Der BFH hat sich in jüngerer Zeit in einer Reihe von Entscheidungen einerseits mit § 16 EStG und andererseits mit der Auslegung der Tarifbegünstigungsvorschriften befasst, d.h. mit der Frage, welche Voraussetzungen bei Unternehmensveräußerung oder -aufgabe erfüllt sein müssen, damit der entsprechende Veräußerungs- bzw. Aufgabevorgang steuerprivilegiert durchgeführt werden kann.
So besteht das Ziel der vorliegenden Abhandlung darin, die prägenden Einflussgrößen im Hinblick auf die steuerrechtliche Behandlung gewerblicher Gewinne nach § 16 EStG, insbesondere die zentralen Tatbestandsmerkmale einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe als Voraussetzung für eine steuerliche Privilegierung, und ihre weitreichenden Implikationen zu identifizieren. Hierauf aufbauend wird neben der Gewinnermittlung nach § 16 Abs. 2 EStG der Begriff des Veräußerungs- und Aufgabegewinns in Bezug auf die maßgeblichen Bestimmungsgrößen veranschaulicht. Im Anschluss folgt eine ausführliche Darstellung und Erörterung der steuerlichen Rechtsfolgen, die für den Unternehmer in der Praxis entscheidend sind. Unter Berücksichtigung des umfassenden Themenkomplexes sowie der dynamischen Rechtsprechungsentwicklung kann dabei kein Anspruch auf Vollständigkeit der Ausführungen erhoben werden.
Die vorliegende Arbeit dient in erster Linie Steuerfachleuten im Bereich der Beratung. Des Weiteren richtet sie sich an Wirtschaftsjuristen und im Besonderen an Studierende der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, indem sie einen Einblick in die steuerliche Behandlung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen mit ihren interdependenten Besonderheiten ermöglicht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Adressatenkreis
1.3 Aufbau der Arbeit
2 § 16 EStG als Zentralnorm für die steuerrechtliche Behandlung einer Betriebsveräußerung
2.1 Regelungsinhalt und Zweck
2.2 Historische Entwicklung
2.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften
2.3.1 Einkommensteuergesetz
2.3.2 Gewerbesteuergesetz
2.3.3 Umwandlungssteuergesetz
2.3.4 Umsatzsteuergesetz
3 Tatbestandsmerkmale einer Betriebsveräußerung und -aufgabe
3.1 Betriebsveräußerung im Ganzen
3.1.1 Allgemeines
3.1.2 Entgeltliche Übertragung
3.1.3 Unentgeltliche Übertragung
3.1.4 Teilentgeltliche Übertragung
3.1.5 Ganzer Gewerbebetrieb
3.1.5.1 Grundsätzliches
3.1.5.2 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen gewerblichen Betätigung
3.1.5.3 Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen
3.1.5.4 Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern
3.1.5.5 Veräußerung in einheitlichem Vorgang
3.1.6 Betriebsveräußerung durch eine Personengesellschaft
3.2 Teilbetrieb
3.2.1 Begriff des Teilbetriebes
3.2.2 Veräußerung des Teilbetriebes
3.2.3 Die hundertprozentige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
3.3 Mitunternehmeranteil
3.3.1 Begriff des Mitunternehmeranteils
3.3.2 Veräußerung des Mitunternehmeranteils
3.3.3 Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils
3.4 Aufgabe des Gewerbebetriebes
3.4.1 Vorbemerkung
3.4.2 Begriff der Betriebsaufgabe
3.4.3 Abgrenzung der Betriebsaufgabe von weiteren Vorgängen
3.4.3.1 Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung
3.4.3.2 Betriebsverlegung, Strukturwandel und allmähliche Betriebsabwicklung
3.4.4 Aufgabewille, Aufgabebehandlung, Aufgabeerklärung
3.4.5 Beginn und Ende der Betriebsaufgabe
4 Veräußerungs- und Aufgabegewinn – Steuerliche Rechtsfolgen
4.1 Allgemeines
4.2 Begriff des Veräußerungs- und Aufgabegewinns
4.2.1 Veräußerungspreis und ,Aufgabepreis‘
4.2.2 Veräußerungs- und Aufgabekosten
4.2.3 Wert des Betriebsvermögens
4.3 Abgrenzung zum laufenden Gewinn
4.4 Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Freibetragsregelung
4.5 Steuervergünstigung gemäß § 34 EStG
4.5.1 Fünftel-Regelung
4.5.2 Ermäßigter Steuersatz
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Behandlung gewerblicher Gewinne aus der Betriebsveräußerung und -aufgabe nach § 16 EStG. Zentrale Forschungsfrage ist, welche Tatbestandsmerkmale für eine steuerliche Privilegierung erfüllt sein müssen und wie der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn zur Vermeidung einer übermäßigen Progressionsbelastung tariflich begünstigt ermittelt wird.
- Tatbestandsmerkmale der Betriebsveräußerung und -aufgabe
- Ermittlung des Veräußerungs- und Aufgabegewinns
- Steuerliche Rechtsfolgen bei Unternehmensübertragungen
- Anwendung von Steuervergünstigungen (§ 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG)
- Abgrenzung von laufenden Gewinnen und stillen Reserven
Auszug aus dem Buch
3.1.5.1 Grundsätzliches
Für eine unmittelbare Anwendung des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist das Vorliegen eines ganzen Gewerbebetriebes als zentrale Voraussetzung unentbehrlich. Die Rechtsnorm des § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG knüpft an den Betriebsbegriff in § 15 Abs. 2 EStG an. Nach diesem liegt Gewerblichkeit eines Betriebes dann vor, wenn dieser den in § 15 Abs. 2 EStG normierten Tatbestand der gewerblichen Betätigung verwirklicht. Dieser ist dann gegeben, wenn die in § 15 Abs. 2 EStG genannten Kriterien der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sowie das Kriterium der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt sind und es sich weder um Land- und Forstwirtschaft noch um selbständige Tätigkeit oder um reine Vermögensverwaltung handelt.
Werden sämtliche für den Gewerbebetrieb funktional und/oder quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen im Zuge des Veräußerungs- bzw. Aufgabevorgangs übertragen und dabei alle wesentlichen stillen Reserven aufgedeckt, so liegt die Voraussetzung einer Betriebsveräußerung im Ganzen vor. Jedoch ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH für die Übertragung des Gewerbebetriebes als solchem ausschlaggebend, dass dieser als sog. ,lebender Organismus des Wirtschaftslebens‘ auf einen Erwerber übergeht. Hierbei ist entscheidend, dass die Betriebsgrundlagen in der Weise übergehen, dass die Fortsetzung der bisherigen gewerblichen Betätigung des Übertragenden im identischen Wirkungskreis ausgeschlossen ist. Auf der anderen Seite muss dem neuen Inhaber die Möglichkeit gegeben sein, die gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen, ohne weitere umfangreiche Neuanschaffungen tätigen zu müssen. Nach R 16 Abs. 1 Satz 2 EStR ist es nicht von Bedeutung, ob der Erwerber den Betrieb anschließend tatsächlich fortführt oder stilllegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit sowie den Aufbau der Untersuchung.
2 § 16 EStG als Zentralnorm für die steuerrechtliche Behandlung einer Betriebsveräußerung: Analysiert den Regelungsinhalt, die historische Entwicklung sowie das Verhältnis der Norm zu anderen Steuergesetzen.
3 Tatbestandsmerkmale einer Betriebsveräußerung und -aufgabe: Erläutert die Voraussetzungen für Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Mitunternehmeranteile und Betriebsaufgaben.
4 Veräußerungs- und Aufgabegewinn – Steuerliche Rechtsfolgen: Beschreibt die Ermittlung des Gewinns und die Anwendung von Steuervergünstigungen wie Freibeträgen und Tarifermäßigungen.
5 Fazit und Ausblick: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf die steuerrechtliche Bedeutung für den Unternehmer.
Schlüsselwörter
Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, § 16 EStG, stille Reserven, Gewerbebetrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Aufgabegewinn, Steuervergünstigung, Fünftel-Regelung, Freibetrag, § 34 EStG, Steuerrecht, Einkommensteuer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Behandlung von gewerblichen Gewinnen, die bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe entstehen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Der Fokus liegt auf den Tatbestandsmerkmalen einer Betriebsveräußerung, den verschiedenen Formen der Übertragung (entgeltlich/unentgeltlich) und der Berechnung steuerbegünstigter Gewinne.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Einflussgrößen zu identifizieren, die für eine steuerliche Privilegierung gemäß § 16 EStG entscheidend sind, und die steuerlichen Rechtsfolgen für den Unternehmer darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BFH) und einschlägiger steuerwissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Merkmale einer Betriebsveräußerung (im Ganzen, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) sowie die Abgrenzung zur Betriebsaufgabe und die steuerliche Gewinnermittlung erörtert.
Welche Schlüsselbegriffe sind charakteristisch?
Zentrale Begriffe sind Betriebsveräußerung, § 16 EStG, stille Reserven, Fünftel-Regelung und Steuervergünstigung.
Was versteht man unter dem Verpächterwahlrecht bei einer Betriebsveräußerung?
Das Verpächterwahlrecht ermöglicht es einem Steuerpflichtigen bei einer Betriebsverpachtung, den Betrieb als Gewerbebetrieb fortzuführen (keine Aufdeckung stiller Reserven) oder die Betriebsaufgabe zu erklären, um den Gewinn steuerbegünstigt zu realisieren.
Warum ist die Unterscheidung zwischen funktionaler und quantitativer Betrachtungsweise wichtig?
Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Bestimmung wesentlicher Betriebsgrundlagen, deren Übertragung Voraussetzung für eine steuerbegünstigte Betriebsveräußerung oder -aufgabe ist.
- Arbeit zitieren
- B.A. Wladimir Lapschin (Autor:in), 2016, Steuerrechtliche Behandlung gewerblicher Gewinne nach § 16 EStG. Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe als Voraussetzung für eine steuerliche Privilegierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338425