Einleitung:
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch den § 11, Absatz 3 der Baunutzungsverordnung. Zu Beginn werden die Bedeutung des Absatz 3 und die früheren Fassungen desselben betrachtet, danach werden die verschiedenen Aspekte großflächiger Einzelhandelsbetriebe dargestellt, etwa die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr, die Auswirkungen von Agglomerationen und die Vermutungsregel nach Absatz 3 Satz 3. Schließlich werden noch Einkaufszentren und die Probleme bei der Begriffsbestimmung sowie die Agglomerationsproblematik dargestellt, bevor in der Schlussbetrachtung auf Probleme wie Kirchturmpolitik und Bebauungspläne eingegangen wird.
Doch zunächst ist es notwendig, den Gesetzestext zu betrachten: „(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden. (2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen.
Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht Gebiete für den Fremdenverkehr, wie Kurgebiete und Gebiete für die
Fremdenbeherbergung, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete,
Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Inhalt und Bedeutung des § 11 Absatz 3
2.1 Inhalt
2.2 Verfassungs- und EG-Recht
2.3 Frühere Fassungen
3. Großflächige Einzelhandelsbetriebe
3.1 Begriffserklärung
3.2 Auswirkungen
3.3 Vermutungsregel
3.4 Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben
4. Einkaufszentren
4.1 Zulässige Nutzungen
4.2 Agglomerationsproblematik
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch den § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe und Einkaufszentren effektiv reguliert werden können.
- Bedeutung und Anwendungsbereich des § 11 Abs. 3 BauNVO
- Kriterien zur Abgrenzung und Bestimmung von Großflächigkeit
- Regelvermutungen und deren Widerlegung bei der Betriebszulassung
- Problematik der räumlichen Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben
- Rolle der kommunalen Bauleitplanung und der interkommunalen Zusammenarbeit
Auszug aus dem Buch
3.1 Begriffserklärung
Am Anfang einer Betrachtung großflächiger Einzelhandelsbetriebe muss man sich näher mit dem Begriff an sich befassen.
Dem Anwendungsbereich des § 11 Absatz 3 Nr. 2 unterliegen nur Einzelhandelsbetriebe, also Gewerbebetriebe, die die Ware direkt an den Endverbraucher verkaufen. Einzelhandelsbetriebe sind unter diesem Begriff in den Baugebieten nach den §§ 5 bis 7 und in den Gewerbe- und Industriegebieten als Gewerbebetriebe zulässig; in den Wohngebieten fällt diese Nutzung unter den Ladenbegriff. Einzelhandel betreibt auch, wer seine Produktion in eigenen Geschäften unter Ausschaltung des Zwischen- und Großhandels an Endverbraucher verkauft; die Bezeichnung als (Factory) Outlet Center o. Ä. ist für die rechtliche Einordnung unter Nummer 1 oder 2 ohne Belang. Der traditionelle Verkauf ab Werk ist in der Regel kein selbständig zu beurteilender Einzelhandel.
Die Großflächigkeit ist eine eigenständige Anwendungsvoraussetzung der Nummer 2, die von vornherein diejenigen Einzelhandelsbetriebe und Läden ausklammern soll, die nach ihrer Größe typischerweise der wohnungsnahen Versorgung in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 6 dienen. Das Merkmal der Großflächigkeit markiert die unterste Schwelle, ab der die BauNVO die Möglichkeit unerwünschter städtebaulicher oder raumordnerischer Auswirkungen der Großformen des Handels sieht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt das Untersuchungsobjekt sowie den methodischen Aufbau der Hausarbeit zur Steuerung des Einzelhandels vor.
2. Inhalt und Bedeutung des § 11 Absatz 3: Dieses Kapitel erläutert den rechtlichen Zweck der Vorschrift als Instrument zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung sowie dessen verfassungsrechtliche Einbettung.
3. Großflächige Einzelhandelsbetriebe: Hier werden Definitionen, Auswirkungen, die Vermutungsregelung sowie die Problematik der Agglomeration für großflächige Betriebe detailliert behandelt.
4. Einkaufszentren: Das Kapitel definiert Einkaufszentren als eigenständige Kategorie und erörtert die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Agglomerationsproblematik.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung der Bauleitplanung und der interkommunalen Kooperation zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten zusammen.
Schlüsselwörter
Baunutzungsverordnung, § 11 Abs. 3, Einzelhandelsentwicklung, Großflächigkeit, Einkaufszentrum, Bauleitplanung, Raumordnung, Vermutungsregel, Agglomeration, städtebauliche Auswirkungen, Verkaufsfläche, Geschossfläche, Zentrenentwicklung, Gewerbegebiet, Verbrauchernahe Versorgung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die steuerungsrechtlichen Möglichkeiten und Beschränkungen, die sich durch den § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung für die Entwicklung des Einzelhandels ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Feldern gehören die Definition der Großflächigkeit, der Umgang mit Einkaufszentren, die Prüfung raumordnerischer Auswirkungen sowie die städtebauliche Planungspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie durch rechtliche Instrumente negative städtebauliche Folgen durch großflächige Einzelhandelsansiedlungen vermieden werden können.
Welche methodische Herangehensweise wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der BauNVO, der Rechtsprechung (insb. des BVerwG) und der Anwendung dieser Normen im Kontext der städtebaulichen Planung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Auslegung des § 11 Abs. 3, die Analyse von Großbetrieben, die spezifische Behandlung von Einkaufszentren und die Problematik von Agglomerationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie BauNVO, Großflächigkeit, städtebauliche Auswirkungen, Raumordnung und Agglomerationsproblematik geprägt.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Geschossfläche und Verkaufsfläche eine Rolle?
Die Geschossfläche ist der formale Maßstab für die Regelvermutung nach § 11 Abs. 3, während die Verkaufsfläche für die tatsächliche Anziehungskraft und die städtebauliche Wirkung des Betriebes entscheidend ist.
Welche Rolle spielt die interkommunale Zusammenarbeit?
Da viele Kommunen in einem Konkurrenzverhältnis stehen, warnt der Autor vor Kirchturmpolitik und empfiehlt abgestimmte Einzelhandelskonzepte, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und regionale Synergien zu nutzen.
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- Christian Driever (Author), 2005, Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33989