Soziale Sicherungssysteme in der EU


Seminararbeit, 2016

23 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

2 Abkürzungsverzeichnis

3 Abbildungsverzeichnis

4 Tabellenverzeichnis

5 Einleitung

6 Historische Entstehung eines sozialen Sicherungssystems
6.1 Im Allgemeinen
6.2 In Deutschland

7 Ziele der Sozialpolitik aus idealistischer Perspektive

8 Sozialpolitik in der EU
8.1 Sozialleistungen Deutschlands
8.2 Sozialleistungen Großbritanniens
8.3 Sozialleistungen Frankreichs
8.4 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Systeme
8.5 Regelungen der EU

9 Herausforderungen und Probleme des heutigen Systems
9.1 Probleme der Sozialversicherung
9.2 Probleme des Rentensystems
9.2.1 Der deutsche Lösungsansatz
9.2.2 Der schwedische Lösungsansatz
9.2.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Systeme

10 Fazit

11 Literaturverzeichnis

12 Ehrenwörtliche Erklärung

2 Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ausgaben der Bundesländer für Flüchtlinge (2016)

Abb. 2: Rentenausgaben, in % des BIP, 2000 - 2011

4 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ziele der Sozialpolitik

5 Einleitung

Die vorliegende Arbeit untersucht das soziale Sicherungssystem Deutschlands und stellt anhand gezielter Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedsstaaten dar, wie es sich entwickelt hat und welche Besonderheiten es aufweist.

Zunächst soll die historische Entstehungsgeschichte im Allgemeinen, sowie im Besonderen in Deutschland, kompakt beschrieben und die wichtigsten Ereignisse erläutert werden. In Verbindung mit dem darauffolgenden Kapitel wird deutlich, welche Ziele ein Sozialsystem verfolgt und welche Grundgedanken dahinterstehen.

Kapitel 8 widmet sich einem Vergleich der verschiedenen Regelungen zur Vergabe von Sozialleistungen für Einwanderer in Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden klar herausgestellt, sodass der Leser ein eindeutiges Bild zur Sozialpolitik der drei genannten Staaten vor Augen hat.

Das Kapitel zu Herausforderungen und Problemen des heutigen Systems analysiert die aktuelle Situation des sozialen Sicherungssystems speziell in Deutschland. Zur Problematik des Rentensystems im Zuge von demographischem Wandel wird ein Vergleich mit der Rentenpolitik Schwedens angeführt. Da beide Staaten einen unterschiedlichen Lösungsansatz zur Reform des Systems gewählt haben, lassen sich die aktuellen Herausforderungen sozialer Sicherungssysteme klar erkennen.

Diese Arbeit soll einen Überblick einzelner Bereiche von Sozialsystemen bieten und somit die Bedeutung und Tragweite der Sozialpolitik hervorheben. Mit passenden Vergleichen wird die Position Deutschlands veranschaulicht. Aufgrund des Umfangs der Thematik kann im Rahmen dieser Arbeit nur auf vereinzelte Bereiche der Sozialpolitik eingegangen werden. Ebenso sollen nur einige wenige EU-Staaten beispielhaft angeführt werden, während das soziale Sicherungssystem Deutschlands im Vordergrund steht.

6 Historische Entstehungeines sozialen Sicherungssystems

6.1 Im Allgemeinen

Kein Land, das jemals irgendeine Form von sozialem Sicherungssystem eingeführt hat, hat diese nachträglich wieder rückgängig gemacht. Dies zeigt die enorme Wichtigkeit und unterstreicht den positiven Nutzen eines solchen Systems aus der Perspektive der Regierungen. Die einzige Ausnahme ist die Sowjetunion, die nach einer fünfjährigen Periode sämtliche Arbeitslosenversicherungen abgeschafft haben. Eine offizielle Begründung sei gewesen, dass es zu jenem Zeitpunkt schlicht keine Arbeitslosigkeit mehr gegeben habe.[1]

Die Grundidee eines sozialen Sicherungssystems ist seit seinen Anfängen gleichgeblieben: Jedes Individuum soll Zugang zu Nahrung, Kleidern, Unterkunft und medizinischer Grundversorgung haben. Dabei soll kein Luxus gewährleistet werden, sondern lediglich ein Einkommen, welches zum Leben unter sozial anerkannten Standards verhelfen kann. Selbstverständlich wird dieser Grundsatz in allen Regionen verschieden ausgelegt, genau wie soziale Sicherungssysteme allgemein in verschiedenen Staaten unterschiedlich ausgeprägt sind.

Der Sinn und Zweck eines Sozialsystems ist aus Sicht des Staates die Sicherheit einer stabilen Wirtschaft mit minimaler Armut. Versicherungen verhindern einen drastischen sozialen Abstieg im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, wie bspw. Unfällen oder dem plötzlichen Verlust der Arbeitsstelle. Sie sind jedoch kein Mittel zur Steigerung des Wirtschaftswachstums oder der Produktivität. Eine Sozialversicherung sollte nicht alle ökonomischen Bedürfnisse eines Individuums befriedigen, denn andernfalls droht der Verlust des Anreizes produktiv zu sein.[2]

6.2 In Deutschland

Die Entstehung und Entwicklung sozialer Sicherungssysteme hat sich auf verschiedene Art und Weise und aus unterschiedlichen Gründen ergeben. Erste sozialpolitische Aktivitäten lassen sich in Deutschland im Bereich des Arbeitnehmerschutzes feststellen. Ein entsprechendes Gesetz trat 1839 in Kraft, das die Beschäftigung von Kindern unter neun Jahren verbat[3] und die Arbeitszeiten von Jugendlichen unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich beschränkte. Der Anlass für diese Vorschrift lag im Rückgang der Wehrtauglichkeit von Jugendlichen begründet, da diese oft schon in jungen Jahren durch harte Fabrikarbeit gesundheitlich angeschlagen waren.[4]

Die erste soziale Versicherung wurde 1883 in Deutschland von Reichskanzler Otto von Bismarck ins Leben gerufen und diente in den Jahren darauf vielen europäischen Ländern als Vorbild.Mit einer Krankenversicherung und später auch mit Versicherungen gegen Arbeitsunfälle (1884) und körperliche Behinderung (1889), „erkaufte“ sich Bismarck die Gunst des Arbeitervolkes und beugte somit erfolgreich einer möglichen politischen oder sozialen Revolution vor. Ein weiteres Argument war, dass zu jener Zeit, aufgrund des zunehmenden Eisenbahnverkehrs, die Arbeitermobilität rasant anstieg und dementsprechend Gegenmaßnahmen nötig waren, um Arbeitskräfte zu halten.[5]

Aufgrund einer konstanten Wachstumsrate der Beschäftigten und einer Steigerung des Arbeitseinkommens um mehr als 3% p.a. zwischen den Jahren 1879 und 1913, entwickelten sich ideale Bedingungen für die Etablierung der Sozialpolitik. So verwundert es nicht, dass sich die Sozialdemokratische Partei bei den Reichstagswahlen 1890 19,7% der Stimmen erhielt und knapp zwei Jahrzehnte später mit 34,8% zur stärksten Partei aufgestiegen ist.[6]

Als 1911 das Gesetzeswerk der einzelnen Versicherungsgesetze in die Reichsversicherungsordnung integriert wurde und zudem eine Sozialversicherung für Angestellte gegen Alter, Berufsunfähigkeit und Witwen- sowie Waisenschaft geschaffen wurde, bildeten sich auch die ersten Arbeiter- und Angestelltenausschüsse. Sie berieten sich in Fragen zu Betriebseinrichtungen, Lohn und Arbeitsbedingungen. Die 1918 gegründete „Zentralarbeitsgemeinschaft“ traf u.a. Vereinbarungen über die Tarifverträge und Gewerkschaften, sodass sich nun mehr und mehr Institutionen zur Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen.[7]

[...]


[1] Vgl. Witte (1959), 23.

[2] Vgl. Witte (1959), 25.

[3] Bereits 1853 wurde das Mindestbeschäftigungsalter durch eine Gesetzesreform auf 12 Jahre erhöht.

[4] Vgl. Lampert, Althammer (2004), 80.

[5] Vgl. Paquy (2004), 18.

[6] Vgl. Lampert, Althammer (2004), 85.

[7] Vgl. Lampert, Althammer (2004), 88 f.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Soziale Sicherungssysteme in der EU
Hochschule
Andrássy Gyula Budapesti Német Nyelvü Egyetem  (Fakultät für Internationale Beziehungen)
Note
3,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
23
Katalognummer
V337723
ISBN (eBook)
9783668270350
ISBN (Buch)
9783668270367
Dateigröße
898 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU, sozial, Sicherungssystem, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Christoph Kotsch (Autor:in), 2016, Soziale Sicherungssysteme in der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337723

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