An allen deutschen Großflughäfen werden die Fluggastkontrollen durch private Sicherheitsdienstleister durchgeführt. Für den Bürger stellen sich diese Kontrollen zunächst als lästige aber notwendige Maßnahme dar, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten. Ziel der Fluggastkontrolle ist es, das Verbringen von verbotenen Gegenstände in den Sicherheitsbereich des Flughafens zu verhindern und dadurch Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs abzuwehren.
In jüngster Vergangenheit geriet die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch private Unternehmen stark in Kritik. Im Jahr 2014 wurden am Frankfurter Flughafen durch die Europäische Kommission erhebliche Sicherheitsmängel bei der Fluggastkontrolle festgestellt. Aktuell ist deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Die Bundesregierung ihrerseits räumte das Bestehen von Defiziten bei der Überprüfung der Fluggastkontrollen ein. Erst im April dieses Jahres wurden auch am Flughafen Köln/Bonn durch EU-Prüfer deutliche Mängel bei den Sicherheitskontrollen nachgewiesen.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass immer wieder Stimmen in der Öffentlichkeit laut werden, die eine Rückabwicklung der Privatisierung der Fluggastkontrollen fordern.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Forschungsfrage, wie weit Privatisierung im Sicherheitsbereich gehen darf. Dies soll am Fall der Privatisierung der Fluggastkontrollen an deutschen Großflughäfen untersucht werden. Hierzu wird in dieser Arbeit zunächst eine Typologisierung der verschiedenen Privatisierungsarten erfolgen und anschließend die Durchführung der Fluggastkontrollen in diese eingeordnet.
Danach wird die Privatisierung der Aufgabe der Fluggastkontrolle anhand der Agenturtheorie analysiert und bewertet. Darüber hinaus soll ein Vergleich gezogen werden zum abweichenden Modell am Flughafen München. Am Ende folgt ein Fazit.
Gliederung
1. Einleitung/Problemdarstellung
2. Begriffsbestimmung
2.1 Privatisierung
2.1.1 Formale Privatisierung
2.1.2 Funktionale Privatisierung
2.1.3 Materielle Privatisierung
2.1.4 Einordnung des Beleihungsrechtsverhältnisses
2.1.5 Abgrenzung Beleihung zur Verwaltungshilfe
2.2 Agenturtheorie
3. Fluggastkontrollen als Aufgabe privater Unternehmen
4. Verstaatlichung oder Privatisierung von Luftsicherheit
4.1 Problemkreise
4.2 Lösungsmöglichkeiten
4.3 Das „Münchner Modell“
5. Fazit - Beliehene Luftsicherheitsassistenten als voraussetzungsvolle Möglichkeit der Privatisierung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Privatisierung von Fluggastkontrollen an deutschen Großflughäfen unter dem Aspekt, wie weit staatliche Sicherheitsaufgaben an private Akteure delegiert werden dürfen. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Zulässigkeit und Qualität dieser Privatisierungsform, unter besonderer Berücksichtigung der durch die Agenturtheorie aufgezeigten Zieldivergenzen zwischen staatlichen Auftraggebern und privaten Auftragnehmern.
- Grundlagen der Privatisierungsarten (formell, materiell, funktional)
- Die Rolle der Beleihung im Sicherheitsbereich
- Anwendung der Agenturtheorie auf die Aufgabenerfüllung
- Analyse von Qualitätsmängeln und Kontrollversagen
- Vergleich zwischen dem Standardmodell und dem „Münchner Modell“
Auszug aus dem Buch
4.1 Problemkreise
Nach der Agenturtheorie ergeben sich Probleme bei der Vertragsgestaltung und -erfüllung hauptsächlich durch divergierende Ziele von Prinzipal und Agent. Es stellt sich daher zunächst die Frage, was in diesem Fall die Ziele von Bundespolizei und beliehenem Unternehmen sind.
Das vorrangige Ziel der Bundespolizei ergibt sich zum einen aus dem gesetzlichen Auftrag, „Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des § 1 abzuwehren.“ (§ 1 S. 1 LuftSiG). Darüber hinaus unterliegt auch die Bundespolizei dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, dem sie wie die gesamt öffentliche Verwaltung des Bundes nach § 7 BHO verpflichtet ist (Präsident des Bundesrechnungshofes 2013: 17). Darin wird der Bund auch zur Prüfung verpflichtet, „inwieweit staatliche Aufgaben [...] durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.“ (§ 7 Abs. 1 S. 2 BHO)
Demgegenüber steht das beliehene Unternehmen, welchem als vorrangiges Ziel wirtschaftlicher Profit zuzuordnen ist (Galle 2015: 11:40 Min.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung/Problemdarstellung: Einführung in die Thematik der Fluggastkontrollen durch private Dienstleister und Darstellung der aktuellen Kritik an der Qualität der Sicherheitskontrollen.
2. Begriffsbestimmung: Definition der verschiedenen Privatisierungsformen sowie theoretische Einordnung der Beleihung und der Agenturtheorie als Analyseinstrumente.
3. Fluggastkontrollen als Aufgabe privater Unternehmen: Darstellung des aktuellen Rechtsverhältnisses und der organisatorischen Umsetzung der Fluggastkontrollen an deutschen Flughäfen.
4. Verstaatlichung oder Privatisierung von Luftsicherheit: Kritische Auseinandersetzung mit Zieldivergenzen und Lösungswegen unter Einbeziehung des sogenannten „Münchner Modells“.
5. Fazit - Beliehene Luftsicherheitsassistenten als voraussetzungsvolle Möglichkeit der Privatisierung: Abschließende Bewertung der Privatisierung unter der Bedingung einer verstärkten staatlichen Aufsicht.
Schlüsselwörter
Privatisierung, Luftsicherheit, Fluggastkontrolle, Beleihung, Agenturtheorie, Bundespolizei, Sicherheitsmängel, Wirtschaftlichkeit, Verwaltungshelfer, Organisationsprivatisierung, Funktionsprivatisierung, Münchner Modell, Rechtsaufsicht, Fachaufsicht, Staatliche Verantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Privatisierung der Fluggastkontrollen an deutschen Großflughäfen und analysiert die Möglichkeiten und Grenzen dieser Aufgabendelegation.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die verschiedenen rechtlichen Privatisierungsarten, die Anwendung der ökonomischen Agenturtheorie auf Sicherheitsdienste sowie die Problematik von Qualitätsdefiziten bei privaten Sicherheitsanbietern.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es zu erörtern, inwieweit die Privatisierung von Fluggastkontrollen angesichts der Zielkonflikte zwischen staatlicher Sicherheit und privater Gewinnmaximierung vertretbar und optimierbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt die Agenturtheorie (Principal-Agent-Ansatz) aus der institutionenökonomischen Organisationstheorie, um das Verhalten und die Anreizstrukturen zwischen der Bundespolizei und den privaten Sicherheitsunternehmen zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die theoretischen Begrifflichkeiten geklärt, die aktuelle Praxis der Beleihung untersucht, Mängel bei Kontrollen dokumentiert und Lösungsansätze anhand von Anreiz- und Kontrollinstrumenten diskutiert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Privatisierung, Beleihung, Luftsicherheit, Agenturtheorie und staatliche Fachaufsicht geprägt.
Was zeichnet das im Text erwähnte „Münchner Modell“ aus?
Das Münchner Modell zeichnet sich dadurch aus, dass das beliehene Sicherheitsunternehmen zu 100 Prozent in staatlicher Hand liegt, wodurch die Zieldivergenz zwischen öffentlicher Sicherheit und privatem Profit entfällt.
Warum wird das Prinzip der funktionalen Privatisierung im Text kritisiert?
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Gefahr, dass erwerbswirtschaftliche Ziele der privaten Unternehmen (z.B. Lohndumping oder mangelhafte Ausbildung) die staatliche Sicherheitsaufgabe gefährden können.
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- Simon Landmesser (Author), 2016, Privatisierung von Luftsicherheit. Möglichkeiten und Grenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340130