Mit dem Ausruf „Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht“1, brachte schon Friedrich Schiller in seinem Drama „Maria Stuart“ die Forderung nach unabhängigen Gerichten deutlich zum Ausdruck.
Ihm liegt die Idee der richterliche Unabhängigkeit als Ausfluss der Gewaltenteilung2 zu Grunde. Daneben ist sie aber auch Ursprung eines gerechten Rechtsstaates3, indem Rechtsfälle nicht von einem Beamten oder Minister, sondern von einem unbeteiligten Dritten4, dem Richter, entschieden werden.
In Zeiten der sparsamen öffentlichen Haushaltspolitik scheint dieser Ausspruch allmählich zu verklingen. So denken Finanz- und Justizpolitiker aller Parteien immer intensiver über Reformen des als teuer und behäbig empfunden Justizapparates nach5. Nach jahrzehntelanger Spar- und Kürzungspolitik im personellen und materiellen Bereich6 stehen gegenwärtig ebenso vielversprechend wie beängstigend klingende Projekte zur Debatte. Da ist die Rede von der „Zusammenlegung einzelner Gerichtszweige“7 oder von „Ökonomisierung der Justiz“8, sogar über „Kostenkontrolle“ und „Benchmarking“ innerhalb der Gerichtsbarkeiten9 wird offen nachgedacht 10.
[...]
1 Schiller, F.: „Maria Stuart“, Reclam-Ausgabe 2001, 1. Aufzug, 7. Auftritt (Zeile 858 ff.).
2 Kissel, O.: „Gerichtsverfassungsgesetz“, § 1 Rdnr. 1.
3 Jarass, H-D., in: Jarass/Pieroth, Art. 20, Rdnr. 15 f.
4 BVerfGE 3, 377 (381); 4, 331 (346); 14, 56 (69); vgl. auch Pieroth, B., in: Jarass/Pieroth, Art. 92, Rdnr. 5.
5 Beschluss der Herbstkonferenz der Justizminister am 25.11.2004 in Berlin, veröffentlicht unter: http://www2.
bremen.de/justizsenator/Kap8/hbeschl/BV-Endfassung%20Einleitung_Presse.pdf
6 Lorse, J.: „Personalentwicklung von Richtern – quo vadis?“, in: DRiZ 2004, 122 ff.
7 Flint, T.: „Für eine Zusammenlegung von Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten“, in: DRiZ 2004, 217 ff.
8 Vgl. hierzu: Schulze-Fielitz, H./ Schütz, C.: „Einleitung“, in: Dies. (Hrsg.): Justiz und Justizverwaltung
zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit“,, S. 9 ff.
9 Vgl. den „Erfahrungsbericht“ von Brand, J.: „Benchmarking in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit“, in: Schulze-Fielitz/ Schütz (Fn. 8), S. 99 ff.
10 Vgl. hierzu die Anmerkungen von Kirchhof, in FAZ vom 01.12.04 und Müller, in: FAZ vom 07.12.04.
Gliederung
A. EINLEITUNG
B. HISTORISCHE ENTWICKLUNG
I. Mittelalter
II. Das Reichskammergericht
III. Die Entwicklung in Preußen im 18. Jahrhundert
IV. Verfassungen in den deutschen Staaten zwischen 1818 und 1871
VI. Das Kaiserreich und Gerichtsverfassung
VII. Weimarer Republik
VIII. Nationalsozialismus
IX. Die Lage in der DDR
X. Entwicklungen zum Grundgesetz
C. RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT IN DEUTSCHLAND
I. Der Begriff der Rechtsprechung im Sinne des Art. 92 GG
1. Formelle Definition
2. Materielle Definition
3. Gewonnene Definition
II. „Richter“ im Sinne des Art. 97 GG
1. Allgemeines
2. Ausgewählte Beispiele
3. Zusammenfassung
III. Begründung und Typus der richterlichen Unabhängigkeit
1. Richterliche Unabhängigkeit als Grundrecht?
2. Richterliche Unabhängigkeit als staatsorganisatorische Konkretisierung?
IV. Inhalt und Grenzen der Unabhängigkeit
1. Institutionelle Unabhängigkeit
a. Grundsatz: institutionelle Unabhängigkeit
aa. Rechtsprechung nur durch Richter
bb. Inkompatibilität mit Ämtern anderer Staatsgewalten
b. Durchbrechung und Grenzen
c. Zusammenfassung
2. Sachliche Unabhängigkeit
a. Kernbereich
b. Äußerer Ordnungsbereich
c. Sachliche Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive
aa. Einwirkungen auf den Kernbereich
bb. Einfluss auf äußere Rahmenbedingungen
cc. Einzelfragen
d. Sachliche Unabhängigkeit gegenüber der Legislative und Gesetzesbindung
aa. Gesetzesbindung
bb. Dennoch: Unabhängigkeit im Einzelfall
e. Sachliche Unabhängigkeit gegenüber der Rechtsprechung?
f. Sachliche Unabhängigkeit gegenüber Privaten?
g. Zusammenfassung
3. Persönliche Unabhängigkeit
a. Grundsatz: Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit
b. Grenzen der persönlichen Unabhängigkeit
4. Innere Unabhängigkeit - Unvoreingenommenheit
5. Verpflichtung zur Unabhängigkeit?
V. Weitere Grenzen der Unabhängigkeit
1. Sanktionen gegen den Richter
a. Strafrechtliche Verfolgbarkeit
b. Dienstaufsicht und Disziplinarmaßnahmen
aa. Maßnahmen
bb. Förmliche Disziplinarverfahren
cc. Zuständigkeit
c. Die zivilrechtliche Amtshaftung
d. Die Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht
2. „Außer-rechtliche“ Grenzen der Unabhängigkeit
a. Beförderungen und Beurteilungszwang
aa. Beförderungen
bb. Dienstliche Beurteilungen
cc. Zusammenfassung
b. Aktuelle Entwicklungen
aa. Benchmarking
bb. Controlling
cc. Überlastung und „Ärmlichkeitsprinzip“
c. Selbstverwaltung als Ausweg?
VI. Rechtsschutz gegen unzulässige Eingriffe in die Unabhängigkeit
1. Der Rechtsweg des Richters
a. Dienstgerichte
b. Der Verwaltungsrechtsweg
c. Verfassungsbeschwerde durch den Richter
2. Der Rechtsweg der Verfahrensbeteiligten
a. Ablehnung des Richters
b. Verfassungsbeschwerde durch den Verfahrensbeteiligten
D. RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT IN EU UND EUROPARAT
I. Die Richter am EuGH
II. Die Richter am EGMR
E. FAZIT
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den Ursprung, den Inhalt sowie die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit innerhalb des deutschen Staats- und Verfassungsgefüges. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob betriebswirtschaftliche Modernisierungsmodelle mit dem verfassungsrechtlichen Status der Unabhängigkeit vereinbar sind oder ob sie eine unzulässige Einschränkung der rechtsprechenden Gewalt darstellen.
- Historische Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit seit dem Mittelalter
- Strukturelle Verankerung und Definition von richterlicher Unabhängigkeit im Grundgesetz
- Abgrenzung der verschiedenen Ebenen der Unabhängigkeit (institutionell, sachlich, persönlich)
- Analyse aktueller Gefahren durch Ökonomisierungsdruck, Controlling und Benchmarking
- Rechtsschutzmöglichkeiten bei Eingriffen in den Unabhängigkeitsstatus
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Mit dem Ausruf „Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht“, brachte schon Friedrich Schiller in seinem Drama „Maria Stuart“ die Forderung nach unabhängigen Gerichten deutlich zum Ausdruck.
Ihm liegt die Idee der richterliche Unabhängigkeit als Ausfluss der Gewaltenteilung zu Grunde. Daneben ist sie aber auch Ursprung eines gerechten Rechtsstaates, indem Rechtsfälle nicht von einem Beamten oder Minister, sondern von einem unbeteiligten Dritten, dem Richter, entschieden werden.
In Zeiten der sparsamen öffentlichen Haushaltspolitik scheint dieser Ausspruch allmählich zu verklingen. So denken Finanz- und Justizpolitiker aller Parteien immer intensiver über Reformen des als teuer und behäbig empfunden Justizapparates nach. Nach jahrzehntelanger Spar- und Kürzungspolitik im personellen und materiellen Bereich stehen gegenwärtig ebenso vielversprechend wie beängstigend klingende Projekte zur Debatte. Da ist die Rede von der „Zusammenlegung einzelner Gerichtszweige“ oder von „Ökonomisierung der Justiz“, sogar über „Kostenkontrolle“ und „Benchmarking“ innerhalb der Gerichtsbarkeiten wird offen nachgedacht.
Doch können und dürfen betriebswirtschaftliche Begriffe überhaupt auf das Justizwesen eines Rechtsstaates angewandt werden? Oder müssen sich Staat und Gesellschaft nicht sogar einen umfangreichen und effizienten (im Sinne eines effizienten Rechtsschutzes) Justizapparat leisten?
Die Kritiker dieser Reformbemühungen befürchten jedenfalls einen „Sturz der dritten Gewalt“. Andere sehen bereits jetzt in den als desolat empfunden Arbeitsbedingungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften den Anfang vom Ende der richterlichen Unabhängigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die historische Forderung nach unabhängigen Gerichten und hinterfragt kritisch, ob betriebswirtschaftliche Reformansätze die richterliche Unabhängigkeit gefährden.
B. HISTORISCHE ENTWICKLUNG: Dieser Abschnitt zeichnet den Weg von der mittelalterlichen Rechtsfindung bis zur rechtlichen Absicherung in Verfassungen nach und zeigt den Kampf um die Unabhängigkeit der Justiz auf.
C. RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT IN DEUTSCHLAND: Das Kapitel definiert den Richterbegriff sowie den Begriff der Rechtsprechung und analysiert die verschiedenen Dimensionen der Unabhängigkeit inklusive der Schutzinstrumente bei Eingriffen.
D. RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT IN EU UND EUROPARAT: Hier wird die Rechtsstellung von Richtern am Europäischen Gerichtshof und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersucht und mit dem deutschen Verständnis verglichen.
E. FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit, richterliche Unabhängigkeit nicht den ökonomischen Sachzwängen unterzuordnen.
Schlüsselwörter
Richterliche Unabhängigkeit, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Justizverwaltung, Sachliche Unabhängigkeit, Persönliche Unabhängigkeit, Institutionelle Unabhängigkeit, Rechtsprechung, Benchmarking, Controlling, Dienstaufsicht, Richteramt, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Justizreform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das verfassungsrechtliche Konzept der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland unter Berücksichtigung ihrer historischen Herleitung und ihrer aktuellen Gefährdung durch ökonomische Steuerungsmodelle.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Untersuchung deckt die historische Entwicklung, die verfassungsrechtliche Definition, die drei Dimensionen der Unabhängigkeit (institutionell, sachlich, persönlich) sowie Schutz- und Sanktionsmechanismen ab.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit zu bestimmen und zu prüfen, ob moderne Managementmethoden wie Benchmarking mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Status der Justiz vereinbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine rechtsdogmatische Analyse durch, die auf der Auswertung verfassungsrechtlicher Normen, der einschlägigen Fachliteratur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.
Was steht im Fokus des Hauptteils?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der inhaltlichen Substanz der Unabhängigkeit, der Abgrenzung von richterlichen Kernbereichen gegenüber der Dienstaufsicht sowie der Frage der Zulässigkeit von Eingriffen durch die Exekutive und Legislative.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind neben der richterlichen Unabhängigkeit vor allem Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Justizaufsicht, Richteramt und die kritische Auseinandersetzung mit ökonomischen Reformansätzen.
Wie bewertet der Autor den Begriff des „Richters“ im Kontext des Grundgesetzes?
Der Autor definiert den Richter als ein von anderen Staatsgewalten institutionell unabhängiges Organ, das sachlich und persönlich unabhängig Rechtsprechung ausübt, ohne an dem konkreten Verfahren beteiligt zu sein.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich Benchmarking in der Justiz?
Der Autor lehnt betriebswirtschaftliche Methoden wie Benchmarking ab, da diese in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der richterlichen Tätigkeit eingreifen und das Prinzip der „konstitutionellen Uneinheitlichkeit“ der Rechtsprechung gefährden.
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- Christian Bitsch (Author), 2005, Richterliche Unabhängigkeit und ihre Grenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33958