In der Arbeit wurde das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO untersucht. Es ist Teil des Deliktes der Steuerhinterziehung. Das Kompensationsverbot bezweckt steuermindernde Tatsachen, welche nach dem Bekanntwerden der Steuerhinterziehung geltend gemacht werden, für die strafrechtliche Beurteilung außen vor zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B Historische Entwicklung des Kompensationsverbots
I. Die Rechtslage vor der Reichsabgabenordnung
II. Die Reichsabgabenordnung von 1919
III. Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
C Das zugrundeliegende Rechtsgut des § 370 AO
I. Gesetzliche Mitteilungspflichten
II. Gleichheit der Lastenverteilung
III. Steueranspruch des Staates
D Der Tatbestand der Steuerhinterziehung des § 370 AO
I. Der Blankettcharakter der Steuerhinterziehung
II. Der objektive Tatbestand des § 370 AO
1. Tatbestandsmäßige Verhalten
a) Steuerhinterziehung durch Handeln
aa) Angaben über Tatsachen
bb) Unrichtige oder unvollständige Tatsachen
cc) Steuerliche Erheblichkeit
dd) Finanzbehörden oder anderen Behörden
b) Steuerhinterziehung durch Unterlassen
aa) Unkenntnis von steuerlich erheblichen Tatsachen
bb) Unterlassen
cc) Steuererklärungspflicht
2. Begriff der Steuerverkürzung
a) Das Handlungsobjekt im allgemeinen Straftatbestand
b) Das Handlungsobjekt im Straftatbestand der Steuerhinterziehung
aa) Steuereinnahmen als Handlungsobjekt
bb) behördliche Sachverhaltskenntnis als Handlungsobjekt
cc) Das Handlungsobjekt in der Rechtsprechung
3. Der Erfolg der Steuerverkürzung
a) Einwirkung auf die Steuereinnahmen
b) Einwirkung auf die behördliche Sachverhaltskenntnis
c) Verkürzungserfolg nach der Rechtsprechung
4. Tatvollendung
5. Der Umfang der Steuerverkürzung
a) Vergleich Ist- und Solleinnahme
b) Berechnung der Verkürzung durch die Angaben des Steuerpflichtigen
c) Verkürzungsberechnung der Rechtsprechung
aa) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts
bb) Die Rechtsprechung des BGH
aaa) Einkommenssteuer
bbb) Umsatzsteuer
III. Der subjektive Tatbestand des § 370 AO
1. Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkale des § 370 AO
2. Irrtumsfragen
E Strafzumessung beim Kompensationsverbot
F Schlussfolgerungen für das Kompensationsverbotes
I. Einordnung der Steuerhinterziehung als Gefährdungsdelikt
II. Strafbarkeit des untauglichen Versuchs
III. Prozessstoffbegrenzung
IV. Klarstellungsfunktion des Kompensationsverbots
G Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Kompensationsverbot gemäß § 370 Abs. 4 S. 3 AO im Kontext des Straftatbestands der Steuerhinterziehung. Ziel ist es, den dogmatischen Gehalt des objektiven und subjektiven Tatbestands unter Berücksichtigung dieses Verbots zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, ob die heutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch mit den grundlegenden Prinzipien des Steuerstrafrechts in Einklang steht.
- Historische Genese des Kompensationsverbots
- Analyse des geschützten Rechtsguts des § 370 AO
- Objektiver Tatbestand und Begriff der Steuerverkürzung
- Auswirkungen auf den subjektiven Tatbestand und Irrtumsfragen
- Kritische Würdigung der Strafzumessung bei Kompensation
Auszug aus dem Buch
D Der Tatbestand der Steuerhinterziehung des § 370 AO
Uneinigkeit in der Literatur besteht, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung ein sogenanntes Blankettgesetz ist oder ob die in § 370 Abs. 1 S. 1 AO genannten Tatbestandsvoraussetzungen normative Tatbestandsmerkmale sind. Ein Blankettgesetz ist eine Vorschrift, die eine Rechtsfolge festlegt, die Bestimmung der tatbestandlichen Voraussetzungen anderen Rechtsquellen überlässt. Normative Tatbestandsmerkmale sind solche, die einer Wertung bedürfen.
Zur Beurteilung, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist, sind nicht nur die Vorschrift des § 370 AO, sondern auch die Vorschriften des Steuerrechts heranzuziehen. Ob der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat, ist nach den Vorschriften des Steuerrechts zu beurteilen, so dass es als Vorfrage zu einer strafrechtlichen einer steuerlichen Würdigung bedarf. Es entsteht damit eine Wechselwirkung zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Die vormals hM und die ständige Rechtsprechung ordnen die Steuerhinterziehung nach § 370 AO als Blankettgesetz ein. Demnach ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung mit den Gesetzen des materiellen Steuerrechts auszufüllen, um zu bestimmen, ob und in welcher Höhe eine Steuerverkürzung eingetreten ist. Die der Steuerverkürzung zugrunde liegende Steuerschuld ist demzufolge allein nach dem materiellen Steuerrecht zu beurteilen, ebenso wie die Tatsache, ob eine Steuerverkürzung eingetreten ist, da sie ohne das einzelne Steuergesetz nicht zu beantworten ist.
Der Auffassung der Einordnung des § 370 AO als Blankettgesetz wird teilweise in der Literatur entgegen getreten. Die Tatbestandsmerkmale des § 370 Abs. 1 AO der „unrichtigen Angaben“, „steuerlich erheblichen Tatsachen“ und der „Steuerverkürzung“ sollen dementsprechend als normative Tatbestandsmerkmale angesehen werden. Im Ergebnis ist dieser Ansicht zuzustimmen. Die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung sind normativ auszulegen. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist zu komplex, um eine reine Blankettverweisung anzunehmen. Blankettstrafgesetze weisen keine abschließend ausformulierten Straftatbestände auf.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Kompensationsverbots ein und verdeutlicht den scheinbaren Widerspruch zwischen dem materiellen Steueranspruch und dem strafrechtlichen Erfolg der Steuerhinterziehung.
B Historische Entwicklung des Kompensationsverbots: Das Kapitel beleuchtet die Entstehung des Kompensationsverbots aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Reaktion auf die Bordellzinsen-Entscheidung.
C Das zugrundeliegende Rechtsgut des § 370 AO: Es wird erörtert, welcher Schutzgedanke der Steuerhinterziehung zugrunde liegt, wobei der Steueranspruch des Staates als maßgebliches Rechtsgut identifiziert wird.
D Der Tatbestand der Steuerhinterziehung des § 370 AO: Dieses zentrale Kapitel analysiert den objektiven und subjektiven Tatbestand, die Bedeutung des Blankettcharakters sowie die Bestimmung des Verkürzungserfolgs und dessen Umfang.
E Strafzumessung beim Kompensationsverbot: Hier wird untersucht, inwieweit das Kompensationsverbot die Strafzumessung beeinflusst und welche Bedeutung dem tatsächlich entstandenen Steuerschaden zukommt.
F Schlussfolgerungen für das Kompensationsverbotes: Das Kapitel diskutiert die Dogmatik des Kompensationsverbots, insbesondere seine Rolle als Prozessstoffbegrenzung und seine aktuelle Klarstellungsfunktion.
G Ergebnis: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert dazu auf, das Kompensationsverbot kritisch zu hinterfragen oder bei mangelndem Nutzen im Sinne des Schuldprinzips ersatzlos zu streichen.
Schlüsselwörter
Steuerhinterziehung, Kompensationsverbot, § 370 AO, Steuerverkürzung, Blankettgesetz, Rechtsgut, Handlungsobjekt, Strafzumessung, Steuereinnahmen, Sachverhaltskenntnis, Steuerstrafrecht, Vorsatz, Irrtumslehre, Tatvollendung, Prozessstoffbegrenzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das strafrechtliche Kompensationsverbot in § 370 Abs. 4 S. 3 AO, das verhindert, dass steuermindernde Tatsachen mit steuererhöhenden Tatsachen im Steuerstrafverfahren verrechnet werden dürfen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Neben der historischen Entwicklung stehen die dogmatische Einordnung des geschützten Rechtsguts, der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung und die Irrtumslehre im Vordergrund.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die dogmatische Klärung des Kompensationsverbots und die Prüfung, ob die Rechtsprechung des BGH noch mit den geltenden Prinzipien des Schuldstrafrechts vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-dogmatischen Analyse, die sich auf Literaturmeinungen, Gesetzesmaterialien und die ständige Rechtsprechung stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Grundlagen, die Bestimmung des Rechtsguts und des Handlungsobjekts sowie die detaillierte Ausarbeitung der Anforderungen an den objektiven und subjektiven Tatbestand.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind das Kompensationsverbot, das Blankettgesetz, das geschützte Rechtsgut der Steuerhinterziehung und die Problematik des Verkürzungserfolgs.
Was unterscheidet das Handeln vom Unterlassen bei der Steuerhinterziehung?
Die Arbeit erläutert, dass beim aktiven Handeln falsche Angaben über Tatsachen im Vordergrund stehen, während beim Unterlassen die Verletzung von Erklärungspflichten gegenüber der Finanzbehörde den Kern des Delikts bildet.
Warum wird das Kompensationsverbot teilweise kritisiert?
Es wird kritisiert, dass es zu einer Diskrepanz zwischen materiellem Steuerrecht und Strafrecht führt und das schuldangemessene Strafmaß gefährden kann, indem es einen Steuerschaden fingiert, der faktisch nicht eingetreten ist.
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- Dominik Bildt (Autor:in), 2016, Das Kompensationsverbot gemäß § 370 Abs. 4 S. 3 AO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/343466