Durch das „Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts“, das am 10.08.1994 in Kraft getreten ist, wurde das Aktienrecht mit dem Ziel reformiert, die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für kleinere und mittlere Unternehmen zugänglich und attraktiv zu machen. Es prägte den Begriff „kleine AG“. Mittelständische Unternehmen sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, Zugang zum Eigenkapitalmarkt (Börse) zu erhalten, denn dies war bis dahin ausschließlich Aktiengesellschaften möglich.1 Nach der Entwurfsbegründung war das Gesetz Bestandteil des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung und ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie zur Stärkung der Wachstumskräfte und der Investitionsdynamik.2
Allerdings mussten Reformen im Gesetzgebungsbereich auf unumgänglich notwendige Änderungen beschränkt bleiben. Die Gesetzesflut hatte schon jetzt solche Ausmaße angenommen, dass die Umsetzung von Gesetzen in die Praxis oft nur noch mit Hilfe von Spezialisten bewältigt werden konnte.3 Bei dieser Hausarbeit werde ich speziell auf diese Gesetzesänderungen eingehen, da diese Neuregelung des Gesetzes den Unterschied zur börsennotierten Aktiengesellschaft am besten verdeutlicht. Außerdem werde ich auch den Unterschied zur GmbH erläutern, da die kleine AG insbesondere eine Alternative zu dieser Rechtsform darstellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff der kleinen Aktiengesellschaft
3. Die kleine AG als Alternative zu anderen Rechtsformen
3.1. Vorteile der kleinen AG gegenüber anderen Rechtsformen
3.2. Nachteile der kleinen AG gegenüber anderen Rechtsformen
4. Gründung
4.1. Bargründung
4.2. Sachgründung
4.3. Umwandlung
5. Wichtige Sonderregelungen für kleine Aktiengesellschaften
5.1. Zulassung der Einpersonengründung
5.2. Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen
5.3. Unternehmensmitbestimmung bei weniger als 500 Arbeitnehmern
5.4. Weitere Sonderregelungen
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht die Bedeutung und Erscheinungsformen der sogenannten „kleinen Aktiengesellschaft“ nach der Reform durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften von 1994, um deren Attraktivität als Rechtsform für mittelständische Unternehmen aufzuzeigen.
- Rechtliche Einordnung und Abgrenzung der „kleinen AG“
- Vergleich der Vorteile und Nachteile gegenüber anderen Rechtsformen, insbesondere der GmbH
- Prozesse und Anforderungen bei der Gründung einer kleinen AG
- Analyse der gesetzlichen Sonderregelungen und Erleichterungen für nicht börsennotierte Gesellschaften
Auszug aus dem Buch
3.1. Vorteile der kleinen AG gegenüber anderen Rechtsformen
Im wesentlichen sind fünf wichtige Gründe ausschlaggebend für die Wahl der kleinen AG als Rechtsform.
Zum ersten wird die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital bei einer Geschäftsexpansion erheblich erleichtert, da die den Gesellschafteranteil ausmachenden Aktien in hohem Maße verkehrsfähig sind. Eine AG kann in der Regel auch gegenüber Kapitalgebern eine höhere Solidität vorweisen und deshalb bessere Kreditkonditionen erhalten als andere Gesellschaftsformen.
Ziel des „Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts“ ist die Stärkung der Eigenkapitalausstattung und Verbesserung der Kapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen im Sinne eines „Zwei-Phasen-Modells“. Existiert das Unternehmen erst einmal in der Form der Aktiengesellschaft, wird es ohne weitere Maßnahmen von einer „kleinen AG“ zu einer „großen AG“, wobei die Mittelbeschaffung über die Börse die konsequente Weiterentwicklung ist.
Zweitens ist die Erweiterung des Gesellschafterkreises von mittelständischen Unternehmen sehr einfach. Dadurch können Mitarbeiter, Manager oder Kunden mittels der Gewährung von Aktien unmittelbar am Unternehmen beteiligt und an das Unternehmen gebunden werden. Die Beteiligung von Mitarbeitern, Vorstand oder Dritten spielt heute in vielen Unternehmen mehr und mehr eine wichtige Rolle. Die vorgenannten Personen sollen längerfristig einen persönlichen Anreiz erhalten, den Unternehmenserfolg zu steigern.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Zielsetzung der Aktienrechtsreform von 1994 zur Förderung mittelständischer Unternehmen.
2. Begriff der kleinen Aktiengesellschaft: Definition der kleinen AG als Nicht-Börsen-Aktiengesellschaft mit überschaubarem Gesellschafterkreis.
3. Die kleine AG als Alternative zu anderen Rechtsformen: Analyse der Eignung der kleinen AG als Alternative zur GmbH und als Vorstufe zum Börsengang.
3.1. Vorteile der kleinen AG gegenüber anderen Rechtsformen: Darstellung der Vorzüge bezüglich Kapitalbeschaffung, Mitarbeiterbeteiligung, Liquidität und Repräsentation.
3.2. Nachteile der kleinen AG gegenüber anderen Rechtsformen: Erörterung der Formvorschriften, Organisationsaufwände und des Mindestkapitals.
4. Gründung: Erläuterung der Voraussetzungen und der juristischen Entstehung der kleinen AG.
4.1. Bargründung: Beschreibung des Regelfalls der Gründung durch Bareinlagen.
4.2. Sachgründung: Erklärung der Einbringung von Sachwerten als Einlage.
4.3. Umwandlung: Darlegung der Möglichkeiten der Umwandlung bestehender Unternehmen in eine kleine AG.
5. Wichtige Sonderregelungen für kleine Aktiengesellschaften: Übersicht über regulatorische Erleichterungen für die kleine AG.
5.1. Zulassung der Einpersonengründung: Vorstellung der Möglichkeit der Einmanngründung gemäß § 2 AktG.
5.2. Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen: Beschreibung der vereinfachten Formalien für nicht börsennotierte AGs.
5.3. Unternehmensmitbestimmung bei weniger als 500 Arbeitnehmern: Erläuterung der Mitbestimmungsfreiheit bei kleinen Aktiengesellschaften.
5.4. Weitere Sonderregelungen: Zusammenfassung zusätzlicher Erleichterungen wie beim Gründungsprüfungsbericht oder der Gewinnverwendung.
6. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Reform und des Trends hin zur kleinen Aktiengesellschaft.
Schlüsselwörter
Kleine Aktiengesellschaft, Aktienrecht, Rechtsform, Mittelstand, Gesetz zur Deregulierung, Kapitalbeschaffung, Einpersonengründung, Unternehmensmitbestimmung, Börsengang, GmbH, Gesellschafterkreis, Aktiengesetz, Eigenkapital, Unternehmensgründung, Reform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Bedeutung und die rechtlichen Rahmenbedingungen der sogenannten „kleinen Aktiengesellschaft“ nach der Aktienrechtsreform von 1994.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die Abgrenzung zur klassischen AG, der Vergleich mit der GmbH, die verschiedenen Gründungsarten sowie die Erleichterungen im Aktienrecht für nicht börsennotierte Gesellschaften.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie die Rechtsform der kleinen AG durch gesetzliche Neuregelungen für mittelständische Unternehmen attraktiver gestaltet wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine literaturgestützte juristische und betriebswirtschaftliche Analyse der gesetzlichen Regelungen sowie statistischer Trends.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Vor- und Nachteile der Rechtsform, die Gründungsformen (Bar-, Sachgründung, Umwandlung) sowie spezifische Sonderregelungen, etwa zur Mitbestimmung oder zu Hauptversammlungen, detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind kleine Aktiengesellschaft, Aktienrechtsreform, Mittelstand, Kapitalbeschaffung und Eigenkapital.
Ist die kleine AG ein eigenständiger Rechtstypus?
Nein, der Begriff bezeichnet lediglich eine Aktiengesellschaft mit überschaubarem Gesellschafterkreis, die nicht börsennotiert ist; eine eigenständige Rechtsform neben der AG existiert nicht.
Warum wählen Unternehmen die Rechtsform der kleinen AG?
Unternehmen wählen diese Form häufig aufgrund des repräsentativen Images, der flexibleren Möglichkeiten zur Kapitalaufnahme sowie als strategische Vorstufe für einen späteren Börsengang.
- Quote paper
- Claudia Alberti (Author), 2003, Die kleine Aktiengesellschaft - Bedeutung und Erscheinungsformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34520