Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars zu den philosophischen, historischen und rechtsvergleichenden Grundlagen des deutschen Bereicherungsrechts. Sie befasst sich mit der Entwicklung und den verschiedenen Spielarten der Saldotheorie, den dogmatischen Bedenken und praktischen Auswirkungen und legt dabei offen, dass das Gesetz eine befriedigende Lösung für die Rückabwicklung rechtsgrundloser Austauschverträge de lege lata nicht anbietet.
Dabei wird immer wieder Bezug genommen auf das Rückabwicklungsregime des Rücktrittsrecht der §§ 346 ff. BGB und aus dieser, einer systemvergleichenden Perspektive, ein Vorschlag entwickelt, wie das Problem eines nicht kondiktionsfesten Leistungsaustauschs de lege ferenda einer einfachen und justiziablen Lösung zugeführt werden kann.
Rechtsprechung und Literatur konnten bis Februar 2016 berücksichtigt werden.
Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Inhaltsverzeichnis
I. Problemstellung
II. Die Zweikondiktionentheorie u. die problematische Milde der Bereicherungshaftung
1. Gefahrtragung entgegen § 446 S. 1
2. Zwischenergebnis
III. Ansatz der „sogenannten Saldotheorie“ des Reichsgerichts
1. Historie
2. Einschub: Was erlangt der Kondiktionsschuldner?
3. Dogmatik u. Kritik
4. Gefahrtragung
5. Stellungnahme
IV. Die neue Saldotheorie des BGH
1. Modifikation u. dogmatischer Ansatz
2. Ein faktisches Synallagma als dogmatischer Boden?
3. Erneut: Bewältigung der Problematik der Gefahrtragung?
4. Prozessualer Aspekt als Fortwirkung der Ausgangsentscheidung
V. Inkohärenz der Saldotheorie
1. Einschränkungen u. Ausnahmen
a. Schutz des Minderjährigen u. des Geschäftsunfähigen
b. Anfechtung nach § 123 u. Wucher, § 138
c. Verschlechterung der Sache auf Grund eines Sachmangels
d. Verschärfte Haftung nach Rechtshängigkeit
e. Insolvenz
2. (Neues) Rücktrittsfolgenrecht als Bestätigung der Saldotheorie?
a. Rücktrittsrecht bei neutralem Nichtigkeitsgrund?
b. Stellungnahme
3. Disharmonie bei Fehleridentität
VI. Alternativen zur Rückabwicklung nichtiger Austauschverträge
1. Theorie der vermögensmäßigen Entscheidung nach Flume
2. Die Gegenleistungskondiktion nach Canaris
3. (Abschließende) Stellungnahme
VII. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die dogmatischen Grundlagen, die Kritikpunkte sowie alternative Ansätze zur Saldotheorie im Kontext der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge, um eine sachgerechte Risikoverteilung zu evaluieren.
- Die Zweikondiktionentheorie vs. Saldotheorie
- Die Entwicklung der Saldotheorie vom Reichsgericht zum BGH
- Herausforderungen der Gefahrtragung bei Vorleistungsfällen
- Dogmatische Kritik und Inkohärenzen des Modells
- Alternative Lösungsmodelle wie die Theorie der vermögensmäßigen Entscheidung und die Gegenleistungskondiktion
Auszug aus dem Buch
III. Ansatz der „sogenannten Saldotheorie“ des Reichsgerichts
Die isolierte Behandlung der Ansprüche intendiert nun über § 273 I hinausgehend die Saldotheorie aufzuheben, indem zunächst die selbstständigen Kondiktionsansprüche der Parteien als bloße Rechnungsposten gegenüber gestellt werden u. nur eine der Parteien den für sie positiven Saldo kondizieren können soll. Näherer Betrachtung bedarf zunächst, auf welcher Stufe eine solche Verrechnung stattfinden hat.
1. Historie
Die der Rechtsprechung entstammende Saldotheorie kann erstmals einer Entscheidung des RG entnommen werden. Hierbei nimmt das Gericht eine auf das Vermögen des Schuldners konzentrierte Perspektive ein u. qualifiziert den Inhalt des Herausgabeanspruchs als „die Gesamtheit des hinübergelangten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der dafür gegebenen Werte und der auf dem Empfangenen ruhenden Lasten“. Hiernach erlangte der Schuldner lediglich eine sich im Wege der Saldierung ergebende Wertdifferenz bei einem für ihn günstigen Geschäft. Auf diesen Wert, nicht etwa auf den konkreten Gegenstand des primären Leistungsaustauschs, sollte sich dann der Anspruch richten. Die Partei eines ungünstigen Geschäfts erlangte hiernach nichts.
Eine Saldierung findet a priori auf Ebene des Werteaustauschs, sozusagen i. R. der Prüfung des Tatbestandsmerkmals des „Erlangten“ statt u. nicht erst auf Rechtsfolgenseite. Schon hier soll sich entscheiden, „ob überhaupt eine Bereicherung vorliegt u. in welchem Umfang sie eingetreten ist“, wie das RG auch später bestätigte.
Dieser Ausgangsentscheidung lag eine verfahrensrechtliche Problemstellung zugrunde, da über die Rückabwicklung eines nichtigen Austauschvertrags nach dem Standpunkt des RG nur einheitlich entschieden werden könne: Die Partei in der Rolle des klagenden Kondizienten habe den Klageanspruch unter Abzug der Leistung des Kondiktionsschuldners zu gestalten, ohne dass dieser eigene Gegenrechte vortragen müsse. Diese verfahrensrechtliche Saldotheorie stellt einen prozessualen Aspekt dar, der schließlich die materiell-rechtlich vorzunehmende Saldierung von Kondiktion u. Gegenkondiktion reflektiert. Auf die Auswirkungen für den verklagten Kondiktionsschuldner soll später zurückzukommen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Problemstellung: Einführung in die Problematik der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung bei nichtigen Austauschverträgen und das Spannungsfeld zur Saldotheorie.
II. Die Zweikondiktionentheorie u. die problematische Milde der Bereicherungshaftung: Darstellung der ursprünglichen gesetzlichen Lösung und deren Unzulänglichkeiten bei der Gefahrtragung.
III. Ansatz der „sogenannten Saldotheorie“ des Reichsgerichts: Analyse der historischen Herkunft, der dogmatischen Einordnung und der frühen Kritik an der Saldotheorie des Reichsgerichts.
IV. Die neue Saldotheorie des BGH: Untersuchung der Modifikationen durch den BGH und der Begründung über ein faktisches Synallagma.
V. Inkohärenz der Saldotheorie: Detaillierte Betrachtung der Schwachstellen und notwendigen Ausnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des reformierten Rücktrittsfolgenrechts.
VI. Alternativen zur Rückabwicklung nichtiger Austauschverträge: Diskussion alternativer Ansätze, insbesondere der Theorie der vermögensmäßigen Entscheidung und der Gegenleistungskondiktion.
VII. Ausblick: Zusammenfassende Bewertung und Vorschlag einer gesetzlichen Regelung im Bereicherungsrecht.
Schlüsselwörter
Saldotheorie, Bereicherungsrecht, Zweikondiktionentheorie, Rückabwicklung, nichtiger Austauschvertrag, Gefahrtragung, § 818 BGB, Wertersatz, faktisches Synallagma, Rücktrittsfolgenrecht, Gegenleistungskondiktion, vermögensmäßige Entscheidung, Bereicherungshaftung, Restitution, Rechtsgrundlosigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich kritisch mit der Saldotheorie bei der Rückabwicklung nichtiger gegenseitiger Verträge im deutschen Bereicherungsrecht.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die dogmatische Herleitung der Saldotheorie, deren prozessuale und materiell-rechtliche Ausgestaltung sowie ihre Abgrenzung zur Zweikondiktionentheorie.
Was ist die primäre Zielsetzung der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Inkohärenzen der Saldotheorie aufzuzeigen, ihre Eignung zur Problemlösung zu hinterfragen und alternative, dogmatisch stimmigere Lösungsansätze zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit primär verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Untersuchung, die Rechtsprechung und Literatur analysiert, vergleicht und in den Kontext der aktuellen Gesetzgebung (insbesondere des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes) stellt.
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung der Theorie, die Modifikationen durch den BGH, die Problematik der Gefahrtragung in Vorleistungsfällen sowie die theoretischen Alternativen wie die Gegenleistungskondiktion.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt am besten charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Saldotheorie, Bereicherungsrecht, Rückabwicklung, Gefahrtragung und Rücktrittsfolgenrecht beschreiben.
Wie bewertet der Autor das Verhältnis zwischen dem neuen Rücktrittsfolgenrecht und der Saldotheorie?
Der Autor sieht ein Spannungsfeld, da das Rücktrittsfolgenrecht in manchen Konstellationen zu abweichenden Ergebnissen führt und die Saldotheorie dogmatisch herausfordert.
Warum schlägt der Autor vor, die Saldotheorie aufzugeben?
Der Autor argumentiert, dass die Saldotheorie als theoretische Grundlage die notwendige Tragfähigkeit vermissen lässt und an zu vielen Stellen zugunsten der Ergebnisgerechtigkeit durchbrochen werden muss, weshalb eine gesetzliche Neuregelung im Bereicherungsrecht vorzuziehen sei.
- Arbeit zitieren
- Christoph Bender (Autor:in), 2016, Die Saldotheorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337974