Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist der MERCOSUR?
2.1 Gründung und historische Entwicklung des MERCOSUR
2.2 Organe
2.3 Die Ziele der MERCOSUR
2.4 Probleme und Herausforderungen
3. Integrationstheorie
3.1 Handelsumlenkung
3.2 Handelsschaffung
4. Der Außenhandel der MERCOSUR
4.1 Export
4.2 Import
4.3 Handelseffekte der MERCOSUR
5. Die vertraglichen Beziehungen zwischen der MERCOSUR und EU
5.1 Erwartungen von MERCOSUR und EU
5.2 Entwicklung zwischen der MERCOSUR und der EU
5.3 Probleme zwischen der MERCOSUR und der EU
5.4 Perspektive
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intra-Handel der MERCOSUR - Anteil des Außenhandels in % (1990-2010)
Abbildung 2: MERCOSUR - Warenexporte nach Ländern in Millianden US$ (1983-2003)
Abbildung 3: MERCOSUR - prozentuale Verteilung der Warenexport (1983-2003)
Abbildung 4: MERCOSUR - Warenimporte nach Ländern in Milliarden US$ (1983-2003)
Abbildung 5: MERCOSUR - prozentuale Verteilung der Warenimporte (1983-2003)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
In Zeiten der Globalisierung nehmen die internationalen Märkte immer mehr an Bedeutung zu. In jüngster Zeit wurden weltweit Freihandelsabkommen ausgehandelt, die die globale Wirtschaft maßgeblich beeinflussen. Eines dieser Freihandelsabkommen ist der Mercado Común del Sur (MERCOSUR). Durch die Gründung des MERCOSUR im Jahr 1991 erlebte Lateinamerika einen wirtschaftlichen Umbruch. Der Außenhandel erhöhte sich rasch und die wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Freihandelsabkommen wurden aufgenommen.
In dieser Seminararbeit liegt der Fokus auf dem Außenhandel des MERCOSUR und den wirtschaftlichen Effekten nach seiner Gründung. Zu Beginn wird der Begriff MERCOSUR grob definiert. Anschließend wird die Gründung und die historische Entwicklung der MERCOSUR erläutert. Daraufhin werden seine Organe charakterisiert, um besser zu verstehen, wie der MERCOSUR in den internationalen Beziehungen handelt. Darauf aufbauend werden die Ziele des MERCOSUR formuliert. Schließlich werden die Probleme und Herausforderungen beschrieben, die sich aus dem Versuch ergeben, die Ziele zu erreichen.
Daraufhin wird in Kapitel drei zunächst die Integrationstheorie und folglich die Begriffe Handelsschaffung und Handelsumlenkung erklärt, um besser die zur Zeit der Gründung des MERCOSUR enstandenen wirtschaftlichen Veränderungen zu verstehen. Weiterführend wird in Kapitel vier der Außenhandel der MERCOSUR analysiert und die wirkenden Handelseffekte erläutert.
Das fünfte Kapitel umfasst die vertraglichen Beziehungen zwischen dem MERCOSUR und der EU. Hierbei werden zunächst die Erwartungen des MERCOSUR und der EU veranschaulicht. Nachdem die wirtschaftliche Entwicklung zwischen dem MERCOSUR und der EU dargestellt wird, werden schließlich die Probleme erörtert. Aufbauend auf den Problemen schließt das Kapitel fünf mit den Zukunftsperspektiven ab.
2. Was ist der MERCOSUR?
Der Begriff MERCOSUR ist die Abkürzung für Mercado Común del Sur (übersetzt: Gemeinsamer Markt des Südens). Dies ist ein Abkommen zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes zwischen den Gründungsstaaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay, welches am 26.03.1991 durch den Vertrag von Asuncion (Paraguay) festgehalten wurde. Als fünftes Vollmitglied trat 2006 Venezuela der MERCOSUR bei. Zudem hat der MERCOSUR fünf weitere assoziierte Mitglieder: Chile, Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru. Die Intention des Integrationsabkommens ist die Liberalisierung der Außenwirtschaft, um dadurch eine Steigerung des Volkseinkommens zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden die Handelsbarrieren innerhalb der MERCOSUR abgebaut, um die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu steigern. Diese Idee der wirtschaftlichen Integration auf dem lateinamerikanischen Kontinent ist dabei jedoch nicht neuartig, sondern geht bis in das 19. Jahrhundert zurück (Klumpp 2013, 1 ff.).
2.1 Gründung und historische Entwicklung des MERCOSUR
Nachdem die Staaten Argentinien und Brasilien zu Beginn der 80er Jahre zu einer demokratischen Staatsordnung zurückkehrten, unterzeichneten sie am 30.11.1985 die Declaração de Iguaçu (übersetzt: die Erklärung von Iguazú). Diese Erklärung dokumentierte den Wunsch der beiden Staaten nach einer bilateralen Integration. Am 29.07.1986 wurde daraufhin das Programa de Integração e Cooperação Econômica entre Argentina e Brasil (PICAB) unterzeichnet, welches eine schrittweise Öffnung der Märkte zur Absicht hatte. Es wurde entschieden, dass die Märkte sektoral und selektiv geöffnet werden sollten. Da allerdings viele Vereinbarungen nicht eingehalten wurden, verlief der Integrationsprozess nur sehr langsam. Deshalb wurde am 29.11.1988 das Tratado de Integração, Cooperação e Desenvolvimento Abkommen unterzeichnet. Dieser Vertrag erklärte zunächst vage die regionale Integration und die Koordinierung der makroökonomischen Wirtschaftspolitik. Dieses Handelsabkommen sollte ursprünglich 10 Jahre gültig sein, jedoch unterzeichneten die neuen Staatsoberhäupter Argentiniens und Brasiliens schon am 9.7.1990 den Vertrag von Ata de Buenes Aires, der die Laufzeit von 10 auf 5 Jahre verkürzte.
Vom 26.03.1991 bis zum 31.12.1994 diente der Vertrag von Asuncion als Übergangsregelung des MERCOSUR, der die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vorsah. Das Ziel war dabei, eine Freihandelszone zwischen den Staaten zu schaffen (Almeida 2005, 131ff.). Für 90% aller innerhalb der MERCOSUR gehandelten Waren, wurde dazu der Zoll Ende 1994 aufgehoben. Für die restlichen 10% wurde eine Übergangsfrist vereinbart (Bechle 2011). Am 5.8.1994 unterzeichneten die MERCOSUR-Mitgliedsstaaten auf dem Gipfeltreffen von Buenos Aires Verträge, die den einheitlichen Außenzoll für Warenexporte (ausgenommen technologieintensive Güter) auf bis zu maximal 20% dotierten. Dieser gemeinsame Außenzoll hieß Tarifa Externa Comun (TEC) und wurde im Jahre 1995 eingeführt (Almeida 2005, 131ff.). Mit der Gründung des MERCOSUR nahm der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten erkennbar zu. So stieg der Anteil am gesamten Außenhandel innerhalb des MERCOSUR von 8,9% im Jahre 1990 auf schließlich 25,5% im Jahre 1997 an (Eßer 2000, 4). Der wachsende Intra-Handel der MERCOSUR wird in der Ökonomik unterschiedlich erklärt. Nach Ansicht einiger Ökonomen kommt der steigende Handel durch die Handelsschaffung zwischen den Mitgliedstaaten sowie dem Erlass von Handelsbeschränkungen gegenüber Drittstaaten zustande. Andere Ökonomen vermuten indes, dass der steigende Handel auf eine Handelsumlenkung zurückzuführen ist. Durch den Abbau von Handelsbeschränkungen innerhalb des MERCOSUR wurden die Importe aus den Drittländern diskriminiert. Bestimmte Güter wurden folglich innerhalb des MERCOSUR günstiger als gegenüber Drittländern, wodurch der Intra-Handel profitieren konnte (Nunnenkamp 1997, 429).
Mit der Unterzeichnung des Ouro Preto Abkommens am 17.12.1994 wurden die Institutionen des MERCOSUR gegründet. Im Dezember 1995 vereinbarte der MERCOSUR und die Europäische Union (EU) ein interregionales Rahmenabkommen. In den Jahren 1996 und 1997 wurden die Nationen Chile und Bolivien in den Rang eines assoziierten Mitglieds erhoben. Der MERCOSUR wollte Chile nicht als Vollmitglied aufnehmen, da dieser Staat im Vergleich zu den MERCOSUR-Mitgliedstaaten geringe Außenzölle hatte. Bereits vor der Gründung der Mercosur pflegten die Chilenen eine liberale Außenpolitik, sodass sie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig waren. Auf dem 14. MERCOSUR-Gipfeltreffen im Jahre 1998 wurde darüber beraten, die MERCOSUR in eine Währungsunion umzustrukturieren (Almeida 2005, 131ff.).
In den Jahren von 1999 bis 2002 durchlebte der MERCOSUR eine Krise. Im Januar 1999 hatte Brasilien seine Währung abgewertet, ohne dies mit den anderen Mitgliedsstaaten abzustimmen. Dies hatte direkte Auswirkungen auf den Intra-Handel des MERCOSUR. Dieser sank 2002 auf nur noch 11,4%, was annähernd dem ursprünglichen Wert von 1991 entsprach. Damit hatte der Intra-Handel des MERCOSUR nahezu das Ausgangsniveau von 1991 (8,9%) erreicht (Bechle 2011). In Abbildung 1 wird der Intra-Handel des MERCOSUR von 1990 bis 2010 dagestellt. Ab dem 1.1.2000 wurden schließlich alle Waren innerhalb der MERCOSUR unverzollt gehandelt. Lediglich die Segmente Zucker und Automobil unterlagen den bisherigen Ausnahmeregelungen. Im Jahre 2000 förderte der MERCOSUR Programme, die die makroökonomische Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten vorantreiben sollte. Dennoch tauschte das MERCOSUR-Mitglied Argentinien 2002 ohne Absprache mit den anderen Mitgliedstaaten den Peso gegen den US- Dollar ein (Almeida 2005, 131ff.).
Nach Beendigung der Krisenjahre wurden zwischen 2003 und 2006 die Institutionen des MERCOSUR erheblich weiterentwickelt, sodass sich der Intra-Handel des MERCOSUR stabilisierte. So wurde bereits 2002 der Vertrag von Olivos geschlossen, wodurch ein Revisionsgericht in Asuncion gegründet wurde. Somit sollten einseitige Entscheidungen von Staaten, wie sie in der Krise vorgefallen sind, der Vergangenheit angehören. Das Revisionsgericht ist die letzte Behörde und regelt zwischenstaatliche Konflikte des MERCOSUR. Darüber hinaus wurde ein Strukturfond eingerichtet, in den pro Jahr 100 Mio. US-Dollar eingezahlt werden. Dieser wurde errichtet, um die strukturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten abzubauen. Im Jahre 2006 sind weitere Assoziierungsabkommen mit Peru, Ecuador und Kolumbien unterzeichnet worden. Venezuela wurde 2006 als fünftes Vollmitglied des MERCOSUR aufgenommen (Bechle 2011). Am 7.5. 2007 wurde die erste Sitzung im Parlament abgehalten (Elsner 2007).
2.2 Organe
Der Vertrag von Asuncion diente als Übergangsregelung des MERCOSUR. In diesem Vertrag wurde vereinbart, eine Konferenz einzuberufen, in der die institutionellen Strukturen und Kompetenzen der Organe dokumentarisch festgehalten werden sollten. Um dieser Forderung nachzukommen, wurde am 17.12.1994 die Konferenz von Quro Peto einberufen. In dieser wurde eine institutionelle Struktur beschlossen, die folgende Organe umfasst:
Neben den Aufgaben als Kontrollinstanz innerhalb des MERCOSUR berät der Rat des Gemeinsamen Marktes (Consejo del Mercado Común, CMC) ebenso über weiteres Handlungsvorgehen zur Umsetzung des Vertrags von Asuncion. Er ist das oberste Organ und übt in dieser Funktion die administrative Vollmacht aus. Zudem repräsentiert er den MERCOSUR nach außen. Der Rat besteht aus den Außen- und Wirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten. Abstimmungen werden einstimmig getroffen und sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Die Versammlungen des Rates werden von der MERCOSUR Gruppe (Grupo Mercado Común, GMC) vorbereitet. Sie stellt das Exekutivorgan des MERCOSUR dar. Außerdem kann die Gruppe Anregungen bezüglich der Maßnahmen des Rates anbringen. Die 16 Mitglieder der Gruppe setzen sich aus den Außen- und Wirtschaftsministern sowie den Notenbanken der Mitgliedstaaten zusammen.
Das Verwaltungssekretriat des MERCOSUR, dessen Sitz sich in Montevideo befindet, hat die Funktion, Akten zu lagern sowie Gesetze zu veröffentlichen.
Die Handelskommission des MERCOSUR (Comision de Comercio del Mercosur, CCM) berät über handelspolitische Instrumente, die zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik führen sollen.
Der Vollständigkeit halber sind die Gemeinsame Parlamentarische Kommission (Comision Parlamentaria Conjuncta, CPC) und das Beratungsforum für Wirtschafts- und Sozialfragen (Foro Consultivo Economico-Social, FCES) zu nennen.
Dabei ist es besonders beachtenswert, dass die Mitglieder der Organe fast gänzlich von Regierungsmitglieder der Mitgliedsstaaten repräsentiert werden. Daran ist zu erkennen, dass dem MERCOSUR als supranationales Organ keine wirklichen Kompetenzen übertragen wurden. Die Entscheidungen innerhalb des MERCOSUR werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten getroffen (Institut für Europäische Wirtschaft 2000, 7ff.).
2.3 Die Ziele der MERCOSUR
Die Ziele des MERCOSUR wurden am 26.3.1991 im Vertrag von Asuncion festgehalten. Der Vertrag beabsichtigte einen gemeinsamen Markt nach europäischen Leitbild. Artikel 1 dieses Vertrags besagt, dass mit Ablauf der Übergangszeit am 31.12.1994 die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten schrittweise abgebaut werden, sodass der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen innerhalb des MERCOSUR ermöglicht wurde (Bodemer 2000, 331ff.). Durch die Zollunion wuchs der Binnenmarkt, wodurch eine Wohlfahrtssteigerung der beteiligten Länder erzielt wurde. (Eßer 2000, 3). Des Weiteren soll ein gemeinsamer Außenzoll sowie eine gemeinsame Außenhandelspolitik gegenüber Drittstaaten geschaffen werden. Ein weiteres Ziel war die Koordination von makroökonomischer Politik (Bodemer 2000, 331ff.). Schließlich sah der Vertrag vor, die bereits in Kapitel 1.3. beschriebenen Organe zu gründen (Manzetti 1994, 105ff.).
2.4 Probleme und Herausforderungen
Der Vertrag von Asuncion vereint die Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zum MERCOSUR, welche wirtschaftlich und strukturell sehr heterogen aufgebaut sind, z. B. durch asymmetrische Märkte. Folglich kam es bei der Umsetzung des Vertrags zu Problemen, die im Folgenden näher beschrieben werden.
Die Bevölkerung des MERCOSUR zählte 1991 ca. 190 Mio. Menschen. Dabei war das Einkommen 1992 innerhalb der Staaten sehr ungleich verteilt. 20% der Bevölkerung verfügte kaum über finanzielle Mittel, 70% verfügten über ein Einkommen von etwa 1800 US-Dollar und lediglich 10% hatten ein beträchtlich höheres Einkommen. Diese Zahlen lassen an dem MERCOSUR als einen vergrößernden Markt und die Chance durch Integration zweifeln. Des Weiteren herrschte zwischen den Mitgliedsstaaten eine strukturelle Diskrepanz. Dies wird besonders durch einen Vergleich des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Mitgliedstaaten deutlich. So ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 1992 von Brasilien 3.7 mal größer als das von Argentinien, 50,7 mal größer als das von Paraguay und 37,4 mal größer als das von Uruguay. Brasilien generiert somit 75% des gesamten BIP des MERCOSUR. Daher kritisierten die wirtschaftlich schwächeren Länder wie Argentinien, Uruguay und Paraguay, dass Brasilien am meisten von dem Abkommen profitiert. Trotzdem blieben sie an möglichen Lösungen unbeteiligt. So war Brasilien 1992 für über 50% des Leistungsbilanzdefizits von Argentinien verantwortlich. Im Oktober 1992 erhöhte der Wirtschaftsminister Argentiniens den Zoll von 1,5% auf 10%. Dies verstieß jedoch gegen den Vertrag von Asuncion und sorgte bei Brasilien und Paraguay für erhebliche Kritik, da ihre Produkte davon am stärksten betroffen waren. Erst als Paraguay drohte, den MERCOSUR zu verlassen, senkte Argentinien den Zoll wieder auf 3%. Zudem kam es zu Streitigkeiten bezüglich der relativen Gewinne in Verbindung mit dem gemeinsamen Außenzoll (CET). Denn tatsächlich wurde ein gemeinsamer Außenzoll des MERCOSUR - einer Zollunion - nicht definiert. Die durchschnittlichen Außenzölle lagen 1993 für Brasilien bei 14%, für Argentinien bei 11%, für Paraguay bei 7% und bei Uruguay 12%. Dabei wurde 1992 über die Möglichkeit beraten, einen gemeinsamen Außenzoll von 0-20% einzurichten, wobei ein höherer Zoll auf einige bestimmte Güter bis 2001 erlaubt war. Paraguay vermutete, dass der gemeinsame Außenzoll der MERCOSUR für die eigene Wirtschaft schädlich sei. Schließlich hatte Paraguay den durchschnittlich geringsten Zoll und importiert die meisten Güter.
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