So wie viele andere Rechtsbereiche ist auch der Wirtschaftshandel auf Grund steigender Umsätze und komplexerer, insbesondere internationaler Sachverhalte von einer zunehmenden Spezialisierung gekennzeichnet. Die vertragliche Ausgestaltung von Absatzwegen stellt hier eine Schlüsselstelle zwischen Produzent und Vertreiber dar. Waren diese jahrzehntelang von privatautonomer Vertragsgestaltung geprägt so haben sich im Laufe der Zeit immer speziellere, teils gesetzlich geregelte, teils dem Usus entspringende Formen von Vertriebsvereinbarungen entwickelt. Dass diese in der Wirtschaftspraxis heute einen wesentlichen Bestandteil darstellen zeigt sich daran, dass sich fast 80% der Hersteller zu einer vertraglich fixierten Zusammenarbeit mit dem Handel auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen bekennen.1
Dass die Inhalte solcher Vertriebsvereinbarungen trotz wiederkehrender und gängiger Vertragsinhalte einen weiten Organisationsspielraum belassen, soll diese Arbeit ebenso zeigen wie die rechtlichen Grenzen einer freien Ausgestaltung. Dabei spielt vor allem das Kartellrecht eine bedeutende Rolle, wie sich zeigen wird. Mit der fortschreitenden Internationalisierung werden darüber hinaus internationale Regelungen zu erörtern sein, wobei ein Schwerpunkt natürlich auch dem Recht des europäischen Binnenmarktes gilt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Vertriebsvereinbarungen
1. Begriff
2. Offener Vertrieb
3. Selektiver Vertrieb
4. Vertragstypen
aa. Der Hersteller als Händler
bb. Der Handelsvertreter
cc. Der Vertragshändler
dd. Franchising
ee. Lizenzverträge
III. Auswirkungen von Vertriebsvereinbarungen
1. Effekte im Interesse des Herstellers
2. Effekte auf den Handel
3. Effekte auf den Verbraucher
4. Effekte auf den Wettbewerb
IV. Zivilrechtliche Grenzen von Vertriebsvereinbarungen
V. Grenzen von Vertriebsvereinbarungen im österreichischen Wettbewerbsrecht
1. Konzeption des österreichischen Wettbewerbsrechts
2. Vertikale Vertriebsvereinbarungen im KartG
aa. Begriff
bb. Rechtsfolgen
cc. Freistellungsverordnungen
VI. Grenzen von Vertriebsvereinbarungen im europäischen Kartellrecht
1. Konzeption des europäischen Kartellrechts
2. Beurteilung selektiver Vertriebsysteme nach europäischem Kartellrecht
3. Die GVO für Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
aa. Anwendungsbereich
bb. Inhaltliche Voraussetzungen
cc. Entziehung der Freistellung
dd. Beurteilung der VertGVO
4. Die GVO 1400/2002 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 EGV auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmtes Verhalten im Kraftfahrzeugsektor
aa. Aufbau
bb. Anwendungsbereich
cc. Kernbeschränkungen
dd. Entzug der Gruppenfreistellung
ee. Bewertung
VII. Auswirkungen der Neuerungen des europäischen Kartellrechts auf das österreichische Kartellrecht
VIII. Beurteilung der Neuerungen im europäischen und österreichischen Kartellrecht für den Bereich vertikaler Vertriebsvereinbarungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vertriebsvereinbarungen im Kontext des österreichischen und europäischen Kartellrechts, mit dem Ziel, die Spielräume der Vertragsgestaltung sowie die Grenzen durch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen aufzuzeigen.
- Grundlagen der verschiedenen Formen von Vertriebssystemen (offener vs. selektiver Vertrieb).
- Rechtliche Analyse der gängigen Vertragstypen wie Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchising.
- Untersuchung der zivilrechtlichen und kartellrechtlichen Schranken für Vertriebsbindungen.
- Bewertung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) und deren Einfluss auf die österreichische Rechtslage.
Auszug aus dem Buch
3. Selektiver Vertrieb
Ausgangspunkt für die vertragliche Gestaltung von Absatzwegen ist das Bestreben des Herstellers, diese vor allem nach wirtschaftlichen Aspekten zu optimieren. Den Eigenschaften seines Produktes entsprechend wird er jene Vertriebsform wählen, die am gewinnträchtigsten scheint. Vor allem Hersteller von hochwertigen und exklusiven Produkten haben erkannt, dass es oft von Vorteil sein kann, keinen offenen Vertrieb ihrer Produkte zuzulassen. Diese Vertriebsbeschränkungen können sich einerseits direkt auf den Endverbraucher beziehen. Dabei wird vom verkaufenden Hersteller ausgewählt, welcher Konsument seine Produkte erwerben darf. In der Regel werden solche Konsumentengruppen vor allem nach deren Kaufkraft ausgewählt. Dies lässt sich leicht durch eine angepasste Preispolitik steuern. Daneben ist es möglich, durch persönliche Kaufofferte etc den gewünschten Kundenkreis anzusprechen.
Auf der anderen Seite wünscht der Hersteller oft ein bestimmtes Verkaufsumfeld seiner Produkte, auch wenn er den Absatz nicht selbst vornimmt. Diese Anforderungen richten sich daher an den Wiederverkäufer, der nur nach Erfüllung bestimmter Kriterien selektiert wird. Selektiver Vertrieb liegt daher immer dann vor, wenn ein Hersteller seine Erzeugnisse nur über bestimmte Händler absetzt und nicht bereit ist mit jedem Nachfrager zu kontrahieren. Kriterien für diese Auswahl von Vertriebspartnern können vielfältiger Natur sein. Oftmals werden Serviceumfang, Kundendienst und Garantieübernahme ausschlaggebend sein; ein anderes Mal wird schlicht die Geschäftsadresse, der Händler-Auftritt oder ein klingender Name die Auswahl erleichtern. Hierbei handelt es sich um qualitative Merkmale. Genauso kann eine gewisse Anzahl von Händlern oder eine gewisse Dichte des Händlernetzes bestimmt werden, wobei es sich dann um quantitative Merkmale handelt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Spezialisierung des Wirtschaftshandels ein und umreißt die kartellrechtliche Bedeutung bei der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen.
II. Vertriebsvereinbarungen: Das Kapitel definiert den Begriff der Vertriebsvereinbarungen und unterscheidet zwischen verschiedenen Absatzsystemen wie dem offenen und selektiven Vertrieb sowie spezifischen Vertragstypen wie Handelsvertreter oder Franchising.
III. Auswirkungen von Vertriebsvereinbarungen: Hier werden die ökonomischen Effekte auf den Hersteller, den Handel, den Verbraucher sowie die Auswirkungen auf den interbrand- und intrabrand-Wettbewerb analysiert.
IV. Zivilrechtliche Grenzen von Vertriebsvereinbarungen: Dieser Teil befasst sich mit den allgemeinen schuldrechtlichen Beschränkungen, insbesondere der Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB bei einseitigen Abhängigkeiten und Konkurrenzklauseln.
V. Grenzen von Vertriebsvereinbarungen im österreichischen Wettbewerbsrecht: Das Kapitel behandelt die Konzeption des österreichischen Wettbewerbsrechts und die spezielle Behandlung von vertikalen Vertriebsbindungen nach dem Kartellgesetz (KartG).
VI. Grenzen von Vertriebsvereinbarungen im europäischen Kartellrecht: Hier steht die kartellrechtliche Konzeption der EU im Vordergrund, insbesondere Art 81 EGV sowie die Anwendung der einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen.
VII. Auswirkungen der Neuerungen des europäischen Kartellrechts auf das österreichische Kartellrecht: Das Kapitel untersucht die unmittelbare Anwendbarkeit der EU-GVO im nationalen Recht und die damit verbundene Ablösung einer eigenständigen österreichischen Beurteilung.
VIII. Beurteilung der Neuerungen im europäischen und österreichischen Kartellrecht für den Bereich vertikaler Vertriebsvereinbarungen: Diese abschließende Beurteilung reflektiert die Problematik der abstrakten Regelungen versus der notwendigen Rechtssicherheit und bewertet die Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie auf Kleinunternehmen.
Schlüsselwörter
Vertriebsvereinbarungen, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Selektiver Vertrieb, Gruppenfreistellungsverordnung, Vertragshändler, Franchising, Art 81 EGV, Wettbewerbsbeschränkung, Preisbindung, EU-Binnenmarkt, Marktabgrenzung, VertGVO, 1400/2002, Privatautonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen von Vertriebsvereinbarungen innerhalb des österreichischen und europäischen Kartellrechts.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Schwerpunkte sind die verschiedenen Vertriebssysteme, die verschiedenen Vertragstypen (wie Franchise oder Handelsvertreter) und die kartellrechtlichen Freistellungen durch EU-Verordnungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Spielraum für eine freie vertragliche Ausgestaltung von Absatzwegen aufzuzeigen und die notwendigen Schranken durch das Kartellrecht zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der gesetzlichen Bestimmungen, der einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen und der Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die ökonomischen Auswirkungen von Vertriebsbindungen, zivilrechtliche Grenzen, das österreichische Wettbewerbsrecht und eine umfassende Darstellung der europäischen kartellrechtlichen Regelungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Vertriebsvereinbarungen, Kartellrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Gruppenfreistellung, 1400/2002 und selektiver Vertrieb.
Wie unterscheidet sich der offene vom selektiven Vertrieb?
Während beim offenen Vertrieb ohne besondere Bindung an jeden interessierten Kunden verkauft wird, schränkt der selektive Vertrieb den Kundenkreis auf Händler ein, die bestimmte qualitative oder quantitative Kriterien erfüllen.
Welche Rolle spielt die GVO 1400/2002?
Diese GVO regelt spezifisch den Kfz-Sektor und enthält detaillierte Vorschriften für den Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Wartungsdienstleistungen, um den Wettbewerb zu stärken.
- Citation du texte
- Dr. Simon Klausberger (Auteur), 2004, Vertriebsvereinbarungen in den Grenzen des österreichischen und europäischen Kartellrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34310