Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Auswirkungen auf die Beamtenschaft im Dritten Reich


Hausarbeit, 2010

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
2.1 Situation der Beamten unter dem NS-Regime vor dem Berufsbeamtengesetz
2.2 Entstehungszusammenhänge des Berufsbeamtengesetzes
2.3 Inhalt und Durchführung des Berufsbeamtengesetzes
2.4 Auswirkungen des Berufsbeamtengesetzes auf den Beamtenapparat
2.5 Bewertung des Berufsbeamtengesetzes

3 Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen

Literatur

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Statistische Erfassung der nach dem BBG entlassenen Personen im Reich und Preußen.

1 Einleitung

In der geschichtswissenschaftlichen Forschung wurde die Rolle der Verwaltung im Nationalsozialismus noch nicht in dem Maße beachtet, wie dies mit anderen Forschungsfeldern erfolgt ist1. Dabei ist gerade der Verwaltung und damit folglich den Beamten als systemstabilisierendes Element des NS-Regime große Bedeutung zukommen zu lassen. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums2, dass in der folgenden Arbeit behandelt werden soll, bietet hierbei die Möglichkeit für die Analyse der Bedeutung der Beamtenschaft für die nationalsozialistische Herrschaft. Der Begriff des Beamten umfasst hierbei den vom § 1 BBG definierten Personenkreis3.

Zum Thema des Berufsbeamtengesetzes sind insbesondere die Werke von Hans Mommsen4und Sigrun Mühl-Benninghaus5zu nennen. Beide Historiker gehen dabei weniger auf die einzelnen Verwaltungsebenen ein, sondern konzentrieren sich auf die Darstellung der bedeutendsten Beamtengesetze im Dritten Reich. Neuere Studien zur Verwaltung wurden unter anderem von Wolf Gruner6und Rüdiger Fleiter7vorgelegt. Diese unterscheiden sich jedoch von den zuvor genannten Wissenschaftlern, da sie ihren Schwerpunkt auf die Kommunal- bzw. Städteverwaltung verlagern.

Im Rahmen der folgenden Arbeit soll versucht werden abzuklären inwieweit sich von einer Nazifizierung des Beamtentums sprechen lässt. Hierfür soll das Berufsbeamtengesetz analysiert werden. Dadurch soll erörtert werden, wie sich das Gesetz auf die Beamtenschaft im Dritten Reich auswirkte. Die folgende Arbeit wird so aufgebaut sein, dass zuerst mit der Situation der Beamtenschaft vor dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums begonnen wird. Dabei soll die Einstellung der nationalsozialistischen Regierung zum Verwaltungspersonal, vor allem den Beamten, kurz umrissen werden. Fortgefahren wird mit der Einstellung des Beamtentums zum Nationalsozialismus. Im Anschluss daran befasst sich Kapitel 2.2 mit den verschiedenen Entstehungszusammenhängen die zum Berufsbeamtengesetz geführt haben, während Kapitel 2.3 die wichtigsten Inhalte des am 7. April 1933 in Kraft getretenen Gesetzes darstellt. In diesem Kontext soll auch auf die verschiedenen Durchführungsverordnungen und Änderungsgesetze hingewiesen werden. Nachdem das Gesetz an sich analysiert wurde, wendet man sich der Erklärung der vielfältigen Auswirkungen des Gesetzes auf das Beamtentum zu. Der Hauptteil der Arbeit schließt mit einer Übersicht über die Interpretation des Berufsbeamtengesetzes in der Geschichtswissenschaft ab. Am Ende der Seminararbeit soll dann schließlich noch einmal resümiert und evaluiert werden, in wie weit es also zutreffend wäre von einer Nazifizierung der Verwaltung durch das Berufsbeamtengesetz zu sprechen.

2 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

2.1 Situation der Beamten unter dem NS-Regime vor dem Berufsbeamtengesetz

Um abzuklären wie sich das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums auf den Beamtenapparat ausgewirkt hat, könnte es hilfreich sein, zu Beginn die Stellung der Beamtenschaft im Dritten Reich zu betrachten. Hierbei wird mit der Haltung der NSDAP gegenüber der Beamtenschaft der Weimarer Republik begonnen. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der Stellung der Beamtenschaft zum Nationalsozialismus. Dabei ist festzuhalten, dass die folgende Untersuchung im Rahmen dieser Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.

Adolf Hitler bekundete seine tiefe Abneigung gegenüber dem deutschen Beamtentum der Weimarer Republik bereits in „Mein Kampf“. In seiner Autobiographie kündigte er die Beseitigung des Weimarer Beamtentums an, dessen Beamten er „[…] Korruption, Schwindel und Betrug[…]“ vorwarf8. Es wäre jedoch falsch, diese negative Haltung nur auf die Person Hitlers zu begrenzen. Zutreffender scheint, dass eine solche Einstellung zum Beamtentum der Weimarer Republik in rechten Kreisen weit verbreitet war9. Dies zeigt sich zum Beispiel am populären Begriff des sogenannten „Parteibuchbeamten“10, der das Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft der Republik implizierte11.

Wendet man sich nun dem Verhältnis der Beamten zur NSDAP zu, so fällt die überproportionale Vertretung von Beamten in der Partei bereits vor 1933 auf. Sabine Mecking führt für das Jahr 1930 an, dass 8,3% der Beamten Mitglied der

NSDAP gewesen seien, während diese Berufsgruppe nur einen Anteil von 5,1% der Gesamtbevölkerung entsprochen hätte12. Bei näherer Begutachtung fällt des Weiteren auf, dass die Mehrheit der Beamten, die bereits vor der Machtübernahme der NSDAP beigetreten waren dem Stand des niederen Beamtentums zuzurechnen sind13. Nach der Machübernahme im Januar 1933 gab es eine große Anzahl an Gesuchen für den Parteibeitritt in der Beamtenschaft, wobei es zu diesem Zeitpunkt überwiegend Angehörige des höheren Beamtentums waren. Zu den Gründen zählt nicht nur die Furcht vor Benachteiligung durch die neue Regierung bei ausbleibendem Beitritt der NSDAP, sondern laut Mommsen darüber hinaus das bisherige Verbot für Beamte sich politisch zu betätigen. Als Ursache benennt er also das Konzept des „unpolitischen Beamten“14. Ein weiterer Aspekt, der die nationalsozialistische Partei so attraktiv für Angehörige des Beamtenstandes erscheinen ließ, so Mommsen, sei die „[…] versprochene ‚Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums‘ […]15. Das Wahlversprechen der Wiederherstellung des Berufsbeamtentums spiegelte das Bestreben des Beamtenapparates wieder, die in der Monarchie innegehabte elitäre Stellung im Staat wiederzuerlangen16.

Die im vorhergehenden Paragraphen beschriebenen Erwartungen der Beamtenschaft an die neue Regierung könnte überdies nicht nur in dem hohen NSDAP-Mitgliederanteil gesehen werden. Ebenso könnte man die zahlreichen Schriften, die der Parteileitung der NSDAP noch vor der Machtergreifung Hitlers übergeben wurden, als Beleg für die überwiegend positive Einstellung der Beamten bewerten. Unter ihnen befindet sich die Denkschrift „Verwaltungsmaßnahmen einer nationalen Regierung im Reich und Preußen“17 Hans Pfundtners18, auf die hier kurz eingegangen werden soll. Pfundtners Vorschläge bezüglich der Umstrukturierung der Verwaltung durch die nationalsozialistische Regierung, verdeutlicht die Erwartung einiger Beamter an die neue Regierung. In seiner Abhandlung, DIE ER AN SCHICKTE, unterscheidet Pfundtner auf der einen Seite zwischen „Sofortmaßnahmen“, die er als „[…]die Säuberung des Verwaltungsapparats und die damit verbundene Wiederaufrichtung eines fachlich vorgebildeten, verantwortungsfreudigen und national eingestellten Beamtentums […]“19beschreibt. Weiter bemerkt er, dass diese „Säuberungen“ nach „[…] dem politischen und nach dem fachlichen Gesichtspunkt […]“20vor sich zu gehen hätten. Auf der anderen Seite sieht er aber im gleichen Maße Bedarf für eine grundlegende Reformierung der Verwaltung, mit besonderer Dringlichkeit in Preußen21. Beide Maßnahmen verfolgten jedoch dieselben Ziele, die Eliminierung von Nichtariern, als störend angesehenen Beamten aus der Zeit der Weimarer Republik und den Abbau der Bürokratie durch Ämterzusammenlegung. Desweiteren antizipiert Pfundtners Denkschrift zu einem gewissen Grad den Inhalt des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums22. Ferner äußerte Wilhelm Frick23, dass die nationalsozialistische Machtergreifung gerade noch rechtzeitig zur Rettung des Berufsbeamtentums stattgefunden habe24. Es lässt sich also festhalten, dass ein nicht kleiner Anteil der deutschen Beamtenschaft der nationalsozialistischen Regierung positiv gegenüberstand.

2.2 Entstehungszusammenhänge des Berufsbeamtengesetzes

Schon kurz nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 fanden erste Umbesetzungen in den Behörden statt.

[...]


1O. V. : Editorial, in: Gruner, Wolf/Nolzen, Armin (Hgg.) : B ürokratien. Initiative und Effizienz (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 17), Berlin 2001, S. 7 (künftig zitiert: Gruner/Nolzen).

2Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, Reichsgesetzblatt, Teil 1, Nr. 34, 1933.

3Siehe Kapitel 2.3, S. 8 -12.

4Mommsen, Hans: Beamtentum im Dritten Reich. Mit ausge wählten Quellen zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik (Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 13), Stuttgart 1966 (künftig zitiert: Mommsen).

5Mühl-Benninghaus, Sigrun: Das Beamtentum in der NS -Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Zu Entstehung, Inhalt und Durchführung der einschlägigen Beamtengesetze (Schriften des Bundesarchivs 48), Düsseldorf 1996 (künftig zitiert: Benninghaus).

6Gruner, Wolf: Öffentliche Wohlfahrt und J udenverfolgung. Wechselwirkungen lokaler und zentraler Politik im NS-Staat (1933 - 1942) (Studien zur Zeitgeschichte 62), München 2002 (künftig zitiert: Gruner).

7 Fleiter, Rüdiger: Kommunen und NS -Verfolgungspolitik, Online i m WWW unter URL: http://www.bpb.de/themen/VDV00U.html [Stand: 17.11.2009] (künftig zitiert: Fleiter).

8Hitler, Adolf, 1932, S. 352 (zit. nach: Benninghaus, S. 1).

9Vgl. Benninghaus, S. 1.

10Vgl. Mommsen, S. 48.

11Vgl. Mecking, Sabine/W irsching, Andreas : Stadtverwaltung als Systemstabilisierend? Tätigkeitsfelder und Handlungsspielräume kommunaler Herrschaft im Nationalsozialismus, in: Ebenda (Hgg.): Stadtverwaltung im Nationalsozialismus. Systemstabilisierende Dimensionen kommunaler Herrschaft (Forschungen zur Regionalgeschichte 53), Paderborn u.a. 2005, S. 7-19, hier: S. 7 (künftig zitiert: Mecking/Wirsching).

12Mecking, Sabine: Immer Treu. Kommunalbeamte zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik, Essen, 2003, S. 115. (künftig zitiert: Mecking).

13Vgl. Benninghaus, S. 106.

14Vgl. Mommsen, S. 20.

15Mommsen, S. 14.

16Vgl. Mommsen, S. 14.

17Denkschrift des späteren Staatssekretärs im Reichsministerium des Inneren, Hans Pfundtner, über beamtenpolitische Maßnahmen, o. D., Frühjahr 1932, Mommsen, Teil I, Nr. 1, S. 127-135 (künftig zitiert: Pfundtner).

18Hans P fundtner (15. J uli 1881 - 25. April 1945), Staatssekretär im Reichsinnenministerium (Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt am Main 22003, S. 460.

19Pfundtner, S. 127.

20Ebenda, S. 127.

21Ebenda, S. 127ff.

22Vgl. Mommsen, S. 30.

23Wilhelm Frick (12. März 1877 -26. Oktober 1946), 1933 -1943 Reichsinnenminister und Preußischer Innenminister, vgl. Stockhorst, Erich: Fünftausend Köpfe. Wer war was im Dritten Reich, Kiel 21985, S. 144 [künftig zitiert: Stockhurst].

24Vgl. Mommsen, S . 22.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Auswirkungen auf die Beamtenschaft im Dritten Reich
Hochschule
Universität Konstanz
Note
2,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
22
Katalognummer
V342777
ISBN (eBook)
9783668320048
ISBN (Buch)
9783668320055
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gesetz, wiederherstellung, berufsbeamtentums, auswirkungen, beamtenschaft, dritten, reich
Arbeit zitieren
Kerstin Diaz (Autor:in), 2010, Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Auswirkungen auf die Beamtenschaft im Dritten Reich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342777

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