Scheidung im Islam


Hausarbeit, 2016

19 Seiten, Note: wird noch bewertet


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das islamische Bemühen die Ehe aufrecht zu erhalten
2.1. Konfliktlösung in der Ehe
2.2. Ein Dreistufenplan für den Mann
2.3. Das Recht auf Scheidung für die Ehepartner

3. Die Scheidungsprozedur im Islam
3.1. Legitimation der Scheidung
3.2. Die Begriffsbestimmung zu aṭ-Ṭalāq
3.3. Die Scheidungsformen
3.3.1. Die Scheidung nach der Sunna
3.3.2. Die Bidʿa Scheidung
3.3.3. Ṭalāq raj‛ī (wiederrufbare Scheidung) und ṭalāq ‘ādī (einfache Scheidung)
3.3.4. Ṭalāq bā’in (nur bedingt aufzuhebende Scheidung)
3.3.5. Li’ān (ewig gültige Scheidung)
3.4. Der Ausspruch der Scheidung
3.5. Die Wartezeit und der Widerruf der Scheidung
3.6. Wann gilt die Frau als geschieden?
3.7. ,,Ich habe meine Frau aus Zorn schon 1000 mal geschieden“

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die folgende Hausarbeit untersucht das Thema ,,Scheidung im Islam’’ und soll Antworten auf folgende Fragen liefern. Stehen Ehemännern bei der Scheidung deutlich mehrere Möglichkeiten zu als Ehefrauen? Welche Alternativen zeigt der Islam den Ehepartnern bei Konflikten in der Ehe auf? Was wird unter einem Dreistufenplan, welches für den Mann konzipiert ist, verstanden? Wie wird die Scheidungsprozedur im Islam eingeleitet und welche Prozeduren müssen durchlaufen werden, damit eine Scheidung nach islamischen Recht als rechtskräftig gilt? Kann die Scheidung zu einem späteren Zeitpunkt annulliert werden? Mein Anliegen ist es die Scheidung im Islam, speziell nach der Sunna, schriftlich zu fixieren und diese Inhalte komprimiert und systematisch wiederzugeben. Basierend auf den Koran und auf die Aussprüche unseres Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, werde ich auf die Scheidungsprozedur Islam klar eingehen, sowie auf das islamische Bemühen, die Ehe aufrecht zu halten.

2. Das islamische Bemühen die Ehe aufrecht zu erhalten

2.1. Konfliktlösung in der Ehe

Die Ehe bis zum Tod eines des Ehegatten aufrecht zu erhalten, ist ein vordergründiges islamisches Anliegen. In aller Regel ist die Scheidung ein Übel, welches vermieden werden soll. Die Scheidung entspricht einem letzten Schritt, die schmerzhaft ist, bei beiden Ehepartnern, sowohl eine physische, als auch eine psychische Behinderung hinterlassen kann, jedoch in einigen Fällen als letzte Konsequenz notwendig sein kann. Im Islam wird die Ehescheidung lediglich als letzter Ausweg angesehen.

Der Prophet Muhammad hat gesagt:

„Von allen Dingen, die Gott erlaubt hat, verabscheut er die Scheidung am meisten“[1]

Die Scheidungsregeln im Islam sehen erst einer Versöhnung von Frau und Mann entgegen und regen dem Ehepaar dazu an sich wieder zu versöhnen. Im Falle von Spannungen zwischen den Ehepartnern sollen zwei Schlichter aus beiden Familien eingeschaltet werden.

Der Koran sagt:

„Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allāh Frieden zwischen ihnen (den Eheleuten) stiften. Wahrlich, Allāh ist Allwissend und Allkundig.“[2]

Über die Kompetenzen der eingeweihten Personen gehen die Ansichten jedoch auseinander.[3] Wie in dem obengenannten Koranvers erwähnt wird, wird beiden Schiedsrichtern bei Eheproblemen eine bedeutsame Rolle zugeteilt. Ihre Aufgabe besteht darin, den Streit zwischen den Ehepartnern zu schlichten, in dem sie beispielsweise den Ehepartnern Ratschläge für eine gesunde und harmonische Ehe geben. Im Islam ist die Scheidung erst dann gestattet, wenn eine Aussöhnung zwischen beiden Ehepartnern in weite Ferne rückt. Deshalb zwingt das Gesetz des Islam bedrückte und sorgenvolle Paare nicht, zusammenzubleiben. Denn ein Verbot der Scheidung würde in den meisten Fällen zu gravierenden sozialen Problemen führen. Jedoch auch wenn die Scheidung beschlossen ist, wird nach dem Koran von dem Ehemann die gute Behandlung gegenüber seiner Ehefrau verlangt.

Der Koran sagt auch:

„(...) dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, (...).“[4]

Aus diesem Vers wird ersichtlich, dass weder die Morgengabe noch andere Geschenke, die der Mann der Frau gab, zurückgenommen werden dürfen.

2.2. Ein Dreistufenplan für den Mann

Aus dem vorherigen Kapitel wurde ersichtlich, dass der Islam dem Ehepaar, zwischen dem ein Zwist herrscht, einige Wege der Versöhnung empfiehlt. Falls jedoch die Unverträglichkeit bei der Frau liegt, rät der Islam dem Mann zu einem Dreistufenplan. Als ersten Schritt wird dem Mann empfohlen mit schönem Worten und weicher Zuwendung ihre gemeinsamen Eheprobleme anzusprechen. Falls die Unverträglichkeit der Frau trotz des geführten Gespräches fortsetzt, ist dem Mann gestattet das gemeinsame Bett zu verlassen. Diese Maßnahme stellt eine Bestrafung für die Frau dar. Sie soll im Bett alleine gelassen werden. Wenn die letztere Maßnahme ebenfalls die Unverträglichkeit der Frau nicht erlischt, ist dem Mann gestattet seine Frau zu schlagen. Unter der Bedingung jedoch, sie weder zu verletzten noch ihr zu viel Schmerz zuzufügen.[5]

2.3. Das Recht auf Scheidung für die Ehepartner

Die Ehescheidung kann auf verschiedenartigen Wegen erfolgen. Den Ehemännern jedoch stehen mehr Möglichkeiten als Ehefrauen zu. Sowohl moderne als auch klassische islamische Juristen rechtfertigen den Umstand, dass nur der Ehemann weitreichende Rechte erfahren soll, mit seiner geringeren Abhängigkeit von Emotionen im Vergleich zu Frauen und aufgrund seiner scheinbar vorhandenen größeren Abgeklärtheit.[6] Islamische Gelehrten zufolge müsse den Ehemännern bei der Scheidung auch mehrere Möglichkeiten im Gegensatz zu Ehefrauen zustehen, da die Ehemänner im Falle der Scheidung schwere finanzielle Nachteile erleiden. Im Falle der Scheidung muss der Ehemann zum Beispiel den gestundeten Teil der Brautgabe entrichten. Aus diesem Grund ist der Ehemann an der Aufrechterhaltung der Ehe mehr interessiert als die Ehefrau.[7] Da der Ehemann eher geneigt ist, die Scheidung nicht leichfertig auszusprechen, steht ihm in erster Linie das Recht auf Scheidung zu. Das Recht auf Scheidung ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft und wird von einer sogenannten Wartezeit begleitet, innerhalb derer eine Versöhnung zwischen den Ehepartnern und ein Widerruf der Scheidung möglich sind. Die rechtlichen und sozialen Nachteile für geschiedene Frauen bleiben hingegen unberücksichtigt. In der Regel ist der Mann im Islam der eigentlich zur Scheidung Befähigte. Ausgeschlossen bei einigen Fällen ist kein Richter notwendig, um die Scheidung auszuführen. Die Ehefrau selbst kann die Scheidung nur in Ausnahmefällen herbeiführen. Im Islam ist für die Frau grundsätzlich nur die gerichtliche Scheidung vorgesehen.[8]

3. Die Scheidungsprozedur im Islam

3.1. Legitimation der Scheidung

Die Ehe im Islam kann entweder durch Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung oder durch scheidungsähnliche Formen (fasḫ) aufgelöst werden.[9]

Die Zulässigkeit der Scheidung (aṭ-Ṭalāq) ergibt sich aus dem Koran, der Sunna und dem Konsens der Gelehrten.[10] Ein Verbot der Scheidung würde in den häufigsten Fällen zu gravierenden sozialen Problemen führen und wird deshalb von den Gelehrten als eine erlaubte Handlung eingestuft.[11]

3.2. Die Begriffsbestimmung zu aṭ-Ṭalāq

Die linguistische Bedeutung von aṭ-Ṭalāq ist Freilassen beziehungsweise Freigeben aus einem Zustand. Als rechtlicher Fachausdruck meint Ṭalāq, dass der Ehemann sein Recht auf die Frau aufgibt und sie somit aus der ehe entlässt.[12] Folglich bezieht sich aṭ-Ṭalāq in seiner fachspezifischen Bedeutung auf die Scheidung.

3.3. Die Scheidungsformen

Im Allgemeinen wird hinsichtlich der Scheidungsarten nach zwei Kriterien unterschieden:

1. Ist die Scheidung vom Mann oder von der Frau ausgegangen
2. Ist die Scheidung jederzeit, nur bedingt oder gar nicht mehr aufzuheben

In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Scheidungsformen aufgelistet und auf diese näher eingegangen. Im Vordergrund steht der Unterschied zwischen einer Bidʿa – und einer Sunna Scheidung.

3.3.1. Die Scheidung nach der Sunna

Aus den vorherigen Kapiteln geht hervor, dass die häufigste Art der Scheidung, welche nur dem Ehemann zusteht, die einseitige Beendigung der Ehe durch den sogenannten ṭalāq darstellt.

Diese Verfahrensweise wird im Koran gebilligt, wo Allāh folgendes sagt:

[...]


[1] Vgl. Aisha B. Lemu/Fatima Grimm: Frau und Familienleben im Islam, Islamisches Zentrum München (Hg.), 4.Auflage, 2005, S.17. und vgl. auch Abū Dāwūd: kitāb as-Sunan, 2/255.

[2] Vgl. Abū-r-Riḍā’ Muḥammad ibn Aḥmad ibn Rassoul (Hg.): Die ungefähre Bedeutung des Al-Qur’ān Al-Karīm in deutscher Sprache, IB Verlag Islamische Bibliothek Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, 23. Erweiterte und verbesserte Auflage nach der neuen Rechtschreibung, Dezember 2000, S. 106.

[3] Zu Einzelheiten vgl. al-Šāf‛ī: kitāb al-umm Bd. 5, S. 286 f.

[4] Vgl. Abū-r-Riḍā’ Muḥammad ibn Aḥmad ibn Rassoul (Hg.): Die ungefähre Bedeutung des Al-Qur’ān Al-Karīm in deutscher Sprache, IB Verlag Islamische Bibliothek Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, 23. Erweiterte und verbesserte Auflage nach der neuen Rechtschreibung, Dezember 2000, S. 46.

[5] Zu Einzelheiten vgl. Dr. Sevim Asimgil: -Prachtvolle Zweisamkeit im Islam- Die Ehe und Ihre Intimitäten, Astec Gmbh (Hg), übersetzt aus dem türkischem vom Mehmet Bayraktar, S. 242 f.

[6] Vgl. El-Bahnassawi: Die Stellung der Frau, S.195.

[7] Vgl. Hayreddin Karaman: Yeni Gelismeler Karsisinda Islâm Hukuku, Iz Yayincilik Limited Şirketi, 2011, 6. Auflage, S. 31.

[8] Vgl. Mathias Rohe: Das islamische Recht, C.H.Beck (Hg), S.28.

[9] Vgl. Hayreddin Karaman: Yeni Gelismeler Karsisinda Islâm Hukuku, Iz Yayincilik Limited Şirketi, 2011, 6. Auflage, S. 31.

[10] Vgl. Scheich Al-Fawzan: A Summary of Islamic Jurisprudence Bd. II, S. 429.

[11] Vgl. Hayreddin Karaman: Yeni Gelismeler Karsisinda Islâm Hukuku, Iz Yayincilik Limited Şirketi, 2011, 6. Auflage, S. 30., vgl. auch: Prof. Dr. Mustafa Cevat Akșit: Mutlu Evlilik, 1. Baski, Istanbul, Ekim 2011, Gümüșev Yayincilik, S.153.

[12] Vgl. Aḥmad A. Reidegeld: Handbuch Islam/ Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime, herausgegeben von Hasan Özdogan,S. 758f.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Scheidung im Islam
Hochschule
Universität Osnabrück
Veranstaltung
Islamische Jurisprudenz II – fiqh al-mu ʿ āmalāt und fiqh al
Note
wird noch bewertet
Autor
Jahr
2016
Seiten
19
Katalognummer
V342367
ISBN (eBook)
9783668324060
ISBN (Buch)
9783668324077
Dateigröße
667 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Das Recht auf Scheidung für die Ehepartner, Scheidung im Islam, Scheidungsprozedur im Islam, Legitimation der Scheidung, Die Scheidungsformen, Die Scheidung nach der Sunna, Der Ausspruch der Scheidung, Die Wartezeit und der Widerruf der Scheidung, Wann gilt die Frau als geschieden
Arbeit zitieren
Ebu Bekir Semerci (Autor:in), 2016, Scheidung im Islam, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342367

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