Gemäß den Zielen des § 1 Abs. 2 EEG 2017 soll der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 40 - 45% erhöht werden. Bis zum Jahr 2050 soll dieser Anteil dann auf mindestens 80% nach oben geschraubt werden. Um den Ausbaukorridor einzuhalten und die Förderung regenerativer Energien kosteneffizient zu gestalten, wird mit dem EEG 2017 das Vergütungssystem der Ausschreibungen eingeführt. Künftig erhalten somit nur noch die Anlagenbetreiber eine Förderung nach dem EEG, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen und in der Folge einen Zuschlag auf ihr abgegebenes Gebot erhalten haben.
Um Erfahrungen mit dieser wettbewerbsorientierten Ermittlung der Fördersätze zu sammeln, wurde in einem Pilotverfahren zunächst die Produktion des Stroms aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen anhand von Ausschreibungen vergütet. Die Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen bildete hierfür den rechtlichen Rahmen. Auf Grundlage der Verordnung und ihrer Ergebnisse hat die Bundesregierung das Ausschreibungsdesign für die übrigen regenerativen Energieträger erarbeitet und im neuen EEG 2017 festgeschrieben. Mit der Umstellung auf Ausschreibungen bringt die Bundesregierung ihr Fördersystem zudem in Einklang mit den europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien. In diesen hebt die EU-Kommission hervor, dass sie Fördersysteme ab dem Jahr 2017 nur noch dann genehmigt, wenn die Beihilfen im Rahmen von Ausschreibungen anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt werden. Auch wenn die Bundesregierung die Einstufung des EEG als Beihilfe ausdrücklich zurückweist, stimmt sie ihren Fördermechanismus mit den Beihilfeleitlinien ab, um eine erneute Auseinandersetzung mit der Kommission zu vermeiden.
In dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung wird das im EEG 2017 eingeführte wettbewerbliche Vergütungssystem der Ausschreibungen umfassend bewertet. Hierfür werden zunächst die Zielvorstellungen des Systemwechsels erläutert sowie die Kernelemente des neuen Förderinstruments vorgestellt. Darauf aufbauend werden die technologiespezifischen Besonderheiten bei den einzelnen erneuerbaren Energieträgern dargestellt und ausführlich analysiert. Einer Diskussion des Rechtsschutzes sowie einer kritischen Auswertung der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der FFAV folgt abschließend ein Fazit im Gesamtkontext.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Zielvorstellungen
- C. Kernelemente des Ausschreibungssystems
- I. Gebotsvorbereitung
- II. Zuschlagsphase
- III. Realisierungsphase
- D. Photovoltaik
- E. Windenergie an Land
- I. Ausschreibungsvolumen und weitere Bestimmungen
- II. Das einstufige Referenzertragsmodell
- III. Zuschlagsbegrenzung für das Netzausbaugebiet
- IV. Realisierung und Förderungsdauer
- V. Gefährdung der Akteursvielfalt
- F. Windenergie auf See
- 1. Ausschreibungen in der Übergangsphase
- 2. Der Flächenentwicklungsplan als Wegweiser
- 3. Ausschreibungsverfahren und Eintrittsrecht
- G. Technologieneutrale Ausschreibungen
- H. Weitere regenerative Energieformen
- I. Biomasse
- 1. Spezielle Ausschreibungsregelungen
- 2. Einbeziehung von Bestandsanlagen
- 3. Ausgestaltung der Vergütungsstruktur
- II. Wasserkraft
- III. Geothermie
- I. Biomasse
- I. Rechtsschutz im Ausschreibungssystem
- I. Rechtswegzuweisung
- II. Verpflichtungsbeschwerde als Rechtsmittel
- III. Ausschluss der Drittanfechtung
- J. Praktische Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der FFAV
- I. Verlauf der fünf Ausschreibungsrunden
- K. Schlussfolgerungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Masterarbeit analysiert die Einführung des wettbewerblichen Vergütungssystems der Ausschreibungen im EEG 2017. Das Ziel ist es, die Ziele, Kernelemente und Besonderheiten des neuen Systems sowie dessen Auswirkungen auf verschiedene regenerative Energieträger kritisch zu beleuchten.
- Analyse des wettbewerblichen Vergütungssystems der Ausschreibungen im EEG 2017
- Bewertung der Zielsetzungen und Herausforderungen des neuen Systems
- Untersuchung der technologiespezifischen Besonderheiten bei Photovoltaik, Windenergie an Land und auf See, sowie Biomasse
- Auswertung der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der FFAV und deren Relevanz für das neue System
- Bewertung des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Ausschreibungssystem
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung präsentiert den Hintergrund der Einführung des Ausschreibungssystems im EEG 2017 und erläutert die Ziele des neuen Fördermechanismus. Kapitel C widmet sich der detaillierten Beschreibung der Kernelemente des Ausschreibungssystems, gegliedert in die Phasen der Gebotsvorbereitung, Zuschlagphase und Realisierungsphase. Die Kapitel D bis H analysieren die technologiespezifischen Besonderheiten des Ausschreibungssystems für Photovoltaik, Windenergie an Land und auf See, sowie Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Kapitel I beleuchtet den rechtlichen Rahmen des Ausschreibungssystems und die relevanten Rechtswege. Schließlich werden in Kapitel J die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der FFAV, welches den Rahmen für die ersten Ausschreibungen im Bereich der Photovoltaik bildete, ausführlich dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Einführung des wettbewerblichen Vergütungssystems der Ausschreibungen im EEG 2017. Zentrale Themen sind der Ausbau erneuerbarer Energien, die Kosteneffizienz der Förderung, die Technologien Photovoltaik, Windenergie an Land und auf See sowie Biomasse, das Rechtsschutzsystem im Kontext von Ausschreibungen und die Erfahrungen des Pilotprojekts der FFAV.
- Arbeit zitieren
- Tim Bieber (Autor:in), 2016, Die Einführung des wettbewerblichen Vergütungssystems der Ausschreibungen im EEG 2017, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345505