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Sind Auslandseinsätze der Bundeswehr mit dem Grundgesetz vereinbar?

Titre: Sind Auslandseinsätze der Bundeswehr mit dem Grundgesetz vereinbar?

Dossier / Travail de Séminaire , 2003 , 18 Pages , Note: 2,3

Autor:in: Jesse Nies (Auteur)

Politique - Système politique de l'Allemagne
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Résumé Extrait Résumé des informations

„Bundesverteidigungsminister Peter Struck betonte, der Schwerpunkt von Bundeswehr-Einsätzen werde auf absehbare Zeit in multinationalen Einsätzen jenseits der deutschen Grenzen liegen. [...] ‚Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt’, erklärte der SPD-Politiker.“ (Spiegel-Online 20.12.2002). Dieses Zitat von Verteidigungsminister Peter Struck verdeutlicht sehr eindrucksvoll, wie kontrovers das Themengebiet der Auslandseinsätze bzw. der out-of-area-Einsätze zur Zeit diskutiert wird.

Immer mehr gerät Deutschland in die Pflicht, sich auch militärisch an Einsätzen im Ausland zu beteiligen und steht damit vor einer neuen Situation, wodurch die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik in einen Wandel geraten ist. Begriffe wie Verteidigung und Sicherheit stehen daher auf dem Prüfstand und erfahren gravierende Bedeutungswandel.

Die verfassungsrechtliche Legitimität der Auslandseinsätze ist daher von grundlegender Wichtigkeit für die derzeitige Staatspraxis und taucht regelmäßig in der öffentlichen Diskussion auf. Die vorliegende Hausarbeit befasst sich daher mit der Frage, ob die Einsätze deutscher Streitkräfte im Ausland verfassungsrechtlich legitim sind.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

0. Vorwort

1. Begriffsklärung: Auslandseinsätze

1.1 Zum Begriff des Einsatzes

1.2 Typen von Auslandseinsätzen

1.2.1 Verwendungen ohne Einsatzcharakter

1.2.2 Auslandseinsätze im Rahmen eines kollektiven Sicherheitssystems

1.2.3 Auslandseinsätze außerhalb eines kollektiven Sicherheitssystems

2. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

2.1 Grundlegende Tendenzen der Verfassung: Art. 26 GG

2.2 Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte: Art. 87a GG

2.2.1 Einschlägigkeit

2.2.2 Verteidigungsbegriff

2.3 Eingliederung in kollektive Sicherheitssysteme: Art. 24 GG

3. Abschließende Betrachtung der Einsatztypen

3.1 Verwendungen ohne Einsatzcharakter

3.2 Auslandseinsätze im Rahmen eines kollektiven Sicherheitssystems

3.2.1 UN-Einsätze

3.2.2 NATO- und WEU-Einsätze

3.3 Auslandseinsätze außerhalb eines kollektiven Sicherheitssystems

4. Nachwort

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Legitimität von Auslandseinsätzen der Bundeswehr vor dem Hintergrund der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, ob und unter welchen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen Einsätze deutscher Streitkräfte außerhalb des Staatsgebiets legitimiert sind.

  • Definition des Begriffs "Auslandseinsatz"
  • Verfassungsrechtliche Einordnung durch Art. 87a und Art. 24 GG
  • Typologisierung von Einsätzen in kollektiven Sicherheitssystemen
  • Analyse der Rolle von UN, NATO und WEU
  • Diskussion praktischer Beispiele (Albanien 1997, Kosovo 1999)

Auszug aus dem Buch

1.1 Zum Begriff des Einsatzes

Über die Definition des Einsatzbegriffes herrschte lange Unklarheit. Daher liegen auch viele Definitionskriterien und –ansätze vor. Es werden im Folgenden einige diese Ansätze exemplarisch aufgeführt und knapp erläutert.

Einer v.a. von Oskar Hoffmann vertretenen Auffassung zufolge, sei das wesentliche Merkmal eines Einsatzes „die Möglichkeit einer zielgerichteten Verwendung von ausgebildetem Militärpersonal sowie von Waffen nach militärischen Grundsätzen“ (Schemann 1998: 45). Demzufolge wäre die potentielle Anwendung militärischer Gewalt das qualifizierende Merkmal eines Einsatzes.

Eine ähnliche Spielart der Definition sieht das Waffentragen als ausschlaggebendes Moment an. Ein Einsatz läge demnach immer dann vor, wenn die zur Verwendung kommenden Soldaten eine Waffe bei sich tragen (vgl. Schemann 1998: 47).

Der hoheitliche Charakter wurde ebenfalls zum Definitionskriterium erhoben. Die agierenden Streitkräfte handeln hierbei als Teil der Exekutiven Gewalt Deutschlands. Das hoheitliche Handeln zeichnet sich durch „die Merkmale des Regelungscharakters, der Eingriffsmöglichkeit sowie durch Anordnungs- und Zwangsbefugnisse“ aus (Schemann 1998: 51).

Matthias Bartke argumentierte dahingehend, dass der Sinn des Art. 87a GG sei, eine politische Parteinahme der Streitkräfte zu verhindern. Diese Gefahr bestehe aber nur dann, wenn die Bundeswehr in eine politische Krise eingreife. Ein Einsatz nach Art 87a GG sei also nur dann gegeben, wenn die Bundeswehr in einem politischen Konflikt verwendet würde (Schemann 1998: 54).

Zusammenfassung der Kapitel

0. Vorwort: Einleitung in die Thematik der veränderten deutschen Außenpolitik und der Kontroverse um Auslandseinsätze der Bundeswehr.

1. Begriffsklärung: Auslandseinsätze: Definition und Abgrenzung des Einsatzbegriffes sowie Einteilung in verschiedene Typen von Auslandseinsätzen.

2. Verfassungsrechtlicher Hintergrund: Untersuchung der verfassungsrechtlichen Basis, insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 26, Art. 87a und Art. 24 GG.

3. Abschließende Betrachtung der Einsatztypen: Anwendung der erarbeiteten Kriterien auf konkrete internationale Bündnisse und Problemstellungen bei out-of-area-Einsätzen.

4. Nachwort: Fazit zur Relevanz und Brisanz der verfassungsrechtlichen Debatte um Auslandseinsätze.

Schlüsselwörter

Bundeswehr, Auslandseinsätze, Grundgesetz, Art. 87a GG, Art. 24 GG, kollektive Sicherheit, NATO, UN, WEU, Verteidigungsbegriff, Verfassungsrecht, out-of-area, Friedenssicherung, Legitimität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr mit dem deutschen Grundgesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die Begriffsdefinition von militärischen Einsätzen, die Interpretation einschlägiger Artikel des Grundgesetzes und die Einordnung internationaler Bündnisse wie NATO und UN.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme deutscher Streitkräfte an Einsätzen außerhalb des Staatsgebiets verfassungsrechtlich legitim ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Analyse, die Fachliteratur, Kommentierungen zum Grundgesetz und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (wie das Awacs-Urteil) heranzieht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Begriffsbestimmung, eine detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung der relevanten Grundgesetzartikel und eine kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Einsatztypen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Bundeswehr, Auslandseinsätze, Grundgesetz, kollektive Sicherheit, Verteidigungsbegriff und Verfassungslegitimität.

Welche Rolle spielt das "Awacs-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts für diese Arbeit?

Das Urteil ist entscheidend, da es die Auslegung von Art. 24 Abs. 2 GG klärte und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für Einsätze der Bundeswehr im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme etablierte.

Warum werden die Beispiele Tirana 1997 und Kosovo 1999 aufgeführt?

Diese Beispiele dienen zur Illustration der praktischen Schwierigkeiten bei der verfassungsrechtlichen Subsumtion von Auslandseinsätzen, die sich nicht eindeutig den theoretischen Kategorien zuordnen lassen.

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Résumé des informations

Titre
Sind Auslandseinsätze der Bundeswehr mit dem Grundgesetz vereinbar?
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Hauptseminar: Verfassungsgeschichte
Note
2,3
Auteur
Jesse Nies (Auteur)
Année de publication
2003
Pages
18
N° de catalogue
V33743
ISBN (ebook)
9783638341431
Langue
allemand
mots-clé
Sind Auslandseinsätze Bundeswehr Grundgesetz Hauptseminar Verfassungsgeschichte
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Jesse Nies (Auteur), 2003, Sind Auslandseinsätze der Bundeswehr mit dem Grundgesetz vereinbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33743
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Extrait de  18  pages
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