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Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte digitaler Medienkonvergenz

Title: Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte digitaler Medienkonvergenz

Seminar Paper , 2004 , 34 Pages , Grade: 14 Punkte (gut)

Autor:in: Falk Böhm (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik, der gemeinhin als „Digitale Revolution“ bezeichnet wird, führt dazu, dass neue mediale Dienste auf der Grundlage dieser technischen Neuerungen in der Medienwelt Einzug gehalten haben. Ein Ende dieser Entwicklungen ist nicht absehbar. Im Zentrum der technischen Entwicklung steht das Internet als „mutifunktionale Sende- und Empfangsanlage“. Das Internet eröffnet weithin die Möglichkeit, dass sämtliche Kommunikation ausschließlich über ein, nämlich dieses Medium, stattfindet. Dass auf absehbare Zeit aber tatsächlich eine vollständige Verschmelzung der Kommunikationsgeräte stattfindet, steht zwar eher nicht zu erwarten; Dies ist mit dem tradierten Verständnis von Medien nicht mehr zusammenzubringen.
Immerhin kann aber nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass etwa die Lektüre der Tageszeitung auch künftig mehrheitlich durch die in der Papierzeitung verkörperte Variante stattfindet. Längst gibt es auch die Möglichkeit, Zeitungen über das Internet zu lesen. Auch Radioempfang ist heutzutage über das Internet möglich. Gleiches gilt für telefonische Kommunikation und den Einkauf. Das Phänomen, dass verschiedene Formen von Kommunikation über ein Medium abgewickelt werden können, soll die digitale Medienkonvergenz kennzeichnen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gegenwärtigen Medienrechtskategorien die Welt der neuen Medien adäquat erfassen. Besonderes Augenmerk soll auf die verfassungsrechtliche Qualifizierung zum Rundfunk als Schnittstelle zwischen Telekommunikations- und Medienrecht nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gerichtet werden. Als Folgeproblem ist die Reichweite des Grundversorgungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu diskutieren, der den äußeren Rahmen für Aktiitäten dieser Anstalten aber auch für deren Finanzierung durch die Rundfunkgebühr bildet.

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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Bedeutung der Rundfunkfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

III. Entwicklung des Rundfunkbegriffes

1. Der Verfassunggeber

2. Das Bundesverfassungsgericht

3. Exkurs - Der Gesetzgeber

a. Rundfunkstaatsvertrag

b. Der Mediendienste Staatsvertrag

c. Das Teledienstegesetz

d. Fazit

IV. Die Elemente des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs im status quo

1. Bestimmung für die Allgemeinheit

2. Darbietungen aller Art

3. Verbreitung durch elektromagnetische Schwingungen

4. Fazit

V. Ein Ansatz

1. Rezeptionsverhalten als Begründung rundfunkrechtlicher Regulierung

2. Die Einordnung ausgewählter „Neuer Medien“

a. Bereich „Fernsehfunk“

b. Bereich „Hörfunk“

c. Handy-Rundfunk

d. Insbesondere – Das Internet

3. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Besonderen

a. Neues Medium als funktionales Äquivalent

b. Dritte Programmsäule Internet auf Basis eines verfassungsrechtlichen Kommunikationsauftrags

c. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit der herkömmliche, verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff angesichts der digitalen Medienkonvergenz und der Entstehung neuer mediale Dienste weiterhin adäquat ist. Ziel ist es, Kriterien für eine verfassungskonforme Einordnung zu finden, die insbesondere die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Kontext beleuchten.

  • Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
  • Digitale Medienkonvergenz und neue Kommunikationstechnologien
  • Einfluss des Rezeptionsverhaltens auf die Rundfunkregulierung
  • Funktionsauftrag und Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • Abgrenzung von Rundfunk und Mediendiensten im Internet

Auszug aus dem Buch

I. Einleitung

Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik, der gemeinhin als „Digitale Revolution“ bezeichnet wird, führt dazu, dass neue mediale Dienste auf der Grundlage dieser technischen Neuerungen in der Medienwelt Einzug gehalten haben. Ein Ende dieser Entwicklungen ist nicht absehbar.

Im Zentrum der technischen Entwicklung steht sicherlich das Internet als „mutifunktionale Sende- und Empfangsanlage“. Das Internet eröffnet zumindest die Möglichkeit, dass Kommunikation theoretisch ausschließlich über ein, nämlich dieses Medium, stattfindet. Dass auf absehbare Zeit aber tatsächlich eine vollständige Verschmelzung der Kommunikationsgeräte stattfindet, wird nicht mehr ernsthaft vertreten.

Dies ist mit dem tradierten Verständnis von Medien nicht mehr zusammenzubringen. So kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Lektüre der Tageszeitung auch künftig mehrheitlich durch die in der Papierzeitung verkörperte Variante stattfindet. Längst gibt es auch die Möglichkeit, Zeitungen über das Internet zu lesen. Auch Radioempfang ist heutzutage über das Internet möglich. Gleiches gilt für telefonische Kommunikation und den Einkauf. Das Phänomen, dass verschiedene Formen von Kommunikation über ein Medium abgewickelt werden können, soll die digitale Medienkonvergenz kennzeichnen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gegenwärtigen Medienrechtskategorien die Welt der neuen Medien adäquat erfassen. Besonderes Augenmerk soll hier auf Aspekte der Rundfunkerfassung im engen Sinne gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gerichtet werden.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Arbeit führt in die technologische Entwicklung der „digitalen Revolution“ ein und stellt die zentrale Frage nach der Adäquanz bestehender rundfunkrechtlicher Kategorien.

II. Die Bedeutung der Rundfunkfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG: Dieses Kapitel erläutert den hohen Stellenwert der Rundfunkfreiheit als unentbehrliches Massenkommunikationsmittel für die öffentliche Meinungsbildung.

III. Entwicklung des Rundfunkbegriffes: Es wird analysiert, wie der Rundfunkbegriff historisch und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie den einfachen Gesetzgeber entwickelt wurde.

IV. Die Elemente des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs im status quo: Hier werden die konstitutiven Merkmale der Allgemeinheit, Darbietungen und Verbreitung durch elektromagnetische Schwingungen detailliert untersucht.

V. Ein Ansatz: Das abschließende Kapitel entwickelt neue Ansätze basierend auf dem Rezeptionsverhalten und prüft diese anhand neuer Medien und der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Schlüsselwörter

Rundfunkfreiheit, Art. 5 GG, digitale Medienkonvergenz, Rundfunkbegriff, Internet, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Grundversorgung, Funktionsauftrag, Medienrecht, Massenkommunikation, Rezeptionsverhalten, Suggestivkraft, Online-Medien, Regulierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, ob und wie der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff den aktuellen Herausforderungen durch die digitale Medienkonvergenz und neue Online-Dienste standhält.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen der verfassungsrechtliche Schutz des Rundfunks, die Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts, die Abgrenzung zu Mediendiensten sowie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist die Bestimmung verfassungsrechtlicher Kriterien zur Einordnung neuer medialer Dienste, um zu klären, ob diese dem Rundfunkbegriff unterfallen und eine entsprechende Regulierung rechtfertigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die insbesondere auf der Auslegung von Verfassungsnormen (Art. 5 GG) und der dogmatischen Aufarbeitung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil setzt sich mit den traditionellen Definitionsmerkmalen des Rundfunks auseinander, hinterfragt deren Flexibilität und entwickelt einen neuen Ansatz, der das Rezeptionsverhalten und das Gefährdungspotenzial von Medien in den Mittelpunkt stellt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Rundfunkfreiheit, Medienkonvergenz, Funktionsauftrag, Grundversorgung und der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff.

Inwieweit ist das Internet als Rundfunk einzustufen?

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das Internet grundsätzlich kein Rundfunk ist, einzelne Dienste jedoch aufgrund ihres Gefährdungspotenzials und der Wirkung auf die Meinungsbildung als Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne klassifiziert werden können.

Wie bewertet der Autor den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet?

Der Autor kritisiert die Entwicklung des Internetauftritts zur "dritten Programmsäule" als weitgehend unbegründet, sofern er nicht eindeutig der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrags dient.

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Details

Title
Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte digitaler Medienkonvergenz
College
University of Leipzig  (Institut für Rundfunkrecht)
Course
Seminar - Aktuelle grundrechtliche Fragen unter besonderer Brücksichtigung des Rundfunkrechts
Grade
14 Punkte (gut)
Author
Falk Böhm (Author)
Publication Year
2004
Pages
34
Catalog Number
V34173
ISBN (eBook)
9783638344760
ISBN (Book)
9783638652643
Language
German
Tags
Rundfunkbegriff Lichte Medienkonvergenz Seminar Aktuelle Fragen Brücksichtigung Rundfunkrechts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Falk Böhm (Author), 2004, Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff im Lichte digitaler Medienkonvergenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34173
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