Im Untreuetatbestand trifft das moderne Wirtschaftsleben auf die dogmatischen Grundlagen des Vermögensstrafrechts. Die unredliche Vermögensverwaltung als strafbare Handlungen rückte bereits vor einiger Zeit in den Fokus des Wirtschaftsstrafrechts. Die Untreue ist, neben dem Betrug, der Grundtyp des Wirtschaftsverbrechens. In jüngerer Zeit hat eine Erscheinungsform der Untreue in der Rechtsprechung wegen ihres Bezugs zur Schadensdogmatik des § 266 StGB besondere Bedeutung erlangt. Die Rede ist von der Bildung und Führung schwarzer Kassen.
Hat sich der Angestellte eines Unternehmens, der verdeckte Konten unterhält und allein von deren Existenz weiß, wegen Untreue strafbar gemacht? Die Antwort auf diese Frage hängt sehr von dem Verständnis des Schadensbegriffs bei § 266 StGB ab.
Ziel dieser Arbeit ist eine an den Problemschwerpunkten der Rechtsprechung orientierte Darstellung des Schadensbegriffs der Untreue. Praktischer Bezugspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Strafbarkeit des Unterhaltens schwarzer Kassen in der Privatwirtschaft.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das kriminalpolitische Phänomen der schwarzen Kassen. Diese werden im Laufe der Arbeit, besonders bei der Analyse ausgewählter Urteile, immer wieder eine Rolle spielen. Den Schwerpunkt bildet der Schadensbegriff selbst. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schadensbegriff der Untreue liegt ein weiteres Augenmerk der Untersuchung auf der Figur des Gefährdungsschadens. Teil der Schadensproblematik ist insbesondere eine Analyse der Beschlüsse des 2. Senats im Fall „Kanther“ und im Fall „Siemens/ENEL“.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemstellung
B. Schwarze Kassen als Erscheinungsform der Untreuestrafbarkeit
I. Der Begriff der schwarzen Kassen
II. Die Erscheinungsformen schwarzer Kassen
III. Motive zur Einrichtung schwarzer Kassen in der Privatwirtschaft
C. Strafbarkeit der Untreue gemäß § 266 StGB
I. Deliktscharakter und Rechtsgüterschutz beim § 266 StGB
II. Die Tatbestandsalternativen des § 266 Abs. 1 StGB
III. Die Vermögenbetreuungspflicht
IV. Die Pflichtverletzung
D. Der Schadensbegriff der Untreue gemäß § 266 StGB
I. Grundlagen
II. Der Vermögensbegriff
1. Der juristische Vermögensbegriff
2. Der wirtschaftliche Vermögensbegriff
3. Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff
4. Der personale Vermögensbegriff
5. Stellungnahme
III. Der Begriff des Vermögensnachteils im Sinne des § 266 StGB
IV. Ermittlung des Vermögensnachteils
V. Der Gefährdungsschaden
1. Bestimmung des Gefährdungsschadens und Terminologie
2. Restriktion des Gefährdungsschadens
a. Das Erfordernis der Konkretheit
b. Die „subjektive Lösung“ – der Fall „Kanther“
3. Das Halten schwarzer Kassen als endgültiger Schaden
4. Der Gefährdungsschaden vor dem BVerfG
5. Zwischenergebnis
E. Das Halten schwarzer Kassen – eine strafbare Untreue?
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den strafrechtlichen Schadensbegriff der Untreue (§ 266 StGB) vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zu schwarzen Kassen. Ziel ist es, zu klären, ob das bloße Unterhalten solcher Konten in der Privatwirtschaft bereits als strafbare Untreue zu bewerten ist oder ob hierfür ein konkreter Gefährdungsschaden vorliegen muss.
- Dogmatische Grundlagen des Vermögensschadens bei der Untreue.
- Analyse des "Gefährdungsschadens" im Vergleich zum "endgültigen Schaden".
- Rechtliche Bewertung der Einrichtung und Verwaltung schwarzer Kassen.
- Kritische Auseinandersetzung mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung (Fälle "Kanther" und "Siemens/ENEL").
- Diskussion über die Grenzen der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen im Strafrecht.
Auszug aus dem Buch
D. Der Schadensbegriff der Untreue gemäß § 266 StGB
Eine Strafbarkeit wegen Untreue kann aber nur bejaht werden, wenn das pflichtwidrige Verhalten des Angestellten auch zu einem Vermögensnachteil geführt hat.
I. Grundlagen
Der Vermögensnachteil ist das bedeutsamste Tatbestandsmerkmal der Untreue. Es charakterisiert den § 266 StGB nicht nur in seiner Form als Erfolg- und Verletzungsdelikt, sondern ist auch in seiner Vielschichtigkeit ein Dauerbrenner der Untreueproblematik. Mit den Fall „Kanther“ und dem Fall „Siemens/ENEL“ sind auch die schwarzen Kassen als Erscheinungsform der Untreue ins Zentrum des Vermögensnachteils gerückt.
Ob die Bildung oder das Halten schwarzer Kassen strafbare Untreue gemäß § 266 StGB darstellt, ist vor allem eine Frage des Vermögensnachteils, und zählt somit zu den aktuellsten Problemen dieses Tatbestandmerkmals.
Um diese Frage am Ende beantworten und ein abschließendes Urteil zur Strafbarkeit des Haltens schwarzer Kasse abgeben zu können, erfolgt zunächst eine Bestimmung des von § 266 StGB geschützten Vermögens, des Vermögensnachteils und des Gefährdungsschaden, der wichtigsten Figur im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtsprechung zur Untreue.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemstellung: Diese Einführung erläutert die Bedeutung der Untreue als zentrales Wirtschaftsdelikt und führt die Forschungsfrage zur Strafbarkeit schwarzer Kassen ein.
B. Schwarze Kassen als Erscheinungsform der Untreuestrafbarkeit: Das Kapitel definiert schwarze Kassen, beschreibt ihre Erscheinungsformen und analysiert die kriminologischen Beweggründe für deren Einrichtung in Unternehmen.
C. Strafbarkeit der Untreue gemäß § 266 StGB: Hier werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der Untreue, insbesondere die Vermögensbetreuungspflicht und die Pflichtverletzung, dogmatisch aufgearbeitet.
D. Der Schadensbegriff der Untreue gemäß § 266 StGB: Dieses zentrale Kapitel analysiert verschiedene Vermögensbegriffe, den Begriff des Vermögensnachteils sowie die kontroverse Figur des Gefährdungsschadens anhand prominenter BGH-Entscheidungen.
E. Das Halten schwarzer Kassen – eine strafbare Untreue?: Die Untersuchung führt die vorangegangenen Analysen zusammen, um die Strafbarkeit des bloßen Haltens verdeckter Konten durch Angestellte zu beantworten.
F. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung zum Schadensbegriff und fordert eine restriktive Auslegung zur Vermeidung einer unzulässigen Vorverlagerung der Strafbarkeit.
Schlüsselwörter
Untreue, § 266 StGB, Schwarze Kassen, Vermögensnachteil, Gefährdungsschaden, Vermögensbetreuungspflicht, Wirtschaftsdelikt, Strafrecht, Vermögensbegriff, Siemens/ENEL, Fall Kanther, endgültiger Schaden, Rechtsprechung, strafbare Handlung, Unterlassensdelikt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Schadensbegriff des § 266 StGB (Untreue) im Kontext von verdeckt geführten Konten, den sogenannten "schwarzen Kassen" in der Privatwirtschaft.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Dokument?
Zentral sind die dogmatische Herleitung des Vermögensschadens, die Abgrenzung zwischen Gefährdungsschaden und endgültigem Schaden sowie die strafrechtliche Relevanz der Pflichtverletzung bei der Vermögensverwaltung.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob ein Angestellter, der verdeckte Konten für sein Unternehmen unterhält, bereits allein durch dieses Halten der Konten wegen Untreue strafbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung (insb. BGH) und der Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Begriffs der schwarzen Kassen, die strafrechtlichen Voraussetzungen der Untreue und eine tiefgehende Analyse des Schadensbegriffs sowie dessen Auslegung durch die Gerichte.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Untreue, Gefährdungsschaden, Vermögensbetreuungspflicht, Schwarze Kassen und die dogmatische Restriktion des Straftatbestands.
Was ist das Ergebnis zur "subjektiven Lösung" des BGH?
Die Autorin lehnt die "subjektive Lösung" des 2. Senats des BGH ab, da sie die notwendige Kongruenz zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand vernachlässigt.
Warum wird der Fall "Siemens/ENEL" kritisiert?
Die Entscheidung wird kritisiert, weil die Einordnung des Haltens schwarzer Kassen als "endgültiger Schaden" die dogmatischen Anforderungen an den Vermögensnachteil unangemessen ausweitet.
Ist das bloße Verbergen von Geldern strafbar?
Nach Ansicht der Arbeit genügt das bloße Verbergen nicht; es bedarf einer Einzelfallprüfung, um festzustellen, ob tatsächlich ein konkreter Gefährdungsschaden für das Vermögen des Treugebers eingetreten ist.
- Arbeit zitieren
- Laura Hennicken (Autor:in), 2015, Zur Strafbarkeit des Unterhaltens schwarzer Kassen in der Privatwirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339734