Am 29. Oktober 2004 wurde der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VEV) unterzeichnet. Durch die Aufnahme der EU-Grundrechtscharta (GRCH) in Teil II des VEV steht diese kurz davor, von einer reinen Auslegungshilfe zu einem bindenden Teil europäischen Verfassungslebens zu erwachsen. Doch der positive Klang einer Verfassung eilt den eigentlichen Kodifikationen schnell voraus, bringen sie dem Bürger doch gewöhnlich Rechtsschutz und Rechtssicherheit. Unterziehen sich die Kodifikationen jedoch dem kritischen Blick der gesamten europäischen Juristenzunft, wird diese Euphorie schnell gebremst. Schwächen der Kodifikation werden aufgedeckt und Problemkreise in Frage gestellt. Diese Arbeit wird sich mit der Bedeutung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und der Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten für die Auslegung der Grundrechte befassen. Probleme bestehen hierbei insbesondere dort, wo der Schutzbereich von Grundrechten unterschiedlicher Kodifikationen betroffen ist, nämlich der EMRK und der des VEV. Diese Kollisionen waren bisher unbedenklich, was sich mit dem Verbindlichwerden der GRCH ändern wird. Die Wurzel des Problems liegt zum einen im parallelen Grundrechtsschutz. Bisher unterlag der Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dem die EMRK als Grundlage dient, und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), dem bisher kein bindender Grundrechtskatalog zugrunde liegt. Art. II-112 Abs. 3 VEV, der diesen Problemen vorbeugen soll, birgt jedoch in seiner Begrifflichkeit einige Unklarheiten. Zum anderen entsteht das Problem, weil Grundrechtsschutz in Europa auf mehreren Ebenen, Grundgesetz, VEV und EMRK stattfindet. Um dem zu begegnen, fügte man mit Art. II-52 VEV Günstigkeitsklauseln in die Grundrechtscharta bzw. den VEV ein, die einerseits als Schranke dienen sollen, andererseits die Rechtssicherheit in Europa wahren sollen. Insbesondere bei der Anwendung dieser Klauseln ergeben sich z.B. im mehrpoligen Grundrechtssystem Widersprüche.
Inhaltsverzeichnis
I. Problemstellung
II. Die Grundrechte in der historischen Entwicklung
a) Grundrechte in der Rechtsprechung des EuGH
b) Grundrechtsschutz durch Art. 6 Abs. 2 EUV
c) Die EU-Grundrechtscharta
d) Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
III. Divergenzen zwischen der Rechtsprechung des EuGH und der Rechtsprechung des EGMR
a) Grundsätzliche Orientierung des EuGH an der EGMR-Rechtsprechung
b) Divergenzen in der Rechtsprechung der beiden Gerichtshöfe
IV. Die Funktion der Günstigkeitsklauseln im Vertrag über eine Verfassung für Europa
a) Bedeutung der EMRK (Abs. 3)
1.) „Entsprechung“
aa) Verweis auch auf Zusatzprotokolle?
bb) Partielle Entsprechung
2.) „Bedeutung und Tragweite“
3.) Weitergehender Schutz
b) Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten (Abs. 4)
c) Einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten (Abs. 6)
V. Formeller Beitritt der EU zur EMRK zur Kohärenzsicherung
VI. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Verfassungsüberlieferungen für die Grundrechtsauslegung im Rahmen des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VEV), wobei der Fokus auf der Lösung von Kollisionen im parallelen Grundrechtsschutz und der Wirksamkeit der integrierten Günstigkeitsklauseln liegt.
- Die historische Entwicklung des Grundrechtsschutzes auf EU-Ebene.
- Die Divergenzen zwischen der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR.
- Die systematische Funktion der Günstigkeitsklauseln im neuen Verfassungsentwurf.
- Die Rolle der Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten bei der Grundrechtsauslegung.
- Der formelle Beitritt der EU zur EMRK als Instrument zur Kohärenzsicherung.
Auszug aus dem Buch
III. Divergenzen zwischen der Rechtsprechung des EuGH und der Rechtsprechung des EGMR
Zwei Gerichtshöfe existieren für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf supranationaler Ebene. Der EGMR in Straßburg wahrt die Rechte, wie sie in der EMRK verbürgt sind. Der EuGH in Luxemburg sichert die Grundrechte in Europa, kann dabei allerdings noch nicht auf einen geschriebenen und verbindlichen Katalog von Grundrechten zurückgreifen. Beide Gerichtshöfe sind aber rechtlich voneinander unabhängig, so dass keiner der beiden der Kontrolle des anderen unterliegt. Das Nebeneinander von EuGH und EGMR soll im folgenden anhand von Beispielen dargelegt werden.
a) Grundsätzliche Orientierung des EuGH an der EGMR-Rechtsprechung
Der Heinrich Bauer Verlag vertrieb in Österreich eine Zeitschrift, in der Gewinnspiele als wesentlicher Bestandteil abgedruckt waren. In Österreich verbietet § 9 a Abs. 1 Ziff. 1 des österreichischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb die Zugabe unentgeltlicher Leistungen zur Absatzförderung. Eine solche unentgeltliche Zusatzleistung wäre der Gewinn aus dem Preisrätsel gewesen. Der Verlag Familiapress sah in der Leistung der Gewinne aus Gewinnspielen von Zeitschriften des Bauer Verlages einen Verstoß gegen diese Vorschrift. 1997 hatte der EuGH in der Sache „Familiapress“ zu entscheiden. Der EuGH stützte sich auf die Rechtsprechung des EGMR, indem er zwar eine Einschränkung der Meinungsfreiheit aus Art. 10 EMRK anerkannte, aber herausstellte, dass Maßnahmen, die zum Erhalt der Medienvielfalt erforderlich sind, eine solche Einschränkung rechtfertigen können. Dieses entschied der EGMR bereits im Fall „Informationsverein Lentia“. So ist in jüngerer Zeit insgesamt eine Tendenz zur Orientierung des EuGH an die Rechtsprechung des EGMR festzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Problemstellung: Einführung in die Thematik der Grundrechtskodifizierung im VEV und die daraus resultierenden Herausforderungen für die Kohärenz im mehrpoligen Grundrechtssystem.
II. Die Grundrechte in der historischen Entwicklung: Darstellung der evolutionären Entstehung des EU-Grundrechtsschutzes vom fehlenden Katalog über die EMRK-Anlehnung bis hin zur Grundrechtscharta.
III. Divergenzen zwischen der Rechtsprechung des EuGH und der Rechtsprechung des EGMR: Analyse der bestehenden Reibungspunkte zwischen der luxemburgischen und der Straßburger Rechtsprechung anhand konkreter Fallbeispiele.
IV. Die Funktion der Günstigkeitsklauseln im Vertrag über eine Verfassung für Europa: Untersuchung der Art. II-112 ff. VEV als Instrumente zur Schlichtung von Kompetenzkonflikten und zur Wahrung des Grundrechtsniveaus.
V. Formeller Beitritt der EU zur EMRK zur Kohärenzsicherung: Erörterung der Vorteile und rechtlichen Voraussetzungen eines EU-Beitritts zur EMRK für die Rechtssicherheit.
VI. Fazit: Kritische Würdigung der Problemlösungsstrategien im VEV und das Plädoyer für ein rechtlich geregeltes Miteinander durch den formellen Beitritt.
Schlüsselwörter
Europäische Verfassung, VEV, Grundrechtscharta, EMRK, Grundrechtsschutz, EuGH, EGMR, Günstigkeitsklauseln, Verfassungsüberlieferungen, Rechtssicherheit, Kohärenz, Grundrechtskollision, Menschenrechte, Rechtsquelle, Beitritt der EU.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen beim Zusammenwirken verschiedener Grundrechtsquellen im europäischen Verfassungsraum, insbesondere unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die Auslegungsgrundsätze für Grundrechte, das Verhältnis zwischen EMRK und EU-Grundrechtscharta sowie die Rolle nationaler Verfassungsüberlieferungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, wie durch die Günstigkeitsklauseln und einen möglichen EU-Beitritt zur EMRK ein kohärenter Grundrechtsschutz innerhalb des europäischen Rechtssystems gesichert werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse unter Berücksichtigung der einschlägigen Judikatur des EuGH und EGMR sowie der aktuellen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der historischen Entwicklung des Grundrechtsschutzes, den Divergenzen zwischen den europäischen Gerichtshöfen und der detaillierten Auslegung der Günstigkeitsklauseln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie VEV, EMRK, Grundrechtscharta, Kohärenz, Rechtssicherheit und die Rechtsprechung des EuGH und EGMR charakterisiert.
Wie bewertet der Autor den Einfluss der Verfassungsüberlieferungen?
Der Autor sieht deren Bedeutung bei der Auslegung als eher gering an, da sie aufgrund ihrer komplexen Ermittlung per Rechtsvergleichung hinter der EMRK als primärer Rechtserkenntnisquelle zurückstehen.
Warum wird ein Beitritt der EU zur EMRK als notwendig erachtet?
Der Autor empfiehlt den Beitritt, um das derzeitige, auf Vertrauen basierende "Nebeneinander" durch ein rechtlich geregeltes "Miteinander" zu ersetzen und so falsche Auslegungen unmittelbar durch den EGMR korrigieren zu lassen.
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- Christian Zimmermann (Author), 2005, Die Bedeutung der EMRK (Art. II-112 Abs. 4 VEV) und der Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten (Art. II-112 Abs. 4 und Abs. 6 VEV) für die Auslegung der Grundrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34306