Dieter Hein vertritt die These, dass – neben dem Leitbild des nationalen Verfassungsstaates – gerade die Ausstrahlung der Idee der bürgerlichen Gesellschaft auf weite Teile der Gesellschaft die revolutionäre Dynamik, aber auch die starken Spannungen innerhalb der revolutionären Bewegung erklären würde. Vor diesem Hintergrund ist die Fragestellung der vorliegenden Arbeit entstanden. Anhand einer Analyse der Grundrechtsdebatte im Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung soll untersucht werden, in welchem Zusammenhang die Idee bzw. das Leitbild der bürgerlichen Gesellschaft und die Kodifikation von Grundrechten 1848/49 gestellt wurden.
Es wird zu fragen sein, inwiefern die Abgeordneten ihre jeweilige Position mit dem Verweis auf eine neue gesellschaftliche Ordnung begründeten und welche Rolle die Grundrechte in dem gewünschten Wandel spielten. Sicherlich werden damit lediglich abstrakte politische Forderungen einer elitären Gruppe der Revolution in den Mittelpunkt gestellt. Es geht außerdem weniger um die tatsächliche Gestalt der Gesellschaft als um eine in der Paulskirche artikulierte Idee.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Forschungslage
1.3 Quellenbasis
2. Begrifflicher Rahmen - „Grundrechte“ und „Bürgerliche Gesellschaft“
2.1 Grundrechte
2.2 Das Konzept der bürgerlichen Gesellschaft
2.3 Grundrechte und Gesellschaftsreform
3. Grundrechte im Vorfeld der Revolution von 1848/49
3.1 Historische Vorbilder
3.2 Die Bedeutung von Grundrechten in den vorherrschenden politischen Theorien
3.3 Grundrechtliche Forderungen im unmittelbaren Vorfeld der Frankfurter Nationalversammlung
4. Die Grundrechtsdiskussion im Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung
4.1 Die Akteure
4.2 Der Rahmen
4.3 Die Debatte
4.4 Folgen und Wirkungen
5. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen dem Leitbild der bürgerlichen Gesellschaft und der Kodifikation von Grundrechten während der Revolution von 1848/49. Im Fokus steht dabei die Analyse der Verhandlungen im Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung, um zu klären, wie die Parlamentarier den gesellschaftlichen Wandel durch diese Rechte zu begründen und steuern versuchten.
- Verhältnis zwischen Grundrechten und der bürgerlichen Gesellschaft
- Theoretische Grundlagen der Grundrechtsdiskussion im Vormärz
- Rolle und Motivation der Akteure im Verfassungsausschuss
- Diskurs über gesellschaftsverändernde Wirkungen von Grundrechten
- Rezeption und Anwendung der Konzepte in der Nationalversammlung
Auszug aus dem Buch
4.3 Die Debatte
Die Verhandlungen um einen ersten Entwurf für die Grundrechte sind durchzogen von mehreren Konfliktlinien, um die sich die Positionen der Ausschussmitglieder immer wieder gruppieren lassen. Die Abgeordneten argumentieren zum Beispiel vielfach mit dem Gegensatz der Interessen des Volk und des Staates: Das Gewaltmonopol des Staates müsse begrenzt werden, „da unzweifelhaft in jeder Regierung ein gewisses Streben dahin gehe, auf Kosten der Volksrechte die öffentliche Gewalt zu erhöhen“. Der Staat ist nach diesem Verständnis also nicht Garantie und Sicherheit, sondern Bedrohung für die Grundrechte. Nur ab und an findet sich der Hinweis, dass man in Begriff ist, einen neuen Staat zu bilden und diesen nicht mit dem ‚alten‘ gleichsetzen dürfe. Ferner wird mehrfach das rechte Verhältnis zwischen individuellen Freiheiten und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit diskutiert.
Dieses Problem tritt besonders bei der Frage nach der Glaubens- und Religionsfreiheit zu Tage. Friedrich Ernst Scheller ist der Meinung, dass „weder Stände noch Mehrheiten“ die religiöse Freiheit des Einzelnen beschränken können und dürfen. „Selbst die Gefahren solcher Freiheit […] sind erträglicher und heilbarer als jene Beschränkungen.“ Eugen Edler von Mühlfeld entgegnet, „der Staat müsse darauf sehen, dass die Sicherheit, Ordnung und Sittlichkeit nicht behindert werde“ und plädiert entsprechend für eine Art ‚Vetorecht‘ des Staates gegenüber der Bildung neuer religiöser Gemeinschaften. Außerdem sind sich die Abgeordneten uneinig, in welche Beziehung künftig die Einzelstaaten und der neue Nationalstaat zu setzen sind. Ebenso geht es nahezu bei jedem inhaltlichen Aspekt um die Frage, wie detaillierte Regelungen die Grundrechte enthalten müssen. Von äußerster Relevanz für die Fragestellung dieser Arbeit ist allerdings ein anderer, die Debatten durchgehend prägender Konflikt: Die Ausschussmitglieder kommen wiederholt zu der Frage, inwiefern die zu formulierenden Grundrechte Rücksicht auf bestehende gesellschaftliche Strukturen und Gegebenheiten nehmen müssen und inwiefern sie gerade dazu gedacht sind, die gesellschaftlichen Verhältnisse umzukehren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die komplexe Ausgangslage der Revolution von 1848/49 und die zentrale Forschungsfrage zur Verbindung von Grundrechtskodifikation und gesellschaftlichem Wandel.
2. Begrifflicher Rahmen - „Grundrechte“ und „Bürgerliche Gesellschaft“: Theoretische Klärung der Kernbegriffe und Darstellung der Grundrechte als Instrument zur Transformation ständischer Strukturen in eine bürgerliche Gesellschaft.
3. Grundrechte im Vorfeld der Revolution von 1848/49: Analyse der historischen Vorbilder, politischen Theorien und Vorläuferforderungen, die den Rahmen für die Diskussionen in der Nationalversammlung bildeten.
4. Die Grundrechtsdiskussion im Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung: Detaillierte Untersuchung des politischen Diskurses im Ausschuss, der Akteure sowie der Konfliktlinien bei der Ausgestaltung der Grundrechte.
5. Ergebnis: Synthese der Untersuchung, welche die Grundrechte als entscheidende Voraussetzung für den gesellschaftlichen Wandel und die Etablierung einer bürgerlichen Gesellschaft identifiziert.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Frankfurter Nationalversammlung, bürgerliche Gesellschaft, ständische Gesellschaft, Revolution 1848/49, Verfassungsausschuss, Individualrechte, Liberalismus, Historische Rechtsschule, gesellschaftlicher Wandel, Parlamentarismus, Staatsbürgerrechte, Kodifikation, Emanzipation, Freiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen der Einführung von Grundrechten in der Frankfurter Nationalversammlung und dem Prozess des gesellschaftlichen Wandels hin zur bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert.
Welche zentralen Themenfelder behandelt der Text?
Die zentralen Themen umfassen die Definition des Begriffs der bürgerlichen Gesellschaft, die ideengeschichtlichen Grundlagen der Grundrechte im Vormärz sowie die konkrete Debattenkultur im Verfassungsausschuss der Paulskirche.
Was ist die primäre Forschungsfrage des Autors?
Die Forschungsfrage zielt darauf ab, in welchem Zusammenhang die Idee der bürgerlichen Gesellschaft mit der Kodifikation der Grundrechte stand und welche Rolle diese Rechte bei der Gestaltung einer neuen gesellschaftlichen Ordnung spielten.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-analytische Methode, wobei insbesondere auf stenographische Protokolle, Aufzeichnungen von Johann Gustav Droysen sowie zeitgenössische Quellen und neuere Forschungsliteratur zurückgegriffen wird.
Was steht im Zentrum des Hauptteils der Arbeit?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Analyse der Diskussionen im Verfassungsausschuss, beleuchtet die verschiedenen Akteure und arbeitet die zentralen Konfliktlinien bei der Ausgestaltung der Grundrechtskataloge heraus.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich diese Arbeit am besten charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Grundrechte, Frankfurter Nationalversammlung, bürgerliche Gesellschaft, gesellschaftlicher Wandel, Liberalismus und Verfassungspolitik beschreiben.
Wie bewerten die Abgeordneten das Verhältnis von Grundrechten und gesellschaftlichem Wandel?
Die Abgeordneten waren sich weitgehend einig, dass Grundrechte notwendig sind, um ständische Überreste zu beseitigen. Uneinigkeit bestand jedoch darüber, ob man dem natürlichen gesellschaftlichen Wandel vorgreifen sollte oder ob man sich strikt an bestehenden historischen Gegebenheiten orientieren müsse.
Welche Rolle spielt die „Historische Rechtsschule“ in der Argumentation der Abgeordneten?
Die Historische Rechtsschule prägte die Abgeordneten, indem sie Staat und Recht als organisch gewachsene Einheiten verstand, was einen vorsichtigen und an das Rechtsbewusstsein des Volkes angepassten Weg der Gesetzgebung forderte.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2015, Zum Zusammenhang zwischen der Kodifikation von Grundrechten und dem gesellschaftlichen Wandel hin zur bürgerlichen Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342665