In dieser Hausarbeit geht es um die Paragraphen §§ 222, 13 I; 229, 13 I; 222; 229; 249; 263 I, II, 22, 23 I, 25 II; 265 I; 223 I; 224 I, Nrn. 2, 3, 5; 323c StGB.
Die beschriebenen Fälle sind angelehnt an den Münzhändlerfall, den Einsturz einer Eissporthalle, die unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten, sowie fahrlässige Tötung durch einen Autounfall.
Inhaltsverzeichnis
A. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 222, 13 I STGB
I. OBJEKTIVER TATBESTAND
1.) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
2.) Nichtvornahme der Erfolgsabwendung
3.) Kausalität
4.) Garantenstellung
5.) Objektive Fahrlässigkeit
a.) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b.) Objektive Vorhersehbarkeit
6.) Objektive Zurechnung
7.) Entsprechensklausel
8.) Zwischenergebnis
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
IV. ERGEBNIS
B. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 229, 13 I STGB
GESAMTERGEBNIS
A. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 222, 13 I STGB
I. OBJEKTIVER TATBESTAND
1.) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
2.) Nichtvornahme der Erfolgsabwendung
3.) Kausalität
4.) Garantenstellung
5.) Objektive Fahrlässigkeit
a.) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b.) Objektive Vorhersehbarkeit
6.) Objektive Zurechnung
7.) Entsprechensklausel
8.) Zwischenergebnis
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
IV. ERGEBNIS
B. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 229, 13 I STGB
C. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 222 STGB
I. TATBESTANDSMÄßIGKEIT
1. Erfolgseintritt
2. Kausalität
3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b) Voraussehbarkeit des Erfolges
4. Objektive Zurechnung des Erfolges
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
2. Subjektive Vorhersehbarkeit
IV. PERSÖNLICHE SCHULDAUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE
V. ERGEBNIS
D. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 229 STGB
I. TATBESTANDSMÄßIGKEIT
1. Erfolg
2. Tathandlung
3. Kausalität
4. Sorgfaltspflichtverletzung
5. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Persönliche Schuldausschließungsgründe
V. Ergebnis
VI. Gesamtergebnis
E. STRAFBARKEIT DES G NACH § 249 STGB
F. STRAFBARKEIT DES G NACH §§ 263 I, II, 22, 23 I, 25 II STGB
0. VORPRÜFUNG
1.) Nichtvollendung
2.) Strafbarkeit des Versuchs
I. TATBESTAND
1. Tatentschluss
a) Tatbestandsvorsatz
b) sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale
II. OBJEKTIVER TATBESTAND
1.) Gemischt subjektiv-objektive Theorie
2.) Unmittelbares Ansetzen
III. RECHTSWIDRIGKEIT
IV. SCHULD
V. PERSÖNLICHE SCHULDAUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE
VI. ERGEBNIS
G. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 265 I STGB DURCH DAS ANSICHNEHMEN DER MÜNZEN.
VII. GESAMTERGEBNIS
GESAMTERGEBNIS / KONKURRENZEN
A. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß §223 I STGB
I. TATBESTAND
1. Objektiver Tatbestand
a. „körperliche Misshandlung“
b. „Gesundheitsschädigung“
c. Kausalität
d. Objektive Zurechnung
2. Subjektiver Tatbestand
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
IV. ENTSCHULDIGUNGSGRÜNDE
V. ERGEBNIS
B. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß § 224 I, NRN. 2, 3, 5 STGB
1. Objektiver Tatbestand
a. „mittels eines gefährlichen Werkzeugs“ § 224 I, Nr. 2 StGB
b. „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ § 224 I, Nr. 3 StGB
c. „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ § 224 I, Nr. 5 StGB
d. Kausalität
e. Objektive Zurechnung
2. Subjektiver Tatbestand
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
IV. ERGEBNIS
A. STRAFBARKEIT DES P NACH § 323C STGB
I. TATBESTAND
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatsituation
aa. Unglücksfall
bb. Gemeine Gefahr
cc. Gemeine Not
b. Unterlassene Hilfeleistung
aa. Erforderlichkeit
bb. Zumutbarkeit
cc. Möglichkeit
2. Subjektiver Tatbestand
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
IV. ERGEBNIS
A. STRAFBARKEIT DES B GEMÄß § 222 STGB
I. TATBESTANDSMÄßIGKEIT
1. Erfolgseintritt
2. Kausalität
3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b) Voraussehbarkeit des Erfolges
4. Objektive Zurechnung des Erfolges
a) Schutzzweck der Norm
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
c) Eigenverantwortlichkeitsprinzip
II. RECHTSWIDRIGKEIT
III. SCHULD
1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
2. Subjektive Vorhersehbarkeit
IV. PERSÖNLICHE SCHULDAUSSHLIEßUNGSGRÜNDE
V. ERGEBNIS
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende strafrechtliche Hausarbeit analysiert verschiedene strafrechtlich relevante Sachverhalte unter Anwendung dogmatischer Prinzipien des deutschen Strafrechts. Das primäre Ziel besteht darin, die Strafbarkeit der beteiligten Akteure (V, G, A, P und B) anhand von Fallbeispielen zu prüfen, die von fahrlässiger Tötung durch Unterlassen über versuchten Betrug bis hin zu vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie unterlassener Hilfeleistung reichen.
- Prüfung von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung, Kausalität und objektive Fahrlässigkeit).
- Analyse der Mittäterschaft und der Versuchsstadien bei Betrugsdelikten.
- Differenzierung zwischen vollendeter und gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung von Qualifikationsmerkmalen.
- Untersuchung der unterlassenen Hilfeleistung bei Vorliegen einer Notsituation nach Feierabend.
- Anwendung konkurrenzrechtlicher Erwägungen bei mehreren in Tateinheit stehenden Delikten.
Auszug aus dem Buch
A. Strafbarkeit des G gemäß §§ 222, 13 I StGB
G könnte sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen in drei tateinheitlichen Fällen gemäß §§ 222, 13 I StGB strafbar gemacht haben, indem er keine handnahe Untersuchung der Dachkonstruktion der Eissporthalle vornahm.
I. Objektiver Tatbestand
1.) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
Der Tod von drei Menschen durch den Einsturz der Eissporthalle und damit der tatbestandliche Erfolg ist eingetreten.
2.) Nichtvornahme der Erfolgsabwendung
Der tatbestandliche Erfolg muss durch die Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung realisiert worden sein. Fraglich ist, ob das Verhalten des G als Tun oder Unterlassen zu bewerten ist. Als Anknüpfungspunkt für eine strafrechtliche Verantwortung des G kommt sowohl positives Tun, die Einreichung des Gutachtens, als auch Unterlassen, die Nichtvornahme der handnahen Untersuchung der Dachkonstruktion in Betracht. Hier ist von einem Unterlassen des G auszugehen, durch die Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung, trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit. Rechtlich gefordert ist nur, was dem Unterlassungstäter physisch-real, beziehungsweise rechtlich möglich ist. Es war dem G physisch-real und auch rechtlich möglich ein vollständiges und handnahes Gutachten zu erstellen, gerade auch aufgrund seiner Kenntnisse. Die Einreichung des unvollständigen Gutachtens, worin keine Schäden aufgeführt wurden, ist eine Folge der unterbliebenen handnahen Untersuchung des Daches aus Bequemlichkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
A. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 222, 13 I STGB: Untersuchung der Verantwortlichkeit von V für den Einsturz der Eishalle unter dem Aspekt der Fahrlässigkeit bei Unterlassung.
B. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 229, 13 I STGB: Prüfung der fahrlässigen Körperverletzung durch V gegenüber den verletzten Personen in der Eishalle.
A. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 222, 13 I STGB: Analyse, ob der Gutachter G durch die mangelhafte Prüfung des Daches die strafrechtliche Verantwortung für den Tod der Besucher trägt.
B. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 229, 13 I STGB: Überprüfung von G bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung durch sein Unterlassen bei der Begutachtung.
C. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 222 STGB: Prüfung der Strafbarkeit von G nach einem Autounfall infolge von Unaufmerksamkeit.
D. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 229 STGB: Untersuchung der Körperverletzungsdelikte von G gegenüber dem verletzten Autofahrer O.
E. STRAFBARKEIT DES G NACH § 249 STGB: Prüfung des Raubdelikts bei der Entwendung der Münzen von M.
F. STRAFBARKEIT DES G NACH §§ 263 I, II, 22, 23 I, 25 II STGB: Analyse der Mittäterschaft und des versuchten Versicherungsbetrugs unter Einbeziehung des Tatentschlusses.
G. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 265 I STGB DURCH DAS ANSICHNEHMEN DER MÜNZEN.: Beurteilung des Versicherungsmissbrauchs bezüglich der Entwendung der Münzsammlung.
A. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß §223 I STGB: Untersuchung des schuldhaften Verhaltens von A durch körperliches Schubsen gegen eine Hauswand.
B. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß § 224 I, NRN. 2, 3, 5 STGB: Differenzierte Prüfung der gefährlichen Körperverletzung unter Anwendung von Qualifikationsmerkmalen.
A. STRAFBARKEIT DES P NACH § 323C STGB: Analyse der unterlassenen Hilfeleistung durch einen Polizeibeamten in der Freizeit.
A. STRAFBARKEIT DES B GEMÄß § 222 STGB: Prüfung der fahrlässigen Tötung durch den unachtsamen Autofahrer B.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Fahrlässige Tötung, Unterlassungsdelikt, Garantenstellung, Kausalität, Fahrlässige Körperverletzung, Tatbestandsirrtum, Mittäterschaft, Versuch, Versicherungsbetrug, Gefährliche Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung, Sorgfaltspflichtverletzung, Objektive Zurechnung, Handlungseinheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung komplexer Sachverhalte, die mehrere Personen betreffen, insbesondere in Bezug auf Sorgfaltspflichtverletzungen und Unterlassungsdelikte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen das Fahrlässigkeitsstrafrecht, die Garantenstellung, Betrugsdelikte, Körperverletzungsdelikte und die Konkurrenzlehre.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die juristische Prüfung der Strafbarkeit der Akteure V, G, A, P und B auf Basis des Strafgesetzbuches (StGB) unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische gutachterliche Prüfungsmethode verwendet, bei der Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld systematisch untersucht werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Prüfungsabschnitte für jeden Beteiligten, von der Tötung durch Unterlassen bei V und G bis zur unterlassenen Hilfeleistung durch P.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Garantenstellung, Fahrlässigkeit, Unterlassung, Kausalität und Mittäterschaft geprägt.
Warum wird G für den Dacheinsturz verantwortlich gemacht?
G hatte als Gutachter eine abgeleitete Garantenstellung übernommen, die er durch sein pflichtwidriges Unterlassen einer handnahen Begutachtung verletzte.
Ist die unterlassene Hilfeleistung des P strafbar, obwohl er Polizist ist?
Ja, jedoch wird P außerhalb der Dienstzeit prinzipiell nur im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB geprüft, da keine aktive Garantenstellung in der Freizeit vorliegt.
- Arbeit zitieren
- Charis-Maria Kruppa (Autor:in), 2016, Gutachterliche Prüfung von 4 Fällen, angelehnt an den Münzhändlerfall, Einsturz einer Eissporthalle, Unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten und Fahrlässige Tötung durch einen Autounfall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340713