Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Business economics - Law

Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014. Neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Title: Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014. Neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Term Paper , 2015 , 27 Pages , Grade: Gut

Autor:in: Eva-Maria Bauer (Author)

Business economics - Law
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU erfordert umfassende Änderungen und neue Regelungen zum unternehmensrechtlichen Jahresabschluss. Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 soll die Umsetzung dieser Richtlinie in österreichisches Recht herbeiführen und enthält Regelungen, die grundsätzlich für Geschäftsjahre gelten, die nach Ende Dezember 2015 beginnen. Dabei kommt es zu einer umfassenden Reformierung des Dritten Buches des UGB. Unter den neuen Vorschriften finden sich zahlreiche Änderungen zu Bilanzierung und Bewertung. Auf diese neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werde ich in meiner Arbeit im Einzelnen eingehen und werde deren Hintergrund erläutern, der eine Änderung erforderlich machte.

Der Erlass der EU-Bilanzrichtlinie machte eine Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches notwendig. Schwerpunkte in der Richtlinie in Bezug auf Bilanzierung und Bewertung wurden etwa in der internationalen Vereinheitlichung der Rechnungslegung und Stärkung der Kapitalmärkte durch Vergleichbarkeit sowie in der Erleichterung für kleine Unternehmen gesetzt.

Neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie wollte der österreichische Gesetzgeber eine Vereinheitlichung der Rechnungslegung, dh eine Annäherung der bilanziellen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches an die Regelungen des Einkommensteuergesetzes, erreichen. In der Literatur wird dabei häufig davon gesprochen, dass eine sogenannte Einheitsbilanz hergestellt werden soll. Weiters wird hierbei noch zwischen „Einheitsbilanz im engeren Sinne“ und einer „Einheitsbilanz im weiteren Sinne“ unterschieden. Der Gleichklang zwischen UGB und EStG stellt eine „Einheitsbilanz im engeren Sinne“ dar.

Der Gleichklang zwischen UGB, EStG und IFRS, den der österreichische Gesetzgeber mit dem RÄG 2014 ebenfalls anstrebt, wird als „Einheitsbilanz im weiteren Sinne“ verstanden und soll eine bessere internationale Vergleichbarkeit herbeiführen. So werden etwa international nicht übliche Posten und Bilanzierungsmethoden gestrichen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINFÜHRUNG

2. HINTERGRUND DER ÄNDERUNGEN

3. ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN

3.1 Angemessene Anteile der Gemeinkosten

3.2 Zinsen für Fremdkapital

3.3 Wertansätze für Gegenstände des Umlaufvermögens

4. GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT

4.1 Änderung

4.2 Verlässliche Schätzung

5. DISAGIO

6. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN

6.1 Änderung

6.2 Unternehmensrechtliche Auflösung

6.3 Steuerrechtliche Auflösung

7. GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER

7.1 Änderung

7.2 Aktivierung

8. EIGENE ANTEILE

8.1 Ausweis eigener Anteile

8.2 Veräußerung eigener Anteile

9. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS

10. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) auf die österreichischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, mit dem Ziel, den Grad der Harmonisierung zwischen Unternehmensrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS) zu bewerten.

  • Anpassung an die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU
  • Reform der Herstellungskosten und Aktivierungswahlrechte
  • Wegfall des Bilanzpostens „Unversteuerte Rücklagen“
  • Neuregelung des Ausweises eigener Anteile und des außerordentlichen Ergebnisses
  • Analyse des Spannungsfeldes zwischen Einheitsbilanzbestrebungen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand

Auszug aus dem Buch

3. ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN

In § 203 Abs 3 lautet der zweite Satz nun folgendermaßen: „Bei der Berechnung der Herstellungskosten sind auch angemessene Teile dem einzelnen Erzeugnis nur mittelbar zurechenbarer fixer und variabler Gemeinkosten in dem Ausmaß, wie sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, einzurechnen.“

Seit dem EU-GesRÄG 1996 gab es in Bezug auf angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten ein Aktivierungswahlrecht. Dieses Ansatzwahlrecht wird nun mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 zurückgenommen und in eine Aktivierungspflicht umgewandelt. Sind die Gemeinkosten durch offenbare Unterbeschäftigung entstanden, dürfen weiterhin nur die einer durchschnittlichen Beschäftigung entsprechenden Teile aktiviert werden, dh die Produktionsgemeinkosten sind auf Basis der normalen Kapazität der Produktionsanlagen anzusetzen. Nicht zu berücksichtigen sind nach wie vor Verwaltungs- und Vertriebskosten.

§ 203 Abs 3 UGB betrifft folglich nur Unternehmen, die bisher den unternehmensrechtlichen Mindestansatz für hergestellte Wirtschaftsgüter gewählt haben. Eine Lösung für diese Unternehmen wäre, die steuerlich errechneten Werte für diese Güter einfach zu übernehmen. Die Bestimmung ist gem § 906 Abs 30 UGB aber nur auf Herstellungsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Für davor begonnene Herstellungsvorgänge ist das Aktivierungswahlrecht folglich beizubehalten. Wobei ein freiwilliges Vorziehen einer Aktivierung sicherlich zulässig ist, da es sich um einen Fall einer begründeten Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes iSd § 201 Abs 2 Z 1 handelt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINFÜHRUNG: Einleitung in die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU und deren Umsetzung durch das RÄG 2014 in das österreichische UGB.

2. HINTERGRUND DER ÄNDERUNGEN: Erläuterung der Zielsetzungen wie internationale Vergleichbarkeit, Stärkung der Kapitalmärkte und die Bestrebungen zur Einheitsbilanz.

3. ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN: Analyse der neuen Aktivierungspflicht für Gemeinkosten und die Regelungen zu Fremdkapitalzinsen sowie Verwaltungs- und Vertriebskosten.

4. GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT: Darstellung der geänderten Abschreibungsregeln bei nicht verlässlich schätzbarer Nutzungsdauer sowie die Anforderungen an die Schätzmethodik.

5. DISAGIO: Erläuterung der verpflichtenden Aktivierung des Disagios als Rechnungsabgrenzungsposten statt des bisherigen Wahlrechts.

6. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN: Analyse der Auswirkungen der Streichung dieser Bilanzposition und die komplexen Übergangsregelungen zur unternehmens- und steuerrechtlichen Auflösung.

7. GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER: Untersuchung der neuen Sofortabschreibungsregelung nach dem Wegfall der Bewertungsreserve für diese Güter.

8. EIGENE ANTEILE: Beschreibung des geänderten Ausweises von eigenen Anteilen direkt im Eigenkapital statt im Anlage- oder Umlaufvermögen.

9. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS: Begründung für den Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses in der GuV und die künftige Zuordnung in ordentliche Positionen.

10. FAZIT: Kritische Würdigung des RÄG 2014 hinsichtlich der Verwaltungsvereinfachung und der Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards.

Schlüsselwörter

RÄG 2014, UGB, Einheitsbilanz, Bilanzrichtlinie, Herstellungskosten, Gemeinkosten, Disagio, Unversteuerte Rücklagen, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Eigene Anteile, Firmenwert, Außerordentliches Ergebnis, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Rechnungslegung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den wesentlichen Neuerungen durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) in der österreichischen Bilanzierung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Reform der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, insbesondere bei Anschaffungskosten, Firmenwerten, Rücklagen und dem Eigenkapitalausweis.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Untersuchung der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU und die Bewertung der Auswirkungen auf die Angleichung von Unternehmens- und Steuerrecht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Gesetzesanalyse der neuen Bestimmungen im UGB im Vergleich zu den alten Fassungen und internationalen Standards.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden spezifische Bilanzpositionen wie Herstellungskosten, Disagio, Firmenwert, unversteuerte Rücklagen und eigene Anteile detailliert auf ihre rechtliche Änderung hin untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind RÄG 2014, Einheitsbilanz, Aktivierungspflicht, Firmenwertabschreibung und Harmonisierung.

Wie wirkt sich der Wegfall der „unversteuerten Rücklagen“ aus?

Der Wegfall führt zu einer komplexen Umbuchung in Gewinnrücklagen und latente Steuern, was den Verwaltungsaufwand eher erhöht als verringert.

Welche Rolle spielt die „Einheitsbilanz“ bei der Reform?

Der Gesetzgeber strebt eine Annäherung zwischen UGB, EStG und IFRS an, wobei die Arbeit zeigt, dass eine vollständige Einheitsbilanz kaum erreicht werden kann.

Excerpt out of 27 pages  - scroll top

Details

Title
Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014. Neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
College
Vienna University of Economics and Business  (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Course
BWL Seminar
Grade
Gut
Author
Eva-Maria Bauer (Author)
Publication Year
2015
Pages
27
Catalog Number
V345184
ISBN (eBook)
9783668348516
ISBN (Book)
9783668348523
Language
German
Tags
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 RÄG 2014 Neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Bewertungsmethoden
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Eva-Maria Bauer (Author), 2015, Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014. Neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345184
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  27  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint