schwerin und Cammin aufgefordertwerden müssen, sich um den Schutz von Doberan zu kümmern. Es heißt: „der Papst habe mit Schmerz (dolore cordis) die Erfahrung gemacht, dass in vielen Teilen die kirchliche Zensur (in plerisque partibus ecclesiastica censura) aufgehoben ist und die Strenge der canonischen Urteile (canonice sententie) abgeschwächt wird, so dass religiöse Männer und gerade die am meisten, welche vom päpstlichen Stuhle mit großen Privilegien bedacht sind, wie der Abt und die Mönche von Doberan, ( direkt erwähnt werden: dilecti filii abbas et fratres monasterii de Doberan), hier und da von Übelwollenden Unrecht erdulden und Räubereien sich gefallen lassen müssen, während kaum jemand (!) gefunden wird, der mit geziemendem Schutz jenen zur Hilfe kommt, und zur Begünstigung der Schwachen sich als Mauer der Verteidigung darbietet.“

Der Papst fordert die Bischöfe dann auf, sofort mit allen Mitteln dagegen vorzugehen. Laien (laici) sind zu exkommunizieren, Kleriker (canonici regulares seu monachi) sind zu suspendieren, bis sie Genugtuung geleistet haben. Die „Übelwollenden“ (malefactores) waren durchaus nicht nur Laien, wobei hier eher an Vermögende zu denken ist, sondern auch Kleriker(clerici vel canonici seu monachi). Wie dreist manche Kleriker gewesen sind, kann man eigentlich erst richtig ermessen, wenn man an die große Schutzurkunde des Papstes Innozenz IV. von 1253 denkt. Ausgelöst wurde dies Mahnschreiben durch die Klagen des Abtes und des Generalkapitels von Citeaux über die übelwollende Geistlichkeit (!)in allen Landen. Auch Doberan hatte sich eine Abschrift anfertigen lassen. Als Beglaubiger dieser Abschrift treten auf: der Stiftspropst von Bützow, die Pfarrer von St. Marien und St. Nikolai zu Rostock, die dabei ausdrücklich feststellen (!), dass durch sie bis dato die Verletzung der Rechte der Zisterzienser nicht geschehen seien[69].Diejenigen, die zwei Jahre später Alexander IV. im Auge hatte, meinten wohl, Doberan wäre so reich, dass es ihrer Abgaben nicht bedurfte. Ja, sie erlaubten sich Brandschatzung. Deutlicher konnte Alexander IV. die Seelenlage der „Übelwollenden“ nicht umschreiben.

Voller Neid blicken nicht nur die Täter, sondern offenbar auch die, die für Recht und Ordnung sich hätten einsetzen müssen, auf das Kloster und seinen überaus tüchtigen Konvent. Vermutlich war das Bauvorhaben des Münsters im Ausmaß einer französischen Kathedrale ohne Türme dann für manchen doch zu viel des Guten. Wer sich so etwas leistete, bot sicherlich einen richtig passenden Angriffspunkt für Minderbemittelte in jener Zeit. Für den Konvent war es gewiss eine Reinvestition erheblicher Geldmittel, wie es die Ordnung des Ordens verlangte. Für die Meinungsführer der Öffentlichkeit außerhalb der Klostermauern aber war es ein skandalöses überflüssiges Bauvorhaben, das eigentlich nur die Bauarbeiter erfreut haben wird. Wenn der Papst in seiner Urkunde monachi - Mönche erwähnt, ist man geneigt, etwa an Franziskaner mit ihrer damals heftigen Kritik am Pomp der Kirche zu denken.

Zehn Jahre später erteilt Kardinallegat Guido neue Schutzbriefegegen Übergriffe (1266/67)[70]. Zwanzig Jahre später sind (1282/1286/1287) wieder Anweisungen des Schweriner Bischofs Hermann I. (1263-1291) zum Schutz der Rechte des Klosters nötig[71]. 1304 – 1306 erfahren wir erneut von Problemen mit klösterlichem Grundbesitz, der dem Kloster „entwendet“ oder verweigertwird[72].

Gegen die „Querulanten“[73] sollen auf Anordnung der Bischöfe von Schwerin und Cammin Pröpste und Pfarrer mit Kirchenstrafen vorgehen. Diesmal scheint es aber doch sehr handfeste Gründe zu geben. Die Zeiten werden schwierig (Klimawechsel). Chroniken bezeichnen die folgende Zeit von 1310 – 1319 als Hungerjahre in Deutschland.In jener Zeit soll 1/3 der deutschen Bevölkerung umgekommen sein[74]. Vielleicht aber sind diese Probleme mit den sogenannten „Übelwollenden“ und „Querulanten“ in der Mitte und zum Ende des 13. Jh. ein weiteres Indiz dafür, welchen ungeheuren Eindruck die Errichtung des gotischen Münsters gemacht hat - positiv, wie negativ.

Abb.6 Die Bogenmauer ist ein Rest der Klausur

4. Die örtlichen Bedingungen Doberans für den Bau des gotischen Münsters

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7 Grundriss romanische Klosterkirche und gotisches Münsters[75]

4.1 Der romanische Altbau und der Karner (Beinhaus)

Die romanische Klosterkirche (roter Grundriss Abb. 7) ist 1232 geweiht. Sie hatte höchstwahrscheinlich einen Kapellenanbau (orange) an der Außenwand des nördlichen Querhauses[76] – also im Bereich des Klosterfriedhofes, wie wir ihn beispielsweise von Heilsbronn und Ebrach (Abb.8+9) kennen. In beiden Fällen ging es um die würdige Aufnahme und Bestattung der Stifter, die zu ihrer Zeit gemäß Ordensstatut nicht in der Klosterkirche beigesetzt werden durften, wenn sie weder Bischof noch König waren[77].

Die Beschlusslage des Generalkapitels von Citeaux war so: Keine Aufnahme von Bestattungen Verstorbener von außerhalb, die dem Kloster nicht angehörten (1123). Dann durftenKönige und Königinnen, Erzbischöfe und Bischöfe seit 1152 in den Kirchen beigesetzt werden. Bestattung von Laien in Klosterkirchen werden 1193-1219 als contra formam ordinis bestraft. (z.B. Absetzung des Abtes). Ab 1180 aber sind Bestrebungen erkennbar, die Statuten kreativ zu umgehen, um der Stifterfamilie einen die Memoria sichernden Platz zu bieten, das waren z. B. in Ebrach und Heilsbronn und anderswo an die Klosterkirche angelehnte Grabkapellen. In Ebrach war es nachweislich sogar so, dass mit der Errichtung dieser Grabkapelle, dem Erzengel Michael geweiht, der Neubau der Klosterkirche begann. Als Beispiele, wie die Doberaner Kapelle ausgesehen hat, können zum Vergleich die angebauten Kapellen von Heilsbronn (1180) und Ebrach (1200) dienen. Beide Kapellen dienten zugleich als Beinhaus[78].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch die DoberanerKapellewar notwendig. Es musste zwischen 1219 und 1226 der aus der Kirche des Michaelskloster in Lüneburg übergeführte Sarg des Klosterstifters Pribislaw würdig aufgenommen werden, ebenso Bestattungen aus der Familie der Herren von Mecklenburg. In diesem Zusammenhang liefert nun auch der Bericht über die Grabungen von Friedrich Lisch in der heutigen Pribislawkapelle möglicherweise noch einen weiteren wertvollen Hinweis auf die Notwendigkeit zur Errichtung des jetzigen Beinhauses, nämlich als Ersatzbau für einen Vorgänger.

F. Lisch berichtet nämlich am 17.11.1853 an den Großherzog: „Nach Abräumung des Widerlagers des Gewölbes(des eingebautenMausoleum) und des Bauschuttes versuchte ich es,in die Tiefe zu dringen, sah mich jedoch bald durch ein unerwartetes, für den Augenblick unüberwindliches Hindernis gehemmt. Der ganze Raum der Kapelle unter dem östlichen Gewölbe, von den Seitenwänden bis an die Pfeilergrate, ist nämlich unnötiger Weise (!) über 4 Fuß tief mit großen Granitblöcken von 2-3 Fuß Durchmesser gefüllt und die Zwischenräume sind mit kleinen Feldsteinen und Ziegelstücken ausgefüllt und mit Kalk ausgegossen, welcher so fest gebunden hat,daß in die Fugen kaum einige Zoll einzudringen war; mit gewöhnlichen Brechstangen und andern Werkzeugen war nichts anzufangen. Selbst das Untergraben von den Seiten fruchtete nichts. Ich sah mich daher genötigt, diese Unternehmen auf zu geben.“[79]

Ist Lisch bei seiner Grabung möglicherweise auf den Fußboden eines alten Beinhauses gestoßen? Vermutlich war es so, denn wie noch heute bei den angebauten Kapellen von Heislbronn und Ebrach zu erkennen ist, besaßen dieseje eine Krypta, die als Beinhaus diente. Denn Lisch konntenämlich daneben unter dem mittleren Joch seine Grabungen ungehindert durchführen und stieß dabei in großer Tiefe auf das Grab des Klosterstifters Pribislaw. Es gibt keinen Grund, dem Grabungsbericht von Lisch zu misstrauen und seine Identifikation des in großer Tiefe (1,80m) gefundenen gemauerten Sarkophages als Pribislawgrab in Frage zu stellen.[80]

4.2 Vorbereitende Maßnahmen

Wer heute das Münster betritt, ist zumeist tief beeindruckt von der Ausgewogenheit des Bauwerks. Das hat seinen Grund in der Bauabsicht des mittelalterlichen Baumeisters. Er baute nicht nur ein funktionales Gebäude, sondern eine Kirche. Allein der Grundriss ist schon eine verhältnismäßige Übertragung der Idealmaße eines Menschen, ausgehend von dem Maß einer Elle. Der Grundriss entspricht dem gekreuzigten Christus, der seine Arme ausstreckt, um aufzunehmen, wer immer sich seinem Wort anvertrauen will. Man kann sagen, der ganze Bau ist eine Christuspredigt verbunden mit viel Mariensymbolik[81]. Dies alles im Detail auszuführen, würde hier jetzt zu weit führen. So möge dieser kurze Hinweis genügen.

Der Ablauf der Baumaßnahmen wurde vernünftig geplant und durchgeführt. Dabei bestand zunächst das vorrangige Interesse die neue Grablege der mecklenburgischen Landesherren, den Kapellenumgang und das Sanktuarium mit Kreuzschiff baldmöglichst zu errichten. Im Gegensatz zu Chorin bestand in Doberan wegen der alten Kirche nur teilweise Baufreiheit für die Errichtung des gotischen Münsters (Abb.6grüne Fläche). Da auch während der Baumaßnahmen die gottesdienstlichen Pflichten strikt einzuhalten warenund Kirchberg berichtet, dass Abt Johann von Dalen den offensichtlich gemeinten Rest der romanischen Klosterkirche erst 1294 abgebrochen habe, könnten die Baumaßnahmen wie folgt organisiert gewesen sein:

Zuerst wurde ca. drei Jahre lang das Baumaterial (Backsteine, gebrannter Kalk, Spundhölzer zur Stabilisierung der Fundamentgruben, Fundamentfelsen, Feldsteinschüttgut, Rüstmaterial u.a.) beschafft. Ebenso konnten die neuen Fundamente auf der klausurfernen Seite im Bereich des künftigen Nordquerhauses und Kapellenkranzes um die alte, noch völlig intakte romanische Kirche abgesteckt und vorbereitet werden. Zugleich wurde dabei ein Wasserableitsystem durch Gräben eingerichtet.

Damit wareine wichtige Aufgabe verbunden. Direkt am romanischen nördlichen Querhausarm mit der dort anlehnenden alten Pribislawkapelle schloss sich der Konversen- und Mönchsfriedhof bis vor das romanische Sanktuarium an. Das bedeutete, dass für den künftigen Fundamentbereich die dort befindlichen Gräber aufgehoben werden mussten. Es ist dabei wohl so gewesen, dass nur die Gebeine umgebettet wurden, auf die man während des Aushubs der Gräben und Fundamentgruben stieß. Alle anderen Gräber blieben unberührt.

Dafür ist schon bei Schlie ein Grabungsbeleg aus dem Jahr 1883 angeführt: „Bei der 1883 stattgehabten Untersuchung des Fundamentes, auf dem der Chorumgang mit seinem Kapellenkranz steht, fand sich unter diesen Fundamenten ein Grab, dessen Lage bewies, dass man bei dem Bau der gotischen Kirche die Anlage des hohen Chores mit seinem Umgang über den Umfang der früheren romanischen Kirche hinaus auf den die alte Kirche umgebenden Friedhof hinaus ausgedehnt hatte.“[82] Füraufgefundenes Gebein musste also ein neuer würdiger Ruheort gefunden werden. Es war so,dass dafür nicht einfach neue Erdgräber angelegt wurden, oder die Gebeine bei einer neuen Bestattung in demselben Grab zu unters mit bestattet wurden, wie das heute geschieht. Dazu dienten Karner, Ossarien oder Beinhäuser wie in Doberan. Es könnte durchaus sein, dasssowohl fürdie auf dem Friedhof aufgenommenen Gebeine,als auch für die aus der später abzureißenden Kryptader altenPribislawkapelle dasBeinhaus in Doberan[83] um 1250errichtetwurde (Abb.10). Seine frühgotische Form könnte im Verhältniszum hochgotischenNeubau des Münsterseine bewusste gestalterischeEntscheidung des Konventes gewesensein,also einsogenanntes Architekturzitat, eineErinnerung an die alte Pribislawkapelle(St. Michaelis?)mit ihrer Krypta als Beinhaus.

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dann steht der Bau des Beinhausessogar im direkten Zusammenhang mit demNeubau des Münsters. Jedenfalls gibt es für diese Annahme einen überlieferten vergleichbaren Vorgang beim Bau der Kirche von Clairvaux 1148.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.10 Karner

[Exkurs 4: Noch zu Zeiten Bernhards wurde die neue Klosterkirche Clairvaux gebaut und dafür wurde auch ein neues Beinhaus gebraucht und errichtet.

„Der Baubeginn ist 1148 anzusetzen: damals hat man östlich desalten Sanktuariums, im Friedhof der Konversen, die Fundamente für den Neubau gelegt. Nach Abschluss einer Jahresbaukampagne wurdennämlich am Allerheiligen- und Allerseelentag 1148 die Gebeine der Mönche, die am erstenKloster beigesetzt waren, in das neue Beinhaus überführt ….. außerdem fanden die Gebeine derKonversen dort Platz, die – propter aedificationemoratorii, quod nunc est (wegen des Baus der Kirche,die jetzt steht, d. h. beim Aushub der Fundamentgruben für den Neubau) - auf dem Konversenfriedhofzutage kamen. … Der Neubau war in jedem Fall mindestens fünf Jahre vor dem Tod Abt Bernhards geplant und begonnen worden, stand aber wohl im Wesentlichen unter der Leitung des Priors Philipp. Die feste Überzeugung, dass ein solcher Bau niemals von Bernhard gebilligt worden wäre (und deshalb frühestens 1153 ins Werk gesetzt wurde), entstammt erst der modernen Forschung.“[84] ]

Wie auch in Clairvaux wird auch in Doberan der Neubau der Klosterkirche auf der klausurfernen Nordseite (Pribislawkapelle)und vor dem alten Sanktuariumbegonnen haben. So ist es übrigens auch zum Beispiel in Ebrach geschehen. Da war es sogar die Grabkapelle der Stifter, die den Anfang der Baumaßnahme mit Grundsteinlegung machte[85]. In Doberanwurden die Fundamentgruben um die drei Meter tief ausgehoben und präpariert – was wegen des Wasserandrangs und seiner ständigen Ableitung technisch und zeitlich sehr aufwändig gewesen sein muss.[86]

Einen ungefähren Eindruck von den Mühen, die die damaligen Bauarbeiter auf sich genommen haben, vermittelt der Grabungsbericht einer Kampagne im ehemaligen Kloster Hiddensee.

[Exkurs 5: Beispiel Zisterzienserkloster Hiddensee (Abb.11)

„Ein Hauptbefund der Ausgrabungwar ein Teilstück des südlichen Langhausfundamentesder Kirche (Schnitt 2, Bef. 30; Abb. 8-10). In einer Baugrube von gut 1,60 m Tiefe(Bef. 31, 86) hatte man einaußerordentlich starkes Fundament (1,80 m Höhe, 2 mBreite) aus zwei Lagen gewaltiger Findlinge von bis zu 1,80 mDurchmesser aufgeführt. Um diegroßen Steinestabil verbauen zu können, waren alle Unregelmäßigkeiten zwischen den Findlingenmit kleineren Feld- und Backsteinen ausgeglichenworden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10 Hiddensee

Mörtelreste auf der Oberkante deroberen Steinlage zeigen, dasshierdie aufgehende Wand ansetzte, die vermutlich aus Backsteinbestand.Während man die Ziegel vollständig ausgebrochen hatte, waren die Findlinge in der Mauerbasis an Ort und Stelle verblieben, da sie nicht bewegt werden konnten. Tatsächlich stellt sich die Frage, mit welchem technischen Verfahren diese riesigen Steine bei der Errichtung der Kirche in die Erde versenkt worden waren. Zangenlöcher oder Ähnliches besaßen die Steine nicht. Das massive Fundament, dessen Fuß im Grundwasser stand, lässt die Größe des Bauwerks erahnen, das es einsttrug.“[87] ]

Für das gotische Münster vermittelt der Grabungsbefund von Oppermann vom Februar 1882 einen ähnlichen Eindruck[88]. Oppermann hatte an vier Stellen Grabungen durchgeführt. Zwei davon seien hier angeführt. Die Westwand des nördlichen Seitenschiffes ruht auf einem Fundament, dass 2,40 in die Tiefe reicht. Es besteht aus 5 Schichten kleiner runder Felsen, ohne Mörtel, verfüllt mit Feldsteinen und Ziegelstücken. Bei 1,80m herrscht Wasserandrang. Eine andere Grabung musste im zweiten Anlauf am Kapellenkranz von innen durchgeführt werden, weil das Fundament der südöstlichen Kapelle von außen mit einer zusätzlichen Steinpackung geschützt ist, deren Alter nicht festgestellt werden konnte. Von innen konnte gegraben werden. Es stellte sich heraus, dass das Fundament hier bis 3,20m in die Tiefe reicht und aus vier Schichten großer Felsen besteht, ohne Mörtel, mit runden Feldsteinen verfüllt. Bei 1,70m herrscht starker Wasserandrang. Man ahnt den hohen technischen Aufwand, aber die Bauleute der damaligen Zeit konnten damit umgehen.

4.3 Grundsteinlegung

Die Mauern des Kapellenkranzes werden üblicherweise schon über die Fundamente hinausgewachsen sein, da kam es zur Grundsteinlegung als ersten großen feierlicher Akt. Eine Grundsteinlegung wird allgemein gern am Beginn einer Bausaison, aber manchmal auch am Ende einer Bausaison gefeiert. Von der Grundsteinlegung in Altenberg wissen wir, dass Erzbischof Konrad von Hochstaden aus Köln zusammen mit Abt Gieselher und Graf Adolf IV. von Berg am 3. März 1259diesen Akt vollzogen haben. Dabei ist vorauszusetzen, dass die Baumaßnahmen in Altenberg schon vor 1259 begonnen haben. In Doberan erfolgte die Grundsteinlegung vermutlich in der Tiefe unter dem künftigen Hochaltar (Abb.7 rotes Quadrat mit Kreuz), also draußen vor der Ostwand des Sanktuariums der romanischen Kirche. Auch hier werden die Landesherren beteiligt gewesen sein, denn ihre Vorfahren waren die maßgeblichen Stifter und Förderer des Klosters. Es ist also nach einer urkundlichen Nachricht zu suchen, in der die mecklenburgischen Landesherren möglicherweise in einer solchen Konstellation auftreten. (s.hz. Pkt.6 Urkunde von 1255 im Folgenden)

4.4 Abbruch der alten Kirche

Wir können davon ausgehen, dass praktischerweiseim weiteren Verlauf der Baumaßnahmen das romanische Hauptschiff in seinen nördlichen Arkaden und nach Osten zusammen mit dem südlichen Seitenschiff zum Querschiff zugemauert wurde (Abb.7Restbau, violett), um darin weiter Gottesdienst zu ermöglichen. Dann begann der sukzessive Abbruch von Sanktuarium und Querschiff der alten Kirche mit der vermuteten alten Pribislawkapelle. Dieser Abbruch schonte natürlich die ebenerdigen alten Gräber um das Pribislawgrab. Aus dem Abbruch der alten Pribislawkapelle stammen wahrscheinlich auch die schwarzen romanischen Säulen im Oktogonvon ca. 1420[89] ; andere unbrauchbare Teile wurden z. B. im verstärkenden Grundmauerwerk des südlichen Seitenschiffes Ecke Querhaus „beerdigt“[90]. Der Abbruch der alten Kirche wurde gewiss sehr sorgfältig Schritt für Schritt durchgeführt. Es wurden dabei wohl von Anfang an qualitativ gute Backsteine aus dem Abbruch zur Wiederverwendung geworben, wie beispielhaft in Exkurs 6 zu den Baumaßnahmen des Klosters Marienrode beschrieben ist.

Zumindest legt das der um 1283 gleichzeitige Bau von Abtshaus, Schuhhaus, Gästehaus und der 1400m langen Klostermauer nahe, was einen ungeheuren Materialaufwand an Backsteinen bedeutet haben muss. Der Ziegelbruch und alte unbrauchbare Formsteine wurden ins Schalmauerwerk der neuen Bauten verbracht und mit Kalkmörtel vergossen.Dass eine Wiederverwendung des Backsteins trotz des guten Mörtels möglich ist, belegen die umfangreichen Abbruchmaßnahmen an der Klausur nach 1600 zugunsten der herzoglichen Schlossbauten in Güstrow und in der Festung Insel Poel.[91]

Es ist durchaus denkbar, dass im Laufe von etwa 10 Jahren die Pfeiler und Wände des Nordquerhauses, des Kapellenkranzes und des Sanktuariums bis an die künftige Vierung in die Höhe wuchsen. War hier die Ausmauerung der Pfeiler und Wände beendet, konnte der Konvent aus dem Restbau der alten Kirche in das neue Sanktuarium umziehen. Zu diesem Zweck musste das neue Sanktuarium provisorisch durch eine Westwand, vermutlich Fachwerk[92], mit Dachwerk und Holzdecke geschlossen und für den Gottesdienst geweiht werden. Wann eine solche Teilweihe stattgefunden hat, ist unbekannt. Aber sie musste vollzogen werden. Es gilt also eine solche bischöfliche Handlung möglicherweise im Urkundenbestand heraus zu finden. (s.hz. Pkt.5.1 Urkunde von 1263 im Folgenden)

Dieser Bereich wurde vom Fußboden bis zur Mauerkrone mit einem Kalkanstrich versehen, der noch heute – und zwar nur im oben eingezeichneten Bereich des Sanktuariums (Abb.7blaue Linie) oberhalb der Gewölbekappen zu sehen ist. Näheres unter Punkt 5.6.Bei den Umgangskapellen des Sanktuariums fehlt solch ein Kalkanstrich oberhalb der Gewölbe. Vielleicht waren diese schon früh eingezogen, weil bei ihnen eine möglicherweise frühere Nutzung als beim Sanktuarium einsetzte. Jedenfalls war das in Ebrach so, denn dort wurden die Altäre der Kapellen zwischen 1207 und 1239 noch vor der Hochaltarsweihe von 1252 in Gebrauch genommen. Der erwähnteKalkanstrich im Doberaner Münster belegt aber, dass die BereicheSanktuarium mit Kapellenkranz bis zur östlichen Stirnseite des südlichen Querhauses die ersten abgeschlossenenBauabschnitte darstellen,die noch ohne Gewölbeschon gottesdienstlich genutzt wurden. Dazu gehörte sicherlich auch die Pribislawkapelle im Querschiff.

Wie schon im Zusammenhang mit den Angaben Kirchbergs Reimchronik erwähnt, ist danach zunächst mit einer längeren Baupause am Münster etwa bis zum Ende der Regierungszeit von Conrad III. zu rechnen, da man erst an andere wichtige Klostergebäude ging. Das waren die südlich der Klausur gelegenen Wirtschaftsgebäude.Unter Conrad III. wurdenAbtshaus, Schuhhaus, Gästehaus, und Klostermauer errichtet.[93] Danach konnte dann bis 1297 die gesamte Kirche in mehreren Bauabschnittenfertiggestellt werden. Allerdings waren dies die zeitlich länger währenden Baukampagnen.Zunächst wurde gewiss das Querhaus vollständig hergestellt. Unter den weiteren Bauabschnitten müssen wir uns die Fertigstellung des nördlichen Seitenschiffes mit den Langhausarkaden und der Westwand vorstellen. Ebenso die Verstärkungsmaßnahmen am südlichen Seitenschiff und die Errichtung der südlichen Langhausarkaden.Denn hier musste auf die anlehnende Klausur Rücksicht genommen werden. Gut erkennbar an der Rundbogenpforte des südlichen Seitenschiffes. Vor ihr endete der Konversengang. Das heißt also, dass hier der Westgiebel des südlichen Seitenschiffes der romanischen Kirche erhalten geblieben ist, erkennbar am noch hervortretenden Staffelgiebel.Er wurde nicht abgebrochen, sondern verstärkt und integriert.

Schließlich der Abbruch des romanischen Restbau 1294, der wahrscheinlich schon lange vorher einen sukzessiven Rückbau erfahren hatte. Anschließenddie Fertigstellung des Langhauses im Hochschiffbereich mit Westgiebel in einem Zuge[94].

Dieser letzte Bauabschnitt ist am Westgiebel (Abb. 12) des Hochschiffes in Seitenschiffhöhe für den Betrachter durch den Wechsel der Ziegelfarbe und der veränderten Gerüstlage deutlich markiert (Pfeil). Das gemalte einfache Kreuz im nördlichen Triforium im zweiten Joch von Westen (Abb.7) markiert möglicherweise den Abschluss der Arbeiten am Rohbau. Nach der Fertigstellung des Daches erfolgte dann wohl von West nach Ost die Einwölbung. Das hatte den Vorteil, dass bei der Einwölbung des Sanktuariums den Mönchen Vierung und Langhaus zum Gottesdienst zur Verfügung standen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 12 Westgiebel Bauabschnittgrenze

[Exkurs 6: Marienrode 200 Jahre später[95]

Es gibt einen vergleichbaren 200 Jahre späteren Vorgang mit der halb so großen Klosterkirche Marienrode, die mit Hausteinen und Bruchsteinen errichtet wurde.

Matthias Untermann berichtet dazu: „In Marienrode berichtete der 1452 abgesetzte, 1454 wiedergewählte Abt Heinrich von Bernten (1426-1463) in einer zunächst als Verteidigungsschrift gedachten Chronik ausführlich über seinen Neubau der Kirche im 15. Jahrhundert. 1258 hatte der aus Isenhagen übergesiedelte Konvent in Backenrode ein Augustinerchorherren-Stift bezogen, das non erat dispositum secundum consuetudinem Ordinis und nach Möglichkeit angepasst wurde. Insbesondere wurden die Freigeschosse des zweitürmigen Westbaus abgetragen und dort der Campanile aufgesetzt, weil die Kirche am richtigen Platz (debito loco) über der Vierung ohne Gefahr keinen Turm tragen konnte. Sie war nämlich alt (vetustum), ihre Gewölbe bereits von Rissen durchzogen. Erst nach Niedergang (ab ca. 1300) und Reform des Klosters (1379) initiierte Abt Johannes Harlsen (1406-1426) einen Neubau: Er begann 1412 auf dem Friedhof hinter der Kirche im Halbkreis die Fundamente des »neuen Chors (novi chor) zu legen, mit flankierenden Kapellen (capellis ex utraque Parte in absida [Querarm]). Die Mauern führte er samt den beiden Triumphbogenpfeilern (cum ambabus columnis, quae ab intra dicto [semi]circulo adhaerent) mit Quadersteinen (cavatis lapidibus) drei Meter hoch auf. Dieses »allzu aufwendig« begonnene Werk eines Jahres (!) blieb dann jedoch 17 Jahre ohne weitere Bauarbeiten und ohne Dach liegen. Der neue Abt Heinrich, der Chronist, holte den Rat des Bischofs ein (nicht des Vaterabts!), da jeder Weiterbau den Abbruch der alten Kirche erfordern würde. Nach dessen Rat und nach Zustimmung des Konvents richtete er 1429 eine Bauhütte ein, »berief von überall her magistri operum, und zwar architectorum wie latomorum«. Die alte Kirche wurde vom Gewölbe her abgetragen, ihre Fundamente unterhöhlt; dabei ließ man zwei Gewölbejoche (testudines) mit vier Stützen (columnae) vor dem »großen Turm« stehen, um dort das Gestühl (stalla) der Mönche für den Gottesdienst während der Bauzeit aufstellen zu können. Zunächst brachte man das Gestühl aber ins infirmitorium, wo ein ganzes Jahr lang Chorgebet und Messe gehalten wurden. Nachdem das wiederverwendbare Baumaterial auf dem Friedhof gelagert war, hob man die Fundamentgräben für die Umfassungsmauern und für die Pfeiler aus, crucem more Ordinis figurans, und legte feierlich den Grundstein. Abt Heinrich wählte, um den begonnenen Bau vollenden zu können, nach Rat der magistri eine weniger aufwendige Technik (modum faciliorum) als sein Vorgänger - »wie man bei genauen Hinsehen erkennen kann (uti apparet intuentibus et considerantibus)«.

Im ersten Jahr wurden (nach der Fundamentierung) zunächst die Außenmauern ca. 1,5 m hoch gemauert, in folgenden Jahren erhielten Pfeiler und Mauern [sc. der Ostteile] jeweils gleiche Höhe - bei einer Bauunterbrechung (wegen kriegerischer Unruhen) nach vier Jahren waren sie bereits 30 Fuß (ca. 20 m) hoch. Der Abt hatte die sieben Nebenaltäre der alten Kirche an verschiedenen Stellen im Kloster aufstellen und neu weihen lassen: in gleichzeitig neugebauten Kapellen des infirmitorium, und vor der Pforte, außerdem im Kapitelsaal und im Kreuzgang davor, im Lesegang und vor dem lavatorium im Kreuzgang-Westflügel; außerdem wurde an Tragaltären zelebriert. Fertiggestellt und eingewölbt war lediglich die zweijochige Sakristei der neuen Kirche (sacrario), die nun ebenfalls einen Altar aufnahm. Der Westteil der alten Kirche, der als Chorraum diente, war 1436 per experientiam magistrorum latomorum so einsturzgefährdet, dass man das Chorgestühl im Dormitorium aufstellen musste, wo über der neuen Sakristei schon eine gewölbte und sichere Schatzkammer (camera sive Bursaria) für die clenodia altaris zur Verfügung stand - dort wurde vier weitere Jahre auf einem Tragaltar die Messe gefeiert. Abt Heinrich betont, dass auch während des Chorgestühl-Umzugs kein einziges Stundengebet ausfiel - es wurde dann im Kapitelsaal gesungen. Während der dreijährigen Bauunterbrechung hatten Steinbruch und Steinmetzen weiter gearbeitet; auch in den Klausurräumen fanden zahlreiche Um- und Ausbauten statt. Beim Weiterbau der Kirche ab 1436 wurden nun Fensterzone, Bögen und Stützen nach dem bestehenden Plan gebaut (secundum omnem modum primo conceptum) - die Steine waren ja schon passend gehauen. Den Maurerarbeiten folgten Dachstuhl und Dachreiter für die Glocken (aus Eichenbalken) sowie das bleigedeckte Dach. Dann konnten in nur einem Jahr alle Gewölbe eingezogen werden. Beim folgenden Innenausbau entstanden Hochaltar, acht privata altaria, Fußboden und Piscinen, die steinerne Dormitoriumstreppe (auf einem weit gespannten Bogen), Treppen zu den oberen Kapellen und Wandschränke für geweihtes Öl und Weihwasser (mit einer Wasserleitung). Zur Ausstattung gehörten ein neuer siebenarmiger Leuchter aus Messing und ein Marienbild im Presbyterium. Die Fenster der Kapellen hatten fratres geschaffen, das Nordfenster im Querschiff stiftete ein Hildesheimer Bürger - alle übrigen Fenster waren vorläufig mit Leintüchern (lineis pannis) geschlossen. Den kaum begonnenen Westteil (pars inferior) der Kirche trennte eine Mauer ab. In diesem Zustand wurde die Kirche 1440 an neun Tagen feierlich geweiht - an jedem Tag ein Altar. Nach der Weihe stellten die artifices das alte Chorgestühl wieder in der [Vierung der] Kirche auf. Der Hochaltar erhielt eine sollenne et preciosa archa (Schrein), in dem der Reliquienschatz bewahrt und verschlossen werden konnte: mit 14 vergoldeten Alabasterfiguren in einem Maßwerkgehäuse (interrasili tabulatu) und je zwei bemalten Verschluss tafeln (cum duplici depicti coopertorii tabulari) - also einen Reliquienaltar mit 4 Flügeln. In der mittleren Kammer des Schreins, unter dem Wimperg, im hinteren Teil zwischen den Reliquien wurde die capsula für die Hostien eingerichtet. Im Sanktuarium wurde zudem ein Schrank (firma capsa) für die Kelche aufgestellt. Das neugeschnitzte, aufwendige Chorgestühl für die fratres wurde vorerst in die Infirmerie gebracht - der Langhausbau blieb in den Anfängen stecken. 1442 hatte der Abt von Walkenried bei der Visitation schwere Vorwürfe [wohl Misswirtschaft und Verschuldung, vielleicht auch die Disziplin betreffend] gegen den Abt von Marienrode erhoben; 1443 erhob sich ein heftiger Streit um die Steinbruchrechte.“(„Aus der bereits genannten Bernten‘schen Chronik erfahren wir etwas über einen bösen und heimtückischen Streich, der sich im Jahre 1443 zugetragen hat. Die Hildesheimer Bürger raubten in bewaffnetem Zuge mit einer Wagenkolonne die für den Weiterbau der Kirche zubereiteten Steine, „um ihr tags zuvor teilweise eingefallenes Rathaus wieder aufzubauen“.[96] ) Weiter berichtet Untermann: Erst 1449 wurden die Fundamente für den »unteren Teil« der Kirche [d. h. das Langhaus] gelegt und der alte Turmstumpf abgetragen. 1450 entstanden dann die Umfassungsmauern der Seitenschiffe und die Westwand; an der klausurfernen Seite wurden in der »doppelten Mauer« vier »Bögen« für Nebenaltäre und einen Wandschrank (secretum repositorium) vorgesehen - also drei Kapellennischen angelegt. Bis 1453 konnten die Seitenschiffe sowie die vier Pfeiler [des nur drei Joche langen Mittelschiffs] mit Teilen des Obergadens errichtet werden. Im Winter 1454/55 wurde das Maßwerk der Fenster gearbeitet, in den beiden folgenden Sommern konnten dann Langhalls-Obergaden, Westfassade und Dach (mit Schieferdeckung) fertiggestellt werden. Die schlechte Ernte zwang 1457 zur Entlassung der Bauleute schon vor Winteranfang, trotzdem konnte Abt Heinrich 1462 den fertiggestellten Westteil der Kirche weihen - ein Jahr vor seinem Tod.Den Bau blockiert hatten die Unruhen der Jahre 1442 —1449, nicht aber die Absetzung von Abt Heinrich 1452-1454: dies zeigt, wie feinteilig historische Überlieferungen sein müssen, um für baugeschichtliche Fragen wirklich beweiskräftig zu werden.“ ]

Der Bericht des Abtes von Marienrode liest sich wie eine Illustration der Bauabläufe in Doberan zur Bauzeit des heutigen Münsters. Für die um die Hälfte kleinere Klosterkirche Marienrode brauchte man 25 Jahre netto-Bauzeit bei einer brutto-Bauzeit von 50 Jahren. Dabei waren in Marienrode Chor und Querhaus bereits 1440 für eine Teilweihe (Altäre), also nach 10 Jahren reiner Bauzeit, fertig. Solch einen ausführlichen Baubericht haben wir für Doberan leider gar nicht. Deswegen bleibt nur, ausgehend vom Jahr 1297 die Zeit davor daraufhin zurück zu verfolgen, ob sich Nachrichten und Hinweise im Schriftgut oder am Bau des gotischen Münsters selbst finden lassen, die es ermöglichen, den Baubeginn im 13. Jh.wenigstens annähernd zu erschließen, wenn wir eine Gesamtbauzeit von etwa 40 Jahren voraussetzen.

5. Indizien für mögliche Bauabschnitte in Urkunden und am Bau selbst

5.1 Die Ablassurkunde des Bischofs Hermann I. von Schwerin

Am Hochfest[97] der Apostel Petrus und Paulus, den 29. Juni 1263 weilt Bischof Hermann I. von Schwerin (Graf Schladen) in Doberan und bewilligt allen, die das Kloster Doberan unterstützen einen 40-tägigen Ablass und andere weitreichende Indulgenzen: „qui cenobio Doberanensi manum porrigunt adiutricem … ad honorem die et gloriosissime virginis Marie, eiusdem loci patrone“ ( die dem Kloster Doberan die helfende Hand reichen … zur Ehre Gottes und der glorreichen Jungfrau Maria, desselben Ortes Patronin).

Der Bischof lässt auf dieser Urkunde ausdrücklich vermerken, dass dies eine seiner ersten Amtshandlungen sei: „Datum in Doberan, anno gracie MCCLXIII, in die apostolorum Petri et Pauli, pontificatus nostri anno primo.“ (am Tage der Apostel Petrus und Paulus, im ersten Jahr unseres Pontifikates) Diese Bewilligung kann eigentlich nur aus einem besonderem Grund erfolgt sein: Abhilfe wegen hoher Belastung des Klosters. Sie erfolgte vermutlich im Rahmen eines Pontifikalamtes[98] des Bischofs, d.h. in einem hochfeierlichen Rahmen, was gewisse Rahmenbedingungen voraussetzt.

Allerdings ist es auffällig, dass der Bischof den Ablass nicht direkt zu Gunsten der Erbauung der Kirche verleiht, sondern nur allgemein zur Unterstützung des Klosters (unmissverständlich: cenobio!). Im Gegensatz zu anderen Ablasserteilungen[99] des gleichen Bischofs für andere Kirchenbauten ist hier eine beinahe verschleiernde Bezeichnung des Empfängers „zur Ehre Gottes und der glorreichen Jungfrau Maria, desselben Ortes Patronin“ festzustellen. Es könnte durchaus sein, dass der Neubau der Doberaner Klosterkirche in der Umgebung wegen ihres Ausmaßes erheblichen Anstoß erregte, ein scandalum war. Davon zeugen auch die vielfältigen Schutzurkunden für das Kloster Doberan gerade in dieser Zeit. Daher mag es vielleicht klug gewesen sein, den Wunsch des Frommen nach Vergebung bereuter Sünden nicht mit solch einem Bauvorhaben in direkter Verbindung zu bringen. M. Untermann berichtet von einem ähnlichen Vorgang aus dem 12. Jh. aus dem Kloster Obazine. Da hatte Abt Stephan einen Ablass zu Gunsten des Neubaus der Klosterkirche „ausdrücklich abgelehnt, aus prinzipiellen Einwänden gegen ein Ablassversprechen durch den Bischof, aber auch, um ein scandalum für das Volk zu vermeiden“.[100]

Dazu ist eine besondere Bedingung für solchen Ablass in den Blick zunehmen. Ein 40-tägiger Ablass[101] konnte durch einen Bischof seit dem IV.Laterankonzil 1215 aus Anlass einer Kirchweihe (dann höchstensein Jahr) oder in Bezug auf Jahrestage der Kirchweihe (dann höchstens 40 Tage) zur Absolution desGottesdienstbesuchersverliehen werden.

Bischof Hermann schreibt, dass das Kloster erheblich belastet wird „quia grauissimis egent sumptibus et expensis propter hospites et transeuntes“ (wegen der enormen Kosten und des Aufwands, den die Gäste und Durchreisenden verursachen – man ist doch geneigt, sich zu fragen, was machte Doberan so interessant. Der Dom in Schwerin war mit seiner Heilig-Blut-Reliquie die größte Wallfahrtskirche in Norddeutschland zu jener Zeit!Meines Erachtens hat der Bischof eine besondere Gelegenheit gesucht, um dem Kloster zu helfen. Eine Grundsteinlegung zu diesem Zeitpunkt kann es nicht sein. Dazu konnte man jeden Tagnutzen, auch einen Sonntag aber keinen Festtag[102].

Wie wir noch sehen werden, spricht einiges dafür, dass Bischof Hermann aus Anlass einer Teilweihe, vermutlich des Sanktuariums(Abb.7, blaue Linie)in Doberan gewesen ist und daher einen 40-tägigen Ablass für diejenigen erteilenkonnte, die das Kloster am Jahrestag der Kirchweihe besuchten und dem Kloster mit „helfender Hand“ (Spenden) beistehen wollten[103]. Damit wäre dann auch die Voraussetzung gegeben für die endgültige Aufgabe der alten romanischen Klosterkirche und die Verwertung ihres Baumaterials.

Genau dieser Tatbestand der Verleihung eines solchen Ablasses begegnet uns auch sehr detailliert in der Urkunde des Bischofs Friedrich von Schwerin zur Schlussweihe des Münsters amSonntag, den4. Juni 1368.[104] Teilweihen aber waren gerade bei „Ersatzneubauten“ gängige Regel, das belegen Nachrichten aus anderen Klöstern (Ebrach mehr als deutlich). Denn allein die memorialen Verpflichtungen eines Klosters mit den Altarstiftungen zum Seelenheil von Verstorbenen mussten so schnell wie möglich eine neue würdige Stätte finden. Die Stifterfamilien haben bestimmt auch genau beobachtet, wie ein Kloster damit umging. In Doberan waren das die mecklenburgischen Landesherren und ihre hochgestellten Verwandten, wie z.B. die Königinwitwe Margarete von Dänemark (+ 1282). Auf die lange Bank schieben wäre erstens geistlich unehrenhaft gewesen und zweitens rufschädigend mit wirtschaftlich negativen Folgen für das Kloster selbst. Eine Teilweihe in Doberan nach 10 Jahren Bauzeit anzunehmen liegt durchaus in den technischen Möglichkeiten jener Zeit. Das würde im Rahmen dieser Überlegungen zum Neubau des gotischen Münsters bedeuten, dass wesentliche Teile davon schon in Nutzung genommen werden sollten. Diese Annahme legtsich nahe, wenn die Lichtstiftung Heinrich I. an den Gräbern seiner Eltern und Vorfahren im Jahr in Betracht gezogen wird, wie wir noch sehen werden. Diese Stiftung hatte einen geschlossenen Kapellenraum zur Voraussetzung. Die Stiftung erfolgte 1267, bevor Heinrich I. zu einer Pilgerreise nach Jerusalem aufbrach.[105] Mit den Jahren 1263 und 1267 hätten wir einen ersten Orientierungspunkt für den eigentlichen Baubeginn des gotischen Münsters Doberan, alsoetwa 10 Jahre zuvor.

5.2Das Legatenkreuz im Triforium des Sanktuariums

Im ersten Triforiumsfeld auf der Südseite des Sanktuariums zum Querschiff (Abb.7) befindet sich ein offenbar von Hand gemaltes Doppel - Kreuz. Es war ursprünglich rot gefärbt, aber ist nun schwarz oxidiert. Es wurde von Restauratoren bei der Arbeit am Triforium in den achtzigerJahren des letzten Jahrhunderts unter den jüngeren Bemalungen entdeckt und freigelegt (Abb. 13).

Vermutlich ist esein Legatenkreuz, ein Zeichen derErinnerung anein besonderes Ereignis in der Mitte des 13.Jahrhunderts. Ein weiteres gemaltes einfachesKreuz wurde wenig später im Langhaus,nördliches Triforium, zweitesFeld von Westen entdeckt und leider neu nachgemalt (Abb.7 schwarz).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 13

Deren Entdeckung konnte bisher nicht bearbeitet werden, erscheinen aber im Blick auf die dendrochronologischen Befunde nun in einem neuen Licht. Es gab während der fraglichen Zeit zwei päpstliche Kardinal-Legaten in Deutschland, die hier von besonderer Bedeutung sein könnten. Zunächst soll hier kurz auf den Kardinal-Legaten Johann von Tusculum eingegangen werden. Dieser sorgte 1287 auf dem sogenannten Würzburger Konzil für erheblichen Aufruhr bei den deutschen Prälaten, als er ihnen die Zehntforderung des Papstes Honorius IV. überbrachte. Die Empörung war so groß, dass der Legat, wie erzählt wird, das Weite suchte.[106] Dieser Kardinal-Legat kam überhaupt nicht nach Norddeutschland.

Hingegen ist urkundlich mehrfach gesichert, dass Kardinal-Legat Guido von San Lorenzo di Lucina[107] quer durch Deutschland reiste, u.a. die Provinzialsynode von Bremen leitete und dort wichtige Statuten erließ, die bis ins 15. Jh. immer wieder herangezogen wurden. Er erließ Urkunden auch in Mecklenburg, so in Schwerin (20.1.1266), in Dargun(25.3.1266) und Rostock (30.3.1266). In diesen Fällen jedoch nicht für Doberan, sondern zu Darguns und einmal zu Neuenkamps Gunsten. Dann aber beurkundet Guido di Lucina mehrfach für Doberan. Zweimal am 2. August 1266 in Roeskilde zum Schutz vor Erbansprüchen und zum Schutz gegen ungerechte Ansprüche von auf viele Weise beunruhigenden und belästigenden Gläubigern („inquietent multipliciter et molestent“) und am 7. März 1267 in Prag zur Bestätigung der Zehnteinkünfte. Am7. März ist er auch in Leitomischl (Leitmeritz)und fordert Bischof und Propst von Lübeck auf, das Kloster Doberan gegen Beeinträchtigung seiner Zehnten zu schützen.Kardinal-Legat Guido di Lucina, war von 1257-1262 als Guy III. Abt von Citeaux (geb. Graf von Burgund). Er wird von Zeitgenossen als ein freundlicher Mann beschrieben. Während seiner Legation bemühte er sich um Förderung der Orden und sicherte ihre Rechte gegenüber den Pfarrern. Seine mönchische Haltung war eindeutig. Er unterzeichnete oft zusammen mit anderen Kardinälen päpstliche Urkunden. Er unterschrieb grundsätzlich mit „+ Ego frater Guido presbyter cardinalis“.[108] Es ist also kaum anzunehmen, dass dieser Kardinal-Legat O.Cist. Doberan nicht gesehen hat, wo er doch schon in Rostock war. Gut vorstellbar ist für jene Zeit, dass Doberan eine einzige Baustelle war, sodass er seine hohen amtlichen Tätigkeiten im Kloster nur hätteschlecht bewerkstelligen können. Dafür gab es Gründe.

Die vorhandenen Erstbauten aus der Zeit der Gründung waren möglicherweise in schlechtem baulichem Zustand. Immerhin wissen wir aus der Kirchbergchronik, dass Abtshaus, Schuhhaus, Gästehaus, und Klostermauer erst 1283 ff. neugebaut wurden. Zu bedenken ist auch, dass der Tross einschließlich Bittsteller, der einen Legaten umschwärmte, erheblich war. Vermutlich war Doberan in jener Zeit für eine standesgemäße Unterbringung eines so hohen Gastes nicht geeignet. So könnte dieses auffällige Doppelkreuzim Triforium ein Zeugnis seiner Anwesenheitim neuen Sanktuarium des Münsters im Rahmen einer Stippvisite sein. Er könnte in der Zeitvon Sonnabend, den 30. auf Sonntag, den 31. März 1266 von Rostock aus einen Kurzbesuch in Doberan gemacht haben. Vielleicht stand er dabei auf einer restlichen(?) Zwischendecke in Höhe des Kaffgesims, wovon noch die vermauerten Balkenlöcher in diesem Bereich zeugen. Schwer vorstellbar, dass er als ehemaliger Abt von Citeaux und damit Oberhaupt des Ordens, diesen Besuch versäumt haben sollte.

5.3 Eine Lichtstiftung für die Pribislawkapelle

Einen wichtigen Hinweis gibt uns die Lichtstiftung Heinrich I.[109] für die Gräber seiner Eltern Johann I. (+1264) und Luitgart, geb. Gräfin Henneberg (+1267), auch für seinen BruderAlbrecht I. (+1265) und darüberhinaus für sich selbst und seine Nachkommen (et memoriam nostram heredumque nostrorum) und Verwandten und Vorfahren (progenitorum nostrorum)mit Datum vom Donnerstag, den 14. Juni 1267, bevor er zur Pilgerfahrt ins Heilige Land aufbrach, die mit seiner Entführung endete. Der ägyptische Sultan hielt ihn auf 26 Jahre in Haft. Die Stiftung bestand in der Schenkung einer Rente aus einer Salzhebung in der Lüneburger Saline.[110] Die Gräber der Vorfahren befinden sich noch heute im Nordquerhaus. Sie waren offenbar schon in die neue Kirche integriert. Denn mit der Lokalisation „beate virgini Marie in Doberan“ kann eigentlich nur dasneue Münster St. Marien gemeint sein. Noch heute ist im Nordquerhauses (Pribislawkapelle) die Grablege der Mecklenburgischen Landesherren vorhanden. Sonst wäre in der Urkunde doch wohl zu erwarten, dass die an das romanische Querhaus angebaute„alte Kapelle“(St. Michael) als Ort genannt wird, wo das Licht Tag und Nacht leuchten soll.Vermutlich waren zu der Zeitdie Fenster des neuen Nordquerhauses entweder mit Leinentüchern oder schon mit einfachem Glas versehen. Denn erst sein Sohn, Heinrich II. stiftete nach dem Tode des Vaters 1302 u.a. „lobenswerte Fenster“.[111] So weisen Legatenkreuz und Lichtstiftung Heinrich I. zusammen gesehenmit der Ablass-Urkunde von 1263 als Indizien ebenfalls auf eine Nutzbarkeit von Sanktuarium und Nordquerhaus bereits zu dieser Zeit. Im Übrigen ist die Fensterstiftung Heinrich II.auch ein Hinweis darauf, dass die Einwölbung der Kirche recht zeitig nach der Errichtung des Dachstuhles erfolgt sein kann. Man wird diese Fenster wohl kaum durch die anstehenden Arbeiten zur Einwölbung gefährdet haben wollen.

5.4 Die Laborprobe C 24655 Eiche,Wachstum 1137 - 1268

Ein weiteres Indiz findet sich in den oben erwähnten[112] dendrochronologischen Gutachten von Schöfbeck und Lutze/Brandt. Dort taucht nämlich einKurzholz auf, das auf das Jahr 1267/68 als Fälldatum weist. Zum Dach der alten Kirche (1232) kann das Eichenstück nicht gehören. Die Frage ist, woher kommt dieses originale Einzelstück der heutigen Bedachung (wenn nicht noch andere bei weiteren Gutachten gefunden werden). Eine Möglichkeit wäre, dass es sich um Totholz eines 30 Jahre vor 1297 abgestorbenen Baumes handelt. Aber eskönnte auch sein, dass der Blitzschlag am Himmelfahrtstage des Jahres 1291[113], der die Mönche in große Gefahr gebracht haben soll, tatsächlich das erste vorläufige Dach des neuen Sanktuariums so vernichtend getroffen hat, dass nur dieses Holz weiterverwendet werden konnte.Das Sanktuarium des neuen Münsters überragte mit seinem vorläufigen Dach die anschließende Klausur um das Doppelte. Gut denkbar, dass der Blitz sich den kürzesten Weg gesucht hat.

5.5Bauetappen und technische Ad-hoc-Entscheidungen

Ein weiterer Hinweis findet sich in einem Abschlussbericht der Untersuchungen zur Bau-, Konstruktions- und Schadensgeschichte am Mauerwerk.[114] Der Bericht setzt sich intensiv mit der Baugeschichte auf Grund festgestellter Bauabschnitte auseinander. Die Befunde beziehen sich streng auf das, was das Ziegelmauerwerk in seinem Istzustand noch heute verrät. Im Bericht heißt es auf Seite 12, dass sich bisher vier Bauetappen feststellen lassen, deren Zeitaufwand jeweils zwischen fünf und zehn Jahren zu veranschlagen sind. Weiter wird in dem Bericht, nach der Feststellung „dass das Bauwerk von Anfang an mit einem stringenten Stützsystem konzipiert“ ist, auf Seite 20/21 bemerkt: „Andererseits zeigen die Befunde aber auch, dass die Umsetzung des Strebesystems doch gewisse Herausforderungen stellte. Es bestanden keine fertiggestellten Vorbilder in der Backsteinbauweise, an denen sich der Bau eines Strebewerkes studieren ließ! Viele Entscheidungen zur Ausführungen der Baudetails wurden offensichtlich erst im Verlaufe des Bauprozesses getroffen… Schließlich bleibt festzustellen, dass der Bau des Doberaner Strebesystems zahlreiche Unsicherheiten, ja sogar Konstruktionsfehler in der Konzeption zeigt. Wer auch immer für die Planung verantwortlich war, hatte die Wirkung der einzelnen Stützpfeiler nicht unbedingt in letzter Konsequenz realisiert.“

Solche Unsicherheiten finden sich allerdings auch bei den französischen Kathedralen, z. B. Chartres (1194 -1260), dort die Vierungund vor allem in Beauvais (beg.1225). In Beauvais stürzte das Gewölbe des Hohen Chores (46,77m) 1284 wegen Strebewerksfehler ein. Noch schlimmer erging es dem 151 Meter (!) hohen Vierungsturm, der stürzte 4 Jahre nach seiner Fertigstellungwegen fehlerhafter Statik 1573 nach einem Gottesdienstin sich zusammen, ohne dass jemand zu Schaden gekommen wäre[115].Auf jeden Fall werden die Äbte von Doberan mit ihren Begleitern auf ihren Reisen zum Generalkapitel in Citeaux einige der in Bau befindlichen französischen Kathedralen gesehen und die dortige „gotische Begeisterung“ nach Doberan getragen haben. Es ist also durchaus möglich, dass das Kloster Doberan sehr früh aus einer innovativen Grundhaltung heraussich an diesen Bau gewagt hat und mit „viel Gottvertrauen“ ans Werk gegangen ist.

5.6Die Kalktünche an der Mauerkrone über dem Gewölbe des Sanktuariums(Abb. 12+13)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 14

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 15

Wand über dem Gewölbe der Vierung ohne KalktüncheWand über dem Gewölbedes Sanktuarium mit Kalktünche

Den nächsten Hinweis gibt diese Kalktünche, die nur im Bereich oberhalb des Gewölbes des Sanktuariums sich findet (Abb.6 blau markiert). Dies belegt eine frühe Nutzung des Sanktuariums viele Jahre vor der Einwölbung zwischen 1300 und 1310[116]. Dabei ist davon auszugehen, dass dieser Bereich mit einer Fachwerkwand zum künftigen Querhaus,mit Dach und einer Balkendecke provisorisch geschlossen war. Wenn wir neben der Urkunde des Bischofs Hermann von Schwerin von 1263, wie zuvor beschrieben und dazu die Lichtstiftung von 1267 in Rechnung stellen, können wir nach allem davon ausgehen, dass die Nutzung des Sanktuariums ca. 10 Jahre nach der Grundsteinlegung begonnen hat.Wann diese Grundsteinlegung gewesen ist, könnte sich in einer Urkundespiegeln, die Zeugnis gibt von einer Versammlung mecklenburgischer kirchlicher und weltlicher Würdenträger aus dem Jahre 1255 in Doberan.

6. DieUrkunde des Bischofs Rudolf von Schwerin aus dem Jahr 1255für Doberan

6.1 Der historische Hintergrund

Zweiundvierzig Jahre vor der Errichtung des heutigen[117] Dachstuhles über dem Hochschiff hat im März des Jahres 1255 in Doberan eine der wenigen urkundlich nachweisbaren großenVersammlungen höchster staatlicher und kirchlicher Vertreter Mecklenburgs stattgefunden. Daran beteiligt waren neben Bischof Rudolf und Abt Heinrich, das ganze Domkapitel von Schwerin, Vertreter des Domkapitels von Lübeck, der Abt von Dargun (Tochterkloster), der erste Abt von Neuenkamp, alle vier Gebrüder Landesherren und viele andere Personen von Stand.Dasbezeugt diese Urkunde.

Dazu kommt noch der geschichtliche Hintergrund. Er ist äußerst brisant, so dass man sich nur wundern kann, dass dem damaligen Abt Heinrich I. es überhaupt gelungen war, auch Pribislaw von Parchim-Richenberg, einen der vier derLandesherren, nach Doberan einzuladen. Denn dieser Pribislaw ist es, der in jener Zeit zwischen allen Stühlen saß. Er hatte sich 1252 mit Bischof Rudolf angelegt, im Kriegszug dessen neu angelegte Burg Bützow niedergebrannt und dabei den Bischof gefangen genommen. In den Augen des Pribislaw war der Bau dieser Burg illegal. Kurz danach ließ er den Bischof gegen geringes Lösegeld wieder frei. Der eigentliche Konflikt aber war ein ganz anderer. Einige Vasallen des Pribislaw weigerten sich, Zehnt an den Bischof zu zahlen. Dabei nutzten sie offenbar eine unklare Rechtslage. Pribislaw hatte sich jedoch 1230 vertraglich verpflichtet, die bischöflichen Zehntanteile notfalls auch einzutreiben. Aber er wollte das nicht oder sah sich nicht in der Lage, gegen die säumigen Vasallen vorzugehen. Darauf belegte der Bischof Pribislaw mit dem Kirchenbann, um ihn zum Handeln zu zwingen. Dabei bleibt es zunächst nicht. Denn aus dem Bann muss er 1255[118] nach Abbitte befreit worden sein, sonst wäre er bei dieser feierlichen „Sache“ nicht anwesend gewesen. Der Bischof wird ihn allerdings keinen Augenblick aus den Augen gelassen haben. Denn ein Jahr später hat ihn dieser gefangen nehmen lassen. Dabei war Verrat im Spiel[119]. Der Grund ist nicht klar. Vermutlich hatte Pribislaw wieder seine Zehntpflichten „vergessen“. Nach einer Lösesumme, die seine Brüder aufgebracht hatten, kam er frei. Aber seine eigenen Brüder und Verwandten hatten nun genug von seinen Eskapaden und er musstedas Land verlassen. Sie teilten unter sich seine Herrschaft auf. Er selbst wird wohl nicht unversorgt geblieben sein. Nur regieren sollte er nicht mehr. Er fand ehrbare Aufnahme beim Herzog von Pommern.

[Exkurs 7 Zwischen den Zeilen lesen.

Matthias Untermann schreibt 2003 in einem Beitrag für die Brandenburgische Zeitschrift „Cistercienser“ zur Problematik der Grundsteinlegung u.a. folgendes: „Als Kunsthistoriker ist man überaus glücklich, wenigstens für einzelne Bauwerke durch eine überlieferte Grundsteinlegung ein „festes Datum“ gewonnen zu haben – allzu häufig, und gerade bei komplizierten Klostergründungen ….fehlt eine solche Überlieferung schmerzlich. Wichtiger noch ist es, über die Teilnehmer an einer solchen Zeremonie die politisch entscheidenden Konstellationen der handelnden Personen erkennen und einordnen zu können. Gerade bei Kirchenbauten sind diese Hintergründe – und die Repräsentation dieser Hintergründe – immer wieder verdeckt und überlagert von liturgischen Handlungen und von den Rechtsansprüchen des Ortsbischofs beziehungsweise eines monastischen Ordens“. Und weiter: „Nur die formelle Kirchengründung war liturgisch und juristisch klar geregelt. Wesentliche Elemente waren das Aufrichten des Kreuzes, möglichst am Ort des geplanten Hochaltares, die Weihe des Bauplatzes sowie das Gebet „pro consecratione loci“, die jeweils der zuständige Bischof vornehmen musste. Hinzu gehört die rechtlich bindende Übergabe des Stiftungsgutes durch den Kirchenstifter. Der Fachbegriff hierfür ist die „fundatio“(Gründung). Dass dieser Begriff mehrdeutig ist, leuchtet unmittelbar ein, und die gleiche Mehrdeutigkeit gilt bekanntlich für die Begriffe „ecclesia“ (Kirche) oder „monasterium“ (Kloster). Die juristischen Personen und das Bauwerk werden terminologisch nicht unterschieden. Dies führt dazu, das wir Urkunden, Berichte und Inschriften nicht einfach verstehen können.“ An anderer Stelle seines Beitrages nennt Untermann weitere Kriterien, die sich seither in der Forschung zur Grundsteinlegung herausgestellt haben: „ Wichtig ist, dass die Grundsteinlegung an einem genau benannten Tag stattfand, und zwar nicht an einem Festtag. Der Zeitpunkt, kurz vor Ostern, fällt nahe liegender Weise mit dem Beginn der mittelalterlichen Bausaison zusammen.“ Als Beispiel erwähnt er den Neubau der Klosterkirche Obazine 1156: „am nachfolgenden Sonnabend vor Palmsonntag zogen alle in demütiger Prozession vom Kloster bis zum Platz des Neubaus mit Vortragekreuz und Weihwasser… dann wurde vom Bischof und vom Abt und vom erwählten Baumeister … der erste Stein in das Fundament gelegt (primus lapis in fundamentum deponitur)“. Und in Bezug auf Zisterzienserbauten allgemein schreibt er: „ Bekanntlich sind ausgedehnte, den gesamten Bau umfassende Fundamentlegungen auch bei den Kirchen dieses Ordens äußerst selten. Die Grundsteinlegung kann hier nicht der Fixierung des Kirchengrundrisses bedeutet haben, sondern nur den feierlichen Baubeginn.“[120] ]

5.2 Vergleichbare urkundliche Zeugnisse

Eine eigene urkundliche Nachricht über die Grundsteinlegung in Doberan findet sich bisher nirgends.[121] Die 1255 von Bischofs Rudolf I.[122] ausgefertigteUrkunde verdient geprüft zu werden, ob sich hinter ihr möglicherweise ein besonderes Ereignis verbirgt.Auf den ersten Blick fallen in ihr einige Punkte auf.

Da ist zunächst die sehr generalisierende Bestätigung von Rechten. Dann wird der ganze Vorgang damit begründet,dass der Bischof es als seine Pflicht ansieht, geweihte Orte (pia loca) und Ordensleute zu fördern und dass Abt Heinrich ausdrücklich als Betreiber der „Sache“ erwähnt wird. Schließlich treten nicht nurdie gesamte mecklenburgische Kirchenleitung in Gestalt vonBischof und Domkapitel, sondern auch die vier damaligenLandesherren, der Graf von Schwerin und andere hochrangige Personen als Zeugen auf.Das ist eine Personenkonstellation, die besonders aufmerksam macht.

Kloster Doberan hat drei weitere solcher feierlichen Urkunden aufzuweisen. Allerdings sind diese durch eine besondere Eigenschaft im Vergleich zur Urkunde von 1255 ausgezeichnet. Sie benennen die bestehenden Rechte präzise, in dem die Orte benannt werden, aus denen die Einkünfte herkommen. Das sindzunächst die Bützower Urkunde des Bischofs Brunward vom 18.10 1230[123] und die Urkunde desselben Bischofs über die Weihe der Klosterkirche Doberan vom 3.10.1232[124].

Besondersaber verdient die Schweriner Urkunde des Bischofs Hermann I. vom4. 10. 1273[125] als Dritte unter diesen Aufmerksamkeit, weil sie einen ganz bestimmten Grund für ihre Ausstellung angibt. Es ist hier nicht so, dass der damalige Abt Georg als „Betreiber der Sache“ hervorgehoben wird. Vielmehr ist es das Anliegen des Bischofs „für die Klosterkirchen, die in unserer Diözese errichtet wurden mit seelsorgerischer Aufmerksamkeit zu sorgen, damit sie in Frieden bestehen und sich ihrer ihnen zustehenden Freiheit erfreuen und insbesondere an den ihnen übertragenen Besitzungen keinen Schaden erleiden.“ Gemeint ist hier nicht allein der Bau für sich, sondern auch der Lebensort des klösterlichen Gottesdienstes, daher der Begriff der „seelsorgerischen Aufmerksamkeit“.Gerade diese spätere Zehntbestätigung von 1273 scheint für die Beurteilung der hier interessierenden Urkunde von 1255 von besonderer Bedeutung zu sein. Nimmt doch Bischof Hermann 1273 in ihr ausdrückliche Bezug auf seinen Vorgänger, was der 18 Jahre zuvor veranlasst hat (quod per uenerabilem patrem pie memorie predecessorem nostrum Rodolfum episcopum cum consensu sui capituli inuenimus roboratum). Auch die Urkunde von 1273 spiegelt eine große Versammlung der kirchlichen und weltlichen Würdenträger am Mittwoch, den 4. Oktober 1273 in Schwerin wieder.

In der Zeugenreihe der Schweriner Urkunde gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied festzustellen. Während in der in Doberan ausgestellten Urkunde von 1255 zuerst die mecklenburgischen Landesherren die weltliche Zeugenreihe vor den Grafen von Schwerin anführen, ist es hier aus staatsrechtlicher Korrektheit anders. Die Grafschaft Schwerin war zu der Zeitselbstständig. Entsprechend wird die weltliche Zeugenreihe durch die Grafen von Schwerin angeführt, dann folgen alle mecklenburgischen Landesherren und viele Gefolgsleute als Zeugen. Damit wird erkennbar, dass der Anlass, der Bischof, Domkapitel und die weltlichen Großen zusammengeführt hatte, eine Schweriner Angelegenheit war. Es versteht sich fast von selbst, dass Vertreter des Klosters Doberan anwesend waren. Georg wird als damaliger Abt extra erwähnt. Er wird aber nicht als Zeuge aufgeführt, sondern nur als Amtsinhaber, ob er anwesend war, geht aus der Urkunde nicht hervor.

Dazu muss man in Betracht ziehen, was über den Dombau in Schwerin bekannt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass um 1270 mit dem Neubau des heutigen Domes begonnen worden ist. Für das Jahr 1272 ist urkundlich der Magister operis Werner, zugleich Verwalter der Spenden nachweisbar.[126] Vermutlich hatten sich die kirchlichen Würdenträger und weltlichen Herren in Schwerin an einem Werktag am Ausgang der Bausaison des Jahres 1273 versammelt, weil eine für das ganze Land bedeutende Angelegenheit zu feiern war, vermutlich die Grundsteinlegung des gotischen Domes.

Denn der Vorgängerbau war zur bedeutendsten Wallfahrtskirche Norddeutschlands geworden, seit dem Graf Heinrich von Schwerin 1222 eine Heilig-Blut-Reliquie von einer Pilgerreise ins Heilige Land mitgebracht und dem Dom übergeben hatte. Der Ansturm der Wallfahrer war ständig größer geworden. Man brauchte eine größere Kirche. Es sieht so aus, als ob das vermutete Ereignis in Schwerin auf die Urkunde für Kloster Doberan abgefärbt hat, in dem der Bischof sich im Rahmen der dortigen Feier veranlasst sah, auch der erbauten Klosterkirchen in seiner Diözese zu gedenken und dabei sogar die Urkunde seines Vorgängers von 1255 definiert, in dem er nun auch die Quellorte der Einkünfte des Doberaner Klosters benennt.

Wenn man daraufhin nun die Urkunde von 1255 betrachtet, ist die generalisierende Bestätigung der Rechte unübersehbar. Sie setzt voraus, dass das Kloster für den namentlichen Nachweis der Rechte eigene Urkunden vorweisen konnte, die es tatsächlich auch schon seit 1230 bzw. 1232 besaß, wie wir durch Bischof Herman I. wissen. Ebenso fällt die gewichtige Zeugenreihe auf. Alles, was Rang und Namen zu der Zeit hatte, ist aufgeführt. Die Urkunde von 1255 zu Gunsten Doberans muss ebenso ein wichtiges Ereignis im Hintergrund gehabt haben. Was mag der Anlass gewesen sein, weshalb Abt Heinrich eine so glänzende, aber teure Versammlung in seinem Kloster beherbergte? Nur um eine im Streitfall nicht verwendbare Zehntbestätigung vorzuweisen, in der nicht mal die Quellen der Kirchenzehnte lokalisiert sind? Da hinter muss mehr stecken. es kann wiederum ein Vergleich mit einem anderen Zisterzienserkloster helfen, den Beweggrund von Abt Heinrich von Doberan zu verstehen, um dann auf das Ereignis von 1255 in Kloster Doberan zu schließen.

[Exkurs 8 Ein vergleichbares Beispiel bischöflicher Protektion.

Das Zisterzienserkloster Wilhering und der Bischof von Bamberg.

Die Urkundenforschung des 20. Jh. zum Stift Wilhering in Österreich gewährt einen Einblick in die Beweggründe eines Abtes, der sich eine ähnliche Urkunde vom zuständigen Bamberger Bischof ausstellen ließ,[127] wie Abt Heinrich von Doberan. Es scheint ein besonderer Sachverhalt auch in der Urkunde des Bischofs von Bamberg vom 25. 9. 1154 zur Bestätigung und zum Schutz der Stiftungen für das Kloster Wilhering/ Österreich im Hintergrund zu stehen. Der Bischof von Bamberg bestätigt die Stiftungen fürWilhering ohne sie genau zu benennen.Es heißt in ihr: [ die gemachten Stiftungen der Fundatoren ] verteidigen Wir durch Bann[ androhung ] gegen jeglichen Angriff oder Störung“ (ab omni infestatione vel perturbatione banno defensamus). Erich Trinks erklärt die Beweggründe so, dass jene Urkunde auf Bitten des ersten Abtes von Wilhering in dem Moment ausgestellt wurde, als der Vaterabt von Rein das Tochterkloster in die Selbstständigkeit entlassen hatte. Offenbar ein gewagter Schritt in die Zukunft, zumal auch Wilhering (wie Doberan auch) die förmliche Beurkundung der Stiftung des Klosters fehlte. Diese Urkunde stellt gewissermaßen eine nachgereichte Gründungsurkunde dar. So hatte auch diese Urkunde den eigentlichen Zweck, das KlosterWilhering in seiner künftigen Entwicklung vor Störungen von welcher Seite auch immer zu bewahren, in dem sich das Kloster unter den Schutz des Bischofs stellte[128].]

Es gab wohl ähnliche Beweggründe des Abtes Heinrich I. für sein Kloster Doberan, wie in Wilhering einhundert Jahre zuvor. Abt Heinrich I. war vermutlich im Begriff, eine Sache in Gang zu setzen, bei der es nötig war, den Bestand des Klosters durch eine solche Urkunde zu sichern. Es ging um Protektion des Bischofs von Schwerin und der Landesherren für eine besondere „Sache“, die gefördert werden sollte. Gut vorstellbar ist es durchaus, dass Abt und Konvent sich bewusst waren, eine Sache zu beginnen, die mit erheblichen finanziellen Risiken behaftet war. Da konnte man jede Protektion gebrauchen.

7. Folgerungen

Die dendrochronologischen Daten belegen, dass der heutige Dachstuhl auf dem Hochschiff des gotischen Münsters weitgehend original erhalten ist. Bis auf eine oben erwähnte Probe, werden die Daten so interpretiert, dass das Münster 1297 im Rohbau zur Bedachung fertig war. Die dargelegten Vergleiche mit anderen Klosterkirchen der Zisterzienser, Indizien und Hinweise legen nahe, für das Doberaner Münster etwa vierzig Jahre Bauzeit einschließlich vermuteter Baustillstände in Anschlag zu bringen. Damit kommen wir in die Nähe des 5. März 1255, als Bischof Rudolf I. von Schwerin seine Urkunde in Doberan in Gegenwart vieler hochrangiger Personen auf Betreiben des Abtes ausstellen ließ. Die Frage ist, was hatte diese hochansehnliche Versammlung ausgerechnet am 5. März 1255 (vgl. Altenberg 3. März 1259!) – also am Beginn der Bausaison eines Jahres in Doberan zusammengeführt?

Allein wenn man sich die damaligen Wegeverhältnisse vor Augen führt, gibt es für die Reise zu solch einem Ereignis jahreszeitlich keinen schlimmeren Moment, als dies am Ausgang eines Winters zu tun. Dem auf die Spur zu kommen, können uns zum einen vielleicht jene Kriterien helfen, die Matthias Untermann als Zwischenstand der Bauforschung im Bereich der Zisterzienser in der erwähnten Zeitschrift „Cistercienser“ in Bezug auf Grundsteinlegungen zusammengefasst hat.

Demnach ist schon auf den ersten Blick an der Urkunde von 1255 für Doberan zu erkennen, wie wichtig der versammelte Personenkreis genommen wird. Bischof und Landesherren erscheinen als Nachfolger der ursprünglichen Fundatoren und so ist auch ihr Handeln, bzw. ihre Zeugenschaft zu verstehen.Der Ortsbischof sieht sich von Amtswegen und in der Nachfolge seiner Vorgänger in der Pflicht, den geweihten Ort und die Ordensleute „zu erhalten“ und „zu fördern“ (ex iniuncto nobis offcio confouere tenemur et promouere).Und wie tut er das?In dem der Bischof das Stiftungsgut der vier Landesherren und der Bischöfe generalisierend zusammengefasst nochmals symbolisch, jedochrechtlich verbindlich durch „feierliche Verfügung“ dem Konventbestätigt, als ob er dies zum ersten Mal vollzieht.

Mit der Einbindung des Domkapitels, der vier Landesherren und des Grafen von Schwerin in dieser Angelegenheit sollte jedermann und der gesamten Geistlichkeit des Landes klargemacht werden, dass Kloster Doberan allerhöchste Protektiongenießt.Denn für das Kloster war ein solches kostenintensives Großprojekt ein finanzielles Wagnis, das es gegen äußere Einflüsse abzusichern galt. Genützt hat es wenig, wie zu sehen war.

Auch die Anwesenheit der beiden Lübecker Vertreter scheint nicht zufällig zu sein. Im Lübecker Domkapitel trug man sich mit dem Gedanken, den 1247 fertiggestellten romanischen Dom gotisch umzugestalten. 1266 beginnt in Lübeck in mühseligen Schritten bei ständiger Geldnot, die Umgestaltung. Dazu ist noch festzustellen, dass die Versammlung in Doberan nicht etwa an einem Festtag stattfindet, sondern an einem Werktag zu Beginn der mittelalterlichen Bausaison. Wenn der Bischof von geweihten Orten spricht, dann muss man das generell und hier für den Einzelfall Doberan zugleich verstehen – nämlich das Kloster mit seiner Kirche.

Im Zusammenhang mit den dendrochronologischen Daten und den dargestellten klösterlichen und baulichen Verhältnissen in Doberan gibt es also gute Gründe für die Annahme, dass am Freitag, dem 5. März 1255 die Grundsteinlegung des gotischen Münsters im Rahmen einer festlichen Versammlung erfolgt ist. Diese Vermutung wird noch verstärkt, wenn die erwähnte Urkunde von 1273, die von einer fast gleichen Personalkonstellation geprägt ist, herangezogen wird. Dabei dürfte auch jenes Detail nicht unerheblich sein, wer von den weltlichen Vertretern in der jeweiligen Urkundedie Zeugenreihe anführt. Offenbar werden dabei zuerst diejenigen benannt, die die vorrangigen Förderer des Kirchenbaus waren. In Schwerin die Grafen mit ihrer Grablege im Dom und natürlich als Stifter der Reliquie, in Doberan entsprechend die Landesherren von Mecklenburg mit ihrer Grablege im Münster.

Die Grundsteinlegungen in Schwerin und in Doberan erfolgten nachdem zuvor schon Baumaßnahmen, wie beispielsweise von Clairvaux und Marienrode berichtet, längst getätigt waren.Der erreichte Stand könnte es erforderlich gemacht haben, sich nunmehr des Schutzes des Bischofs und der Landesherren zu versichern. Denn nun gab es kein Zurück mehr, mochte die Öffentlichkeit noch so viel protestieren und behindern.

Die festgestellten technischen Unsicherheiten in der Bauausführung verstärken den Eindruck, dass die Zisterzienser von Doberan, mit der Entscheidung ein Münster dieses Ausmaßes zu errichten, vielleicht als Erste mutig „Neuland“ in der Backsteingotik betreten haben, in dem sie nach 1232 ihre zweite Kirche als gotische Basilika errichten ließen. Die Landesherren haben ihrerseits dieses klösterliche Bauvorhaben gefördert, bekamen sie doch für ihre Hauptgrablege einen überaus repräsentativen sakralen Raum im Ausmaß einer französischen Kathedrale. Bis auf die Jahre 1232 und 1368sowie die Kirchbergchronikhaben wir keine durch urkundliche Belege gesicherten Baudaten. Von daher wird es so bleiben, dass wir versuchen müssen, mögliche Indizien wie ein Puzzle zusammen zu fügen, um dann zu würdigen, was Mönche und Bauarbeiter in damaliger Zeit hier in Doberan geleistet haben.

So kann man zu dem Schluss gelangen, dass am Freitag, den 5. März 1255 die offizielle Grundsteinlegung für unser Doberaner Münster durch Bischof Rudolf von Schwerin, Abt Heinrich von Doberan und den vier Brüdern als damaligeLandesherrenerfolgt ist.

8. Nachwort

Dass wir nach acht Jahrhunderten trotz spärlicher Zeugnisse vom Bau des gotischen Münsters zu Bad Doberan in die Lage versetzt sind, die Baugeschichte genauer abzugrenzen, verdanken wir mehreren günstigen Voraussetzungen. An erster Stelle ist natürlich die dendrochronologische Methode zur Bestimmung des Fälldatums des verwendeten Holzes zu nennen. Dadurch konnte u.a. das Alter des weitgehend originären Dachstuhls bestimmt werden. Damit ist aber zugleich eine zweite wichtige Voraussetzung zu nennen. Diese liegt in dem glücklichen Umstand, dass der verantwortliche Architekt der Restaurierung des Münsters zwischen 1883 und 1900, der geheime Baurat Gotthilf Ludwig Möckel, den Bestrebungen der Verantwortlichen der Großherzoglichen Bauverwaltung widersprach, den Dachstuhl des Hochschiffes durch eine Eisenkonstruktion zu ersetzen[129]. Der Neubau des Dachstuhls über dem Hochschiff wurde daraufhin unterlassen. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass wir überhaupt Dendrodaten erheben können. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die intensive Zisterzienserforschung, deren Ergebnisse eine erste große Präsentation in der berühmten Ausstellung im Krönungssaal des Aachener Rathauses vom 3.Juli bis zum 28. September 1980 unter dem Titel „Die Zisterzienser -Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit“ erfahren haben. Seitdem gab es immer neue Veröffentlichungen, unter denen

„Forma Ordinis – Die mittelalterliche Baukunst der Zisterzienser“ von Professor Matthias Untermann geradezu ein hilfreiches Handbuch ist. Es hilft nämlich zu verstehen, wie die Zisterzienser gedacht haben und hilft, manchen Zusammenhang trotz „Verschleierung“ zu erkennen. Schließlich verdanken die Kunsthistoriker es der dendrochronologischen Datierung des Dachstuhles über dem Hochschiff des Doberaner Münsters, manche bisher schlichtweg unlösbare Frage hinsichtlich der Inneneinrichtung beantworten zu können.

Anhang

A. Doberan, Freitag, den 5. März 1255 (MUB Bd. 1 Nr. 766)

Rudolf, Bischof von Schwerin, bestätigt dem Kloster Doberan Zehnten und kirchliche Gerechtsame:

In nomine sancte et indiuidue trinitatis'. Rodolfus dei gratia Zweriensis episcopus omnibus presens scriptum inspecturis salutem in vero salutari.

Qvia pia loca et religiosas personas ex iniuncto nobis offcio confouere tenemur et promouere, vestigiis predecessorum nostrorum beate memorie episcoporum Bernonis et Brunwardi inherentes, non solum decimas, que ab ipsis collate sunt, sed etiam decimas, quas layci domini terre et alii pro parte ipsorum contulerunt conuentui Doberanensi, Cysterciensis ordinis, eisdem banno pontificali confirmanus de nostri capituli voluntate et consensu, pleno iure, cum banno et iure synodali ac ecclesiarum cura et ordinatione. Vt autem hec sollempnis nostra et capituli nostri ordinatio et confirmatio stabilis et inconcussa permaneat predicto conventui presentem paginam sigillorum nostrorum appensione in testimonium concessimus roborandam.

Huius autem rei testes sunt : capitulum Zwerinense , videlicet Wernerus prepositus ', Eylwardus' decanus, Nycolaus scolasticus, Johannes custos, Theodericus cantor ; domnus Heinricus abbas de Dargun , domnus Alexander pimus abbas Novi Campi, Johannes scolasticus Lubicensis, frater Arnoldus prior Lubicensis, Johannes plebanus sancti Petri in Rozstoch: nobiles vero domini terre ac fratres videlicet domnus Johannes Magnopolensis dominus, domnus Nycolaus de Werle, domnus Burewinus de Rozstoch , domnus Pribizlauus de Parchem, domnus Guncelinus comes Zwerinensis ; milites autem : Johannes de Snakeborch, Heinricus Grvbo, Bernhardus de Wigendorp, Godefridus de Bulowe, Johannes Moltike, Otto et Johannea de Swinga fratres, Conradus Berchane, Heinricus et Arnoldus Clawe, Guntherus de Buchowe et alii quam plures: tam clerici tam layci. Acta sunt hec in Doberan, anno ab incarnatione verbi Mo CCo LVo, indicione XIIIo tercio nonas Marcii, temporibus domni pape Jnnocentii quarti, pontificatus nostrianno quinto, domno Heinrico existente abbate in Doberan et hoc negotium promouente.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Siegel des Bischofs Rudolf I.

B. Doberan, Freitag, den 5. März 1255 (MUB Bd. 1 Nr. 766)

Rudolf, Bischof von Schwerin, bestätigt dem Kloster Doberan Zehnten und kirchliche Gerechtsame:

Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit:Rudolf, durch die Gnade Gottes Bischof von Schwerin, [wünscht] allen, denen gegenwärtige Schrift zu Gesicht kommt, Heil in dem wahren Heiland.

Weil Wir geweihte Orte und Ordensleute vermöge unseres Amtes, nach dem Vorgang Unserer Vorgänger seligen Gedächtnisses, der Bischöfe Berno und Brunward zu erhalten und zu fördern schuldig sind, so bestätigen wir nicht allein die Zehnten, die von denselben verliehen sind, sondern auch die Zehnten, die die weltlichen Landesherren und andere zu ihrem Teil persönlich dem Konvent von Doberan, Zisterzienser Ordens, zugewandt haben, nach bischöflichem Recht und nach Willen und Zustimmung unseres Kapitels mit allen Rechten, [hinsichtlich] der Archidiakonats- (banno et jure synodali) und Patronatsrechte . Damit aber diese Unsere und Unsers Kapitels feierliche Verfügung und Bestätigung dem oben genannten Konvent dauerhaft und unerschüttert verbleibe, haben Wir erlaubt, vorliegende Schrift zum Zeugnis durch Anbringung unserer Siegel zu bekräftigen. Zeugen dieser Sache aber sind diese: Das Kapitel von Schwerin, nämlich: Werner, Propst; Eilhard, Dekan; Nikolaus, Domscholaster; Johannes, Kustos; Theoderich, Kantor; Herr Heinrich, Abt von Dargun; Herr Alexander, erster Abt von Neuenkamp;

Johannes, Domscholaster von Lübeck; Bruder Arnold, Prior von (Burgkloster) Lübeck; Johannes, Pleban an St. Petri zu Rostock; die wahrhaft edlen Herren des Landes und Gebrüder, nämlich Herr Johannes Herr zu Mecklenburg; Herr Nikolaus von Werle; Herr Borwin von Rostock; Herr Pribislaw von Parchim; Herr Gunzelin, Graf von Schwerin; aber auch Ritter: Johannes von Schnakenburg; Heinrich Grube, Bernhard von Witzendorf; Gottfried von Bülow; Johannes Moltke, Gebrüder Otto und Johannes von Swigge; Konrad Berkhahn; Heinrich und Arnold Clawe; Gunter von Buchow und viele andere, sowohl Kleriker als Laien. Verhandelt in Doberan. im Jahr nach derMenschwerdung des Wortes [Gottes] am 5. März 1255, zu Zeiten des Herrn Papst Innozenz IV., im 5. Jahr unseres Pontifikates, da Herr Heinrich Abt zu Doberan und dieser Sache Förderer war.

Anmerkung: Bischof Rudolf wusste noch nicht, dass Innozenz IV. am 7.12.1254 in Neapel gestorben war.

C. Urkunde des Bischofs Herrmann I. von Schwerin

Ausstellungsort 1273. Oct. 4. Schwerin.(MUB Bd. 4 Nr. 1297)

Hermann, Bischof von Schwerin, bestätigt, unter Zustimmung seines Capittels, die dem Kloster Doberan zustehenden Zehnten und Patronate.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Hermannus dei gracia Zwerinensis episcopus omnibus presens scriptum inspecturis salutem in uero salutari. Ex officio suscepte amministrationis astringimur et rationis debito prouocamur, ecelesiis, maxime religiosis in nostra dyocesi constitutis, ut in pace transeant et libertate congrua gaudeant, maxime ne in possessionibus sibi collatis detrimenta sustineant, pastorali uigilancia prouidere. Cum igitur diuersorum locorum et multiplicium uillarum nostre dyocesis decimas conuentui Doberanensi, Cysterciensis ordinis, in solacium sustentationis eorum nostri predecessores episcopi videlicet Berno et Brunwardus donauerint ei alii eorum successores huiusmodi donationes gratas et ratas habuerint requisito capituli consensu et optento, sicut in eorum priuilegiis super hoc confectis plenius continetur; cum eciam domini terre et eorum uasalli siue alii fideles laici per donationes quarundam decimarum, quas ipsi tenuerant, dictum locum largius respexerint pro suarum salute animarum, quod per uenerabilem patrem pie memorie predecessorem nostrum Rodolfum episcopum cum consensu sui capituli inuenimus roboratum: nos, cupientes predictum conuentum a futura preseruare calumpnia, ne in ambiguum reuocetur, quod ab illis et a nobis consequenter factum fuisse certissime declaratur, singulorum locorum ei uillarum decimas, quas fratres memorati conuentus iuste ac canonice possident, propriis vocabulis duximus exprimendas: decimam uidelicet loci, in quo ipsum monasterium situm est, cum omnibus pertinenciis suis, decimam Antiqui Doberan, Redentin, Uerpen, Sculenberch, Parkentin, Stubelowe, Wilsna, Jbyndhorp, Alardeshaghen, Bertrammeshaghen, Rauenhorst, Redwisch, Nigenhaghen, Stenbek, Glashutte, Glashaghen, Puthecowe, Stulowe, Stephaneshaghen, Bolhaghen, Reynberteshaghen, Wittenbek, Dhiderikeshaghen, Boldewineshaghen, Boianeuiz, Redechle, Brusowe, Denskhenborch, Vriholt, Marlekendhorp, Benikenhaghen, Glin, Zolghelin, Lubesdhorp, Trispet, decimam duorum mansorum in Stove, in Critsemowe dimidiam decimam quinque mansorum, in Zwisowe duorum mansorum decimam, in Kartlowe dimidiam decimam quatuor mansorum et in Pretwisch dimidiam decimam: que omnia predicta grata et rata reputantes, quantum ad nos pertinet, de consensu nostri capituli, pleno iure, cum banno et iure synodali ac ecclesiarum suarum istarum, uidelicet Cropelin, Stephaneshaghen, Parkentin, Rauenhorst, cura et ordinatione efficaciter confirmamus. Ut autem hec sollempnis nostra et capituli nostri ordinatio seu confirmatio stabilis et inconcussa permaneat, predicio conuentui presentem paginam sigillorum nostrorum appensione in testimonium concessimus roboratam, Huius autem rei testes sunt: capitulum Zwerinense, videlicet Johannes decanus, Mauricius scolasticus, Johannes custos, Wilbrandus cantor, dominus Henricus prepositus in Rune, nobiles vero domini terre: dominus Guncelinus et dominus Helmoldus filius eius comiles in Zwerin, dominus Nicolaus de Werle et filii eius dominus Henricus et dominus Johannes, dominus Woldemarus de Rozstok et Johannes domicellus de Mekelincborch; milites vero: Gherardus et Nicolaus fratres dicti Ketelhut, Henricus et Gherardus fratres dich de Cremun, Nicolaus Gallus, et quam plures alii, tam clerici, , quam laici fide digni. Acta sunt hec in Zwerin, anno ab incarnalione verbi M°CC°LXX°III° IIII° nonas Octobris, indictione Io presidente cathedre Romane sedio pio papa Gregorio huius nominis X°, pontificatus nostri anno XI°, domino Georgio tunc existente abbate in Doheran. Datum per manum Gherardi notarii.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

D. Urkunde des Bischofs Hermann I. von Schwerin

Ausstellungsort 1273. Oct. 4. Schwerin (MUB Bd. 4 Nr. 1297)

Hermann, Bischof von Schwerin, bestätigt, unter Zustimmung seines Capittels, die dem Kloster Doberan zustehenden Zehnten und Patronate.

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit.

[Wir,] Hermann, durch Gottes Gnade Bischof von Schwerin, [wünschen] allen, die das vorliegende Schriftstück in Augenschein nehmen werden, Heil im wahren Heil.

Durch die Pflicht des übernommenen Amtes werden wir gebunden und, dem Recht verpflichtet, aufgefordert, besonders für die Klosterkirchen ( ecclesiis .. religiosis.. constitutis ) , die in unserer Diözese errichtet wurden, mit seelsorgerischer Aufmerksamkeit zu sorgen, damit sie in Frieden bestehen[leben] und sich ihrer ihnen zustehenden Freiheit erfreuen [und] insbesondere an den ihnen übertragenen Besitzungen keinen Schaden erleiden.

Nachdem also unsere Vorgänger, nämlich die Bischöfe Berno und Brunward, die Zehnten verschiedener Orte und zahlreicher Dörfer unserer Diözese dem Doberaner Konvent des Zisterzienser Ordens zur Unterstützung ihrer Ernährung geschenkt haben und andere ihrer Nachfolger derartige Schenkungen für wohlgefällig und gültig erachtet haben, nachdem die Zustimmung des Kapitels eingeholt und bewahrt worden ist, sowie es in ihren Urkunden genau enthalten ist, die darüber angefertigt wurden, [und ] nachdem auch die Landesherrn und deren Lehnsmänner und auch andere gläubige Laien durch Schenkungen einiger Zehnten, die sie selbst besessen hatten, den genannten Ort für ihr eigenes Seelenheil allzu großzügig bedacht haben, was wir durch den ehrwürdiger Vater seeligen Andenkens, unseren Vorgänger Bischof Rudolf, mit Zustimmung seines Kapitels bestätigt finden,

meinten wir in dem Wunsch, den vorgenannten Konvent vor zukünftigen Anklagen zu bewahren, damit nicht in Zweifel gezogen wird, was, wie mit größter Bestimmtheit erklärt wird, von jenen und von uns entsprechendgemacht worden ist, die Zehnten der einzelnen Orte und Dörfer, die die Brüder des erwähnten Konventes nach weltlichem und kanonischem Recht besitzen, mit eigenem Namen wiedergeben zu müssen:

nämlich den Zehnten des Ortes, in dem das Kloster selbst liegt, mit all seinem Zubehör, den Zehnten in Alt-Doberan, Redentin, Uerpen, Sculenberch, Parkentin, Stubelowe, Wilsna, Jbyndhorp, Alardeshaghen, Bertrammeshaghen, Rabenhorst, Redwisch, Nigenhaghen, Stenbek, Glashutte, Glashaghen, Puthecowe, Stulowe, Steffenshagen, Bolhaghen, Reynberteshaghen, Wittenbek, Dhiderikeshaghen, Boldewineshaghen, Boianeuiz, Redelche, Brusowe, Denskhenborch, Vriholt, Mariekendhorp, Benikenhaghen, Glin, Zolghelin, Lubesdhorp und Trispet, den Zehnten von zwei Hufen in Stowe, in Critsemowe den halben Zehnten von fünf Hufen, in Zwisowe den Zehnten von zwei Hufen, in Kartlowe den halben Zehnten von vier Hufen und in Pretwisch den halben Zehnten; alles dieses Vorgenannte für wohlgefällig und gültig haltend, soweit es uns betrifft, bestätigen wir (es) wirksam mit Zustimmung unseres Kapitels zu vollem Recht, mit Bann und Synodalrecht (=Archidiakonat) und Seelsorge und Ordination (=Patronat) in diesen ihren Kirchen, nämlich Kröpelin, Steffenshagen, Parkentin, [und] Rabenhorst.

Damit aber diese unsere und unseres Kapitels feierliche Anordnung und Bestätigung unveränderlich und unerschüttert bleibe, haben wir dem vorgenannten Konvent erlaubt, die vorliegende Urkunde durch das Anhängen unserer Siegel als Beweis zu bekräftigen.

Zeugen dieser Sache aber sind: das Schweriner Kapitel, nämlich der Dekan Johannes, der Leiter der Domschule Mauricius, der Custos (=Dompfarrer) Johannes, der Singmeister Wilbrand, [und] Herr Heinrich, Propst in Runa; ferner die edlen Landesherren: Herr Gunzelin und Herr Helmhold, dessen Sohn, Grafen in Schwerin, Herr Nicolaus von Werle und dessen Söhne Herr Heinrich und Herr Johannes, Herr Woldemar von Rostock und Johannes, Sohn des Herren von Mecklenburg; des Weiteren die Ritter: die Brüder Gherard und Nicolaus, genannt Ketelhut, die Brüder Heinrich und Gherard, genannt von Cremun, Nicolaus Gallus und zahlreich andere glaubwürdige Kleriker wie auch Laien.

Verhandelt wurde dies in Schwerin, im Jahre der Fleischwerdung des Wortes 1273, an den vierten Nonen des Oktober, in der ersten Indiktion, als der fromme Papst Gregor, der zehnte dieses Namens, auf dem römischen Bischofsstuhl saß, im zehnten Jahr unseres Bischofsamtes, als Herr Georg der damalige Abt in Doberan war.

Ausgestellt durch die Hand Gerhards, des Notars.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quellen– und Literaturverzeichnis; Internetadressen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bildmaterial

Abbildungen 1; 2; 3;6: 10; 12; 13 und Doberaner Münster Seite 30 Foto: Martin Heider, Kustos am Doberaner Münster/Foto-CD Doberaner Münster 9.Auflage 2013

Abbildung 7 Bearbeitung Verfasser

Abbildungen 8 + 9 aus Forma Ordinis, Matthias Untermann S. 281 (Heilsbronn) und S. 83 (Ebrach)

Abbildungen 14; 15 vom Verfasser selbst

Bernhardinitiale S. 14Quelle:

http://www.landderhildegard.de/ihre-welt/klosterleben-im-mittelalter/reformbewegung-und-neue-orden/

Abb 4. Amelungsborn 2000 Quelle: http://www.carstengier.de/Zisterzienser/page-amelungsborn.htm

Abb. 5 Dargun um 1900 Quelle: http://www.evangelischer-kirchenbauverein.de/Aktuelles.htm

Abb. 11 Zist.Klost. Hiddensee Quelle: http://www.kirche-hiddensee.de/geschichte.htm

Kölner Dom 1824 S. 30 Quelle: http://www.wcurrlin.de/links/basiswissen/basiswissen_auswirkungen_frz-rev.htm

Altenberger Dom s. 30 Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Altenberger_Dom_HDR.jpg

Internet:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/282/1/Untermann_Umanitatis_2001.pdf

www.muellerscience.com ; Btr. Ordinacio cementariorumYork/Engl.1370;Werkverträge

www.austrian-mint.at/junior;Btr. Kaufkraft

www.pressglas-korrespondenz.de;Btr. Geldwertberechnung

www.opus-bayern.de;Btr. Kardinal-Legat Johannvon Tusculum

www.westerwald-silva-hercyna.de;Btr. Geschichte des Würzburger Konzils 1287

www.cistopedia.org;Btr. Zitat von Dr. Hermann Radvan,Marienrode, Exkurs 5

www.kirche-hiddenssee.de; Btr. Bericht Biermann zurAusgrabung am Kloster Hiddensee, Exkurs 4

www.deutschland-im-mittelalter.de;Btr. Auswirkung des mittelalterlichen Klimaoptimums/ kleine Eiszeit

www.wetterzendrale.de/forum;Btr. Wetterchronik mit Nachrichten über Wetterereignisse

www.pinselpark.org;Btr. Wetterchronik mit Nachrichten über Wetterereignisse

www.padre.at/ablass.htm;Btr. kurzgefasste Ablassregelungen der 4. Lateransynode;

www.geldreform.de;Btr. Das Geld in derGeschichte, Karl Walter 1959 , darin „Vom Wesen und Werden der Hanse“, F. Rörig, Leipzig 1943

www.navigium.de;Übersetzungshilfe Navigium 7.7 Philipp Niederau, Aachen

www.latein-ede.de : Edmund Tandetzki, Köln; professioneller Übersetzer

[...]


[1] Kirchberg a.a.O. Cap. 137, 185 Ernst von Kirchberg schreibt mittelhochdeutsch – nicht lateinisch- vom Münster „munstir“ (wie Cap. 104,30 „godes munster“) und an anderer Stelle vom Kloster „clostir“.

[2] Schöfbeck a.a.O. Seite 282; Die Dendrochronologie ist Anfang des 20. Jh. in den USA entwickelt worden und führt durch Zusammenfügung nordamerikanischer und europäischer Dendrodatenzu sehr sicheren Ergebnissen. Sie funktioniert nicht bei Tropenhölzern, da kein Wechsel der Jahreszeiten.

[3] Lutze/Brandt a.a.O.Seite 8

[4] Kirchberg a.a.O. Cap. 135,155-165

[5] MUB Bd.1 Nr.98 (1171); Kirchberg Cap. 118,15 (1186) und Kirchweihen MUB Bd.1 Nr.406 (1232) und MUB Bd. 16 Nr.9794 (1368)

[6] Untermann, Forma Ordinis Seite 193

[7] MUB Bd. 9 Nr.5770 v.11.Mai 1337, Martin ist als Kompromisskandidat Abt nach Conrad IV. geworden.

[8] Detmar, a.a.O. Seite 165: Blitzschlag im Kloster Doberan am Himmelfahrtstag 1291

[9] Untermann, Forma Ordinis S. 49; derselbe daselbst S. 17: „Um 1200 erscheint der Begriff der <Forma Ordinis> als Beschreibung aller äußeren Formen (Kleidung, Betragen,Essgewohnheiten, Bauten), die das Selbstverständnis der Zisterzienser ausmachen.“

[10] s. hz. im weiteren Punkt 4.1

[11] Vgl. Anm. 2+3

[12] Kirchberg a.a.O.

[13] Baugrunduntersuchung vom 5.7. 1988: Bohrung B1 4m vor der Chorscheitelkapelle; Ergebnis: 1m – nass; Schicht Mischboden gelagert; 2m – Wasser; Schicht Feinsand gelagert; 3,50 m – nass Feinsand gelagert; 5m – Wasser; Schicht Mittelsand grob; darunter Feinsande bis 10m; insg.4 Bohrungen rund um das Münster.

[14] Die Wasserbedingungen im Baugrund sehr anschaulich bei Wrase/Hilliger a.a.O. Seite 91-121

[15] Siehe hierzu. Exkurs 3

[16] In Doberan könnte dazu die Formensprache des Triforiums Hinweise geben; J. Voss gab mir aus seiner Kenntnis dazu den Hinweis, dass es in der Spätphase des Baus eine abweichende Vorritzung im Triforium gibt, die aber dann mit der älteren Version übermalt worden ist. In seiner Veröffentlichung „Das Münster zu Bad Doberan“ wird dies leider nicht erwähnt, weil er zu der Zeit sich mit den obigen Dendro-Daten noch nicht intensiv auseinandergesetzt hatte.

[17] Untermann, Forma Ordinis S. 206 – 207. Dazu sei auf die Kirche des Lögumkloster/Dänemark hingewiesen, bei der es eine fast hundertjährige Bauzeit (ca. 1200-1300) gibt, deren Bau dann abgebrochen worden ist, so dass es nur ein sehr kurzes Langhaus mit Konversenchor gibt. Da die Kirche ihrer inneren Ausmalung entkleidet ist, ist sogar eine Bauunterbrechung nach der ersten Arkade des Langhauses in Höhe der heutigen Kanzel zu erkennen ist. Die Baunaht ist von unten bis oben sorgfältig gemauert worden, wie ichselber gesehen habe.

[18] Kirchberg a.a.O. Bewertung der Daten in der Einleitung zum Druck, S. XIII - XV

[19] Kirchberg a.a.O. Cap. 135, 154 ff.

[20] Das mit dem „munstere“ nicht die eigentliche Klausur (monasterium) gemeint sein kann, geht aus dem ständigen Gebrauch dieser deutschen Begriffe und auch aus der Tatsachehervor, dass die Klausur schon lange (1230-1250) steinern stand und beim Neubau des Südseitenschiff berücksichtigt werden musste.

[21] Untermann, Forma Ordinis, Seite 197

[22] Vgl. Untermann, Forma Ordinis „Bauen mit langem Atem – Bauabschnitte und Bauzeiten“ S. 202 ff.

[23] Vgl. dazu unter 5.1 die Ausführung zur Ablassurkunde des Bischofs Hermann I. von Schwerin

[24] Kirchberg a.a.O. Cap.137,185 „Der brach das hulzerne munstir nider vnd machte es schone steynen wider“.

[25] Schöfbeck a.a.O. Seite 285 und Kayser/Rehm a.a.O.

[26] Gemäß Glockeninschrift; diese Glocke hängt noch heute im Turm

[27] „Sanktuarium“ als Begriff anstelle „Hoher Chor“. Der Begriff ist eindeutiger, weil in einer Zisterzienserkirche mit Chor immer nur der Mönchschor gemeint sein kann. Ich folgedamit dem Vorschlag von Matthias Untermann in Forma Ordinis s.S. 710 Sachregister „chorus“ im Vergleich u.a. „chorus monachorum“.

[28] MUB Bd. 5-16 und Wetterchronik a.a.O.

[29] Amelungsborn war das gründende Mutterkloster von Doberan und führte daher die Aufsicht. Der Vorwurf: 1306 – 1337 begünstigte angeblich der Vater-Abt von AmelungsbornMönche aus Niedersachsen im Tochterkloster.

[30] Traeger, a.a.O. Seite 81-98 Das betrifft den Erwählten Willekin Pape (+ Avignon) und die Bischöfe Andreas von Wislica und Albrecht von Sternberg. In England hat man neuerdings bei Forschungen an Skeletten aus alten Pestfriedhöfen herausgefunden, dass auch deswegen die Pest so viele Opfer forderte, weil die Menschen zuvor durch Hungersnötekörperlich schwer vorgeschädigt waren. Außerdem fand man heraus, dass der englische König Edward III. Vor-Sorge dafür getragen hatte, dass die Pesttoten geordnet in Massengräbern beigesetzt wurden. Die Vermögenden errichteten sogar Testamente, sobald sie ihren Tod erwarteten. Die Pest wütete in England wenige

Monate 1348/1349.

[31] Untermann, Forma Ordinis. S. 196,Sp.2 unten ff.

[32] Benediktregel Kap. 43 : „Ergo nihil operi Dei praeponatur” – “Nichts ist dem Gottesdienst vorzuziehen!”

[33] MUB Bd.2 Nr.550 (Rother); Bd. 2 Nr.793+1124+1471(Segebod); MUB Bd.3 Nr.1618 (Ludolf); MUB Bd.4 Nr.2512 (Heinrich)

[34] Compart a.a.O. S. 132 sieht Segebod als magister operis 1257; denselben als Cellar 1267; denselben als Abt 1278

[35] Untermann, Forma Ordinis S. 218. Das belegt ein Doberaner Vorgang. Als am 11. Mai 1337 eine Versöhnungsurkunde im Zusammenhang mit dem sog. „Mönchskrieg“ von allen Mönchen unterschrieben wird, fehlt unter den Amtsbezeichnungen die des „Magister operis.“ Es gab kein großes Bauvorhaben mehr. Die Kirche war fertig. MUB Bd. 9 Nr. 5770

[36] Kirchberg a.a.O. Cap. 183 z.B. Königin Margarete v. Dänemark + 1282 :“Dy ouch dem clostir gunstig waz mit groszir helfe sundir haz“

[37] MUB Bd. 4 Nr. 1365 Hinweis auf den Doberaner Hof in Wismar im Zusammenhang mit dem wism.Stadtbuch B.p. 103 in Bezug auf das Testament des Abbo von Poel: „omnia, que habet in eodem claustro“ vgl. S. Wiechert a.a.O. Seite 114 ;In Wismar gelangt der Gawezowsche Hof 1312 in den Besitz Doberans (MUB. Nr. 3541.; in Lübeck lässt sich dasEigentum am Doberaner Hof 1384 nachweisen (MUB . Nr. 11601; In Rostock gibt es den Stadthof seit 1262 (MUB Nr. 977)

[38] MUB Bd. 1 Nr. 548 Aufnahme aller Lübischen Ratsfamilien in die Genossenschaft des Klosters durch Abt Gottfried am (Sonntag) 21.6.1243 und MUB Bd. 2 Nr. 793 Aufnahme der Rostocker Familie Reimbert in die Gebetsbrüderschaft durch Abt Heinrich I. am 11.4.1297 in Gegenwart vieler Rostocker Ratsherren.

[39] MUB Bd. 22 Nr. 11601 Rudolf Münter als Verwalter; der Erwerb dieses Grundstücks muss sehr viel früher erfolgt sein. Vgl. auch CDL Bd. 7 Nr. CCCLXXV v. 5.1.1430 Der Doberaner Hof wird vom Lübecker Bürger Bernd Basedow verwaltet. Es ist wohl so, dass der Lübecker Rat auf eine Verwaltung durch Personen bestanden hat, die dem Kloster nicht angehörten. vgl. Sven Wiechert a.a.O. Seite 117 ff.

[40] Witthöft a.a.O S.33 in Bezug auf Preise in Mecklenburg

[41] Geldwert nach www.pressglas-korrospondenz.de: 1 Mark lüb. Silbergewicht entsprach 1900 – 1912 103,45Goldmark; 1 Goldmark von 1912 wird 2008 9,35 Euro gewertet; demnach 1 Mark lüb. Silbergewicht entspricht 967,2575 €, mithin sind 122 Mark Silber = 118.000,- Euro

[42] Sven Wiechert a.a.O. Seite s. 18 ff

[43] Sven Wiechert a.a.O. Seite 190

[44] Untermann in „Gebaute unanimitas. Zu den Bauvorschriften der Zisterzienser“ S. 241/242: „Schon im <Exordium parvum>, also vor 1119, wird im Sinne zisterziensischer Demut alles verboten (cap. 17), was nach superbia und superfluitas riecht, also nach Hochmut und Überfluß. Diese Bestimmung ist Grundlage für die gesamte mittelalterliche Baukunst des Ordens und für alle nachfolgenden Einzelentscheidungen des Generalkapitels. Bauwesen und Wirtschaftsführung war dieser Beschluss grundlegend: Nun durften überschüssige Einkünfte und Spenden nicht, wie im traditionellen Mönchtum, einem Kirchenschatz oder einer besonders reichen Ausstattung zu Gute kommen - sie mussten, wie sich zeigt, reinvestiert werden.“

[45] Kirchberg a.a.O. Cap. 114, 155 Jahresangabe, etwa 1201. „Dyt miraclin had hy keyne stad,“ = das Hostienwunder hat hier keine Stätte – aber seit 1222 im Dom zu Schwerin, möchte man hinzufügen!

[46] Wrase, a.a.O. Seite 106 ff.

[47] MUB Bd. 1 Nr. 416 vom 8.Mai 1233

[48] Kirchberg a.a.O. Cap. 135,155 ff. Abtshaus, Schuhhaus, Gasthaus, und Ummauerung des Klosters – ein großes Programm – aber eben nicht das Münster!

[49] Kirchberg a.a.O. Cap. 135,165 „Noch lies her in der bursen starg silbirs eylftusint mark“.

[50] Als Abt seit 1278, vorher Cellar; Kirchberg erwähnt die Verdienste der Äbte vor Conrad III. mit keinem Wort. Die Klosterkirche Dargun vermittelt noch heute einen guten Eindruck davon, wie möglicherweise die Doberaner Klosterkirche einige Zeit in der Landschaft gestanden hat.

[51] Das hängt mit dem Klimawandel zusammen, als die „gute alte Zeit“ des mittelalterlichen Klimaoptimum zu Ende ging (als sogar auf Grönland Ackerbau betrieben werden konnte) und ab 1300 sich die sog. Kleine Eiszeit (1400- 1850) mit Witterungsextremen ankündigte (s.hz. Exkurs 2)

[52] MUB Bd. 9 Nr. 5837; dort auf Zeitraum um 1337 datiert, Kredite und Leibrenten, Zinsen 10% p.a.!

[53] Untermann, Forma Ordinis, 205 ff

[54] Beim Schweriner Domneubau war die Finanzierung schwieriger: z.B. für Sanktuarium mit Kapellenkranz und Kapitelhaus werden als Bauzeitraum die Jahre 1272 – 1327angegeben.

[55] Kirchberg a.a.O., Cap.135, 165 ff.

[56] Barnewitz a.a.O. S. 16 „auch für Doberan gilt der Grundsatz: unterm Krummstab ist gut wohnen.“

[57] MUB Bd. 9 Nr. 6596 dort Klageartikel CXIX gegen jene die „ die die schöne Abtei und das Kloster zerstören und verwüsten“; gerichtet gegen die Überzahl von Äbten und Visitatoren, die den berühmten Streit innerhalb des Klosters „schlichten“ wollten. Ausführlich bei Sven Wiechert a.a. O. s. 211- 242

[58] z.B. waren die Hoftage der Landesherren, das sog. Ablager eine besondere Belastung, es musste der ganze Tross

versorgt werden. Das waren bis zu 60 Tage im Jahr!

[59] Sven Wiechert a.a.O. S.96 -99 und 186 - 191

[60] vgl. Exkurs 3 im Folgenden

[61] Kirchberg a.a.O. Cap. 137, 185 Mit dem hulzernen Münster kann eigentlich nur die mit einer hölzernen Decke versehene romanische Backstein- Kirche gemeint sein.

[62] Untermann in „Gebaute unanimitas“. Zu den Bauvorschriften der Zisterzienser“ S. 255/256 Originalveröffentlichung in: Knefelkamp, Ulrich (Hrsg.): Zisterzienser. Norm, Kultur, Reform. Berlin/Heidelberg/New York2001, S. 239-266

[63] York Minster: Ordinacio cementariorum von 1370, www.muellerscience.com

[64] Quelle: www.deutschland-im-mittelalter.de

[65] Quelle:www.wetterzentrale.de/forum/Wetterchronik

[66] MUB Bd. 2 Nr. 802; Übersetzung durch Edmund Tandetzki, www.latein-ede.de

[67] MUB Bd.1 Nr. 191 vom 25.11.1209 ausgestellt in Rom

[68] Compart a.a.O., S. 101 ff.

[69] Compart a.a.O. S. 99-101 in Bezug auf das Transsupt nach MUB Bd. 2 Nr.746

[70] MUB Bd. 2 Nr. 1092 (Schutz vor ungerechtfertigten Erbansprüchen) und Nr.1093 (Gläubigerschutz)

[71] MUB Bd. 3 Nr. 1632 ( gegen Schädiger des Klosters) ;Nr. 1828 (gegen Übergriffe auf Klosterbesitz im Dorf Grenz);Nr.1892 ( gegen Zehntverweigerer im unmittelbaren Umfeld)

[72] MUB Bd. 5 Nr.2904 Maßnahmen gegen Städter oder Bauern, die vom Cellar benannt werden; Urkunde des Bischofs Gottfried von Schwerin, ausgestellt in Doberan (Dienstag) 21.1.1304; Kirchberg vermerkt über Gottfried: „Der war gentzlich sunder wan (ganz besonders) hulflich dem clostir Doberan.“ Kirchberg a.a.O. Kap. 141, 102 ff.

[73] MUB Bd. 5 Nr. 3000 Doberan 26.5.1305, die Pröpste von Rühn und Bützow; Nr.3069 Doberan 27.2.1306 Archidiakon Ludolf, bezieht sich auf den Erlass des Papstes Alexander IV. MUB 802.

[74] Quelle: www.wetterzentrale.de/forum/Wetterchronik 14.Jh

[75] nach Lorenz a.a.O. Seite 60 Bild 11

[76] Lisch a.a.O. auf Grund seines Grabungsbefundes, wobei seine Deutung (Kirchenbau) teilweise falsch ist.

[77] Untermann, Forma Ordinis : Bestattungsverbot versus Stiftergrablegen, Seiten 72-88

[78] Untermann, Forma Ordinis S. 280

[79] Lisch, a.a.O. Acta betreffend die Wiederherstellung der Fürstenkapelle in der Kirche zu Doberan 1853/56

[80] Schmidt a.a.O. ausführlich in „Die Geschichte der Fürstenkapelle im Münster zu Bad Doberan“

[81] MUB Bd. 16 Nr. 9794 Gesamtweiheurkunde des Bischofs Friedrich v. Schwerin für das Doberaner Münsters: dort heißt es zur „Zierde, Lob und Ehre Jesu Christi“

[82] Schlie a. a. O. Bd. 3 S. 567-568 Anm. 2

[83] Dies ist vermutlich die Michaelskapelle, für deren Altar der Rostocker Bürgermeister Arnold Kopmann 50 Mark Rostockisch zu Seelenmessen 1334 gestiftet hatte; MUB Bd. 8 Nr. 5523

[84] Untermann, Forma Ordinis, Seite 144

[85] Vgl. Untermann, Forma Ordinis, Seite 197; Das ist wohl die gängige Vorgehensweise bei Kathedralen und Klosterkirchen, wenn ein kleinerer Altbau ersetzt werden musste und dieser noch teilweise genutzt werden musste. (so in Clairvaux, Ebrach, Marienrode, wohl auch Dom Schwerin)

[86] Baugrunduntersuchung vom 5.7. 1988: Bohrung B2 4 m vor der NW-Ecke des nördl. Querhauses: bis 1.20 - feucht, gelagerter Mischboden bis 8,80 m Feinsand gelagert – ab 2,90 m Wasser; bis 10 m mittelsandig - Wasser

[87] Biermann a.a.O, Bericht über die Ausgrabungen am Kloster Hiddensee

[88] Oppermann a.a.O. Erläuterungsbericht von 1882

[89] Schlie Band 3, Seite 564/I Verzeichnis I-IV; Zum Begriff „beerdigen“ alter Bauteile finden sich ein Hinweis bei Untermann, Forma Ordinis, Seite 193 ; Erdmann bezeichnet sie wohl zu recht als Spolien. a.a. O. S. 74

[90] Schlie Band 3, Seite 564/I Verzeichnis I-IV

[91] Lützow a.a.O.: Hinweise darauf in der Relation von 1656 (Zustandsbericht über die noch vollständige, aber im Laufe des 30-jährigen Krieges vielfach ruinierte Klosteranlage! Beispiel über einen Raum im Mönchshaus: der Boden aber ist dazumal, als Rostock belagert, abgebrochen und zu den Minen verbauet.) Über das Haus der Konversen: „Das lange Gebäude, dadurch man nach der Kirche geht, hat rechter Hand den alten Remter. Das Gewölbe ist schon vor dem Kriegswesen herrunter genommen und die Steine sind nach Güstrow und sensten geführt worden“. Über den Kreuzgang: „Sonst sind rund um den Vorplatz vor der Kirche noch Kreuzgänge gewesen, welche vor dem Kriegswesen schon heruntergenommen und die Steine nach Güstrow, Poel und sonsten gefahren worden“.

[92] Vgl. Jürgen A. Wissing „Das Kloster Lögum im Rückblick“ S.110 „Die Abschlusswand wird aus einem Fachwerk- oder einer Holzkonstruktion bestanden haben, denn dort, wo sie gestanden hat, wurde nur ein > dünnes und schwaches< Fundament festgestellt.“

[93] Vgl. Jürgen A. Wissing S. 110 – 112, vordringlich in Lögumkloster (DK) war das Sanktuarium mit Kapellen und Platz für das Chorgebet; dann vordringlich vor dem Westteil der Kirche andere wichtige Klostergebäude; der heutige Westteil der Kirche wurde erst 20- 30 Jahre späterfortgesetzt, dann auch noch verkürzt, weil nicht mehr die volle Länge gebraucht wurde. Die Baunaht in Höhe des heutegen Standortes der Kanzel ist sehr gut erkennbar, wenn auch sorgfältig ausgeführt.

[94] Vgl. Chr. Kayser und Jörg Rehm, „Der Bau der Klosterkirche von Doberan . Neue Untersuchungen zur Baugeschichte“; dort allerdings mit etwas anderen Vorstellungen zu den einzelnen Bauabschnitten. a.a.O. Seite 110-132

[95] Untermann, Forma Ordinis Seite 199 (Hervorhebungen hier vom Verfasser)

[96] Zitat nach Dr. Hermann Radvan: Marienrode, Portrait eines Klosters in: www.cistopedia.org

[97] MUB Bd.2 Nr. 992 (40 Tage Ablass, das Recht Beichte zu hören und Absolution zu erteilen, Auswärtige zu beerdigen) Kirchberg sagt über diesen Bischof „und was dochDoberan bereyd willig mit gantzir frundlicheid der selbs bischof Herman.“ Kirchberg a.a.O. Cap. 135,145 ff.

[98] Für bestimmte Anlässe ist das Pontifikalamt vorgeschrieben. Dazu gehören Aposteltage und Kirchweihen.

[99] Am 21. Mai 1274 erteilte er auf dem Konzil von Lyon Ablässe für die Liebfrauenkirche und die Martinskirche zu Halberstadt und das Kloster Wennigsen.

[100] Untermann Forma Ordinis S. 227 Vgl. Anmerkung 117; Vgl. auch Pkt. 3 s.o.

[101] Lat. IV Cap. 62 von 1215; vgl. Padre Alex in www.padre.at/ablass.htm: „Rom meinte jedenfalls, dass die Bischöfe zu leichtfertig Teilablässe vergaben, und daher verbot dasLaterankonzil, für den Anlass einer Kirchweihe mehr als ein Jahr und für den Jahrestag der Weihe mehr als 40 Tage Ablass zu erteilen“.

[102] Untermann in „primus lapis in fundamentum deponitur“ a.a.O.

[103] Untermann, Forma Ordinis s. 227 „Im 13.-14.Jh. sind dann Ablässe für Zuwendungen zum Bau und für die Anwesendheit am Weihetag allerorts üblich.“

[104] MUB Bd. 16 Nr. 9794 Die Gesamtweiheurkunde des Doberaner Münsters war für den Gedenktag der Kirchweihe (4.Juni) mit einem Ablass von 40 Tagen beim Besuch der Torkapelle (für Frauen) und der Kirche (für Männer) verbunden. Das Münster wurde geweiht zur „Zierde, Lob und Ehre Jesu Christi, zu Ehren der Maria, Johannes des Täufers und Johannes des Evangelisten, der Märtyrer Fabian und Sebastian und der Bekenner Benedikt und Bernhard“

[105] S. hz. Näheres zur Stiftung einer Wachskerze unter 5. 3

[106] Manfed Fay a.a.O. Geschichte des Kardinallegaten Johannes von Tusculum

[107] Nach Angaben des MUB Bd.2

[108] Ausführliche Vita in: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens 5.Bd. 1.Heft , Breslau 1863; digt.Google

[109] bei Lisch a.a.O. wird sie „Fürstenkapelle“ genannt; auf gar keinen Fall war diese eine „Marienkapelle“; vgl. hz. die Ausführungen unter 4.2, Beinhaus und Anm. 83 zur Michaelskapelle

[110] MUB Bd. 2 Nr.1123

[111] MUB Bd.5 Nr.2779 Wismar, Donnerstag 18.Jan. 1302 u.a. “fenestras laudabiles in capella, ubi progenitors nostri requiescunt”

[112] Schöfbeck a.a.O., (bei Lutze/Brandt gleicher Befund)

[113] Detmar, Seite 165 „1291.Dat closter to dobran darna vorbrande in unses heren hemelvardes avende von blixen unde unveder, darumme de monike sere wurdenbedruvet.“

[114] Berichterstatter Dr. Christian Kayser und Jörg Rehm von der TU München 2011, a.a.O.

[115] „Kathedralen – Wunder der Gotik“ Sendung bei Arte 4.1.2012 um 20:15 Uhr; sehr eindrücklich

[116] Schöfbeck und Lutze/Brand a.a.O.

[117] MUB Bd.1 Nr. 746; abgedruckt Latein/Deutsch Anhang A+B

[118] MUB Bd.1 Nr. 745 Der Bischof belehnt Pribislaw mit Zehnten aus Parchim und Plau u.a. (damit ist er selbst Anteilsempfänger) in Dobbertin am 3. März 1255 - und nach MUB Bd. 1 Nr. 750:Pribislaw von Parchim- Richenberg schließt mit dem Bischof Rudolf einen Vergleich wegen der Erhebung der fraglichen Zehnten im April1255; Ort unbekannt.

[119] Kirchberg a.a.O. Kap. 129,40 ff. „Dy cid yn dem selbin iar wart Prybisla vieraden gar“.

[120] Zuerst erschienen in „Cistercienser“ Brandenburgische Zeitschrift rund um das cistercienserische Erbe

[121] Vgl. Untermann, Forma Ordinis Seite 193 -197

[122] Bischof Rudolf ist in seiner Herkunft schwer zu identifizieren; aber dass Bischof Gottfried von Bülow noch 30 Jahre später seinem Vor-Vorgänger den noch erhaltenen Grabstein im Dom auf sein Grab legen ließ, lässt vermuten, dass er mit den Bülows verwandt sein könnte. hierzu Schlie a.a.O. Bd. II, Seite 560 – 562. Rudolf hat sich für das Bistum Schwerin sehr eingesetzt.

[123] MUB Bd.1 Nr. 380

[124] MUB Bd. 1 Nr.406

[125] MUB Bd. 2 Nr. 1297, abgedruckt und übersetzt in Anhang C und D

[126] H. Ende,Stadtkirchen in Mecklenburg S. 185. Am 4.11.1272 wird ein Werkmeister Werner als magister operis et conservator Elemosynarum s. Mariae in Zwerin in MUB. 2 Nr. 1260 erwähnt – nach Clandrian, protoc. Fol.256; der neue Chor wird urkundlich zum ersten Mal 27.3.1327genannt „Actum Zwerin, ante hostium noui chori“ MUB Bd.7 Nr. 4809

[127] Urkundenbuch des Landes ob der Enns, Bd.2a CLXXX 1154.25.September S. 269/270

[128] Erich Trinks a.a. O., besonders Seite 94- 97

[129] LKAS,FM 92 ad 14 Erachten Krüger und Daniel vom 29.6 1882 „Als besonders notwendig erscheint B.ad II e. die Herstellung eines neuen Daches, wobei es zu empfehlen ist, dass die tragenden Teile statt von Eichenholz von Eisen (wegen Feuer), die Sparren von Holz und die Bedeckung statt Mönche mit Zungensteinen aus dauerhaften Schiefer hergestellt werde.“ Möckel kommt am 18.8.1883 dagegen in seinem Untersuchungsbericht (LKAS, FM 23) zu der Überzeugung: „Eine Erneuerung des Dachwerkes ist, mit Rücksicht auf das damit zusammenhängende Bloßlegen des Mauerwerkes und der Gewölbe ausgeschlossen, auch viel zu teuer und ferner um deret willen nicht praktisch, in dem damit auch die Beibehaltung des Eichenholzes hinfällig werden müsste. Das alte Eichenholzmaterial ist aber unter den obwaltenden Umständen, neuem Kiefer- oder Fichtenholz vorzuziehen.“

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Das Münster zu Bad Doberan. Versuch einer Baugeschichte
Autor
Jahr
2016
Seiten
35
Katalognummer
V336886
ISBN (eBook)
9783668292758
ISBN (Buch)
9783668292765
Dateigröße
1694 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
münster, doberan, versuch, baugeschichte
Arbeit zitieren
Carl-Christian Schmidt (Autor:in), 2016, Das Münster zu Bad Doberan. Versuch einer Baugeschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336886

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