Entwicklungshilfe, inzwischen meist in Entwicklungszusammenarbeit umbenannt, war und ist das Instrument zur Umsetzung von Entwicklungspolitik. Grundsätzlich wird zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Entwicklungszusammenarbeit unterschieden. Des weiteren gibt es die Unterteilung in finanzielle (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW), technische (z.B. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit – GTZ) und personelle Entwicklungszusammenarbeit. Dieser letztere Bereich ist seit 1969 gesetzlich geregelt und wird von derzeit sechs anerkannten Entwicklungsdiensten getragen. Doch letztlich steht und fällt die personelle Entwicklungszusammenarbeit mit den Menschen, die sie ausführen. Aus der Perspektive des Arbeitsrechtes stellen sich einige Fragen: Welches sind die relevanten rechtlichen Bestimmungen für die personelle Entwicklungszusammenarbeit? Wer sind die daran Beteiligten? Welche Rechte und Pflichten haben sie? Wie ist die Tätigkeit der EntwicklungshelferInnen arbeitsrechtlich geregelt?
Diesen Fragen folgend, beleuchte ich zunächst den rechtlichen Rahmen und die Akteure der personellen Entwicklungszusammenarbeit. Darauf aufbauend gehe ich vertiefend auf einige bedeutsame vertragliche und gesetzliche Regelungen ein, bevor ich abschließend Wichtiges zusammenfasse und weitere Fragen aufwerfe. Im Anhang findet sich eine Zusammenstellung von Internetseiten zur personellen Entwicklungszusammenarbeit. Insgesamt ist die Literaturlage aus arbeitsrechtlicher Sicht sehr dürftig. Mir wurde durch Nachfrage bei verschiedenen Organisationen bestätigt, dass kein juristischer Kommentar zum Thema vorliegt. So stützen sich meine Ausführungen auf Gesetzestexte und Informationsmaterial.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rahmenbedingungen personeller Entwicklungszusammenarbeit
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Personenkreis
- 3. Träger des Entwicklungsdienstes
- III. Einzelaspekte mit besonderer Relevanz
- 1. Entwicklungsdienstvertrag
- 2. Soziale Sicherung
- 3. Sonstiges
- IV. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat behandelt arbeitsrechtliche Aspekte personeller Entwicklungszusammenarbeit, die als wichtiges Instrument der Entwicklungspolitik betrachtet werden kann. Es beleuchtet die rechtlichen Bestimmungen, die beteiligten Personen und ihre Rechte und Pflichten sowie die arbeitsrechtliche Regulierung der Tätigkeit von EntwicklungshelferInnen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der personellen Entwicklungszusammenarbeit
- Entwicklungsdienstvertrag und seine Besonderheiten
- Soziale Sicherung von EntwicklungshelferInnen
- Bedeutung der personellen Entwicklungszusammenarbeit im internationalen Kontext
- Zentrale Akteure und Organisationen in der personellen Entwicklungszusammenarbeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Entwicklungszusammenarbeit und ihre unterschiedlichen Formen, insbesondere die personelle Entwicklungszusammenarbeit, die seit 1969 gesetzlich geregelt ist. Das Referat thematisiert die zentralen Fragen, die sich aus arbeitsrechtlicher Perspektive in diesem Bereich ergeben.
Das zweite Kapitel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen der personellen Entwicklungszusammenarbeit. Es werden die wichtigsten rechtlichen Regelungen, wie das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), sowie die Personen, die als EntwicklungshelferInnen tätig sind, und die Träger des Entwicklungsdienstes vorgestellt.
Das dritte Kapitel behandelt Einzelaspekte mit besonderer Relevanz. Der Fokus liegt auf dem Entwicklungsdienstvertrag, der die arbeitsrechtliche Basis in der personellen Entwicklungszusammenarbeit bildet, sowie auf der sozialen Sicherung von EntwicklungshelferInnen.
Schlüsselwörter
Personelle Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungshelfer-Gesetz, Entwicklungsdienstvertrag, Soziale Sicherung, Arbeitsrecht, Rechtliche Rahmenbedingungen, Träger des Entwicklungsdienstes, EntwicklungshelferInnen, Zivildienst, Friedensdienst.
- Quote paper
- Thomas Haug (Author), 2004, Arbeitsrechtliche Aspekte personeller Entwicklungszusammenarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33772