Die Definition von Armut


Referat (Ausarbeitung), 2005

19 Seiten, Note: 11 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsdefinition
2.1 Absolute Armut
2.2 Relative Armut

3 Sichtbare Armut: Wohnungs- und Obdachlosigkeit
3.1 Obdachlosigkeit
3.1.1 Manifeste (Offene) Obdachlosigkeit
3.1.2 Latente (Verdeckte) Obdachlosigkeit
3.2 Wohnungslosigkeit

4 Ansätze zur Messung
4.1 Ressourcenansatz
4.2 Lebenslagenansatz
4.3 Bekämpfte und Verdeckte Armut
4.3.1 Sozialhilfe
4.3.2 Bekämpfte Armut
4.3.3 Verdeckte Armut

5 Risikogruppen in der Gesellschaft
5.1 Alleinerziehende
5.2 Kinderreiche Familien
5.3 Kinder und Jugendliche
5.4 Ausländer
5.5 Arbeitslose
5.6 Working poor

6 Psychische und soziale Auswirkungen der Armut
6.1 Kinder- und Jugendliche
6.2 Langzeitarbeitslose
6.3 Obdachlose und Wohnungslose

7 Armutsbilder
7.1 Armut als dauerhafte Lebenslage
7.2 Armut als Einzelschicksal
7.3 Neue Armut
7.4 Verzeitlichte Armut

8 Wachsende Armutskluft
8.1 Zunehmende Polarisierung zwischen Arm und Reich

9 Schlussteil
9.1 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In den letzten Jahren hat man in der öffentlichen Diskussion in Deutschland aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs den Eindruck, es würde „uns“ immer schlechter gehen und wir würden alle verarmen. Die steigende Zahl Arbeitsloser und Sozialhilfeempfänger trägt ein Übriges dazu bei. Doch die Frage, wann eine Person oder gar eine Gesellschaft als arm zu bezeichnen ist, ist nicht einfach zu beantworten. Dieses Referat soll daher versuchen einen Einblick in die Armutsdefinition und die Armutsforschung zu geben. Hierbei soll vor allem auf drei Aspekte eingegangen werden.

Zum einen wäre da der Aspekt der räumlichen und zeitlichen Bedingung von Armut zu nennen. Dieser bedeutet, dass Armut von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausgelegt wird, in Entwicklungsländern versteht man daher etwas anderes unter Armut als in Industrieländern, wie es zum Bespiel in Deutschland der Fall ist. Außerdem verändert sich das Verständnis von Armut von Zeit zu Zeit, so dass sich die Definition an die gesellschaftlichen Veränderungen anpasst.

Ein weiterer Aspekt auf den wir eingehen möchten, ist Armut als ein relatives Problem. In Deutschland ist nicht die Frage des Überlebens entscheidend, sondern die Frage des menschenwürdigen Lebens. Armut steht also in Relation zu gesamtgesellschaftlichen Lebensgewohnheiten.

Der dritte hier zu nennende Aspekt ist, dass Armut ein umfassender Begriff ist, es also nicht nur um monetäre Ressourcen (Mindesteinkommen) geht, sondern auch um Unterversorgung in zentralen Bereichen wie Bildung und Gesundheit.

Des weiteren werden wir die verschiedenen Ansätze der Messung von Armut vorstellen, bevor wir uns den Risikogruppen, welche von Armut betroffen sein können, und die psychischen Auswirkungen auf diese zuwenden.

2 Begriffsdefinition

2.1 Absolute Armut

Hierunter wird Armut als Existenzminimum definiert, das entweder nur der Lebenserhaltung dient, also dem physischem Existenzminimum, oder in einem erweiterten Sinn auf ein menschenwürdiges Dasein innerhalb einer Gesellschaft , das so genannte sozio-kulturelle/konventionelle Existenzminimum, abzielt. Das physische Existenzminimum gesteht nur jenen Bedarf an Nahrung, Kleidung usw. der das dauerhafte Überleben sichert zu. Dies ist die Absolute Armutsdefinition im strengeren Sinn. Diese ist jedoch für die Bundesrepublik Deutschland, als industrialisierter Staat, von untergeordnetem Interesse. Von weit größerer Bedeutung sind jedoch erweiterte Existenzminima, die über das physische Existenzminimum hinausgehen.

Das sogenannte sozio-kulturelle/konventionelle Existenzminimum berücksichtigt jenes Minimum an Bedürfnisbefriedungsmitteln, das nach Anschauung der Gesellschaft für eine menschenwürdige Existenz erforderlich ist. Dies ist auch für die Sozialhilfe, die in Deutschland das staatliche Instrument zur Armutsbekämpfung darstellt und worauf jeder Bürger einen Rechtsanspruch besitzt, die Basis. Gem. § 1 BSHG und ab 01.01.2005 neu § 1 SGB XII hat sie die Aufgabe, einkommensschwachen Personen ein Leben zu ermöglichen, „das der Würde des Menschen entspricht“. Die Sozialhilfe soll also nicht nur die physische Existenz sichern, sondern auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen.

2.2 Relative Armut

Nach dem Konzept der sozialen Ungleichheit wird bei der Relativen Armutsdefinition Armut als eine externe und nicht gewollte Ausprägung dieser Angesehen. Hierbei wird Armut relativ zu einem gesellschaftlichen Standard definiert z.B. dem durchschnittlichen Einkommen oder den durchschnittlichen Ausgaben eines Haushaltes wie es bei der Sozialhilfe der Fall ist. Als Arm wird man vor allem dann bezeichnet wenn man am so genannten „unteren Ende“ einer ein- bzw. mehrdimensionalen Verteilung liegt. Die Dimension hierbei ergibt sich aus der Anzahl der berücksichtigten Merkmale z.B. Einkommen, Vermögen, Wohnsituation usw., die zur Analyse von Benachteiligung herangezogen werden.

3 Sichtbare Armut: Wohnungs- und Obdachlosigkeit

3.1 Obdachlosigkeit

Bei der Obdachlosigkeit muss zwischen zwei Formen unterschieden werden. Zum einen gibt es die manifeste oder auch offene Obdachlosigkeit genannt und zum anderen die latente oder auch verdeckte Obdachlosigkeit. Bevor wir jedoch näher auf diese Formen der Obdachlosigkeit eingehen werden, muss zu erst ein Überblick auf die Entstehung und die Ursachen von Obdachlosigkeit erfolgen.

Der Rückgang der Wohnungsnot in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts ist in den 70er Jahren zum Stillstand gekommen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt seit Ende der 80er Jahre spitzte sich aufgrund der sprunghaft angestiegenen Ost-West-Wanderung krisenhaft zu, was zur Folge hatte, dass auch die Zahl der (manifest) Obdachlosen zunächst erheblich zu nahm und schließlich 1996 mit ca. 930.000 Menschen – davon gut 50.000 in den neuen Ländern – ihren Gipfel erreichte. Danach halbierte sich diese Zahl fast jedoch wieder. Insbesondere viele Aussiedler konnten ihre Notunterkünfte verlassen, aber auch Westdeutschen gelang es besser als vorher, auf dem Mietwohnungsmarkt Wohnungen zu finden. Grund dafür waren viele durch den Abzug der alliierten Truppen freigewordene Neubauten und preisgünstige Wohnungen sowie die Anstrengungen der Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe durch z.B. Übernahme von Mietschulden und vermehrten Beratungsangeboten.

Vordergründige Ursachen der Obdachlosigkeit sind in der Regel Mietschulden. Obwohl die Mehrheit der deutschen Bevölkerung meint Obdachlosigkeit wäre selbstverschuldet, ist dies nur sehr selten der Fall. Strukturelle Hintergründe der Notlage, die in Mietschulden offenbar wird, sind Armut und Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit einer angespannten Situation am lokalen Wohnungsmarkt. Arbeitslosigkeit und unverschuldete Notlagen, z.B. durch Krankheit, haben bei der Entstehung von Obdachlosigkeit eine große Bedeutung, familiäre Ereignisse wie Scheidungen oder Geburten spielen ebenfalls eine Rolle, sind aber von minderem Gewicht.

3.1.1 Manifeste (Offene) Obdachlosigkeit

Darunter sind Menschen zu verstehen, die keine mietvertraglich abgesicherte Wohnung besitzen und aufgrund ordnungsrechtlicher Verfügung, Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der zuständigen Behörden in Notunterkünften, kommunalen Obdachlosensiedlungen oder –heimen, Einrichtungen freier Träger, Asylen usw. untergebracht sind, weil sie nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft eine eigene Wohnung zu finanzieren. In den mietfreien Notunterkünften leben sie ohne Mietvertrag mit minderem Status und eingeschränkter Privatsphäre, da die zuständigen Behörden jederzeit das Recht auf Zutritt und Kontrolle haben.

3.1.2 Latente (Verdeckte) Obdachlosigkeit

Unter Latenter oder Verdeckter Obdachlosigkeit versteht man Menschen die zwar einen Mietvertrag also eine Wohnung haben, aber trotzdem in ähnlichen unzureichenden Wohnverhältnissen wie bei der Manifesten Obdachlosigkeit leben. Ihre Wohnverhältnisse sind aufgrund z.B. schlechter Bausubstanz, mangelhaften sanitären Einrichtungen, Feuchtigkeits- und/oder Pilzbefall, Raumnot, usw. als unzumutbar anzusehen, da sie den Mindestansprüchen nicht genügen.

Unter dem latenten oder verdeckten Begriff der Obdachlosigkeit werden aber auch jene Bevölkerungsgruppen subsumiert, die von Wohnungsverlust aktuell betroffen sind und vorübergehend bei Freunden und Verwanden unterkommen; Haushalte denen aufgrund einer zu hohen Mietbelastung oder einer bereits bestehenden Räumungsklage der Wohnungsverlust droht oder Aussiedler, die in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind.

3.2 Wohnungslosigkeit

Unter den Begriff der Wohnungslosigkeit fallen Personen, die kein dauerhaftes Dach über dem Kopf haben, also im Freien, in Parks, auf der Straße, in nicht genutzten Wohnungen oder in anderen öffentlichen zugänglichen Stellen leben oder übernachten. Einige übernachten in so genannten „Obdachlosenasylen“ also in Übernachtungshäusern, leben aber ansonsten im Freien.

Die Wohnungslosigkeit ist als die letzte Stufe der sozialen Deklassierung zu sehen. Wer seine Wohnung verliert, dem wird eine elementare Grundlage für ein gesichertes, menschenwürdiges Leben entzogen. Die Wohnung ist nicht nur als Basis für Wärme, Schutz und Geborgenheit zu sehen, sondern auch unabdingbare Voraussetzung für Arbeit, Familie, Privatleben, Hygiene, für bestimmte Arten der Kommunikation wie z.B. Postzustellung, Fernsehen usw., und vor allem für ein Mindestmaß an sozialer Anerkennung. Ein Leben auf der Straße bedeutet deshalb ein Leben außerhalb vieler oder sogar aller Normen.

Betroffen von Wohnungslosigkeit sind hauptsächlich alleinstehende Männer im Alter zwischen 20 und 50 Jahren. Der Anteil der Frauen ist in den letzten Jahren auf 23 % angestiegen.[1] Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die verdeckte Wohnungslosigkeit von Frauen nicht inbegriffen ist. Unter dieser verdeckten Wohnungslosigkeit sind Frauen zu sehen, die eine zweckorientierte Partnerschaft mit einem Mann eingehen, um dem ungeschützten Leben auf der Straße und der damit verbunden Stigmatisierung zu entgehen.

Das Abgleiten in diese Extremsituation der Armut ist, neben den strukturellen Hintergründen, vor allem auf persönliche Schicksalsschläge zurückzuführen, wie z.B. dem Verlust eines Ehepartners oder durch Arbeitsunfähigkeit, durch das Scheitern einer Beziehung oder den Verlust der Familie, bei Frauen auch häufig durch männliche Gewalt, durch die Entlassung aus der Strafvollzugsanstalten, aber auch durch gesellschaftliche Krisenerscheinungen.

Unterversorgung im elementaren Lebensbereich Wohnen ist also eine von vielen Erscheinungsformen von Armut. Zwar bedeutet Armut nicht zwangsläufig Wohnungselend – wie umgekehrt nicht jeder, der von Wohnungsmangel betroffen ist, auch arm sein muss. Jedoch ist die zunehmende Wohnungsnot vor allem für die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten ein Problem, die sich u.a. in einer steigenden Anzahl an Wohnungslosen widerspiegelt. Welche Auswirkungen Hartz VI in diesem Zusammenhang haben wird, bleibt indes abzuwarten.

4 Ansätze zur Messung

Das Ausmaß der Armut wird mit zwei Ansätzen erfasst: dem Ressourcen- und dem Lebenslagenansatz.

4.1 Ressourcenansatz

Der Ressourcenansatz versteht Armut als eine Unterausstattung an monetären (sämtliche Einkommen, Vermögen, öffentliche und private Transferleistungen) bzw. nicht monetären Ressourcen (Ergebnisse hauswirtschaftlicher Produktion). Monetär ausgedrückt, bedeutet: solange das verfügbare Haushaltseinkommen eine festgelegte Armutsgrenze überschreitet, gilt man nicht mehr als arm, obwohl durchaus Mangelerscheinungen und Unterversorgung auftreten können. Empirische Erhebungen konzentrieren sich jedoch fast ausschließlich nur auf eine Ressource, nämlich auf das verfügbare Einkommen. „Auch die beiden in Deutschland am häufigsten verwendeten Armutsmaße beziehen sich auf Einkommensarmut…“[2] Darunter fallen:

1. „die bekämpfte und verdeckte Armut…“[3] nach der quasi-ofiziellen Armutsgrenze des Sozialgesetzbuches XII, ehemaliges Bundessozialhilfegesetzes (= Sozialhilfegrenze)
2. verschiedene Varianten der relativen Einkommensarmut, wobei unterschiedliche Armutsgrenzen nach dem relativen Abstand zum Durchschnittseinkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) von vergleichbaren Haushalten (mit gleicher Personenzahl und ähnlicher Altersstruktur) gezogen werden:

- 40 % - Grenze = strenge Armut
- 50 % - Grenze = (Einkommens-) Armut
- 60 % - Grenze = Armutsnähe

Das Einkommen ist die in der Bundesrepublik Deutschland am meisten angewendete Messgrundlage, wobei man sich zumeist an der 50 % - Grenze orientiert (arm = weniger als 50 % gegenüber dem Durchschnitt).

„Im EU-Vergleich wird neuerdings die 60 % - Grenze als >poverty line< angesehen“[4]. Danach lag die BRD 1996 nach der vorliegenden Grafik mit einer Armutsquote von 16 % knapp unter dem EU – Durchschnitt von 17 %. Aus derselben Grafik lässt sich entnehmen, dass Länder wie Finnland, Dänemark und Luxemburg besonders erfolgreich im Kampf gegen die Armut scheinen, während in Portugal und Griechenland Armut am weitesten verbreitet ist.

[...]


[1] Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe e.V. Zahl der Wohnungslosen, Jahresschätzung der BAG W:
URL http://www.bag-wohnungslosenhilfe.de/index2.htmln Stand: 27.12.2004

[2] Vgl. Zimmermann, Gunter E. 2001: Armut, in: Bernhard Schäfers / Wolfgang Zapf (Hg.), Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands, Opladen, S. 37

[3] Geißler, Rainer 2002: Die Sozialstruktur Deutschlands, Wiesbaden, S. 247

[4] Geißler, Rainer 2002: Die Sozialstruktur Deutschlands, Wiesbaden, S. 250

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Details

Titel
Die Definition von Armut
Hochschule
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Landwirtschaftliche Sozialversicherung Kassel
Note
11 Punkte
Autoren
Jahr
2005
Seiten
19
Katalognummer
V34215
ISBN (eBook)
9783638345095
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Definition, Armut
Arbeit zitieren
Nina Stoll (Autor:in)Vera Schirghofer (Autor:in)Melanie Pelka (Autor:in), 2005, Die Definition von Armut, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34215

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