Die Menschenrechte initiieren seit Mitte der neunziger Jahre intensive Diskurse hinsichtlich ihrer Bedeutung für die theoretische und praktische Soziale Arbeit. Dementsprechend wird sich folgende Arbeit nach den Begriffsbestimmungen der Menschenrechte und der Sozialen Arbeit mit der Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit auseinandersetzen.
Gewichtig für die vorliegende Arbeit sind die Klärung der Begrifflichkeiten Menschenrechte und Soziale Arbeit. Wenn auch die Definition der Menschenrechte in ihrem Ursprung erhalten bleibt, so ist sie dennoch in ihrer zeitgeschichtlichen Normsetzung veränderlich. Die anschließende Definition Sozialer Arbeit, durch die IFSW und die IASSW für gültig erklärt, ist die Grundlage vieler Berufskodizes und entscheidend für eine weltumfassende Bevollmächtigung des Studiums in Sozialer Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung- Menschenrechte und Soziale Arbeit
2.1 Menschenrechte
2.2 Soziale Arbeit
3. Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit unter Bezugnahme des Gerechtigkeitskonzeptes von Silvia Staub- Bernasconi
4. Inklusion behinderter Menschen als ein Menschenrecht
5. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Bedeutung von Menschenrechten für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie eine menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit in der Praxis verankert werden kann, unter besonderer Berücksichtigung der Inklusion behinderter Menschen als zentrales Menschenrecht.
- Grundlagen der Menschenrechte und deren Bedeutung für die Soziale Arbeit
- Das Gerechtigkeitskonzept von Silvia Staub- Bernasconi als fachlicher Rahmen
- Die Weiterentwicklung vom Doppelmandat zum Trippelmandat in der Sozialen Arbeit
- Inklusion behinderter Menschen im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention
- Strategien zur Implementierung einer menschenrechtsorientierten Praxis in Einrichtungen
Auszug aus dem Buch
4. Inklusion behinderter Menschen als ein Menschenrecht
Auf der Ebene des internationalen Menschenrechtsschutzssystems hat der Begriff der Inklusion in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und gilt als zentrales Menschenrecht seit der Behindertenrechtskonvention (UN- BRK). Neben dieser gibt es derzeit neun grundlegende internationale Menschenrechtsverträge, welche für die achtzig Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend sind. Grundlagen dieser Konvention bilden die Konkretisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung hinsichtlich ihrer besonderen Lebenslagen und der diskriminierungsfreien Partizipation (z. B. Mehrfachdiskriminierungen des weiblichen Geschlechtes mit Behinderung) durch eine Vielzahl fortschrittlicher Regelungen und Rechte. So ist z. B. der Artikel 24, welcher das Recht auf inklusive Bildung jeglicher bildender Ebenen beinhaltet eine bedeutende Errungenschaft.
Ebenso erwähnenswert ist Artikel 19, der das Recht auf unterschiedliche gemeindenahe Dienstleistungen inbegriffen persönlicher Assistenz umfasst. Somit können behinderte Menschen selbst entscheiden in welchem Umfeld und mit wem sie leben wollen (vgl. Doose 2013: 1). Hinzu kommt, dass die UN- Konvention den Gesetzgeber, die Gemeinden und Einrichtungen verpflichtet, Partizipationshindernisse, wie physische und mentale Barrieren zu überwinden, um inklusive Teilhabe für behinderte Menschen in der Gesellschaft zu ermöglichen. Denn nicht der Mensch mit Behinderung darf ausgegrenzt werden, sondern alle gesellschaftlichen Bereiche, einschließlich infrastruktureller Maßnahmen müssen seinen Bedürfnissen entsprechend angepasst sein (vgl. Bielefeldt 2009: 15).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Bedeutung der Menschenrechte ein und stellt die Relevanz der Thematik für die theoretische sowie praktische Soziale Arbeit dar.
2. Begriffsbestimmung- Menschenrechte und Soziale Arbeit: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begrifflichkeiten und erläutert die Bedeutung der Menschenrechte sowie das professionelle Selbstverständnis der Sozialen Arbeit.
3. Bedeutung der Menschenrechte für die Soziale Arbeit unter Bezugnahme des Gerechtigkeitskonzeptes von Silvia Staub- Bernasconi: Das Kapitel diskutiert das Gerechtigkeitskonzept von Staub- Bernasconi und die Notwendigkeit, das Doppelmandat der Sozialen Arbeit zu einem Trippelmandat zu erweitern.
4. Inklusion behinderter Menschen als ein Menschenrecht: Hier wird die UN-Behindertenrechtskonvention thematisiert und aufgezeigt, wie Inklusion als Menschenrecht die Teilhabe behinderter Menschen gesellschaftlich absichert.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, wie eine menschenrechtsorientierte Praxis durch ständige Reflexion und Wissensaufbau kontinuierlich in den Berufsalltag integriert werden kann.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Menschenrechte, Inklusion, Soziale Gerechtigkeit, UN-Behindertenrechtskonvention, Trippelmandat, Teilhabe, Menschenrechtsverletzungen, Profession, Empowerment, Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz, Sozialpolitik, Ethikkodex, Lebenslagen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der zentralen Rolle der Menschenrechte für das Selbstverständnis und die tägliche Arbeit von Fachkräften in der Sozialen Arbeit.
Welche Themenfelder stehen im Fokus?
Die zentralen Themen sind die theoretische Fundierung der Menschenrechte, das Gerechtigkeitskonzept von Silvia Staub- Bernasconi und die praktische Umsetzung der Inklusion behinderter Menschen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie eine menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit professionell gelebt werden kann, um Menschenrechtsverletzungen aktiv entgegenzuwirken.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse und die Auseinandersetzung mit internationalen Menschenrechtskonventionen sowie fachspezifischen Definitionen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Notwendigkeit eines Trippelmandats, die Bedeutung des Gerechtigkeitskonzeptes für die Profession und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inklusion.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Besonders prägend sind Begriffe wie Soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Inklusion, Profession Soziale Arbeit und UN-Behindertenrechtskonvention.
Warum wird das Doppelmandat der Sozialen Arbeit kritisiert?
Die Autorin argumentiert, dass das traditionelle Doppelmandat nicht ausreicht, um den ethischen Anforderungen und der sozialpolitischen Verantwortung als Profession gerecht zu werden.
Welche Rolle spielt die UN-BRK für die Soziale Arbeit?
Die UN-BRK dient als völkerrechtliche Grundlage, die Sozialarbeiter dazu verpflichtet, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aktiv einzufordern.
- Arbeit zitieren
- Ines Schrötter (Autor:in), 2013, Soziale Arbeit und Menschenrechte. Theorien und Konzepte, Befähigung und Gerechtigkeit in der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345558