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Gutachterliche Prüfung von 4 Fällen, angelehnt an den Münzhändlerfall, Einsturz einer Eissporthalle, Unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten und Fahrlässige Tötung durch einen Autounfall

Titel: Gutachterliche Prüfung von 4 Fällen, angelehnt an den Münzhändlerfall, Einsturz einer Eissporthalle, Unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten und Fahrlässige Tötung durch einen Autounfall

Hausarbeit , 2016 , 35 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Charis-Maria Kruppa (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Hausarbeit geht es um die Paragraphen §§ 222, 13 I; 229, 13 I; 222; 229; 249; 263 I, II, 22, 23 I, 25 II; 265 I; 223 I; 224 I, Nrn. 2, 3, 5; 323c StGB.

Die beschriebenen Fälle sind angelehnt an den Münzhändlerfall, den Einsturz einer Eissporthalle, die unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten, sowie fahrlässige Tötung durch einen Autounfall.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 222, 13 I STGB

I. OBJEKTIVER TATBESTAND

1.) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges

2.) Nichtvornahme der Erfolgsabwendung

3.) Kausalität

4.) Garantenstellung

5.) Objektive Fahrlässigkeit

a.) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

b.) Objektive Vorhersehbarkeit

6.) Objektive Zurechnung

7.) Entsprechensklausel

8.) Zwischenergebnis

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

IV. ERGEBNIS

B. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 229, 13 I STGB

GESAMTERGEBNIS

A. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 222, 13 I STGB

I. OBJEKTIVER TATBESTAND

1.) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges

2.) Nichtvornahme der Erfolgsabwendung

3.) Kausalität

4.) Garantenstellung

5.) Objektive Fahrlässigkeit

a.) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

b.) Objektive Vorhersehbarkeit

6.) Objektive Zurechnung

7.) Entsprechensklausel

8.) Zwischenergebnis

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

IV. ERGEBNIS

B. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 229, 13 I STGB

C. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 222 STGB

I. TATBESTANDSMÄßIGKEIT

1. Erfolgseintritt

2. Kausalität

3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

a) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

b) Voraussehbarkeit des Erfolges

4. Objektive Zurechnung des Erfolges

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

2. Subjektive Vorhersehbarkeit

IV. PERSÖNLICHE SCHULDAUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE

V. ERGEBNIS

D. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 229 STGB

I. TATBESTANDSMÄßIGKEIT

1. Erfolg

2. Tathandlung

3. Kausalität

4. Sorgfaltspflichtverletzung

5. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Persönliche Schuldausschließungsgründe

V. Ergebnis

VI. Gesamtergebnis

E. STRAFBARKEIT DES G NACH § 249 STGB

F. STRAFBARKEIT DES G NACH §§ 263 I, II, 22, 23 I, 25 II STGB

0. VORPRÜFUNG

1.) Nichtvollendung

2.) Strafbarkeit des Versuchs

I. TATBESTAND

1. Tatentschluss

a) Tatbestandsvorsatz

b) sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale

II. OBJEKTIVER TATBESTAND

1.) Gemischt subjektiv-objektive Theorie

2.) Unmittelbares Ansetzen

III. RECHTSWIDRIGKEIT

IV. SCHULD

V. PERSÖNLICHE SCHULDAUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE

VI. ERGEBNIS

G. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 265 I STGB DURCH DAS ANSICHNEHMEN DER MÜNZEN.

VII. GESAMTERGEBNIS

GESAMTERGEBNIS / KONKURRENZEN

A. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß §223 I STGB

I. TATBESTAND

1. Objektiver Tatbestand

a. „körperliche Misshandlung“

b. „Gesundheitsschädigung“

c. Kausalität

d. Objektive Zurechnung

2. Subjektiver Tatbestand

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

IV. ENTSCHULDIGUNGSGRÜNDE

V. ERGEBNIS

B. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß § 224 I, NRN. 2, 3, 5 STGB

1. Objektiver Tatbestand

a. „mittels eines gefährlichen Werkzeugs“ § 224 I, Nr. 2 StGB

b. „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ § 224 I, Nr. 3 StGB

c. „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ § 224 I, Nr. 5 StGB

d. Kausalität

e. Objektive Zurechnung

2. Subjektiver Tatbestand

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

IV. ERGEBNIS

A. STRAFBARKEIT DES P NACH § 323C STGB

I. TATBESTAND

1. Objektiver Tatbestand

a. Tatsituation

aa. Unglücksfall

bb. Gemeine Gefahr

cc. Gemeine Not

b. Unterlassene Hilfeleistung

aa. Erforderlichkeit

bb. Zumutbarkeit

cc. Möglichkeit

2. Subjektiver Tatbestand

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

IV. ERGEBNIS

A. STRAFBARKEIT DES B GEMÄß § 222 STGB

I. TATBESTANDSMÄßIGKEIT

1. Erfolgseintritt

2. Kausalität

3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

a) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

b) Voraussehbarkeit des Erfolges

4. Objektive Zurechnung des Erfolges

a) Schutzzweck der Norm

b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang

c) Eigenverantwortlichkeitsprinzip

II. RECHTSWIDRIGKEIT

III. SCHULD

1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

2. Subjektive Vorhersehbarkeit

IV. PERSÖNLICHE SCHULDAUSSHLIEßUNGSGRÜNDE

V. ERGEBNIS

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende strafrechtliche Hausarbeit analysiert verschiedene strafrechtlich relevante Sachverhalte unter Anwendung dogmatischer Prinzipien des deutschen Strafrechts. Das primäre Ziel besteht darin, die Strafbarkeit der beteiligten Akteure (V, G, A, P und B) anhand von Fallbeispielen zu prüfen, die von fahrlässiger Tötung durch Unterlassen über versuchten Betrug bis hin zu vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie unterlassener Hilfeleistung reichen.

  • Prüfung von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung, Kausalität und objektive Fahrlässigkeit).
  • Analyse der Mittäterschaft und der Versuchsstadien bei Betrugsdelikten.
  • Differenzierung zwischen vollendeter und gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung von Qualifikationsmerkmalen.
  • Untersuchung der unterlassenen Hilfeleistung bei Vorliegen einer Notsituation nach Feierabend.
  • Anwendung konkurrenzrechtlicher Erwägungen bei mehreren in Tateinheit stehenden Delikten.

Auszug aus dem Buch

A. Strafbarkeit des G gemäß §§ 222, 13 I StGB

G könnte sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen in drei tateinheitlichen Fällen gemäß §§ 222, 13 I StGB strafbar gemacht haben, indem er keine handnahe Untersuchung der Dachkonstruktion der Eissporthalle vornahm.

I. Objektiver Tatbestand

1.) Eintritt des tatbestandlichen Erfolges

Der Tod von drei Menschen durch den Einsturz der Eissporthalle und damit der tatbestandliche Erfolg ist eingetreten.

2.) Nichtvornahme der Erfolgsabwendung

Der tatbestandliche Erfolg muss durch die Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung realisiert worden sein. Fraglich ist, ob das Verhalten des G als Tun oder Unterlassen zu bewerten ist. Als Anknüpfungspunkt für eine strafrechtliche Verantwortung des G kommt sowohl positives Tun, die Einreichung des Gutachtens, als auch Unterlassen, die Nichtvornahme der handnahen Untersuchung der Dachkonstruktion in Betracht. Hier ist von einem Unterlassen des G auszugehen, durch die Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung, trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit. Rechtlich gefordert ist nur, was dem Unterlassungstäter physisch-real, beziehungsweise rechtlich möglich ist. Es war dem G physisch-real und auch rechtlich möglich ein vollständiges und handnahes Gutachten zu erstellen, gerade auch aufgrund seiner Kenntnisse. Die Einreichung des unvollständigen Gutachtens, worin keine Schäden aufgeführt wurden, ist eine Folge der unterbliebenen handnahen Untersuchung des Daches aus Bequemlichkeit.

Zusammenfassung der Kapitel

A. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 222, 13 I STGB: Untersuchung der Verantwortlichkeit von V für den Einsturz der Eishalle unter dem Aspekt der Fahrlässigkeit bei Unterlassung.

B. STRAFBARKEIT DES V GEMÄß §§ 229, 13 I STGB: Prüfung der fahrlässigen Körperverletzung durch V gegenüber den verletzten Personen in der Eishalle.

A. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 222, 13 I STGB: Analyse, ob der Gutachter G durch die mangelhafte Prüfung des Daches die strafrechtliche Verantwortung für den Tod der Besucher trägt.

B. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß §§ 229, 13 I STGB: Überprüfung von G bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung durch sein Unterlassen bei der Begutachtung.

C. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 222 STGB: Prüfung der Strafbarkeit von G nach einem Autounfall infolge von Unaufmerksamkeit.

D. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 229 STGB: Untersuchung der Körperverletzungsdelikte von G gegenüber dem verletzten Autofahrer O.

E. STRAFBARKEIT DES G NACH § 249 STGB: Prüfung des Raubdelikts bei der Entwendung der Münzen von M.

F. STRAFBARKEIT DES G NACH §§ 263 I, II, 22, 23 I, 25 II STGB: Analyse der Mittäterschaft und des versuchten Versicherungsbetrugs unter Einbeziehung des Tatentschlusses.

G. STRAFBARKEIT DES G GEMÄß § 265 I STGB DURCH DAS ANSICHNEHMEN DER MÜNZEN.: Beurteilung des Versicherungsmissbrauchs bezüglich der Entwendung der Münzsammlung.

A. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß §223 I STGB: Untersuchung des schuldhaften Verhaltens von A durch körperliches Schubsen gegen eine Hauswand.

B. STRAFBARKEIT DES A GEMÄß § 224 I, NRN. 2, 3, 5 STGB: Differenzierte Prüfung der gefährlichen Körperverletzung unter Anwendung von Qualifikationsmerkmalen.

A. STRAFBARKEIT DES P NACH § 323C STGB: Analyse der unterlassenen Hilfeleistung durch einen Polizeibeamten in der Freizeit.

A. STRAFBARKEIT DES B GEMÄß § 222 STGB: Prüfung der fahrlässigen Tötung durch den unachtsamen Autofahrer B.

Schlüsselwörter

Strafrecht, Fahrlässige Tötung, Unterlassungsdelikt, Garantenstellung, Kausalität, Fahrlässige Körperverletzung, Tatbestandsirrtum, Mittäterschaft, Versuch, Versicherungsbetrug, Gefährliche Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung, Sorgfaltspflichtverletzung, Objektive Zurechnung, Handlungseinheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung komplexer Sachverhalte, die mehrere Personen betreffen, insbesondere in Bezug auf Sorgfaltspflichtverletzungen und Unterlassungsdelikte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themenfelder umfassen das Fahrlässigkeitsstrafrecht, die Garantenstellung, Betrugsdelikte, Körperverletzungsdelikte und die Konkurrenzlehre.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die juristische Prüfung der Strafbarkeit der Akteure V, G, A, P und B auf Basis des Strafgesetzbuches (StGB) unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die klassische gutachterliche Prüfungsmethode verwendet, bei der Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld systematisch untersucht werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Prüfungsabschnitte für jeden Beteiligten, von der Tötung durch Unterlassen bei V und G bis zur unterlassenen Hilfeleistung durch P.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Garantenstellung, Fahrlässigkeit, Unterlassung, Kausalität und Mittäterschaft geprägt.

Warum wird G für den Dacheinsturz verantwortlich gemacht?

G hatte als Gutachter eine abgeleitete Garantenstellung übernommen, die er durch sein pflichtwidriges Unterlassen einer handnahen Begutachtung verletzte.

Ist die unterlassene Hilfeleistung des P strafbar, obwohl er Polizist ist?

Ja, jedoch wird P außerhalb der Dienstzeit prinzipiell nur im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB geprüft, da keine aktive Garantenstellung in der Freizeit vorliegt.

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Details

Titel
Gutachterliche Prüfung von 4 Fällen, angelehnt an den Münzhändlerfall, Einsturz einer Eissporthalle, Unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten und Fahrlässige Tötung durch einen Autounfall
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Veranstaltung
Strafrecht AT
Note
1,0
Autor
Charis-Maria Kruppa (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
35
Katalognummer
V340713
ISBN (eBook)
9783668316935
ISBN (Buch)
9783668316942
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Münzhändlerfall Einsturz einer Eisporthalle Unterlassene Hilfeleistung fahrlässige Tötung fahrlässige Tötung durch Unterlassen fahrlässige Körperverletzung Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft Gutachten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Charis-Maria Kruppa (Autor:in), 2016, Gutachterliche Prüfung von 4 Fällen, angelehnt an den Münzhändlerfall, Einsturz einer Eissporthalle, Unterlassene Hilfeleistung eines Polizisten und Fahrlässige Tötung durch einen Autounfall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340713
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Leseprobe aus  35  Seiten
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