Im Rahmen der folgenden Arbeit soll versucht werden abzuklären inwieweit sich von einer Nazifizierung des Beamtentums sprechen lässt. Hierfür soll das Berufsbeamtengesetz analysiert werden. Dadurch soll erörtert werden, wie sich das Gesetz auf die Beamtenschaft im Dritten Reich auswirkte.
Die Arbeit wird so aufgebaut sein, dass zuerst mit der Situation der Beamtenschaft vor dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums begonnen wird. Dabei soll die Einstellung der nationalsozialistischen Regierung zum Verwaltungspersonal, vor allem den Beamten, kurz umrissen werden. Fortgefahren wird mit der Einstellung des Beamtentums zum Nationalsozialismus. Im Anschluss daran befasst sich Kapitel 2.2 mit den verschiedenen Entstehungszusammenhängen die zum Berufsbeamtengesetz geführt haben, während Kapitel 2.3 die wichtigsten Inhalte des am 7. April 1933 in Kraft getretenen Gesetzes darstellt.
In diesem Kontext soll auch auf die verschiedenen Durchführungsverordnungen und Änderungsgesetze hingewiesen werden. Nachdem das Gesetz an sich analysiert wurde, wendet man sich der Erklärung der vielfältigen Auswirkungen des Gesetzes auf das Beamtentum zu. Der Hauptteil der Arbeit schließt mit einer Übersicht über die Interpretation des Berufsbeamtengesetzes in der Geschichtswissenschaft ab. Am Ende der Seminararbeit soll dann schließlich noch einmal resümiert und evaluiert werden, in wie weit es also zutreffend wäre von einer Nazifizierung der Verwaltung durch das Berufsbeamtengesetz zu sprechen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
2.1 Situation der Beamten unter dem NS-Regime vor dem Berufsbeamtengesetz
2.2 Entstehungszusammenhänge des Berufsbeamtengesetzes
2.3 Inhalt und Durchführung des Berufsbeamtengesetzes
2.4 Auswirkungen des Berufsbeamtengesetzes auf den Beamtenapparat
2.5 Bewertung des Berufsbeamtengesetzes
3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 als Instrument zur Transformation und Gleichschaltung der öffentlichen Verwaltung im Nationalsozialismus sowie dessen Auswirkungen auf die Beamtenschaft.
- Analyse der Haltung der Beamtenschaft zur NSDAP vor 1933
- Untersuchung der rechtlichen Grundlagen und Entstehungsgeschichte des Berufsbeamtengesetzes (BBG)
- Bewertung der administrativen Auswirkungen und der "Säuberung" der Verwaltung
- Diskussion der wissenschaftlichen Interpretationen zur Nazifizierung des Beamtentums
Auszug aus dem Buch
2.1 Situation der Beamten unter dem NS-Regime vor dem Berufsbeamtengesetz
Um abzuklären wie sich das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums auf den Beamtenapparat ausgewirkt hat, könnte es hilfreich sein, zu Beginn die Stellung der Beamtenschaft im Dritten Reich zu betrachten. Hierbei wird mit der Haltung der NSDAP gegenüber der Beamtenschaft der Weimarer Republik begonnen. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der Stellung der Beamtenschaft zum Nationalsozialismus. Dabei ist festzuhalten, dass die folgende Untersuchung im Rahmen dieser Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
Adolf Hitler bekundete seine tiefe Abneigung gegenüber dem deutschen Beamtentum der Weimarer Republik bereits in „Mein Kampf“. In seiner Autobiographie kündigte er die Beseitigung des Weimarer Beamtentums an, dessen Beamten er „[…] Korruption, Schwindel und Betrug[…]“ vorwarf. Es wäre jedoch falsch, diese negative Haltung nur auf die Person Hitlers zu begrenzen. Zutreffender scheint, dass eine solche Einstellung zum Beamtentum der Weimarer Republik in rechten Kreisen weit verbreitet war. Dies zeigt sich zum Beispiel am populären Begriff des sogenannten „Parteibuchbeamten“, der das Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft der Republik implizierte.
Wendet man sich nun dem Verhältnis der Beamten zur NSDAP zu, so fällt die überproportionale Vertretung von Beamten in der Partei bereits vor 1933 auf. Sabine Mecking führt für das Jahr 1930 an, dass 8,3% der Beamten Mitglied der NSDAP gewesen seien, während diese Berufsgruppe nur einen Anteil von 5,1% der Gesamtbevölkerung entsprochen hätte. Bei näherer Begutachtung fällt des Weiteren auf, dass die Mehrheit der Beamten, die bereits vor der Machtübernahme der NSDAP beigetreten waren dem Stand des niederen Beamtentums zuzurechnen sind. Nach der Machübernahme im Januar 1933 gab es eine große Anzahl an Gesuchen für den Parteibeitritt in der Beamtenschaft, wobei es zu diesem Zeitpunkt überwiegend Angehörige des höheren Beamtentums waren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Verwaltung als systemstabilisierendes Element ein und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Nazifizierung des Beamtentums.
2 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums: Dieser Hauptteil analysiert die Ausgangslage, die rechtlichen Voraussetzungen, die spezifischen Paragraphen des BBG und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Verwaltungsapparat.
2.1 Situation der Beamten unter dem NS-Regime vor dem Berufsbeamtengesetz: Untersucht wird die Haltung der NSDAP zum Weimarer Beamtentum sowie die politische Einstellung der Beamten vor der Machtübernahme.
2.2 Entstehungszusammenhänge des Berufsbeamtengesetzes: Beleuchtet werden die ersten Umbesetzungen nach Januar 1933 und die rechtliche Einbettung des Gesetzes durch das Ermächtigungsgesetz.
2.3 Inhalt und Durchführung des Berufsbeamtengesetzes: Dieser Abschnitt erläutert die zentralen §§ 1-6 BBG, insbesondere die "Säuberungs-" und Arierparagraphen.
2.4 Auswirkungen des Berufsbeamtengesetzes auf den Beamtenapparat: Analysiert wird das Ausmaß der Anwendung des Gesetzes mittels Statistiken und dessen Folgen für das verbleibende Personal.
2.5 Bewertung des Berufsbeamtengesetzes: Eine historiographische Übersicht über die Bewertung des BBG, von Mommsens früher Einschätzung bis hin zu neueren Täter- und Verwaltungsstudien.
3 Fazit: Das Fazit resümiert die Ergebnisse und stellt fest, dass das Gesetz den Beamtenkörper veränderte und als Instrument der Konformität sowie der antisemitischen Verfolgung diente.
Schlüsselwörter
Nationalsozialismus, Berufsbeamtengesetz, BBG, Verwaltung, Nazifizierung, Gleichschaltung, Beamtenschaft, Arierparagraph, Beamtenpolitik, Judenverfolgung, Deutsche Verwaltung, Weimarer Republik, Verwaltungspraxis, Beamtenrecht, NSDAP.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Jahr 1933 und analysiert, wie dieses Gesetz genutzt wurde, um die öffentliche Verwaltung im nationalsozialistischen Deutschland ideologisch umzubauen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Einstellung der Beamten zum Nationalsozialismus, die Entstehungsgeschichte und die rechtliche Umsetzung des Gesetzes sowie die Frage nach der tatsächlichen "Nazifizierung" der Verwaltung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt nach dem Ausmaß der Veränderung des Beamtenkörpers durch das BBG und inwieweit man von einer umfassenden Nazifizierung der Verwaltung sprechen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine historisch-analytische Methode, indem sie zeitgenössische Quellen, Denkschriften und historische Fachliteratur (z.B. von Hans Mommsen und Sigrun Mühl-Benninghaus) kritisch auswertet und vergleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Situation vor 1933, die Entstehungszusammenhänge, eine detaillierte Erläuterung der §§ 1-6 BBG, eine statistische Betrachtung der Auswirkungen und eine historiographische Einordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Nationalsozialismus, Berufsbeamtengesetz (BBG), Gleichschaltung, Nazifizierung, Arierparagraph und Verwaltung.
Welche Rolle spielte der § 3 BBG, der sogenannte "Arierparagraph"?
Der § 3 BBG diente als eines der ersten antisemitischen Gesetze der NS-Regierung dazu, jüdische Beamte und Angestellte aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen und legitimierte in der Folgezeit eine weitergehende Ausgrenzung.
Warum wird im Fazit die Auffassung von Hans Mommsen kritisiert?
Die Autorin widerspricht Mommsens These, dass das BBG den Beamtenkörper nur in geringem Maße verändert habe, indem sie auf nach oben korrigierte Statistiken und die psychischen Auswirkungen auf verbliebene Beamte verweist.
- Arbeit zitieren
- Kerstin Diaz (Autor:in), 2010, Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Auswirkungen auf die Beamtenschaft im Dritten Reich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342777