Synoptische Konkordanz dreier Frauenfiguren in Kafkas Roman "Der Proceß"


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Frau Grubach
2.1 Frau Grubachs Zimmer
2.2 Frau Grubach als Helferin - 1. Gespräch
2.3 Mütterliche Machthaberin

3. Fräulein Bürstner
3.1 Fräulein Bürstners Zimmer
3.2 1. Gespräch
3.3 Erotische Konturen
3.4 Fräulein Bürstner als Figur des Gerichts

4. Leni
4.1 Leni als Zwischenperson des Gerichts
4.2 Märchenhaftes Zwischenwesen und dämonische Verführerin
4.3 Leni zwischen Gericht und Josef K.

5. Die Frauenfiguren im Vergleich
5.1 Frauen als Helferinnen – Figuren des Gerichts
5.2 Frauen als Lustobjekte
5.3 Leitmotive der Frauen

6. Schluss

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kafkas Roman ‚Der Proceß’[1] nuanciert das Leitmotiv der Helferinnen, die der Held des Werkes, Josef K., für sich zu gewinnen versucht. Die Funktion dieser zwischengerichtlichen Vermittler und die Intention dieser, meist sexuell pervertierten Gestalten, soll in meiner Arbeit erörtert werden. Zunächst werde ich drei ausgewählte Frauenfiguren, Frau Grubach, Fräulein Bürstner und Leni, vorstellen, wobei jeweils die Besonderheiten der Figuren im Vordergrund stehen werden, um in einem weiteren Schritt ihre Rolle in Korrespondenz mit dem Kontext zu analysieren. Im folgenden wird dann der Schwerpunkt meiner Arbeit auf einer – diese Figuren vergleichenden – Darstellung liegen, in der zu zeigen sein wird, welche Bedeutung die weiblichen Gerichtswesen für den gesamten Roman einnehmen.

2. Frau Grubach

2.1 Frau Grubachs Zimmer

Der Name K.’s Zimmervermieterin, „Grubach“, steht in enger Verbindung mit ihrer scheinbar passiven Rolle, denn K. tappt durch seine Verhaftung in eine Falle bzw. fällt in eine Grube, aus der er sich nicht zu befreien vermag. Unterstützt durch den Ausruf „ach“ (S. 28), der ihren Namen abschließend komplett wiedergibt.[2] Sie ist die erste auftretende Figur aus der vertrauten Zeit vor dem Prozessbeginn und garantiert der Hauptfigur Josef K. die Sicherheit seiner Existenz, denn das von ihm bei ihr angemietete Zimmer repräsentiert seinen gesamten privaten Daseinsbereich.[3] Frau Grubach wäre somit auch in der Lage, Josef K. „diese Grundlage [...] [der] physischen Existenz“[4] zu entziehen und Macht auf ihn auszuüben. Ihr Zimmer, als Ort der Sicherheit, metaphorisch dargestellt durch viele selbstverständliche und ein Gefühl der Geborgenheit vermittelnde Gegenstände, bildet am Morgen den Schauplatz der Verhaftung und ist somit von Anfang an durch „feindlich und negativ gefärbte Erlebnismomente“[5] charakterisiert. Das Gericht ist ebenso in die Privatsphäre der Frau Grubach eingedrungen, und hat, durch die niedrigen Instanzen der Wächter, jene, die exestenzielle Sicherheit K.’s repräsentierenden Gegenstände Frau Grubachs, weggeräumt. Hier, wie an weiteren Stellen des Romans, sind im Handlungsverlauf logische Fehler zu erkennen, welche aber symbolisch eine sehr hohe Aussagekraft haben. Insbesondere das Modell Freys ist in diesem Zusammenhang hilfreich, referiert es doch deutlich das „Zerbrechen der äußeren Konsequenz um der inneren Willen“, das „Prinzip der Durchbrechung der ‚narrative logic’ zugunsten der ‚poetic logic’“.[6] So erfährt der Leser zunächst, dass „im ganzen Zimmer keine Sitzgelegenheit war, außer dem Sessel beim Fenster“ (S. 11), die beiden Wächter aber dennoch später „bei dem Tischchen am offenen Fenster saßen [...]“ (S. 13).[7]

2.2 Frau Grubach als Helferin - 1. Gespräch

Darauf aufbauend wird das Motiv der Geborgenheit im 2. Kapitel des Romans wieder aufgenommen. Als Josef K. Frau Grubach am Abend aufsucht, findet er die in Unordnung[8] gebrachten „Gegenstände[...] zum Schutz des Daseins“[9] nicht nur an ihrem gewohnten Platz wieder, sondern durch Frau Grubachs Einladung, sich zu setzen, schließt sie ihren „liebster Mieter“ (S. 27) nicht mehr von dem Schutz, den der Tisch bietet, aus. Dennoch kann die bereits oben erwähnte scheinbare Passivität Frau Grubachs in Bezug auf die Verhaftung bei genauerer Betrachtung ihrer Helferfunktion widerlegt werden. Sie trägt insofern aktiv zum Gesamtbild der Prozessangelegenheit bei, als dass sie, als Hauseigentümerin, die Verhaftung in ihrer Wohnung zu- und somit „unter ihrer Obhut“ stattfinden lässt, sie wird „ein Teil des Teils“.[10]

Frau Grubachs Sachverstand bezüglich des Gerichts ist sehr gering, was sie für Josef K. als Helferin entbehrlich macht. Seinem Wunsch nach Zuspruch und Beratung kann sie nicht Genüge tun, denn sie vermittelt keinerlei Informationen, die Anspruch auf Wahrheit erheben.

„ [...] aber ich kann nicht sagen, daß es etwas besonders Schlimmes war. [...] Es kommt mir wie etwas Gelehrtes[11] vor, entschuldigen Sie, wenn ich etwas Dummes sage, es kommt mir wie etwas Gelehrtes vor, daß ich [...] nicht verstehe [...].“ (S. 28)

Frau Grubachs Wissen das Gerichtswesen betreffend ist so defizitär, dass ihre Aussagen sich dies-bezüglich widersprechen und sie sie sogar selbst als dumm klassifiziert. Im Ergebnis sind ihre Gesprächsbeiträge unergiebig, denn sie können im Romanverlauf widerlegt werden. So zum Beispiel ihre Aussage, dass „[die Verhaftung] [...] nicht wieder vorkommen [kann]“ (S. 28), die später von dem Maler Titorelli anhand des „scheinbaren Freispruchs“ widerlegt wird (S. 167).[12]

Im folgenden Absatz werde ich explizit auf das Gespräch des 2. Kapitels zwischen Frau Grubach und Josef K. eingehen. Dieses ist charakterisiert durch eine Polysemie der das Gericht betreffenden Begrifflichkeiten, die sich in der Schwierigkeit der Bezeichnung des eigentlichen Gesprächsthemas sowie der Gerichtsorgane niederschlägt.

„Sie sind zwar verhaftet, aber nicht so wie ein Dieb verhaftet wird. Wenn man wie ein Dieb verhaftet wird, so ist es schlimm, aber diese Verhaftung -.“ (S. 28)

Anhand unzureichender Definition und negativer Eingrenzung versucht Frau Grubach zu erklären, dass die „gleichlautende[n] sprachliche[n] Ausdrücke [...] nicht die Gleichartigkeit der durch sie bezeichneten Geschehnisse [garantieren].“[13] Eine Wiedergabe oder gar Einschätzung des Geschehenens kann somit bei-derseits nicht erfolgen, es mangelt an passendem Vokabular, so dass lediglich ein „Lehrgespräch ohne Be-lehrung“[14] stattfindet. Entschärft wird diese grundlegende Verstehensprobelmatik durch die Tatsache, dass sie sowohl Josef K. als auch Frau Grubach betrifft, denn beide stehen zum ersten Mal mit der Gerichts-welt in Verbindung. Die Unsicherheit bezüglich des gemeinsam gefällten Urteils zeigt sich am Ende des Gesprächs deutlich in dem von ihr verweigerten Handschlag (S. 29/30).[15] Die Bedeutung Frau Grubachs in ihrer Rolle als Helferin erweist sich als weitestgehend irrelevant für den Erfolg des Prozesses, denn außer der physischen Sicherheit in Form des vermieteten Zimmers kann sie ihm keine Sicherheit geben.

2.3 Mütterliche Machthaberin

Frau Grubach steht als Mutterfigur „außerhalb des Begehrens.“[16] Sie tritt gegenüber dem Junggesellen Josef K. als eine „alte[...]“ (S.28) und „vernünftige Frau“ (S. 29) auf, die ihm bezüglich der Verhaftung mit „mütterliche[...][m] Trost[...]“[17] zur Seite steht. Sie kann zwar nicht mit fachlicher Kompetenz dienen, bietet Josef K. aber familiäre Geborgenheit, ein Gefühl von Heimat und mütterlicher Wärme.[18] Der Zwiespalt dieser Konstellation manifestiert sich in der Diskrepanz zwischen Muttersein und Vermietersein. Denn während Frau Grubach in einer emotional geprägten Verbindung zu Josef K. steht, zeichnen die sozialen Unterschiede der beiden, bei gleichzeitiger Abhängigkeit Josef K.’s von Frau Grubach ein gegenseitiges, wenn auch nur unterschwelliges Machtverhältnis ab.

3. Fräulein Bürstner

3.1 Fräulein Bürstners Zimmer

Im Folgenden geht es um Fräulein Bürstner und das von ihr bewohnte Zimmer, die ebenfalls einen markanten Anfangspunkt Josef K.’s gerichtlicher Laufbahn charakterisieren. Seine Beziehung zu ihr kann nicht zu einem befriedigenden und positiven Ausgang finden, bevor er sich nicht von dem Gericht gelöst hat. Sein Schuldgefühl bezüglich des unbefugten Eindringens in ihr Zimmer – und der hierarchischen Strukturierung des Raumes durch die Zweckentfremdung ihres Nachttisches (S. 18)[19] ­– als auch des Durchwühlens der Fotographien[20] seitens der Beamten schafft eine enge Verknüpfung der negativ besetzten Verhaftung mit der Figur des „kleine[n] Schreibmaschinenfräulein[s]“ (S. 252).

Besonders auffällig ist, dass es keine objektive Charakterisierung des Zimmers gibt, es werden lediglich jene Sachen referiert, die in dem Moment für Josef K. von Bedeutung sind, nämlich jene, in denen sich für ihn die Möglichkeit wiederspiegelt, durch Erotik den Prozess für einen Moment vergessen zu können. Zwar scheint am Abend in Fräulein Bürstners Zimmer die erhoffte Ordnung zunächst wieder hergestellt zu sein, bei genauem Hinsehen sind jedoch die Polster auf ihrem Bett höher als am Morgen. In diesem Zu-sammenhang hebt Frey zu Recht hervor, dass „ein solches Bild [...] bei den kargen, alle Superlative ver-meidenden Raumbeschreibungen [...] wie eine Traumvision [wirkt], in der [...] Dinge in beunruhigender Weise ihre Proportionen verändern.“[21] Neben dem Verweis auf die Bettpolster scheint auch die nächtliche Beleuchtung des Mondes eine erotische Spannung in dem Raum zu erzeugen. Denn, aus der Sicht Josef K.’s, belebt dieser einige Gegenstände, welche ihn metaphorisch in die Sinnlichkeit abtauchen lassen könnten, genau wie er andere, für Josef K.’s Verlangen weniger relevante Dinge zurücktreten lässt.[22]

Diese anfängliche Fräulein Bürstner Episode bildet formal mit der späteren Fräulein Montag Episode ein geschlossenes Ganzes. Es entstehen „aufeinander bezogene Hälften einer konsequent [...] gestalteten [...] Einheit“[23], die gleichzeitig die chronologischen Gedankengänge Josef K.’s bezüglich Fräulein Bürstner repräsentieren. Die in Form des Einzugs Fräulein Montags in das Zimmer Fräulein Bürstners verdeutlichte äußerliche Veränderung des Zimmers, spiegelt ihre innere Wandlung wieder, welche Josef K. durch sein Fehlverhalten am Abend seines Besuches verursacht hat.[24]

3.2 1. Gespräch

Doch nicht nur ihre privaten Räumlichkeiten korrespondieren direkt mit den tragischen Geschehnissen am Morgen, sondern auch Fräulein Bürstner selbst. Der Beginn des Prozesses ist eng verknüpft mit dem Beginn Josef K.’s Interesses an ihr. Der einzige Grund des Zustandekommens dieses ersten Dialogs ist die Verhaftung. Der Eingang dieser Szene ist geprägt von Josef K.’s „Überfall[...]“ (S.33), welcher, zumindest der Wortwahl nach, hier auf das Romanende vorausdeutend eingearbeitet ist.[25]

Dass sich hinter Fräulein Bürstners emanzipiertem und souveränem[26] Auftreten lediglich ihre „charakterliche Neugier“[27] und das Hoffen auf einen eigenen Nutzen des Gesprächs verbirgt, wird erst im Laufe des Gesprächs deutlich. Sie wird in der „wunderbar atmosphärisch [...] [und] in der tiefen Nacht herbeigeführt[en]“[28] Begegnung, trotz ihrer angeblichen Müdigkeit (S. 33), von der das Gerichtswesen umgebenden geheimen Aura wach gehalten. Begierig will sie von den Umständen der Verhaftung erfahren[29], ihr Interesse ist beruflicher Natur und gilt nicht Josef K. In der Hoffnung, ihre Inkompetenz bezüglich des Gerichtswesen mit seiner Hilfe kompensieren zu können, hält sie die Kommunikation aufrecht, bis sie auch Josef K.’s diesbezügliche Ohnmacht spürt.

„ ‚Ja, es war eine Untersuchungskommission hier’, fügte K. hinzu [...]. (S.35); „ [...] es war gar keine Untersuchungskommission, ich nenne es so, weil ich keinen anderen Namen dafür weiß.“ (S. 36)

Die sprachliche Problematik ergibt sich aus den befremdeten Vorgängen der Verhaftung, die erst durch ein solches Versprachlichen oder pantomimisches Darstellen verständlich werden und „anderen Erlebnissen und Geschehenstypen“[30] zugeordnet werden können. Das alltägliche Vokabular der Beteiligten kann den außergewöhnlichen Vorfällen nicht Genüge tun. Zweierlei Aspekte erschweren die Unterhaltung, zum einen die Mehrdeutigkeit des Schuldbegriffs:

„Ihr Zimmer ist heute früh, gewissermaßen durch meine Schuld, ein wenig in Unordnung gebracht worden, es geschah [...] gegen meinen Willen und doch wie gesagt durch meine Schuld [...].“ (S. 34); „ [...] aber die Untersuchungskommission kann doch eingesehen haben, daß ich unschuldig bin oder doch nicht so schuldig wie angenommen wurde.“ (S. 35); „Glauben Sie denn, daß ich schuldlos bin?“ (S. 35)

[...]


[1] Franz Kafka. Der Proceß. Frankfurt am Main. 1994. S. 11. Im Folgenden zitiere ich nach dieser Ausgabe unter Angabe der Seitenzahlen in Klammern.

[2] Rajec, Elisabeth M.: Namen und ihre Bedeutung im Werke Franz Kafkas. Ein Interpretatorischer Versuch. Bern. 1977. S. 140

[3] Ähnlich, wie die Bank in Josef K.’s Arbeitswelt Sicherheit und Bestätigung bedeutet.

[4] Frey, Gesine: Der Raum und die Figuren in Franz Kafkas Roman 'Der Proceß'. Marburg. 1965. S. 20

[5] ebd. S. 22

[6] Frey, Gesine. S. 24

[7] ebd. S. 21: Nicht die reale Anzahl der Sitzgelegenheiten steht im Mittelpunkt, sondern die Tatsache, dass sicherheitsspendende Gegenstände in Frau Grubachs Zimmer, zum Beispiel der Tisch, die ihm Distanz und Schutz bieten könnten, aus dem Weg geräumt und ihm somit unzugänglich gemacht worden sind.

[8] „Unordnung“ ist eines der wichtigen und vielfältigen Leitbild des Romans.

[9] Frey, Gesine. S. 23

[10] Rajec, Elisabeth M. S. 139/140

[11] Bruggisser, Andreas: Franz Kafkas 'Prozess' - Eine Lektüre. Bern 1989. S. 31: Frau Grubach verbindet mit dieser Bezeichnung etwas Unverständliches, dennoch gleichzeitig etwas sehr Ehrenwertes und Sinnvolles.

[12] Kellerwessel, Wulf: Kafkas 'Proceß' - Eine sprachphilosophische Deutung. Frankfurt am Main. 1990. S. 27/28

[13] Oblau, Gotthard: Erkenntnis- und Kommunikationsfunktion der Sprache in Franz Kafkas 'Der Proceß'. In: Heintz, Günter (Hrsg.): LGW - Interpretationen zu Franz Kafka. Stuttgart. 1979. S. 213

[14] Heintz, Günter: Franz Kafka. Sprachreflexion als dichterische Einbildungskraft. Würzburg. 1983. S. 101

[15] Bruggisser, Andrea. S. 33: Signifikant, denn es wurde K. an dem Morgen bereits seitens des Aufsehers ein Handschlag verweigert, wodurch ein versöhnter Abschluss der Verhaftung hätte gegeben sein können.

[16] Allemann, Beda. S. 79: Andere Argumentationsstränge sind in diesem Zusammenhang denkbar: Beispielsweise eine unterschwellige und schmutzige Sexualität in dieser Beziehung eine Rolle spielt. Allemann belegt das hauptsächlich durch Frau Grubachs Misstrauen gegen Fräulein Bürstner, welches auf eine, vielleicht unbewusste, Eifersucht hinweisen könnte.

[17] Bruggisser, Andreas. S. 30/31

[18] Mense, Josef Hermann: Die Bedeutung des Todes im Werk Franz Kafkas. Frankfurt am Main. 1978. S. 79

[19] Hahn, Barbara: Die fremde Hilfe der Frauen. Tisch, Bett und Türen in Kakas 'Proceß'. In: Bogdal, Klaus Michael (Hrsg.): Neue Literaturtheorien in der Praxis. Textanalysen von Kafkas 'Vor dem Gesetz'. Opladen. 1993. S. 167

[20] Frey, Gesine. S.26/28: Dies ist die einzige Veränderung im Zimmer, die später nicht mehr durch Frau Grubach wiederhergestellt werden kann, es hat eine Entweihung durch die Beamten stattgefunden.

[21] ebd. S. 27

[22] ebd.: Vorrausdeutend scheint das Mondlicht in Fräulein Bürstners Zimmer, denn alle Szenen des Romans, in denen der Mond ins Zimmer scheint, viermal ist er im Roman als Beleuchtungsmedium gewählt, sind Situationen, an denen Menschen von anderen Dingen behandelt werden oder durch eigene niedrige Handlungsweise sich selbst entwürdigen.

[23] Eschweiler, Christian: Der verborgene Hintergrund in Kafkas 'Der Proceß'. Bonn. 1990. S. 67

[24] Eschweiler, Christian. S. 66

[25] Bruggisser, Andreas. S. 34

[26] ebd. S. 36: Sie reicht ihm die Hand, eine Geste, die ihm heute schonzwei mal, von Frau Grubach und dem Aufseher, verweigert wurde.

[27] ebd. S. 44

[28] ebd. S. 42

[29] Frey, Gesine. S. 28/29

[30] Oblau, Gotthard. S. 212

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Synoptische Konkordanz dreier Frauenfiguren in Kafkas Roman "Der Proceß"
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
23
Katalognummer
V34421
ISBN (eBook)
9783638346443
Dateigröße
565 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Synoptische, Konkordanz, Frauenfiguren, Kafkas, Roman, Proceß
Arbeit zitieren
Vivien Ziesmer (Autor:in), 2002, Synoptische Konkordanz dreier Frauenfiguren in Kafkas Roman "Der Proceß", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34421

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