Analyse der Wirtschaftsförderungskonzepte in den Regionen Hannover, Braunschweig, Wolfsburg


Diplomarbeit, 2004

111 Seiten, Note: 1,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Rechtsgrundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung
2.2 Rechtsgrundlagen der staatlichen Wirtschafts- und Strukturpolitik
2.3 Grundzüge der europäischen Regionalpolitik
2.4 Erläuterungen zum Begriff der „Wirtschaftsförderung“
2.5 Clusterbildung als Konzeptansatz für regionale Wirtsförderung

3. Status der Wirtschaftsregion Hannover im nationalen Vergleich
3.1 Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
3.2 Träger und Aufgabengebiete der Wirtschaftsförderung
3.3 Entwicklung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes für die Region Hannover
3.3.1 Darstellung des Wirtschaftsförderungskonzeptes „Hannover - Projekt“
3.3.2 Die Projektgesellschaft Hannoverimpuls GmbH
3.3.3 Konzeptumsetzung des „Hannover-Projektes“
3.3.3.1 Schwerpunkt 1: Automotive
3.3.3.2 Schwerpunkt 2: Produktionstechnik
3.3.3.3 Schwerpunkt 3: Lasertechnik
3.3.3.4 Schwerpunkt 4: Life Science
3.3.3.5 Schwerpunkt 5: IuK-Technologie
3.3.3.6 Schwerpunkt 6: Beschäftigungsmodelle
3.3.3.7 Schwerpunkt 7: Querschnittsprojekte
3.3.3.8 Schwerpunkt 8: Steigerung der regionalen Attraktivität

4. Status der Wirtschaftsregion Braunschweig
4.1 Leitlinien der Wirtschaftsförderung
4.2 Träger der Wirtschaftsförderung
4.3 Entwicklung eines Wirtschaftsförderungskonzepte für den Großraum Braunschweig
4.3.1 Darstellung des Wirtschaftsförderungskonzeptes „Projekt Region Braunschweig“
4.3.2 Konzeptumsetzung des „Projektes Region Braunschweig“
4.3.2.1 Schwerpunkt 1: Fahrzeugbau
4.3.2.2 Schwerpunkt 2: Umwelttechnik
4.3.2.3 Schwerpunkt 3: Materialien- und Maschinenbau
4.3.2.4 Schwerpunkt 4: Tourismus
4.3.2.5 Schwerpunkt 5: Finanzdienstleistungen
4.3.2.6 Schwerpunkt 6: Verkehrssicherheit / IuK
4.3.2.7 Schwerpunkt 7: Norddeutsches Wasserzentrum
4.3.2.8 Schwerpunkt 8: Querschnittsthemen

5. Status Wolfsburg, eine Stadt der Wolkswagen AG ?
5.1 Ziele der Wirtschaftsförderung
5.2 Träger und Aufgabengebiete der kommunalen Wirtschaftsförderung
5.3 Entwicklung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes für die Stadt Wolfs- burg
5.3.1 Darstellung des Wirtschaftsförderungskonzeptes „AutoVision“
5.3.2 Die Projektgesellschaft Wolfsburg AG
5.3.3 Konzeptumsetzung der „AutoVision“ in Projektphase I
5.3.3.1 Geschäftsbereich 1: Lieferantenansiedlung
5.3.3.2 Geschäftsbereich 2: Personal Service Agentur
5.3.3.3 Geschäftsbereich 3: ErlebnisWelt
5.3.3.4 Geschäftsbereich 4: InnovationsCampus
5.3.4 Zwischenbilanz „AutoVision“ nach der Projektphase I
5.3.5 Konzeptumsetzung der „AutoVision“ in Projektphase II
5.3.6 Konzeptumsetzung der „AutoVision“ in Projektphase III

6. Vergleichende Bewertung der drei Fallbeispiele

7. Zur Gestaltbarkeit von Clustern durch die regionale Wirtschafts- förderungördrung

8. Schlussbetrachtung

Anhang

Erklärung zur Diplomarbeit gemäß § 26 Abs. 6 DiplPrüfO

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Organisationsstruktur der regionalen Wirtschaftsförderung im WR Hannover

Abbildung 2: Projektphasen des Wirtschaftsförderungskonzeptes „Region Braun-schweig“

Abbildung 3: Aufbau der Wolfsburg AG nach Geschäftsbereichen zu Beginn der Phase II (Stand: März 2004)

Abbildung 4: Hannover, Braunschweig, Wolfsburg: Clusterbasierte Wirtschafts-förderung im Vergleich

Abbildung 5: Organigram der Hannoverimpuls GmbH

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Volkswirtschaftliche Kernindikatoren in der Region Hannover

Tabelle 2: Überschlagsbetrachtung des Arbeitsplatzpotenzials in der Region Hannover zwischen 2002 und 2012

Tabelle 3: Volkswirtschaftliche Kernindikatoren für den Großraum Braun- schweig nach Städten und Landkreisen

Tabelle 4: Beschäftigungseffekte in der Stadt Wolfsburg durch WM der Wolfs- burg AG während der Projektphase I

Tabelle 5: Branchen mit Cluster- und Branchen ohne Clusterpotenzial

Tabelle 6: Einwohner und Arbeitslose in den Städten und Gemeinden der Region Hannover

Tabelle 7: Kernindikatoren für die deutschen Verdichtungsräume

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Der anhaltende Strukturwandel[1] wirkt nicht nur auf Branchen und einzelne Unter-nehmen, sondern zeigt seine Auswirkungen mittlerweile auch in weiten Teilen der westlichen Industriestaaten. Ebenfalls beeinflussen im nationalen und internatio-nalen Wettbewerb die globalen Rahmenbedingungen den Handlungsspielraum von Wirtschafts- bzw. Lebensräumen. Folglich werden betroffene Regionen zukünftig stärker gezwungen sein, sich den damit verbundenen Entwicklungs- und Umstrukturierungsprozessen zu stellen.

Vor diesem Hintergrund kommt es entscheidet darauf an, wie sich die wirtschafts-fördernden Akteure einer Volkswirtschaft unter den verändernden Wettbewerbs-bedingungen profilieren bzw. positionieren können. Diejenigen, die ihre Potenziale nur unzureichend nutzen, werden im Vergleich zu denen, die ihre traditionellen Stärken in einem kontinuierlichen Innovationsprozess weiterentwickeln können, zukünftig stärker zurück fallen. Die wirtschaftlichen Folgen eines negativen Szenarios sind unter anderem der Rückgang der Wirtschaftskraft sowie der Abbau von Arbeitsplätzen. In Relation zu erfolgreicheren Räumen führt diese Entwicklung zu einem nachhaltigen Attraktivitätsverlust der gesamten Region.

Damit auch Regionen im internationalen Wettbewerb um die besten Standort-faktoren weiter bestehen können, wird es immer wichtiger echte wirtschaftliche, wissenschaftliche, soziale und kulturelle Profile zu entwickeln. Ziel dieser Bemühungen ist es, attraktive Rahmenbedingungen für die Unternehmen sowie die Bevölkerung zu schaffen. Damit vorhandene Stärken ausgebaut bzw. besser nutzbar gemacht werden können, ist es daher notwendig, die wirtschafts-fördernden Aktivitäten einer Region in einen ganzheitlichen konzeptionellen Rahmen einzubinden.

Vor diesem Hintergrund entwickelten die Wirtschaftsräume Hannover, Braun-schweig und Wolfsburg zwischen 1998 und 2004 drei umsetzungsfähige Konzepte zur Verbesserung der Wirtschafts- und Beschäftigungssituation vor Ort.

Die vorliegende Diplomarbeit zur Erlangung des Hochschulgrades „Dipl. Kauf-mann (FH)“ befasst sich aus gegebenem Anlass beispielhaft mit der Analyse dieser Wirtschaftsförderungskonzepte.

2. Theoretische Grundlagen

Zu den wirtschaftsfördernden Akteuren in der Bundesrepublik Deutschland zählt auf regionaler Ebene neben der EU vor allem:

- der Bund
- die Länder
- die Kommunen

Diese Impulsgeber verwenden unterschiedliche Begrifflichkeiten für ihre wirt-schaftsfördernden Maßnahmen (WM). So nennt die EU ihre Bemühungen auf diesem Gebiet Regionalpolitik, während die Bundes- bzw. Landesebene von Wirtschafts- und Strukturpolitik spricht. Die Kommunen beschreiben ihre Aktivitäten in diesem Bereich als kommunale Wirtschaftsförderung (KWF). Städte mit raumordnungspolitisch angeschlossen Gemeinden oder Landkreisen sprechen hingegen von regionaler Wirtschaftsförderung (RWF). Trotz der differenzierten Wortwahl, verfolgen die genannten Institutionen das gemeinschaftliche Ziel der strukturellen Förderung von Wirtschaftsräumen.

2.1 Rechtsgrundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung

Die Rechtsgrundlage für KWF in den Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland ist der Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes[2] (GG). Demnach ist es den Gemeinden freigestellt, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetzgebung in eigener Verantwortung und somit in Selbstverwaltung zu regeln. Die unterschiedlichen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ werden in § 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) genauer formuliert, aber nicht explizit aufgezählt. Da die KWF, nach Aussage des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, eindeutig einen örtlichen Charakter aufweist,[3] zählt sie laut GG zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, und kann somit als eine sog. Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden angesehen werden. Bei diesen ist zwischen freiwilligen Aufgaben und solchen, die per Gesetz zur Pflicht werden, zu unterscheiden. Die KWF gehört zu den freiwilligen Selbstverwaltungs- aufgaben. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob sie die Aufgabe als gemeinschaftliches Ziel definiert und daher wahrnehmen muss.

Für die Landkreise der Bundesrepublik Deutschland (im GG auch „Gemeinde-verbände“ genannt) hat ebenfalls das Recht der Selbstverfaltung Gültigkeit. Das GG trifft hier jedoch bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben keine räumliche Aussage, sondern schränkt die Selbstverwaltung durch den Rahmen an gesetzlichen Aufgabenbereichen ein. Gemeinden und Landkreise sind rechtlich nicht gleichgestellt, da die Aufgabenverhältnisse zwischen ihnen unterschiedlich verteilt sind.[4] Die NGO gesteht den Landkreisen in § 2 Abs. 1 die Aufgaben von „überörtlicher Bedeutung“ zu und garantiert dadurch deren Selbstverwaltung. Die so genannten überörtlichen Aufgaben[5] sollen an dieser Stelle nicht näher beleuchtet werden. Lediglich ist hier anzumerken, dass es sich um Aufgaben des öffentlichen Interesses handelt, die von den Gemeinden entweder aus technisch-en, finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur teilweise ausgeübt werden können und in den Aufgabenbereich der Kreise übergehen müssen. Der Grund für eine Übertragung dieser Aufgaben auf die Kreisebene, ist die definierte Selbstverwaltungsaufgabe (z.B. KWF) der Gemeinden.

Bei kreisfreien Städten besteht das beschriebene Problem der „doppelten“ Zuständigkeiten nicht. Sie vereinen alle kommunalen Aufgabenbereiche (auch KWF) auf sich und sind alleiniger Entscheidungsträger beim Ausführen der freiwilligen Verwaltungsaufgaben.[6]

2.2 Rechtsgrundlagen der staatlichen Wirtschafts- und Strukturpolitik

Staatliche Wirtschafts- u. Strukturpolitik erhält den Auftrag und die Legitimation aus der im Grundgesetz verankerten „Verpflichtung zur Sicherung einheitlicher Wirtschafts- und Lebensverhältnisse“ in allen Regionen.[7] Die staatliche Strukturpolitik ist auf die regelmäßige Kompensation struktureller, sektoraler und regionaler Unterschiede angelegt. Nach Art. 30 GG ist die WF aber ausschließlich eine hoheitliche Verwaltungsaufgabe der Bundesländer. In Artikel 91a Abs. 1 wurde die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) festgeschrieben. Der Bund kann auf diese Weise an der Regionalförderung der Länder mitwirken. Zunehmende Bedeutung erlangte die GRW durch die deutsche Wiedervereinigung und die notwendig gewordene Angleichung der Wirtschaftsstrukturen in Ost- und Westdeutschland. Diese Form der Subventionsverteilung (2001: 155,6 Mrd. €) durch die öffentliche Hand,[8] greift zwar in die marktwirtschaftliche Wettbewerbsordnung eines Landes ein, legitimiert sich allerdings durch die im GG verankerte Verantwortung des Staates, die Gemeinschaftsaufgabe auch großflächig umzusetzen. Zu diesem Zweck ist die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages nach Art und Intensivierung der Beihilfen in unterschiedliche Fördergebiete unterteilt.[9] Für die Durchführung der GA-Fördermaßnahmen in den ausgewiesenen Regionen[10] sind wiederum die Länder verantwortlich.

WF auf kommunaler bzw. regionaler Ebene ist, wie aus Punkt 2.1 hervorgeht, nur auf den örtlichen Wettbewerbsvorteil ausgerichtet. Mögliche Zielkonflikte[11] zwischen den wirtschaftsfördernden Aktivitäten des Staates und der kommunalen WF können die Folge sein.

2.3 Grundzüge der europäischen Regionalpolitik

Hauptziel der EU-Regionalpolitik nach Art. 158 EG-Vertrag ist es, die Entwick-lungsunterschiede in den europäischen Regionen zu verringern, um so zum wirt-schaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft beizutragen. Die EU fördert daher entsprechende Anstrengungen der Mitgliedsaaten, eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes voranzutreiben (Agenda 2000). Die Budgets der EU-Strukturfonds[12] stehen hierbei im Zentrum der europäischen Förderpolitik. Aus diesem Grundgedanken lassen sich drei Förderziele[13] ableiten, die das EU-Gebiet für die aktuelle Planungsperiode 2000 - 2006 in Fördergebiete einstuft. Hierbei sind die Ziele 1 und 2 regional ausgerichtet, Ziel 3 wird außerhalb der Zielgebiete verfolgt:

Ziel 1: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Region-en mit Entwicklungsrückstand (Ziel 1 Fördergebiete)
Ziel 2: Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen (Ziel 2 Fördergebiete)
Ziel 3: Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme

Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle auch das verschärfte Wettbewerbsrecht der Europäischen Kommission. Die EU beabsichtigt die nationalen Handlungsspiel-räume, durch eine zunehmende Zentralisierung der Befugnisse, auch im Bereich der Wirtschaftspolitik (z.B. WF), weiter einzuschränken. Eine Intensivierung der EU-Beihilfekontrollen ist die logische Konsequenz.[14] Staatliche WF jenseits der „De-minimis“ und KMU-Regelungen sind bei der EU-Kommission immer anmeldungs- und genehmigungspflichtig.[15] Somit wird nationale WF zukünftig stärker kontrolliert werden als bisher und bei drohenden Wettbewerbs-verzerrungen mit Beihilfe- und Genehmigungsvorbehalten[16] belegt. Verstoßen Nationalstaaten gegen diese Bestimmungen und erwächst daraus ein unter-nehmerischer Wettbewerbsvorteil, so werden den Profiteuren der unerlaubten WF hohe Konventionalstrafen auferlegt.

2.4 Erläuterungen zum Begriff der „Wirtschaftsförderung“

Unter WF werden im Allgemeinen „die Maßnahmen der Wirtschaftspolitik zur selektiven Begünstigung bestimmter wirtschaftlicher Tatbestände oder Verhal-tensweisen“ verstanden. Sie sind insofern von anderen gesamtwirtschaftlich wirkenden Maßnahmen, wie etwa der Konjunktur- und Wachstumsbelebung abzugrenzen.[17] Die Vielzahl der in der Praxis vorkommenden Ansatzpunkte zur WF lassen sich unter verschiedenen Hauptmaßnahmen zusammenfassen:

- Sektoral oder branchenbezogen z.B. Bergbau, Schiffbau, Wohnungswirtschaft (sektorale Strukturpolitik, Industriepolitik)
- Regionale Wirtschaftsförderung (regionale Strukturpolitik)
- Fördermaßnahmen zugunsten bestimmter Unternehmensgruppen oder wirt-schaftlicher Tätigkeiten; z.B. Existenzgründungsförderung, Mittelstands-förderung, Förderung des Fremdenverkehrs, Filmförderung, Forschungs- und Entwicklungsförderung, Umweltschutz, betriebliche Ausbildung, Bildung und andere.

Begründet wird diese Vorgehensweise der wirtschaftsfördernden Akteure damit, dass die gewünschten volkswirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Effekte[18] unter den Funktionsbedienungen des Marktes nicht eintreten würden. Es wird m.a.W. von der Notwendigkeit einer Korrektur der Marktmechanismen ausge-gangen.[19]

Wie die dargestellten Rechtsgrundlagen zeigen, sind die Bundesländer die Haupt-träger der WM. Der Bund wirkt aber über die Subventionsmittel in höherem Masse auf die WF ein, als das die Länder tun. Besonders wichtige Maßnahmen der WF werden im Rahmen der GA von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommen. Die konkrete Durchführung dieser Maßnahmen wird häufig speziellen Wirtschafts-förderungsinstituten[20] übertragen. Sie sind i. d. R. nicht erwerbswirtschaftlich orientiert und handeln überwiegend in öffentlichem Auftrag. In ihren Organisations-formen unterscheiden sie sich wie folgt:

- Als Teil der öffentlichen Verwaltung, z. B. Wirtschaftsförderungsgesellschaften (teils auch in privater Rechtsform der GmbH, aber in öffentlichem Besitz)
- Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts mit Bankgeschäften der KfW, der Landesaufbaubanken sowie der Landesentwicklungsgesellschaften (die beiden Letzteren können u. U. auch privatrechtlich organisiert sein)
- Privatrechtliche Unternehmen (häufig mit Beteiligung von z. B. der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, ggf. aber auch der öffent-lichen Hand)

Zu den regelmäßigen Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsinstitutionen gehören unter anderem; die Unternehmensberatung, das Standortmarketing, die Gewerbe-flächenpolitik, die Steuer- und Entgeltpolitik, die Förderung von Standortgemein-schaften (Technologie- und Gründerzentren), die lokale Arbeitsmarktpolitik, und schließlich die öffentliche Auftragsvergabe (bis hierhin ausschließlich Aufgaben der kommunale Wirtschaftsförderung[21] ), die Infrastrukturpolitik, die Investitions-förderung, die Vermittlung oder Bereitstellung von Kapitalbeteiligungen (Kapitalbe-teiligungsgesellschaften), sowie die Übernahme von Bürgschaften zugunsten bestimmter Unternehmen (Kreditgarantiegemeinschaften).

Die eigentliche Frage an dieser Stelle lautet, welche konkrete Auswahl an Maßnahmen muss von welchen Institutionen wahrgenommen werden, damit die gewünschten Effekte einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung auch messbar werden?

Die Dr. Heuser Unternehmensberatung ist eigenen Studien zu Folge der Auffassung, dass Bund und Länder bei der Beantwortung dieser Fragestellung lediglich für die Rahmenbedingungen sorgen können, um eine Strukturan-gleichung in den unterschiedlichen Wirtschaftsregionen voranzutreiben. Länger-fristig betrachtet lässt sich Wirtschaftswachstum und somit die Schaffung neuer Arbeitsplätze,[22] nach Einschätzung der Dr. Heuser AG, nur auf regionaler Ebene umsetzen. Die Maßnahmen[23] der wirtschaftsfördernden Akteure zur Erreichung der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ziele lassen sich demnach in drei Schwerpunkten bündeln:[24]

1. Regionale Wirtschaft entwickeln; über den Hebel Neugründungen, Wachs-tum und Erhalt der bestehenden und Ansiedlung neuer Unternehmen.
2. Bildung und Ausbildung mit regionalem Schwerpunkt fördern
3. Attraktive Wirtschafts- und Lebensräume in den Regionen schaffen

Diese allgemeinen Überlegungen, regionale Wachstumskonzepte zu entwickeln, die auf Basis der genannten Schwerpunkte zur Steigerung der „Wirtschaftskraft vor Ort“ und zur Beseitigung von „Problemen in der regionalen Wirtschaft“ beitragen, bilden den theoretischen Hintergrund für die gewählte Themenstellung.

Der Hauptteil dieser Arbeit befasst sich daher mit der Darstellung von Wirtschafts-förderungskonzepten in den Regionen Hannover, Braunschweig und Wolfsburg und analysiert deren Zielerreichungsgrad.

2.5 Clusterbildung als Konzeptansatz für regionale Wirtsförderung

Die Unternehmensberatung McKinsey hat eigenen Angaben zu Folge in den vergangenen sechs Jahren unter anderem für die Region Wolfsburg (1998), Hannover (2002), und Braunschweig (2004) clusterbasierte Wirtschaftsförderungs-konzepte zur regionalen Strukturentwicklung erarbeitet. Da sich diese Konzepte nach Aussage der zuständigen Wirtschaftsförderer in der Umsetzung befinden, ist es zum weiteren Verständnis notwendig, den Begriff des „Clusters“, wie McKinsey & Co. ihn interpretiert, kurz zu erläutern.

Mckinsey & Co. bewertet Cluster nach Porters Definition als geographische Konzentrationen miteinander verbundener Unternehmen, spezialisierter Zulieferer, Dienstleistern, Unternehmen in verwandten Branchen und unterstützenden Organisationen (z.B. Universitäten, Hochschulen, Kammern und Verbänden) in bestimmten Branchen, die im Wettbewerb stehen und miteinander kooperieren.[25] Brenner und Fornahl verstehen unter lokalen branchenspezifischen Clustern eine Ansammlung von Firmen einer oder weniger in Beziehung zueinander stehender Branchen, bei denen eine deutlich überdurchschnittliche Zahl an wertschöpfungs-intensiven Arbeitsplätzen aufgrund positiver Wechselwirkungen zwischen den Firmen entsteht und aufrechterhalten wird.[26]

Die Unternehmensberatung beschreibt die Vorteile, die durch die räumliche Nähe der Akteure innerhalb des Cluster entstehen, allgemein als sinkende Trans-aktionskosten und positive externe Effekte. Die Unternehmen innerhalb des Clusters erzielen durch den engeren Informationsaustausch eine höhere Produk-tivität und Innovationsfähigkeit. Sinkende Beschaffungskosten durch die Nähe zu Zulieferern und Dienstleistern der Branche, sowie eine ausgeprägte Wettbewerbs-fähigkeit durch die intensivere Konkurrenz sind weitere positive Ergebnisse.[27] Denkbar sind hier aber auch nachteilige Effekte, die aus einer monostrukturellen, spezialisierten Clusterregion erwachsen können. Regionen mit einem oder wenigen Clustern sind sehr krisenanfällig, da im Falle branchenspezifischer Probleme nicht nur die betreffende Branche (Cluster), sondern gleich die gesamte Region in Mitleidenschaft gezogen wird. Zudem sind solche Regionen wesentlich anfälliger für konjunkturelle Krisen ausgelöst durch exogene Schocks, als Wirtschaftsregionen mit einer differenzierteren Branchenstruktur. Beispiele für den Niedergang von „Monoclustern“ sind sicherlich die Stahl-, Kohle- und Eisenkom-plexe des Ruhrgebietes. Allerdings sind bei dieser Überlegung auch erfolgreiche Monocluster, wie beispielsweise das Silicon Valley (Kalifornien, USA), der Shinjuku-Park (Tokio, Japan) oder das Silicon Isle (Dublin, Irland) zu nennen. Sie reagieren auf Herausforderungen des Wettbewerbs besser, als die meisten anderen spezialisierten Clusterregionen und können auf Nachfrageschwankungen mit erfolgreicheren Anpassungsstrategien antworten. Solche spezialisierten Hot Spots[28], wie Pouder sie nennt, bilden jedoch angesichts der Vielzahl von geschei-terten monostrukturellen Clusterregionen (z.B. Messer- und Besteckwaren-industrie in Solingen, Schweizer Uhrenindustrie) weltweit eher die Ausnahme und leiden ebenfalls zunehmend an Überhitzung.[29] Folgende Voraussetzungen müssen daher gegeben sein, damit ein branchenspezifischer Cluster entstehen kann, bzw. ein bereits ansässiger Cluster in der Region erhalten bleibt.[30] Hierbei sind die ersten drei Punkte als Voraussetzungen in der Branche und die folgenden Punkte als notwendige Rahmenbedingungen in der Region zu verstehen, damit eine clusterbasierte Wirtschaftsförderung zielgerichtet ist:

1. Branchenbezogene Voraussetzungen; diese Branchen verfügen über ausrei-chend Human Kapital und einen hohen regionalen Beschäftigungsanteil, haben eine Vielzahl von Neugründungen aus der Branche zu verzeichnen, nutzen Synergieeffekte untereinander und treten selbst als Risikokapitalgeber auf, um weitere Ansiedlungen und Neugründungen zu ermöglichen. In Deutschland existieren zahlreiche Branchen mit Potenzial zur Clusterbildung.[31]
2. Vorhandensein von zukunftsfähigen Branchen mit ausreichend Nachfrage-potenzial und überdurchschnittlicher Wachstumsdynamik gemessen an der Beschäftigungsentwicklung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie vorhandene Exportfähigkeit der produzierten Güter- und Dienstleistungen.
3. Stetige Bereitschaft der Unternehmen zur Kooperation, um regional ausgebil-dete Netzwerkstrukturen zwischen den Akteuren nutzbar zu machen, zu erhal-ten und bei Bedarf zu erweitern. Bei der Pflege und dem Ausbau dieser Struk-turen müssen sich Persönlichkeiten innerhalb der Netzwerke herausbilden, die diesen Prozess vorantreiben und eine Vorbildfunktion einnehmen können. Dynamische face-to-face Netzwerke können in einer Region entstehen.
4. Das Vorhandensein von entsprechenden Ausbildungs- und Forschungsein-richtungen für die Akquirierung von qualifiziertem Personal mit gebündeltem, nicht transferierbarem Know-how vor Ort, um den FuE-Intensitäten der Unter-nehmen gerecht zu werden.
5. Schaffung der verwaltungstechnischen und fiskalen Voraussetzungen, die eine schnelle Ansiedlung bzw. Neugründung ermöglichen (z.B. wirtschaftsfreund-liche Verwaltungsstrukturen und individuelle Steuer- und Abgabenpolitiken)
6. Einstellung und Möglichkeit von lokalen Akteuren, neue Firmen zu gründen bzw. den Aufbau von Netzwerkstrukturen zu unterstützen
7. Zur Verfügung stehende geeignete Gewerbeflächen, bedarfsorientierte Infra-struktur, sowie Risikokapital- bzw. Bürgschaftsgeber aus der Region

Diese Voraussetzungen sind entscheidend für die Entstehung (Punkt 1-3) und Ansiedlung (Punkt 4-7) von Clustern. Leider zeigt die Literatur an dieser Stelle keinen schematischen Zusammenhang zwischen den identifizierten Vorausset-zungen für die Bildung eines Clusters und der Ansiedlung einer spezifischen Branche. Es ist dagegen unumgänglich, die regionalen Strukturen im Rahmen von clusterbasierten Wirtschaftsförderungskonzepten auf jede Branche individuell zuzuschneiden und gegebenenfalls zu ergänzen. Der Region muss es auf diese Weise gelingen, sich als Zentrum für eine oder mehrere Branchen zu profilieren, um zu einem der wichtigsten nationalen besser internationalen Standorte für diese Branchen zu werden. Ist ein Branchencluster entstanden, so gilt es ihn langfristig zu erhalten. Folglich ist es notwendig die relevanten Rahmenbedingungen für brachenspezifische Clusteransiedlungen zukünftig aufrecht zu erhalten und deren Strukturen regelmäßig an die veränderten „Bedürfnisse des UN-Clusters“ anzupassen.

3. Status der Wirtschaftsregion Hannover im nationalen Vergleich

Am 16.Mai 2001 beschloss der niedersächsische Landtag das Gesetz zur Bildung der Region Hannover.[32] Zum 01. November 2001 wurde die Region Hannover als öffentlich rechtliche Körperschaft gegründet.[33] Das Gebiet, dass im Weiteren Verlauf auch Wirtschaftsraum Hannover (WRH) genannt wird, umfasst die folgenden 20 eigenständigen Städte und Gemeinden[34], sowie die kreisfreie Lan-deshauptstadt Hannover und ist das größte Teilgebiet des Regierungsbezirkes Hannover:

Städte: Barsinghausen, Burgdorf, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt a. Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe und Wunstorf

Gemeinden: Burgwedel, Isernhagen, Uetze, Wedemark und Wennigsen

Der Wirtschaftsraum Hannover, der geographisch mit der Region Hannover identisch ist, wird als einer der 20 deutschen Verdichtungsräume (VR) verstanden. In den Verdichtungsräumen leben auf einem Drittel der Fläche der Bundesrepublik etwa 50% aller Einwohner und Erwerbstätigen, die fast 60 % der gesamtwir-tschaftlichen Wertschöpfung erarbeiten. Der VR Hannover belegt bei der Gegen-überstellung der hervorgehobenen Kernindikatoren Rang 13 im bundesweiten Vergleich aller Verdichtungsräume[35] und hält somit auf der Datenbasis von 2000 einen Platz im unteren Mittelfeld. Schlechter schneiden nur die ostdeutschen Ballungsräume Chemnitz, Dresden und Leipzig, sowie die westlichen Regionen um Bremen, Aachen, Karlsruhe und Saarbrücken ab. Spitzenreiter sind im bun-desweiten Vergleich das Rhein-Main-Gebiet, das Ruhrgebiet sowie der Großraum Berlin. Werden einzelne Kennzahlen gesondert betrachtet, so zeigt sich, dass die Region Hannover bei der Bruttowertschöpfung pro Kopf einen besseren, nämlich achten Platz belegt und bei der Arbeitsproduktivität auf Rang 9 liegt.

Hervorzuheben ist der Anstieg der Beschäftigung um 12.000 Erwerbspersonen zwischen 1995 und 2001 (Expo-Effekt). Die Beschäftigtenzahlen stiegen im WRH mit durchschnittlich 0,6% pro Jahr stärker, als im arithmetischen Mittel der west-deutschen VR. Der Großteil der neuen Jobs wurde allerdings nicht in der Stadt Hannover, sondern im Umland geschaffen (Disurbanisation). Dieser Effekt führte bei der regionalen Arbeitslosenquote nur kurzzeitig zu marginalen Verände-rungen.[36] Aktuell liegt sie in der Region Hannover wieder bei 10,2 % (Sept. 2004) und somit über dem niedersächsischen, aber noch knapp unter dem bundes-weiten Durchschnitt. Begründen lässt sich der erneute Anstieg mit dem fortschreitenden Wandel der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft, der in Deutschland, anders als in den USA, nicht vollzogen ist und weitere Arbeitsplätze auch in der Region Hannover gefährdet. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt nun abschließend die wichtigsten Kernindikatoren der WRH und vergleicht sie über einen Zeitraum von 10 Jahren mit dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt:[37]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Volkswirtschaftliche Kernindikatoren in der Region Hannover

Neben den genannten Größen spielt die Bevölkerungszahl und deren Entwick-lung, sowie die Zusammensetzung nach Altersgruppen eine entscheidende Rolle bei der regionalen Wirtschaftsentwicklung.[38] Die Alterspyramiden für die Stadt und die Region Hannover zeigen eine vergleichsweise schwache natürliche Entwick-lung der Bevölkerung, verursacht durch einen relativ ungünstigen Altersaufbau. Zu erkennen ist eine deutliche Überalterung der Bevölkerung, sowie eine ausge-sprochen niedrige Quote an Kindern und Jugendlichen im Schul- und ausbildungs-fähigen Alter. Beide Bevölkerungsgruppen liegen deutlich unter dem Durchschnitt der westlichen VR. Lediglich bei den Personengruppen im studentischen Alter verzeichnet Hannover überdurchschnittliche Zuwächse, was auf attraktive Hoch-schuleinrichtungen schließen lässt, und das qualitative Angebot an Arbeitskräften in der Region bestimmt.[39]

Ein weiterer wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen ist die Ver-kehrsinfrastruktur. Hier trugen die Ausbaumaßnahmen u. a. in Vorbereitung auf die Weltausstellung dazu bei, dass die Region Hannover im Infrastrukturbereich zu den wettbewerbsfähigeren Zentren in Deutschland zählt. Die Verkehrsträger Strasse, Schiene, Wasser und Luft bilden Schnittpunkte zu wichtigen Verkehrs-achsen. Der öffentliche Personennahverkehr ist mit S-Bahn, Stadtbahn und Busverkehr flächendeckend ausgebaut.[40] Ein Effekt, der auch dem künftigen Messe-Standort Hannover entgegen kommt. Hannover zählt weltweit zu den bekannten Messeplätzen mit namhaften nationalen und internationalen Aus-stellungen (z.B. EXPO 2000, Cebit, IAA). Zahlreiche Branchen nutzten diese Art der Unternehmensplattformen für Ihre Aktivitäten und steigern so den Bekannt-heitsgrad der Region (Imagebildung).

Für gewerbliche Ansiedlungen in der Region Hannover stehen in 2004 ca. 80 Gelände mit einer Gesamtfläche von 400 Hektar und Quadratmeterpreisen je nach Lage und Verkehrsanbindung von 30 € bis 120 € zur Verfügung. Der Mietpreis für Gewerbeflächen liegt zwischen 3,00 € (Umland) und 4,10 € (Stadt) je m².[41] Zu den attraktivsten Flächen[42] gehören das EXPO-Gelände, das Pelikan-Viertel, der Lister Hafen sowie der Gehry Tower. Bereits angesiedelt haben sich große Konzerne wie Continental AG, Preussag AG, TUI Group GmbH, Preussen Elektra AG, NORD/LB, Hapag-Lloyd, VARTA AG, HDI, Solvy Deutschland Gruppe oder Bahlsen. Von den 59 größten Unternehmenszentralen in Niedersachsen beher-bergt die Region Hannover knapp ein Drittel. An der gesamten Bruttowertschöp-fung in Niedersachsen sind die 19 Unternehmen 2000 mit etwa 8,5 % (13,9 Mrd. €) beteiligt.[43]

Nach der Bewertung der sozialen Lage und des Wohlstandes in Bezug auf Lebenshaltungskosten, Einkommenssituation, Freizeitgestaltung, Kultur und Sport in den 439 Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands liegt die Region Hannover im Ranking aktuell nur auf Platz 314.[44] Diese Parameter werden auch als Indikator für die überregionale Attraktivität verstanden und prägen somit das Gesamtbild der Region in der öffentlichen Meinung. Im Rahmen der WF gilt es nun die skizzierten Stärken der Region zu kommunizieren und auszubauen, um die vorhandenen Schwächen entweder neutralisieren bzw. abbauen zu können.

3.1 Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung

Um die Entwicklung der Region Hannover als Wirtschafts-, Wohn-, und Touris-musstandort voranzutreiben, werden nach Aussage des Wirtschaftsdezernates durch die Träger der WF folgende Zielsetzungen verfolgt:

- nachhaltige Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes
- Erhalt und Aufbau eines attraktiven Wirtschafts- und Lebensraumes
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Abbau der Arbeitslosigkeit sowie der Ausbau des Humankapitals
Diese Ziele sollen durch die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges wie folgt erreicht werden:
- Förderung der regionalen Infrastruktur
- Verbesserung der weichen Standortfaktoren
- Förderung und Unterstützung von Existenzgründungen
- Bestandspflege- und Bestandsentwicklung
- Förderung von Neuansiedlungen

3.2 Träger und Aufgabengebiete der Wirtschaftsförderung

Zu den wirtschaftsfördernden Akteuren gehören im Wirtschaftsraum Hannover die Träger auf kommunaler Ebene, sowie die zahlreichen regional tätigen Institu-tionen. Zwischen ihnen besteht, wie in Punkt 2.1 beschrieben, eine klare Aufgabenteilung, wobei anzumerken ist, dass die regionale WF immer als Ergänzung zur WF in den Kommunen verstanden wird. Die Durchführung der KWF haben die in Abschnitt 3 genannten 20 kreisfreien Städte und Gemeinden im Rahmen der freiwilligen Selbstverwaltung übernommen. Die Zuständigkeit in allen Fragen der städtischen und gemeindlichen WF liegt somit in den Kommunen vor Ort. Hierfür unterhalten sie je nach Größe entweder eigenständige Büros für Wirtschaftsförderung, gliedern den Bereich an bestehende Abteilungen an, oder unterstellen die Aufgabe direkt dem Gemeinde- bzw. Stadtdirektor.[45] Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sehen diese Stellen in der Kontaktpflege zu Unter-nehmen in den Kommunen, der Erstberatung bei Existenzgründungen, der kommunalen Flächenentwicklung, dem kommunalen Standortmarketing, der Fördermittelberatung sowie dem Behördenmanagement. Aufgaben der WF, die aus organisatorischen oder finanziellen Gründen nicht von den Kommunen wahrgenommen werden können, gehen als überörtliche Angelegenheiten auf die Region Hannover über und werden von dort nach fachlichen Zuständigkeiten delegiert.

Die regionale WF wird im Raum Hannover durch den Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung (WBF) gesteuert.[46] Er ist auf der Verwaltungsebene neben drei weiteren Bereichen dem Wirtschaftsdezernat zugeordnet und unter-steht direkt dem Regionspräsidenten.[47] Die Schwerpunkte der WBF umfassen die folgenden Bereiche:

- Erhebung von Standort- und Brancheninformationen
- Spezialberatung (z.B. Fördermittel, Krisenberatung)
- Existenzgründung, Innovation
- Ansiedlungs- und Behördenmanagement auf regionaler Ebene
- Standort- und Regionalmarketing zur Imagebildung
- Branchenbezogene Strukturentwicklung
- Förderung von regional bedeutsamen Projekten
- Projekte im Bereich Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung

Bei der Durchführung dieser Aufgabengebiete bedient sich die WBF eigens dafür ins Leben gerufener Beteiligungsgesellschaften und anderer Institutionen mit denen sie in etablierten Netzwerken bei der Umsetzung von Projekten eng zusammen arbeitet. Einen hierarchischen Überblick über die Gesellschaften der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung in der Region Hannover, sowie deren spezifische Aufgabenschwerpunkte zeigt die folgende Grafik:[48]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Organisationsstruktur der regionalen Wirtschaftsförderung im WR Hannover

3.3 Entwicklung eines Wirtschaftsförderungskonzeptes für die Region Hannover

Entscheidend für die Entstehung eines einheitlichen wirtschaftspolitischen Leit-bildes war die beschriebene Regionsbildung in 2001. Trotz dieser nachhaltigen Verbesserung der physischen und institutionellen Infrastruktur, verlor die Region Hannover nach der Sonderkonjunkturphase „Expo 2000“ im Vergleich zu anderen Stadtregionen deutlich an wirtschaftlicher Dynamik, was die gestiegene Arbeitslosenquote in 2002 auf 12% (gut 2% über Bundesdurchschnitt) belegt. Vor diesem Hintergrund analysierte die Unternehmensberatung McKinsey & Co. zwischen Juni und August 2002 im Auftrag[49] der Region und der Stadt Hannover, sowie des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums die wirtschaftliche Lage der Region Hannover. Ziel der ersten Projektphase war es, ein umsetzungsfähiges Konzept zur stetigen Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Beschäftigungssituation zu entwickeln, das die spezifischen Bedingungen der Region berücksichtigt. In einer zweiten Projektphase zwischen September und Oktober 2002 erfolgten dann die Vorbereitungen zur eigentlichen Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse in den Organisationsstrukturen des Kliententeams[50] vor Ort.[51] Zur Implementierung des Konzeptes mit Namen „Hannover-Projekt“ wurden die bisherigen Strukturen des Fachbereiches Wirtschaft und dessen Beteiligungs-gesellschaften in der Regionalverwaltung neu ausgerichtet. Zudem wurden die Kerngeschäftsfelder der handelnden Institutionen neu benannt, um Verknüpf-ungen zu den erarbeiteten Handlungsempfehlungen der McKinsey-Studie herstel-len zu können.[52] Im Rahmen dieser Umsetzungsorganisation wurde die zum 01. April 2003 neu gegründete Beteiligungsgesellschaft Hannoverimpuls GmbH mit wesentlichen Aufgabengebieten aus dem Hannover-Projekt betraut.[53] Den derzeitigen Stand der eingeleiteten Strukturanpassungen zeigte Abbildung 1.

Handlungsweisend bei der Umsetzung der noch andauernden Strukturanpassun-gen ist die Vermeidung von Redundanzen, die Definition klarer Zuständigkeiten bei gleichzeitiger Optimierung der Prozessabläufe, sowie die Abstimmung der Zusammenarbeit unter Ausnutzung vorhandener Potenziale. Mit der Verab-schiedung des Hannover-Projektes durch die politischen Gremien der Region und der Landeshauptstadt Hannover im September 2002 wurde das Konzept zum strategietragenden Element in der regionalen Wirtschaftsförderung, und deren zukünftige Umsetzung im Rahmen der WF verbindlich festgeschrieben.[54]

3.3.1 Darstellung des Wirtschaftsförderungskonzeptes „Hannover-Projekt“

Die von Mckinsey & Co. auf Basis einer Standortanalyse entwickelte Vision Hannover 2012 – „Crossroads of Technology“ konkretisiert das Ziel, ein jährliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 4% und ein Beschäftigungszuwachs von insgesamt 8% für die Region Hannover zu erreichen. Die daraus resultierende Generierung von ca. 45.000 neuen Arbeitsplätzen zwischen 2002 und 2012 beschreibt gleichzeitig die Länge des Projektzeitraumes, der für die Zielerreichung festgelegt wurde. Das hinter der Vision stehende Konzept „Hannover-Projekt“fokussiert hierfür die WM auf den Ausbau und die Bündelung der vorhandenen Stärken auf einige wenige, attraktive Wachstums- und Technologiebranchen (Fokusbranchen). Ferner soll es die vorhandenen Kompetenzen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zwischen den unterschiedlichen Branchen und Technologien verknüpfen bzw. vernetzen, um die Entwicklung neuer Innovationen voranzutreiben.

Der für die Projektumsetzung entwickelte Businessplan umfasst, ausgehend von den damaligen Stärken der Region Hannover, 26 Einzelprojekte, in denen die identifizierten Maßnahmen zur Zielerreichung[55] konkretisiert wurden:

1. Schaffung von innovativen und wertschöpfenden Arbeitsplätzen durch Neu- und Ausgründungen, Ansiedlungen und Beseitigung von Wachstumshürden
2. Verfügbarkeit von Arbeitskräften in der erforderlichen Anzahl und Qualifika-tion sicherstellen
3. Attraktivität der Region und der Landeshauptstadt als Wirtschafts- und Lebensraum steigern bzw. wirksamer vermitteln

Das Cluster-Modell ist hier nach Einschätzung von McKinsey & Co. (vgl. Punkt 2.5) die effizienteste Methode, diese drei Ansätze parallel und koordiniert zu ver-folgen. Die erarbeiteten Einzelprojekte lassen sich zu 8 Schwerpunkten verdich-ten, wobei die Punkte 1-5 gleichzeitig die konkreten Fokusbranchen benennen:

1. Automotive (Automobilindustrie)
2. Produktionstechnik
3. Lasertechnik
4. Life Science (Biotechnologie und Medizintechnik)
5. Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK)
6. Beschäftigungsmodelle
7. Querschnittsprojekte zu allen Branchen
8. Steigerung der regionalen Attraktivität

Der geplante Zuwachs an Arbeitsplätzen ergibt sich demnach aus dem Be-schäftigungswachstum in den so genannten Fokusbranchen, dem geförderten Wachstum in den übrigen Branchen, den Beschäftigungsmaßnahmen im Per-sonalbereich, einer Verbesserung der regionalen Attraktivität, sowie Sekundär-effekten. Die nachfolgende Tabelle 2 prognostiziert die mögliche Beschäftigungs-entwicklung bei einer erfolgreichen Umsetzung des Wirtschaftsförderungs-konzeptes „Hannover-Projekt“:[56]

[...]


[1] Massiver Arbeitsplatzabbau in den westlichen Industrienationen verursacht durch den weltweit schrumpf-enden Industriesektor bei gleichzeitig schwacher Dienstleistungsdynamik speziell in Deutschland

[2] Vgl. Anhang Nr. 1

[3] So bleibt der örtliche Charakter der KWF erhalten, auch wenn die Ursachen für WM extern begründet sind, oder ihre Wirkung auf Nachbargemeinden abstrahlt.

[4] Vgl. Faber, 1992, S. 38 ff.

[5] ebenda

[6] Vgl. Püttner, 1983, S. 6 f.

[7] Vgl. Raumordungsgesetz, §§ 1-2

[8] Vgl. Boss/Rosenschon, 2002, S. 25 f.

[9] Vgl. Deutsche Bundestag, 2003, S. 1 ff.

[10] ebenda, 2003a, S. 1 ff.

[11] Vgl. Lange, 1981, S. 107ff.

[12] Vgl. Europäische Union, 2004

[13] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, 1999

[14] Als Beispiel ist hier die jüngste Klage der EU-Kommission gegen den Volkswagen Konzern, wegen nicht genehmigter Beihilfen durch das Land Niedersachsen zu nennen. Die Wettbewerbslage des Unternehmens wurde so gegenüber der Branche deutlich verbessert, was nach Meinung der Kommission Verzerrungen des Wettbewerbs zur Folge hat.

[15] Vgl. Haug, 2004, S. 77 f., nicht genehmigungspflichtige Beihilfen im Sinne von De-minimis und KMU

[16] Vgl. EG-Vertrag, 2001, Artikel 87 & 88

[17] Vgl. Stichwort: Wirtschaftsförderung, Gabler 1997,

[18] Vgl. Haug, 2004, S. 48, Abb. 1.1

[19] Vgl. Müller, 2000, S. 13 ff. Nach Keynes verfügt die Wirtschaft nicht über Selbstheilungsmechanismen

[20] Vgl. Stichwort: Wirtschaftsförderungsinstitutionen, Gabler, 1997

[21] Vgl. Haug, 2004, S. 52 ff.

[22] Dieses sind die primären Ziele der Wirtschaftsförderung

[23] Vgl. Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag, 2003, S. 2

[24] Vgl. Dr. Heuser, 2004

[25] Vgl. Porter, 1998, 197 f.

[26] Vgl. Brenner/Fornahl, 2001, S. 4

[27] Vgl. McKinsey & Co., 2002, S. 13

[28] Vgl. Pouder / John, 1996, S. 1192, […] Hot Spots are fast-growing geographic clusters of competing firms.

[29] Vgl. Marx, 2002, S. 3 f.

[30] Vgl. Brenner / Fornahl, 2001, S. 11 ff., sowie McKinsey & Co., 2002, S. 13 ff., teilweise erweitert

[31] Für eine umfassende Auflistung der Branchen mit bzw. ohne Potenzial zur Clusterbildung in Deutschland siehe Anhang Nr. 2

[32] Vgl. Niedersächsisches Gemeindeverwaltungsblatt., 2001, §§ 1-2

[33] Vgl. Region Hannover, 2004, Die Region Hannover ist Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Landkreises Hannover sowie des Kommunalverbandes Großraum Hannover. Sie übernimmt alle Aufgaben, die bisher vom bisher vom Landkreis und vom Kommunalverband wahrgenommen wurden.

[34] Für Einwohner- und Arbeitslosenzahlen siehe Anhang 3

[35] Das Gesamtranking zu den Kernindikatoren in Deutschlands Verdichtungsräumen zeigt der Anhang Nr. 4

[36] Vgl. NIW / Nord/LB, 2002, S. 28 – 46. Aktuelleres Zahlenmaterial wird erst im Regionalbericht 2004 zum Ende des Jahres veröffentlicht. Bei der Betrachtung einzelner Kennzahlen sind die ostdeutschen Verdichtungsräume aufgrund der schlechten Datenlage nicht berücksichtigt worden.

[37] Arbeitslosenstatistik d. Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen der BA für Arbeit, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des statistischen Bundesamt Wiesbaden, Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, div. Statistiken des niedersächsischen Landesamtes für Statistiken, eigene Darstellung

[38] Vgl. Schätzl, 2001, S. 56, Die Zusammensetzung der Bevölkerung in einer Region dient als grundlegende Bestimmungsgröße für das Angebot an Arbeitskräften (quantitativ) und prägt in wesentlichen Zügen die Nachfrage der priv. Haushalte in einer Region nach Gütern und Dienstleistungen.

[39] Vgl. Nord/LB, 2002, S. 17 f., Abb. 2.2-2a / 2b Alterspyramiden, sowie NIW / Nord/LB, 2002, S. 37 f.

[40] Vgl. Region Hannover, 2004a, S. 22-25

[41] ebenda S. 44 f.

[42] genauere Informationen zu Standorten und Immobilien in der Region sind im Immobilienbericht 2004 der Region Hannover veröffentlicht

[43] Nord/LB, 2002, S. 42, eigene Berechnungen

[44] Prognos AG, 2004, S. 17

[45] Für Kontaktadressen und Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden der Region Hannover siehe Regionalreport 2002, S. 266 ff., oder http://www.region-hannover.de

[46] Vgl. Niedersächsisches Gemeindeverwaltungsblatt, .2001, § 8 Abs. 3

[47] Vgl. PLS Ramböl Management Gesellschaft, 2002, S. 2

[48] Quelle: Region Hannover, 2003a, eigene Darstellung

[49] Vgl. Region Hannover, Drucksache IB 0247/2002

[50] Zum Kliententeam gehörten Vertreter der Stadt und der Region, sowie einzelne externe Beteiligten der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Hannover, der AOK, der Stadtsparkasse, dem Arbeitsamt und der Universität Hannover

[51] Vgl. McKinsey & Co., 2002, Vorbemerkungen

[52] Vgl. Region Hannover, Drucksache IM 0193/2003 und IB 0619/2002

[53] Vgl. Hannoverimpuls, 2003, S. 35

[54] Vgl. Region Hannover, Drucksache IB 0425/2003 S. 2

[55] vgl. McKinsey & Co., 2002, S. 1 f.

[56] Quelle: McKinsey & Co., 2002, S. 7 f., eigene Darstellung

Ende der Leseprobe aus 111 Seiten

Details

Titel
Analyse der Wirtschaftsförderungskonzepte in den Regionen Hannover, Braunschweig, Wolfsburg
Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (HAWK Hochschule für angewandte Wirtschaft und Kunst)
Veranstaltung
Global Business, Wirtschaftspolitik
Note
1,2
Autor
Jahr
2004
Seiten
111
Katalognummer
V34015
ISBN (eBook)
9783638343442
Dateigröße
974 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Wirtschaftsförderungskonzepte, Regionen, Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Global, Business, Wirtschaftspolitik
Arbeit zitieren
Torsten Hendrik Wirth (Autor:in), 2004, Analyse der Wirtschaftsförderungskonzepte in den Regionen Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34015

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