Einleitung
An einer einkommensteuerlichen Übertragung sind grundsätzlich zwei Rechtspersonen beteiligt.1 Bei Beteiligung einer Personengesellschaft wird diese trotz ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit im juristischen Sinne als eigenständiges Steuerrechtssubjekt2 gesehen. Übertragungen können im wirtschaftlichen Verkehr unentgeltlich, d. h. ohne jegliche Gegenleistung erfolgen oder auch gegen ein Entgelt. Das Entgelt kann hierbei in voller Höhe dem Wert des Übertragungsobjekts entsprechen, es handelt sich dann um eine voll entgeltliche Übertragung. Ist das Entgelt kleiner als der Teilwert des Übertragungsobjekts, liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor.3
Für das Vorliegen eines teilentgeltlichen Vorgangs reicht nach h. M. allerdings ein zu geringes Entgelt nicht aus. Dieses muss von den Beteiligten bewusst niedriger als der wirkliche Wert des Objekts gewählt worden sein.4 Dies wird häufig in Fällen der vorweggenommenen Erbfolge praktiziert, in denen der Übertragende durch verwandtschaftliche Beziehungen zum Übernehmenden ein privates Interesse an der Gewährung einer Zuwendung hat. Für den Fall eines voll unentgeltlichen und eines voll entgeltlichen Übertragungsvorgangs ist gesetzlich geregelt, wie in diesen Fällen einkommensteuerlich zu verfahren ist und welche Rechtsfolgen sich daraus für den Übertragenden und den Übernehmenden ergeben. Für voll unentgeltliche Vorgänge findet der ′ 6 EStG Anwendung, für voll entgeltliche Vorgänge der ′ 16 EStG.5
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theorien zur grundlegenden Behandlung teilentgeltlicher Vorgänge
3 Übertragung von Sachgesamtheiten
3.1 Entgelt geringer als der Buchwert
3.2 Entgelt größer als der Buchwert
3.3 Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen
4 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
4.1 Verwendung des übertragenen Wirtschaftsgutes im Rahmen des Betriebsvermögens beim Übernehmenden und beim Übertragenden
4.2 Verwendung des übertragenen Wirtschaftsgutes im Rahmen eines Privatvermögens beim Übernehmenden oder Übergebenden
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die einkommensteuerliche Behandlung von teilentgeltlichen Übertragungen von Betriebs- und Privatvermögen, für die es keine explizite gesetzliche Regelung gibt. Ziel ist es, auf Basis der Einheitstheorie und der Trennungstheorie die steuerlichen Konsequenzen für Übertragende und Übernehmende in Abhängigkeit vom Übertragungsobjekt und dessen Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen darzustellen.
- Grundlagentheorien zur teilentgeltlichen Übertragung (Einheits- vs. Trennungstheorie)
- Steuerliche Folgen bei der Übertragung von Sachgesamtheiten
- Auswirkungen der Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen
- Behandlung von Einzelwirtschaftsgütern im Betriebs- und Privatvermögen
Auszug aus dem Buch
3.1 Entgelt geringer als der Buchwert
Bei teilentgeltlichen Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen wird die Einheitstheorie angewendet. Es erfolgt keine Aufteilung des Vorgangs.
Eine Übertragung einer Sachgesamtheit liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Übertragungsvorgang auf den Erwerber übergehen und der Übertragende seine unternehmerische Tätigkeit, die er im Rahmen des Übertragungsobjekts ausgeübt hat, komplett aufgibt.
Ist die vom Übernehmer erstattete Gegenleistung geringer als der Buchwert des Übertragungsobjekts, wird der gesamte Vorgang als unentgeltliche Übertragung i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt. Für den Übernehmenden bedeutet dies die Fortführung der Buchwerte der erworbenen Wirtschaftsgüter, sowie der beim Übertragenden gebildeten steuerfreien Rücklagen. Abschreibungen sind weiterhin wie beim Vorgänger vorzunehmen, Verbleibensfristen nach anderen Vorschriften, wie z. B. des § 2 Nr. 2 FördergebietsG oder des § 2 InvZulG, werden fortgeführt und Vorbesitzzeiten i. S. des § 6 b EStG werden beim Übernehmenden angerechnet. Das geleistete Entgelt ist nicht abzugsfähig, da es sich um eine Zuwendung gemäß § 12 Nr. 2 EStG handelt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die steuerlichen Problemstellungen bei teilentgeltlichen Übertragungen von Betriebs- und Privatvermögen unter Beteiligung von Rechtspersonen.
2 Theorien zur grundlegenden Behandlung teilentgeltlicher Vorgänge: Vorstellung der Einheitstheorie und der Trennungstheorie als Ansätze zur steuerlichen Einordnung teilentgeltlicher Übertragungsgeschäfte.
3 Übertragung von Sachgesamtheiten: Analyse der steuerlichen Konsequenzen bei Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen, differenziert nach der Höhe des Entgelts im Vergleich zum Buchwert.
4 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern: Untersuchung der steuerlichen Behandlung bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter, unterteilt nach deren Verwendung im Betriebs- oder Privatvermögen.
5 Zusammenfassung: Synthese der Untersuchungsergebnisse über die Anwendung der Theorien und die steuerlichen Folgen bei unterschiedlichen Übertragungskonstellationen.
Schlüsselwörter
Teilentgeltliche Übertragung, Einkommensteuer, Betriebsvermögen, Privatvermögen, Einheitstheorie, Trennungstheorie, Sachgesamtheit, Einzelwirtschaftsgut, Buchwert, Stille Reserven, Betriebsaufgabe, Steuerliche Rücklagen, Vorweggenommene Erbfolge, Steuerbelastung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die einkommensteuerliche Einordnung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen von teilentgeltlichen Übertragungen von Betriebs- und Privatvermögen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Anwendung von Einheits- und Trennungstheorie, die Übertragung von Sachgesamtheiten (Betriebe) sowie von Einzelwirtschaftsgütern unter verschiedenen steuerrechtlichen Bedingungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Möglichkeiten der Behandlung teilentgeltlicher Rechtsgeschäfte aufzuzeigen und die steuerlichen Auswirkungen für Übertragende und Übernehmende in Abhängigkeit vom Objekt und der Vermögenszuordnung zu klären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine theoretische Analyse der Rechtslage, gestützt auf Fachliteratur, Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Behandlung von Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgütern, den Einfluss der Höhe des Entgelts im Verhältnis zum Buchwert sowie die Konsequenzen der Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie teilentgeltliche Übertragung, Einheits- und Trennungstheorie, Betriebs- und Privatvermögen, stille Reserven und Buchwertfortführung geprägt.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "wesentlichen" und "nicht-wesentlichen" Wirtschaftsgütern bei der Betriebsübertragung so wichtig?
Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob der Tatbestand einer Betriebsaufgabe vorliegt, was maßgeblichen Einfluss darauf hat, ob Tarifbegünstigungen in Anspruch genommen werden können oder nicht.
Welche Rolle spielt die Trennungstheorie bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern?
Die Trennungstheorie ermöglicht die Aufspaltung des Vorgangs in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Teil, was für die steuerliche Bewertung von Anschaffungskosten und Abschreibungen bei den Beteiligten entscheidend ist.
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- Ulrike Apel (Author), 2003, Teilentgeltliche Übertragungen von Betriebs- und Privatvermögen in der Einkommensteuer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34109