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MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen

Titel: MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen

Studienarbeit , 2015 , 43 Seiten , Note: 9,5 Punkte

Autor:in: Sandor Nevelö (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem der Krankenhausinfektionen durch MRSA-Keime und der zu deren Vermeidung erforderlichen Untersuchungen zur Erkennung dieser Keime.

In den letzten Jahren wurde die Öffentlichkeit durch Nachrichten alarmiert, die über Todesfälle in Krankenhäusern infolge Ansteckung mit hochaggressiven Krankheitserregern berichteten. Die MRSA-Keime lösen im Klinikalltag die meisten nosokomialen Infektionen aus. Nach verschiedenen Schätzungen verursachen Krankenhauskeime jährlich etwa 400.000 bis 600.000 Infektionen und 15.000 Todesfälle. Es wird vertreten, dass etwa jede vierte nosokomiale Infektion, also 100.000 bis 150.000 Fälle und ca. 1.500 bis 4.000 dadurch hervorgerufene Todesfälle vermeidbar wären.

Der Gesetzgeber hat auch das Problem der nosokomialen Infektionen erkannt und 2011 das IfSG mit dem Ziel novelliert, die Zahl dieser Ansteckungen zu reduzieren. Im Krankenhausalltag werden nur wenige MRSA-Träger erkannt, weil wegen der fehlenden klinischen Indikation mikrobiologische Untersuchungen nicht durchgeführt werden, obwohl diese Screening-Untersuchungen für die Verhinderung von MRSA-Übertragungen und die Einleitung von Präventions- und Sanierungsmaßnahmen aus medizinischer Sicht erforderlich wären. Für die Prävention von nosokomialen Infektionen nehmen gem. § 23 Abs. 3 S. 2 IfSG die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einen wichtigen Platz als Stand der medizinischen Wissenschaft ein.

Nach der neuesten, überarbeiteten Empfehlung des Robert Koch-Instituts soll ein MRSA-Screening bei Krankenhausaufnahme lediglich bei bestimmten Risikopatienten vorgenommen werden. Entsprechend einer Betriebsvereinbarung sollen unter im Voraus bestimmten Bedingungen beim Personal ein MRSA-Screening und eine Dekolonisierung durchgeführt werden, wobei eine routinemäßige Untersuchung des Personals hinsichtlich einer MRSA-Besiedlung nicht erfolgen soll. Ein generelles MRSA-Screening wird somit nicht für erforderlich erachtet.
Da ein Screening zur Erkennung aller MRSA-Träger unerlässlich ist, wird im Folgenden untersucht, inwieweit eine Screening-Untersuchung auf MRSA-Keime bei allen Patienten und beim Personal, welches mit den Patienten unmittelbar in Kontakt kommt, rechtlich zulässig ist und wo die rechtlichen Grenzen für derartige Untersuchungen liegen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

B. MRSA-Infektion und ihre mögliche Bekämpfung

I. MRSA-Infektion

1. Charakterisierung von MRSA

2. Epidemiologie von MRSA

3. Pathogenese von MRSA

4. Therapie und Prophylaxe

II. Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung von MRSA-Infektionen im Krankenhaus

1. Maßnahmenbündel zur Prävention und Bekämpfung von MRSA-Infektionen

2. MRSA-Screening als Bestandteil der Risikoanalyse zur Festlegung der Maßnahmenbündel

a) Medizinische Bedeutung des MRSA-Screenings

b) Rechtliche Bewertung des MRSA-Screenings

C. MRSA-Screening beim Patienten

I. MRSA- Screening auf der Grundlage des öffentlichen Rechts

1. Verfassungsrechtliche Grundlage

2. Sozialrechtliche Grundlage

3. Auf der Basis des Gefahrenabwehrrechts

4. Auf der Basis des speziellen Gefahrenabwehrrechts nach dem IfSG

II. MRSA-Screening auf der Grundlage des Behandlungsvertrages

1. MRSA-Screening als Teil einer ordnungsgemäßen Heilbehandlung

a) Ordnungsgemäße Heilbehandlung im Allgemeinen

b) Konkretisierung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Heilbehandlung bezüglich MRSA-Screening

2. Grenzen für eine Anwendung von MRSA-Screening

a) Einwilligung des Patienten

b) Stand der medizinischen Wissenschaft

3. Organisationspflicht des Krankenhauses zur Vermeidung einer MRSA-Übertragung

D. MRSA-Screening beim Krankenhauspersonal

I. Rechtliche Stellung des Personals

II. Screening als Verpflichtung aus dem Behandlungsvertrag

III. Arbeitsrechtliche Grundlagen für ein Screening beim Personal

1. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Allgemeinen

2. Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers / Krankenhauses in Bezug auf MRSA

a) MRSA-Screening auf der Grundlage des Arbeitsschutzes nach BioStoffV und TRBA 250

b) MRSA-Screening als arbeitsmedizinische Vorsorge

c) MRSA-Screening auf der Grundlage von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

IV. Öffentlich-rechtliche Grundlagen für ein Screening

E. Zusammenfassung

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen auf MRSA-Keime im Krankenhausumfeld. Sie untersucht dabei, ob und unter welchen rechtlichen Bedingungen ein solches Screening bei Patienten und Personal gefordert oder begrenzt werden kann, wobei insbesondere die verfassungsrechtlichen Aspekte, das Sozialrecht sowie der Behandlungs- und Arbeitsvertrag beleuchtet werden.

  • Epidemiologie und Pathogenese von MRSA im Krankenhaus.
  • Rechtliche Einordnung von Screening-Maßnahmen als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
  • Anspruchsgrundlagen und Grenzen eines Screenings auf Basis des öffentlichen Rechts und des Behandlungsvertrages.
  • Arbeitsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz des Krankenhauspersonals vor Infektionsgefahren.
  • Analyse der KRINKO-Empfehlungen als medizinischer Standard.

Auszug aus dem Buch

b) Rechtliche Bewertung des MRSA-Screenings

Um die Grenzen eines MRSA-Screenings ermitteln zu können, ist seine rechtliche Einordnung erforderlich. Durch die Probeentnahme mittels Abstrich wird die Substanz des Körpers verringert. Der Schutz vor Beeinträchtigungen der biologisch physischen Substanz des Menschen wird in Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG garantiert.45

Nach der ständigen Rechtsprechung der Zivil- und der Strafgerichte erfüllen alle ärztlichen Behandlungen den Tatbestand der Körperverletzung unabhängig davon, ob sie fehlerhaft oder medizinisch geboten und fachgerecht ausgeführt sind.46 Auch das Patientenrechtegesetz hat an dieser Körperverletzungsdoktrin der Rechtsprechung nichts geändert.47

Man könnte meinen, da das Screening schmerzlos ist, könne der Tatbestand der Körperverletzung nicht vorliegen. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass die körperlichen Beeinträchtigungen oder Veränderungen keine bestimmte Intensitätsschwelle überschreiten müssen, weil diesbezüglich keine Erheblichkeitsgrenze existiert.48 Auch geringfügige und zumutbare Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität sind aus dem Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht von vornherein ausgenommen.49

Des Weiteren könnte gegen das Vorliegen des Tatbestands der Körperverletzung sprechen, dass das Screening lediglich eine Befunderhebung ist, die nicht unmittelbar zur Therapie beiträgt. Dem ist nicht zuzustimmen, weil der rechtliche Begriff der ärztlichen Heilbehandlung auch Maßnahmen zur Erkennung von Krankheiten, Körperschäden und körperliche Beschwerden nicht notwendigerweise krankhafter Art erfasst.50

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das MRSA-Screening der Sache nach eine Körperverletzung ist und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt.

Zusammenfassung der Kapitel

B. MRSA-Infektion und ihre mögliche Bekämpfung: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen über MRSA-Bakterien, deren Verbreitungswege und die medizinischen Maßnahmenbündel zur Prävention und Infektionskontrolle.

C. MRSA-Screening beim Patienten: Hier werden die öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Grundlagen für das Patienten-Screening geprüft, wobei die Freiwilligkeit des Patienten und der Stand der medizinischen Wissenschaft im Zentrum stehen.

D. MRSA-Screening beim Krankenhauspersonal: Dieses Kapitel analysiert die arbeitsrechtliche Situation des Personals sowie die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf Screening-Verpflichtungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.

E. Zusammenfassung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und hält fest, dass ein generelles Screening rechtlich derzeit nicht geboten ist.

Schlüsselwörter

MRSA, Krankenhaus, Screening, Infektionsschutz, Körperverletzung, Patientenrechte, Behandlungsvertrag, Hygienestandard, Arbeitsschutz, KRINKO, Infektionsprävention, arbeitsmedizinische Vorsorge, Haftung, Fürsorgepflicht, Rechtsgrundlage

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die Grenzen von Screening-Untersuchungen auf MRSA-Keime im Krankenhaus, sowohl bei Patienten als auch beim Personal.

Welche zentralen Themenfelder behandelt das Dokument?

Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Infektionsschutzrecht, dem Arzthaftungsrecht, den verfassungsrechtlichen Grundlagen der körperlichen Integrität sowie dem Arbeits- und Arbeitsschutzrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es wird untersucht, inwieweit ein MRSA-Screening bei Patienten und Personal rechtlich zulässig ist und wo die Grenzen für solche Untersuchungen liegen.

Welche wissenschaftlichen oder rechtlichen Maßstäbe werden angewendet?

Die Arbeit orientiert sich stark an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (KRINKO) als Maßstab für den Stand der medizinischen Wissenschaft sowie an den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Patientenrechtegesetzes.

Was wird im Hauptteil der Arbeit analysiert?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen für ein MRSA-Screening beim Patienten (öffentlich-rechtlich und zivilrechtlich) und beim Krankenhauspersonal (arbeitsrechtlich und infektionshygienisch).

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Publikation?

MRSA, Screening, Körperverletzungsdoktrin, Behandlungsvertrag, Hygienemängel, Organisationspflicht und Arbeitsschutz sind die prägenden Begriffe.

Warum wird ein generelles MRSA-Screening nach der aktuellen Rechtslage meist abgelehnt?

Ein generelles Screening wird abgelehnt, da es mangels hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Infektion im Einzelfall nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht und einen unnötigen Eingriff in die körperliche Integrität darstellt.

Welche Rolle spielt die Einwilligung des Patienten beim Screening?

Die Einwilligung ist zwingend erforderlich, da das Screening einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt; ein altruistisches Handeln, das ein Screening gegen den Willen des Patienten rechtfertigen würde, kann nicht verlangt werden.

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten  - nach oben

Details

Titel
MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen
Hochschule
Universität Regensburg  (Fakultät Rechtswissenschaft)
Veranstaltung
Seminar „Aktuelle Probleme aus der Praxis des Medizin- und Gesundheitsrechts“
Note
9,5 Punkte
Autor
Sandor Nevelö (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
43
Katalognummer
V337213
ISBN (eBook)
9783656986522
ISBN (Buch)
9783656986539
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nosokomiale Infektionen MRSA MRSA-Screening Behandlungsvertrag IfSG KRINKO-Empfehlung Fürsorgepflicht Arbeitsschutz Betriebsvereinbarung arbeitsmedizinische Vorsorge BioStoffV
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sandor Nevelö (Autor:in), 2015, MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337213
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Leseprobe aus  43  Seiten
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