Schon jeher war ein Staatssystem im Wandel, es gibt keinen Stillstand, kein „So ist es und nicht anders“. Auch die parlamentarische Demokratie Deutschlands verändert sich. Sie unterliegt zu jeder Zeit dem Verständnis, das in der Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt besteht. Auch wenn die Verfassung bildlich gesprochen für eine längere Zeit als „Dach“ über der Bundesrepublik stehen soll, die Basis für alles weitere sein soll, verändert sich die Gesellschaft, ihre Belange und damit auch ihre Interpretation des Rechtssystems. Während die deutsche Demokratie nach den schlimmen Ereignissen vor 1945 der Gesellschaft Wohlstand und Vertrauen brachte, sie anschließend während des Kaltes Krieges ihre Stärke und ihren Erfolg der Gesellschaft zeigte, sieht sie sich aktuell der Flüchtlingsfrage und Integration entgegengesetzt.
Die Demokratie wandelt sich allerdings auch strukturell seit je her, heute verstärkt durch neue technische und mediale Möglichkeiten. Die Gesellschaft organisiert sich, kommt in Verbänden, Vereinen und anderen Gemeinschaften zusammen und beteiligt sich in der politischen und rechtlichen Diskussion Deutschlands. Gerade im Umweltrecht, vielleicht der rechtl. Vorreiter, beansprucht die Gesellschaft eine breite Partizipationsmöglichkeit, denn Umweltpolitik ist eine die Zukunft prägende, lokale und globale und zugleich verantwortungsvolle, zumeist sehr anspruchsvolle Politik. Naturgemäß zeigt sich hier hohes Interesse. In wie weit diese Partizipation im Umweltrecht tatsächlich besteht, wie ihre Möglichkeiten aussehen, wo ihre Chancen und wo ihre Grenzen sind und wie dies insgesamt juristisch zu bewerten ist, soll im Folgenden thematisiert und bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
A. DIE DEMOKRATIE ENTWICKELT SICH...
B. GESTALTUNG UND EINWIRKUNG DURCH DIE GESELLSCHAFT
I. BESONDERE MITWIRKUNGSSINTERESSE DER GESELLSCHAFT IM UMWELTRECHT
II. CHANCEN & RISIKEN DER BETEILIGUNG
1. CHANCEN
a) Wechselseitiger Austausch von Informationen und Qualität
b) Bewusstsein und Vollzug
c) Information, Transparenz und Rechtsschutz
2. RISIKEN
a) Einflussmöglichkeiten von Partikularinteressen und Chancengleichheit
b) Charakter der repräsentativen Demokratie und Vertrauensverlust
c) Transparenz und Verständlichkeit
3. ZWISCHENERGEBNIS
III. BETEILIGUNG IM GESETZGEBUNGSVERFAHREN
1. BETEILIGUNG IM REGIERENDEN TEIL DES GESETZGEBUNGSVERFAHREN
a) Formate
aa) Gesetzgebungsoutsourcing:
bb) Einwirkung auf die Regierung:
b) Chancen
c) Grenzen
2. BETEILIGUNG IM PARLAMENTARISCHEN TEIL DES GESETZGEBUNGSVERFAHREN
a) Formate
aa) Beschließen von Gesetzen
bb) Wahlen
cc) Petitionen
dd) Direktes Initiativrecht des Volks
b) Chancen
c) Grenzen
3. ZWISCHENERGEBNIS
IV. BETEILIGUNG IN DER GESETZESANWENDUNG
1. BETEILIGUNG IM BIMSCHG
a) bezogen auf die Rechtsetzung
b) bezogen auf verwaltungsrechtliches Handeln
2. BETEILIGUNG IM RESTL. UMWELTRECHT & ALLG. TEIL DES ENTWORFENEN UMWELTGESETZBUCHES
3. ZWISCHENERGEBNIS
V. RECHTE BEI DER GERICHTLICHEN GESETZESÜBERPRÜFUNG
C. PARTIZIPATION IM UMWELTRECHT – EINE DEMOKRATISCH, GESELLSCHAFTLICHE DEMOKRATIE?
D. ... ZU EINER STÄRKER GESELLSCHAFTLICH BETEILIGTEN DEMOKRATIE
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld und die Möglichkeiten gesellschaftlicher Beteiligung im deutschen Umweltrecht, ausgehend vom Gesetzgebungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Überprüfung, um zu bewerten, wie Partizipation die Qualität staatlichen Handelns bereichern und demokratische Prozesse stärken kann.
- Verhältnis von Lobbyismus und Partizipation im demokratischen Rechtsstaat.
- Strukturen und Beteiligungsformate im Gesetzgebungsprozess (Regierung vs. Parlament).
- Die Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltrecht, insbesondere im BImSchG.
- Möglichkeiten und Grenzen der gerichtlichen Kontrolle durch Verbandsklagen.
- Notwendigkeit einer stärkeren verfassungsrechtlichen Normierung von Beteiligungsrechten.
Auszug aus dem Buch
a) Wechselseitiger Austausch von Informationen und Qualität
Das GG stellt keinerlei fachliche Anforderungen an die Parlaments- und Regierungsmitglieder, sie müssen lediglich demokratisch legitimiert sein21. Die Vertretung des Volks aus sich heraus ist gerade bewusst gewollt22. Deswegen aber ist ein solider Informationsstand und umfangreiche Kenntnis der Auswirkungen (bedeutet aber nicht vollumfängliches Wissen23) Grundlage für eine gute Rechtssetzung, die die Qualität des gesamten Reglement verbessert. Für einen genau solchen bestmöglichen Wissenstand ist der Austausch von Informationen wesentlich. Insbesondere gilt dies für Sachverhalte, in denen der Gesetzgeber selbst nur schwer fachliches Wissen aufweisen kann24. Aber auch in Sachverhalten, in denen der Gesetzgeber selbst (beispielweise durch Fachministerien oder –ämter) umfangreiches Fachwissen besitzt, ist ein solcher Austausch gewinnbringend, sei es zu Steigerung des Wissens oder auch als Grundlage der Kontrollkompetenz25 des Parlaments (der Opposition26). Selbiges gilt auch für das Verhältnis zwischen Staat (Administration) und Bürger. Durch Informationsaustausch erlangt die Behörde Wissen zugunsten ihrer Entscheidungsfindung27 (s.u.), unabhängig davon, ob sie nach § 24 VwVfG von Amtswegen zur Informationsermittlung verpflichtet ist oder nicht.
Der Austausch von Informationen dient weiter auch dem privat Agierenden, er kann versuchen Regelungen zu seinen Gunsten zu ändern, auf Entscheidungen hinzuwirken und seine Gründe vorlegen oder sich frühzeitig auf Neuerungen einstellen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. DIE DEMOKRATIE ENTWICKELT SICH...: Einführung in den Wandel der parlamentarischen Demokratie und die Bedeutung gesellschaftlicher Beteiligung als zukunftsweisende Herausforderung, besonders im Umweltrecht.
B. GESTALTUNG UND EINWIRKUNG DURCH DIE GESELLSCHAFT: Grundlegende Analyse der Begriffe Lobbyismus und Partizipation sowie der Chancen und Risiken gesellschaftlicher Einflussnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse.
I. BESONDERE MITWIRKUNGSSINTERESSE DER GESELLSCHAFT IM UMWELTRECHT: Darstellung des gesteigerten Interesses der Gesellschaft an Umweltfragen aufgrund ökologischer Herausforderungen und der Eignung des Umweltrechts als Beteiligungsgrundlage.
II. CHANCEN & RISIKEN DER BETEILIGUNG: Erörterung der Auswirkungen von Partizipation auf Informationsaustausch, Akzeptanz von Regelungen sowie der Risiken durch Partikularinteressen und Gefahren für die repräsentative Demokratie.
III. BETEILIGUNG IM GESETZGEBUNGSVERFAHREN: Untersuchung der Beteiligungsmöglichkeiten im regierenden und parlamentarischen Bereich des Gesetzgebungsprozesses unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grenzen.
IV. BETEILIGUNG IN DER GESETZESANWENDUNG: Analyse von Beteiligungsformaten bei konkreten Verwaltungsverfahren, exemplarisch dargelegt am BImSchG und dem Umweltgesetzbuch-Entwurf.
V. RECHTE BEI DER GERICHTLICHEN GESETZESÜBERPRÜFUNG: Beleuchtung der Rolle der organisierten Gesellschaft bei der gerichtlichen Überprüfung, insbesondere durch das Instrument der Verbandsklage.
C. PARTIZIPATION IM UMWELTRECHT – EINE DEMOKRATISCH, GESELLSCHAFTLICHE DEMOKRATIE?: Fazit zur zentralen Bedeutung gesellschaftlicher Beteiligung als Aspekt demokratischer Bewahrung von Umwelt und Natur.
D. ... ZU EINER STÄRKER GESELLSCHAFTLICH BETEILIGTEN DEMOKRATIE: Plädoyer für eine verfassungsrechtliche Stärkung der Beteiligungsrechte zur Förderung eines aktiven Partizipationsbewusstseins.
Schlüsselwörter
Umweltrecht, Partizipation, Gesellschaftliche Beteiligung, Gesetzgebungsverfahren, Lobbyismus, Demokratie-Prinzip, Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG, Verbandsklage, Verwaltungsrecht, Öffentlichkeitsbeteiligung, Rechtsstaat, Normsetzung, parlamentarische Demokratie, Umweltschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen und praktischen Grundlagen der gesellschaftlichen Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Umweltrecht, von der Entstehung von Gesetzen bis hin zur richterlichen Überprüfung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit behandelt die Differenzierung zwischen Lobbyismus und Partizipation, die verschiedenen Stadien der Gesetzesentstehung und -anwendung sowie die Klagebefugnis der organisierten Gesellschaft im Umweltschutz.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das Hauptziel ist es, die Möglichkeiten gesellschaftlicher Beteiligung als legitim und für die demokratische Qualität des Rechtsstaates bereichernd einzuordnen und Wege zu einer stärkeren normativen Verankerung aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von Gesetzesvorschriften, verfassungsrechtlichen Prinzipien sowie einschlägiger Kommentarliteratur und Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Beteiligungsformaten in der Regierung und im Parlament, die Beteiligung in der Gesetzesanwendung (z.B. BImSchG) sowie die gerichtliche Kontrolle durch Verbandsklagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Partizipation, Umweltrecht, Gesetzgebungsverfahren, Verbandsklage, Demokratie-Prinzip und Öffentlichkeitsbeteiligung definiert.
Warum spielt das BImSchG eine besondere Rolle in der Untersuchung?
Das BImSchG dient als zentrales Beispiel, da es umfangreiche, gesetzlich fixierte Beteiligungsrechte und Anhörungsverfahren enthält, die als Modell für das Umweltrecht insgesamt dienen können.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Verbandsklage?
Der Autor bewertet die Verbandsklage als unverzichtbares Instrument der organisierten Öffentlichkeit, um Umweltschutz effektiv auch gerichtlich geltend zu machen und das Beteiligungskonzept abzurunden.
- Arbeit zitieren
- Jonas Straßer (Autor:in), 2016, Partizipation im Umweltrecht. Gesellschaftliche Beteiligung vom Gesetzgebungsverfahren bis zur Rechtsüberprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340832