Alltag und Emanzipation Homosexueller in der DDR


Seminararbeit, 2005

17 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Danksagung

2. Einleitung

3. Rechtgeschichte der Homosexualität
3.1. DDR
3.2. BRD

4. Emanzipationsbewegung Schwuler und Lesben in der DDR

5. Alltag Schwuler und Lesben in der DDR
5.1. Subkultur
5.2. Coming-Out
5.3. Sexualleben
5.4. AIDS

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Danksagung

Für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Hausarbeit möchte ich der Aidshilfe Leipzig e.V., namentlich Herrn Peter Thürer, für die anregenden Gespräche sowie die Einsicht in ihre Bibliothek, sowie der RosaLinde Leipzig e.V., namentlich Frau Susanne Hampe, für die Bereitstellung von zahlreichem Informationsmaterial, recht herzlich danken und wünsche ihnen für ihre Arbeit weiterhin viel Kraft und Erfolg.

2. Einleitung

Meine Arbeit Ausbruch aus dem grauen Versteck – Alltag und Emanzipation Schwuler und Lesben in der DDR widmet sich der Fragestellung wie das alltägliche Leben von Homosexuellen in der DDR aussah. 1989 lebten hier etwa 17 Millionen Menschen[1], also mindestens 1.020.000 Schwule und Lesben[2].

Ich werde in dieser Arbeit der Frage nachgehen, wie die Lebenssituation dieser Bevölkerungsgruppe aussah, in dem ich ihre Subkultur und ihre Sexualität untersuche.

Ich versuche die Frage zu klären, wie die Lebensqualität von diesen Menschen ausgesehen hat und zeige auf, wie man in der DDR als Teil einer sexuellen Minderheit lebte.

Das Aufkommen von AIDS stellte weltweit einen Bruch dar, besonders im Leben von Schwulen und Lesben, deshalb werde ich auch den Umgang mit dem HI-Virus in der DDR thematisieren.

Einen großen Teil nimmt die Emanzipationsbewegung in der DDR ein. Hier skizziere ich, wie sich Lesben und Schwule den Ausbau ihrer Rechte erkämpft haben, welche Ziele die Bewegung hatte und wovon sie motiviert war.

Eng mit diesem Thema verbunden, wird auch die Rechtsgeschichte im Umgang mit Homosexualität beleuchtet.

Ein Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland wird zwar stellenweise vorgenommen, aber diese Hausarbeit richtet sich explizit auf die DDR und ist keine Vergleichsanalyse der beiden deutschen Staaten.

3. Rechtsgeschichte der Homosexualität

3.1. DDR

In der DDR wurde 1950 die nationalsozialistische Gesetzgebung des §175 aufgehoben und durch das vorhergehende Gesetz von 1871 ersetzt, was folgendes besagte: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“[3] Allerdings wurde ab 1960 bei dahingehenden Anklagen systematisch vom Prinzip der „Einstellung wegen Geringfügigkeit“ gebrauch gemacht. 1968 wurde die Entkriminalisierung homosexueller Handlungen, zwischen Personen die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, beschlossen. Damit war in der DDR zum ersten Mal seit einhundert Jahren Homosexualität in einem Teil Deutschlands straffrei.[4] Aber diese Gesetzesänderungen beseitigten lediglich die Grundlage für die juristische Verfolgung von Schwulen und Lesben, aber nicht ihre alltägliche Diskriminierung und auch nicht die indirekte, durch Zensur, Verbot und Kontrolle zu der ich im Verlauf dieser Arbeit eingehen werde. Am 14. Dezember 1982 wurde das Schutzalter für Jugendliche, analog zu heterosexuellen Sexualhandlungen, auf sechzehn Jahre gesenkt.[5]

BRD

Im Gegensatz dazu stieg die Anzahl der nach §175 verfolgten Personen in der BRD rapide an. Unter der Ära Adenauer (1949 bis 1963) stieg die Menge der rechtskräftig Verurteilten von 1.920 im Jahr 1950 auf 3.530 im Jahr 1959 an. Hier waren Haftstrafen, keine Geldstrafen vorgesehen[6]. 1957 hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen §175 abgelehnt und ihn als verfassungsgemäß erklärt.[7] 1973 wurde das Schutzalter für homosexuelle Handlungen an und von männlichen Personen auf achtzehn. abgesenkt.

4. Emanzipationsbewegung Schwuler und Lesben in der DDR

Für die Entstehung einer sozialen Bewegung von Schwulen und Lesben kamen zwei Faktoren zusammen. Am 3. Mai 1971 wurde Walther Ulbricht seiner Funktion als Erster Sekretär des Zentralkomitees enthoben und von Erich Honnecker abgelöst[8], was in der Bevölkerung große Hoffnungen auf einen politischen und gesellschaftlichen Wandel auslöste. Auch aus dem Westen kamen Impulse, so wurde im Juni 1969 ein von homosexuellen frequentierte Lokal, das Stonewall Inn, von einer Polizeirazzia heimgesucht, angeblich sollten zwei Männer, verbotener Weise, miteinander getanzt haben. Schwule und Lesben wehrten sich entschieden dagegen. Es kam zu mehrere Tage dauernden Straßenschlachten mit der Polizei in der Christopher Street. Dieser Tag wird noch heute mit großen Paraden gefeiert, die in Metropolen wie Köln oder Berlin Hunderttausende anziehen.

1971 wurde der von der ARD produzierte Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation in der er lebt“ uraufgeführt und machte den Regisseur Rosa von Praunheim zu der Ikone einer selbstbewussten westdeutschen Schwulen- und Lesbenbewegung, die aber auch in der DDR Akzente setzte.[9]

1973 versuchten ostdeutsche Schwule und Lesben während der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten ein Transparent mit der Aufschrift Wir Homosexuelle der Hauptstadt begrüßen die Teilnehmer der X. Weltfestspiele und sind für den Sozialismus in der DDR zu entfalten und so auf sich aufmerksam zu machen, dieser Versuch scheiterte aber genauso wie das Vorhaben, mit der britischen Schwulenbewegung Kontakt aufzunehmen am Vorhaben der Staatssicherheit,[10] die sich sehr genau auf die Spiele vorbereitet hatten. Die vom 28. Juli bis 5. August 1973 stattfindenden Spiele wurden durch den „Plan der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit während der X. Weltfestspiele“[11] geschützt, der 4.260 hauptamtliche StasiminarbeiterInnen, 1.500 ihnen direkt unterstelle Angehörige der Volkspolizei, 19.800 VolkspolizistInnen, sowie mehrere Militärhundertschaften umfasste, die während der Spiele eingesetzt bzw. in absoluter Bereitschaft waren. Die DDR-Führung nutzte die Spiele für ein allgemeines ‚Großreinemachen’ und ließ Asoziale, Geisteskranke, Vorbestrafte und HGW-Personen – Frauen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr – regelrecht einsammeln.[12]

[...]


[1] www.wikipedia.de Suchwort DDR 23.11.04

[2] Man schätzt, dass in Industrienationen 6-10 % der Menschen homosexuell sind. vgl. Korbel, Margarete: Rechtsgeschichte der Homosexualität, Wuppertal 2002 S. 1

[3] §175(I) des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 in: Starke, Kurt: Schwuler Osten. Homosexuelle Männer in der DDR, Berlin 1994 S. 14

[4] vgl. Korbel(2002) S. 12f

[5] vgl. Herrn, Rainer: Schwule Lebenswelten im Osten: Andre Orte, andere Biographien: Kommunikationsstrukturen, Gesellungsstile, qualitative Untersuchung zur Identifikation von Ansatzpunkten zur Verbesserung struktureller AIDS-Prävention, Berlin 1999 S. 28

[6] vgl. Korbel(2002) S. 12f

[7] BVerfGE,6, Heft 23, 1957, S. 865, Urteil vom 10. Mai 1957, 1BvR 550/52

[8] vgl. Wolle, Stefan: Die heile Welt der Diktatur. Alltag und Herrschaft in der DDR 1971 – 1989, Bonn 1999 S. 27

[9] vgl. Korbel(2002) S. 16f

[10] vgl. Sillge, Ursula: Un-Sichtbare Frauen. Lesben und ihre Emanzipation in der DDR, Berlin 1991 S. 89

[11] vgl. BStU, MfS, VVS 644/73, Plan der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit während der X. Weltfestspiele, vom 25.6.1973

[12] vgl. Wolle(1999) S. 165f

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Alltag und Emanzipation Homosexueller in der DDR
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Geschichte)
Veranstaltung
Alltag in der DDR
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V34427
ISBN (eBook)
9783638346498
Dateigröße
560 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Alltag, Emanzipation, Homosexueller, Alltag
Arbeit zitieren
Daniel Gollasch (Autor:in), 2005, Alltag und Emanzipation Homosexueller in der DDR, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34427

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