Nahezu täglich verwenden wir Suchmaschinen wie Google, welche unseren Alltag erleichtern, komplexe Fragen beantworten oder uns die Öffnungszeiten der nächsten Poststelle anzeigen. Gerade in einer Zeit, in der Soziale Medien wie Facebook, Twitter & Co. unseren Alltag prägen, stellt sich oft die Frage, ob man ein Recht auf Vergessen im Internet hat. Private Bilder, Kommentare oder Beiträge posten wir nahezu täglich online, doch werden diese Informationen im Internet auch über mehrere Jahre auffindbar sein und werden zukünftige Generationen mühelos nach diesen Informationen googeln können? Besteht ein Recht auf Vergessen im Internet und habe ich gesetzlichen Anspruch darauf? Mit dieser zentralen Fragestellung nach einem Recht auf Vergessen bei Suchmaschinenanbietern befasst sich die nachfolgende Arbeit.
Um diese Frage zu beantworten wird in Kapitel zwei zuerst die Definition und der Zweck eines Rechts auf Vergessen beschrieben. Im darauf folgenden Kapitel wird die aktuelle Rechtslage anhand von Völker- und Europarecht, der Bundesverfassung sowie Gesetzesrecht auf ein solches Recht analysiert. Überdies werden relevante Rechtsprechungen vom Bundesgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf ein Recht auf Vergessen geprüft. In Kapitel vier folgt das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches sich mit der zentralen Frage der Arbeit befasst.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Recht auf Vergessen im Allgemeinen
2.1 Definition
2.2 Zweck
3 Rechtslage in der Schweiz bezüglich des Rechts auf Vergessen
3.1 Rechtsgrundlagen
3.1.1 Völker- und Europarecht
3.1.2 Bundesverfassung (BV)
3.1.3 Schweizerisches Zivilgesetzbucht (ZGB)
3.1.4 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
3.2 Rechtsprechung
3.2.1 Praxis des Bundesgerichts
3.2.2 Die Praxis des EGMR
4 Google-Urteil des EuGH
4.1 Das Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014
4.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich der EU-Richtlinie
4.1.2 Räumlicher Anwendungsbereich der EU-Richtlinie
4.1.3 Umfang der Verantwortlichkeit des Suchmaschinenanbieters
4.1.4 Umfang der garantierten Rechte der betroffenen Person
4.2 Kritische Hinterfragung der Umsetzbarkeit
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentrale Fragestellung, ob ein Recht auf Vergessen im Internet existiert und ob ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, insbesondere im Kontext von Suchmaschinenbetreibern.
- Definition und Zweck des Rechts auf Vergessen.
- Analyse der aktuellen Rechtslage in der Schweiz anhand von Völker-, Europa- und Gesetzesrecht.
- Überprüfung relevanter Rechtsprechungen des Bundesgerichts und des EGMR.
- Detaillierte Untersuchung des Google-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Kritische Hinterfragung der Umsetzbarkeit des Urteils in der Praxis.
Auszug aus dem Buch
2.1 Definition
Die Diskussion über ein Recht auf Vergessen wird bereits über viele Jahre geführt. Zu Beginn der Diskussion ging es um historische Ungerechtigkeiten wie Völkerrechtsverletzungen, die nach Jahrzenten nicht mehr Gegenstand von aktuellen politischen Sanktionen sein sollten2. Durch das Zeitalter der Digitalisierung verlagerte sich jedoch die Diskussion vermehrt aufs digitale Medium.
Das Recht, vergessen zu werden, deckt hierbei ein Individualrecht des Einzelnen ab, selbst über persönliche Informationen im Netz zu entscheiden und löschen zu können, damit Drittpersonen die eigene Datenspur im Internet nicht mehr verfolgen können3. Grundsätzlich lässt sich davon ein Recht ableiten, nicht sein ganzes Leben lang von Jugendsünden verfolgt zu werden und insbesondere ein Recht, vom Staat oder von privaten Unternehmungen zu verlangen, dass persönliche digitalisierte Daten nach einer gewissen Zeit gelöscht werden4.
Das Internet erreichte neben einer globalen Vernetzung der Gesellschaft durch seine neue Technologie, dass nichts mehr vergessen werden kann und dadurch wurde das Bedürfnis nach einem geregelten Recht auf Vergessen immer stärker. Des Weiteren ermöglicht das Internet Distanzen zwischen Verfasser und Empfänger in Sekundenbruchteilen zu überwinden und eröffnete somit eine Möglichkeit, Informationen an Millionen von Usern beinahe zum Nulltarif zu verbreiten5. Im Unterschied zu den klassischen Medien sind Informationen in den digitalen Medien dauerhaft und unbegrenzt im Internet gespeichert und können von Suchmaschinen jederzeit global aufgerufen werden6.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der dauerhaften Verfügbarkeit von Daten im Internet ein und definiert die zentrale Fragestellung der Arbeit bezüglich des Rechts auf Vergessen bei Suchmaschinenanbietern.
2 Recht auf Vergessen im Allgemeinen: Hier werden Definition und Zweck des Rechts auf Vergessen erläutert und die Notwendigkeit eines solchen Schutzes durch das digitale Zeitalter begründet.
3 Rechtslage in der Schweiz bezüglich des Rechts auf Vergessen: Dieses Kapitel analysiert die Schweizer Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung von Bundesgericht und EGMR hinsichtlich der Ableitbarkeit eines Rechts auf Vergessen.
4 Google-Urteil des EuGH: Eine detaillierte Betrachtung des Urteils des EuGH vom 13. Mai 2014, welches die Verantwortlichkeit von Suchmaschinenanbietern festlegt und kritisch hinterfragt.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass ein implizites Recht auf Vergessen unter Schweizer Recht existiert, jedoch eine explizite Verankerung fehlt und die praktische Wirksamkeit des EuGH-Urteils kritisch bewertet wird.
Schlüsselwörter
Recht auf Vergessen, Suchmaschinen, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Google-Urteil, EuGH, Internetrecht, informationelle Selbstbestimmung, Rechtslage Schweiz, Persönlichkeitsrechte, Datenverarbeitung, Urheberrecht, Meinungsfreiheit, Archivierung, digitale Welt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem sogenannten Recht auf Vergessen im Internet und der Frage, ob Suchmaschinenbetreiber verpflichtet sind, bestimmte Informationen über Personen aus ihren Suchergebnissen zu entfernen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen den Schutz der Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, die Rolle von Suchmaschinen sowie die Analyse der Rechtslage in der Schweiz und das wegweisende Urteil des EuGH.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob ein gesetzlicher Anspruch auf ein Recht auf Vergessen bei Suchmaschinenanbietern besteht und wie die aktuelle Rechtslage diesbezüglich zu bewerten ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, indem sie relevante Rechtsnormen, internationale Verträge, nationale Gesetze sowie die Rechtsprechung von Gerichten wie dem Bundesgericht und dem EuGH untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Schweizer Rechtslage (u.a. ZGB, DSG, Bundesverfassung), relevante Rechtsprechung (u.a. Fälle wie Irniger, Eibel, Minelli) und das zentrale Google-Urteil des EuGH von 2014.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Recht auf Vergessen, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, EuGH, Google-Urteil und Suchmaschinenbetreiber.
Wie bewertet der Autor die Umsetzbarkeit des Google-Urteils?
Der Autor stuft die praktische Wirksamkeit des Urteils als gering ein, da Nutzer auf nicht-europäische Google-Seiten ausweichen können und das Urteil die fundamentale Struktur des Internets nicht maßgeblich beeinflusst.
Welchen Stellenwert nimmt der "Fall Irniger" in der Arbeit ein?
Der Fall Irniger dient als Beispiel, an dem bereits 1983 das Recht auf Vergessen in der Schweiz unter dem allgemeinen Persönlichkeitsschutz des ZGB bejaht wurde.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2016, Das Recht auf Vergessen. Persönlichkeitsrechtliche Verantwortung von Suchmaschinenbetreibern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339321