Gegenstand dieser Arbeit ist, in welchem Umfang der Staat Rauchverbote in Gaststätten erlassen muss, beziehungsweise darf. Beurteilungsmaßstab soll dabei das Grundgesetz und nicht die einzelnen Länderverfassungen sein. Abgestellt wird dabei nur auf den klassischen Tabakrauch.
Das Rauchen erhitzte bereits die Gemüter von Goethe und Schiller. Bis heute führt es immer wieder zu zwischenmenschlichen Streitigkeiten, zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für die Klärung des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft und dabei auftretenden Konflikten ist das Recht berufen. Die genannten Beispiele stammen dabei aus dem Zivilrecht, also aus der Ebene zwischen Privatleuten.
Der Staat hat speziell in den letzten Jahren im Bereich der Gaststätten durch Erlass von Rauchverboten eingegriffen und für neuen Streitstoff gesorgt, der die Gerichte beschäftigt. Inwieweit der Staat tätig werden muss und darf, richtet sich nach der Verfassung.
Fraglich ist in unserem föderalistischen Staat dabei zunächst, wer in diesem Bereich die Normsetzungskompetenz hat. Diese Frage ist ein Lehrbuchbeispiel insbesondere zur Darstellung der Systematik des Art. 74 I GG.
Weiterhin ist fraglich, ob der kompetente Gesetzgeber aufgrund von Schutzpflichten vielleicht sogar zum Erlass eines Rauchverbots in Gaststätten verpflichtet ist und inwieweit er dies mit Blick auf Freiheitsrechte darf. Insoweit wie Differenzierungen geschaffen werden, stellt sich die Frage, inwieweit solche zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis
A. GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
I. BUNDESKOMPETENZ NACH ART. 70 II, 71 FF. GG
1. Kompetenzen für das Recht bestimmter Stoffe
2. Kompetenzen für den Schutz bestimmter öffentlicher Güter
3. Personenbezogener Kompetenztitel
4. Zwischenergebnis Bundeskompetenz
II. LANDESKOMPETENZ NACH ART. 70 I GG
1. Status quo der Inanspruchnahme der Bundesgesetzgebungskompetenz
2. (Verbleibende) Landeskompetenz nach Art. 70 I GG
III. ZWISCHENERGEBNIS GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
B. MATERIELL-RECHTLICHE ERWÄGUNGEN
I. PFLICHT DES STAATES ZUM ERLASS EINES RAUCHVERBOTS IN GASTSTÄTTEN
II. GRUNDRECHTSEINGRIFF DURCH EIN RAUCHVERBOT UND RECHTFERTIGUNG
1. Eingriff in die Berufsfreiheit von Gastwirten durch ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten (Art. 12 I GG) und dessen Rechtfertigung
2. Eingriff in die Eigentumsfreiheit von Gastwirten durch ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten (Art. 14 I S. 1 GG) und dessen Rechtfertigung
3. Eingriff in die allgemeine Verhaltensfreiheit von Rauchern durch ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten (Art. 2 I GG) und dessen Rechtfertigung
III. PFLICHT ZUR DIFFERENZIERUNG UND ZULÄSSIGKEIT VON DIFFERENZIERUNGEN ZWISCHEN GASTSTÄTTEN BEI DER ANORDNUNG EINES RAUCHVERBOTES IN GASTSTÄTTEN IM LICHTE DES ART. 3 I GG, GGF. IVM ART. 12 I GG
1. Pflicht zur Regelung von Ausnahmen für bestimmte Gastronomiebetriebe
2. Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Notwendigkeit staatlicher Rauchverbote in Gaststätten. Dabei steht die Frage im Fokus, ob und in welchem Umfang der Staat auf Grundlage des Grundgesetzes verpflichtet oder berechtigt ist, derartige Verbote zu erlassen, ohne dabei in grundrechtlich geschützte Positionen in unzulässiger Weise einzugreifen.
- Analyse der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern
- Untersuchung der staatlichen Schutzpflichten hinsichtlich Gesundheit und Leben
- Prüfung von Grundrechtseingriffen in Berufs- und Eigentumsfreiheit
- Bewertung von Differenzierungsgeboten im Lichte des Gleichheitssatzes
Auszug aus dem Buch
A. Gesetzgebungskompetenz
Um die Frage der Existenz einer Bundeskompetenz ist seit Jahren ein heftiger Streit entfacht, der auch Parlamentarier, Bundesbehörden und Medien, aber im Wesentlichen noch nicht die Gerichte beschäftigt hat.
Ein ausdrücklicher Kompetenztitel für eine ausschließliche Bundeskompetenz für Nichtraucherschutzvorschriften in Gaststätten besteht nicht. Selbst wenn die gesetzgebenden Organe aus grundrechtlichen Schutzpflichten zum Erlass solcher Vorschriften verpflichtet sein sollten, so würde sich hieraus keine Bundeskompetenz ergeben, da Schutzpflichten die grundgesetzliche Kompetenzordnung unberührt lassen, vielmehr nur das kompetente Organ verpflichten.
Genussmittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, - in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand – vom Menschen verzehrt zu werden und bei denen der Verzehr mehr durch Genuss als durch Ernährung motiviert ist. Dass hierzu Tabakerzeugnisse zählen, ist allgemeine Meinung.
Art. 74 I Nr. 20 2. Var. GG wurde im Rahmen der Föderalismusreform vom Verkehr mit bestimmten Substanzen auf deren gesamtes Recht erweitert, so dass der Verzehr miterfasst ist. Eben diesen haben Nichtraucherschutzbestimmungen in Gaststätten zum Gegenstand, konkret dessen Verbot in einem bestimmten geschlossenen öffentlichen Raum.
Daher fallen solche Bestimmungen an sich nach Art. 74 I Nr. 20 2. Var. GG in die konkurrierende Bundesgesetzgebungskompetenz. Teilweise wird dies jedoch mit folgender Argumentation bestritten. Da es Art. 74 I Nr. 20 2. Var. GG um den Schutz vor Gesundheitsschäden und Übervorteilung beim Verkehr geht, wird eine teleologische Reduktion nach dem persönlichen Schutzbereich des Art. 74 I Nr. 20 2. Var. GG dahingehend vorgenommen, dass nur der aktiv Verzehrende geschützt werden soll und daher Regelungen, die den Schutz vor dem passiven Verzehr bezwecken, nicht auf Art. 74 I Nr. 20 2. Var. GG gestützt werden können.
Zusammenfassung der Kapitel
A. GESETZGEBUNGSKOMPETENZ: Untersuchung, ob der Bund oder die Länder die gesetzgeberische Befugnis zur Regelung von Rauchverboten in Gaststätten besitzen.
B. MATERIELL-RECHTLICHE ERWÄGUNGEN: Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Rauchverboten unter Berücksichtigung von Grundrechten und staatlichen Schutzpflichten sowie die Analyse von zulässigen Differenzierungen.
FAZIT – ZUGLEICH DARSTELLUNG DES SPIELRAUMS DES GESETZGEBERS: Zusammenfassende Bewertung, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt und Rauchverbote grundsätzlich zulässig sind, sofern sie gleichheitskonform ausgestaltet werden.
Schlüsselwörter
Nichtraucherschutz, Gaststätten, Grundgesetz, Gesetzgebungskompetenz, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Gesundheitsschutz, Passivrauchen, Verhältnismäßigkeit, Gleichheitssatz, Föderalismusreform, Schutzpflichten, Shisha-Lokale, Gaststättenrecht, Rauchverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Einführung staatlicher Rauchverbote in Gaststätten ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit beleuchtet die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die grundrechtlichen Schranken für den Gesetzgeber sowie Anforderungen an Gleichbehandlung und Differenzierung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu klären, in welchem Umfang der Staat aufgrund seiner Schutzpflichten Rauchverbote in Gaststätten erlassen muss oder darf, unter Beachtung des Grundgesetzes.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die die Systematik des Grundgesetzes auf die Thematik des Nichtraucherschutzes anwendet und bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einordnet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Gesetzgebungskompetenz, die Prüfung materiell-rechtlicher Erwägungen wie Eingriffe in Grundrechte und die Analyse der Zulässigkeit von Ausnahmeregelungen für bestimmte Gaststättentypen.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Nichtraucherschutz, Gesetzgebungskompetenz, Berufsfreiheit, Gesundheitsschutz und das Gleichheitsprinzip.
Wie bewertet der Autor die Situation für "Shisha-Lokale"?
Der Autor argumentiert, dass eine Ausnahme für solche spezialisierten Betriebe verfassungsrechtlich geboten sein könnte, da sie vom Rauchverbot überproportional belastet werden und das Rauchen dort wesentlicher Bestandteil des Geschäftskonzepts ist.
Warum ist das Kriterium der "Folgerichtigkeit" laut Arbeit kritisch zu sehen?
Der Autor kritisiert die Anwendung dieses Kriteriums durch das Bundesverfassungsgericht, da es zu dogmatischen Widersprüchen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung führt und den gesetzgeberischen Spielraum zu stark einschränken könnte.
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- Michael Peller (Author), 2016, Der Nichtraucherschutz in Gaststätten als Verfassungsrechtsproblem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339097