Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik, der gemeinhin als „Digitale Revolution“ bezeichnet wird, führt dazu, dass neue mediale Dienste auf der Grundlage dieser technischen Neuerungen in der Medienwelt Einzug gehalten haben. Ein Ende dieser Entwicklungen ist nicht absehbar. Im Zentrum der technischen Entwicklung steht das Internet als „mutifunktionale Sende- und Empfangsanlage“. Das Internet eröffnet weithin die Möglichkeit, dass sämtliche Kommunikation ausschließlich über ein, nämlich dieses Medium, stattfindet. Dass auf absehbare Zeit aber tatsächlich eine vollständige Verschmelzung der Kommunikationsgeräte stattfindet, steht zwar eher nicht zu erwarten; Dies ist mit dem tradierten Verständnis von Medien nicht mehr zusammenzubringen.
Immerhin kann aber nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass etwa die Lektüre der Tageszeitung auch künftig mehrheitlich durch die in der Papierzeitung verkörperte Variante stattfindet. Längst gibt es auch die Möglichkeit, Zeitungen über das Internet zu lesen. Auch Radioempfang ist heutzutage über das Internet möglich. Gleiches gilt für telefonische Kommunikation und den Einkauf. Das Phänomen, dass verschiedene Formen von Kommunikation über ein Medium abgewickelt werden können, soll die digitale Medienkonvergenz kennzeichnen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gegenwärtigen Medienrechtskategorien die Welt der neuen Medien adäquat erfassen. Besonderes Augenmerk soll auf die verfassungsrechtliche Qualifizierung zum Rundfunk als Schnittstelle zwischen Telekommunikations- und Medienrecht nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gerichtet werden. Als Folgeproblem ist die Reichweite des Grundversorgungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu diskutieren, der den äußeren Rahmen für Aktiitäten dieser Anstalten aber auch für deren Finanzierung durch die Rundfunkgebühr bildet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Bedeutung der Rundfunkfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
- III. Entwicklung des Rundfunkbegriffes
- 1. Der Verfassunggeber
- 2. Das Bundesverfassungsgericht
- 3. Exkurs - Der Gesetzgeber
- a. Rundfunkstaatsvertrag
- b. Der Mediendienste Staatsvertrag
- c. Das Teledienstegesetz
- d. Fazit
- IV. Die Elemente des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs im status quo
- 1. Bestimmung für die Allgemeinheit
- 2. Darbietungen aller Art
- 3. Verbreitung durch elektromagnetische Schwingungen
- 4. Fazit
- V. Ein Ansatz
- 1. Rezeptionsverhalten als Begründung rundfunkrechtlicher Regulierung
- 2. Die Einordnung ausgewählter „Neuer Medien“
- a. Bereich „Fernsehfunk“
- b. Bereich „Hörfunk“
- c. Handy-Rundfunk
- d. Insbesondere - Das Internet
- 3. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Besonderen
- a. Neues Medium als funktionales Äquivalent
- b. Dritte Programmsäule Internet auf Basis eines verfassungsrechtlichen Kommunikationsauftrags
- c. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff im Kontext der digitalen Medienkonvergenz. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die bestehenden Medienrechtskategorien in der Lage sind, die neuen Medien adäquat zu erfassen und welche verfassungsrechtlichen Implikationen sich daraus für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergeben.
- Entwicklung des Rundfunkbegriffes im Lichte des technischen Fortschritts
- Relevanz der Rundfunkfreiheit im digitalen Zeitalter
- Einordnung neuer Medien, wie Internet und Handy-Rundfunk, in den Rundfunkbegriff
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der digitalen Medienlandschaft
- Verfassungsrechtliche Herausforderungen für die Aufgaben und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Kontext der digitalen Medienkonvergenz und die Frage nach der Relevanz des Rundfunkbegriffes in diesem Zusammenhang dar. Kapitel II behandelt die Bedeutung der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und hebt deren herausragende Rolle in der öffentlichen Meinungsbildung hervor. Kapitel III untersucht die Entwicklung des Rundfunkbegriffes, beginnend mit dem Verständnis des Verfassunggebers, über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu den gesetzlichen Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, dem Mediendienste Staatsvertrag und dem Teledienstegesetz.
Kapitel IV analysiert die Elemente des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs im Status quo, insbesondere die Anforderungen an die Bestimmung für die Allgemeinheit, die Darbietungen aller Art und die Verbreitung durch elektromagnetische Schwingungen. Kapitel V geht schließlich auf einen Ansatz ein, der das Rezeptionsverhalten als Grundlage für die rundfunkrechtliche Regulierung heranzieht. Hierbei werden verschiedene neue Medien, wie Internet und Handy-Rundfunk, hinsichtlich ihrer Einordnung in den Rundfunkbegriff betrachtet. Zusätzlich werden die spezifischen Herausforderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter analysiert, mit Fokus auf die Frage nach dem Funktionsauftrag und der Finanzierung im Internet.
Schlüsselwörter
Digitale Medienkonvergenz, Rundfunkbegriff, Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, öffentlicher Rundfunk, Medienrecht, Internet, Handy-Rundfunk, Funktionsauftrag, Finanzierung.
- Arbeit zitieren
- Falk Böhm (Autor:in), 2004, Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte digitaler Medienkonvergenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34173