Subsidiaritätsprinzip [von lateinisch: subsidiarius >>zur Hilfe dienend<<] : Prinzip, wonach jede gesellschaftliche und staatliche Tätigkeit ihrem Wesen nach für das Individuum oder die Familie >>subsidiär<< (= unterstützend und ersatzweise eintretend) ist, die höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit also nur dann tätig werden und Funktionen der niederen Einheit an sich ziehen darf, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktionen selbst wahrzunehmen. Das S. wird v. a. von der katholischen (christlichen) Soziallehre als Ordnungsprinzip für das Verhältnis Individuum (Familie) - Gesellschaft - Staat und für dessen inneren Aufbau empfohlen. 1
Das Subsidiaritätsprinzip in der Europäischen Gemeinschaft hat jedenfalls seine Wurzeln in der katholischen Soziallehre.
Im Sinne der Rechtsprechung der Europäischen Union ist es Zweck des Subsidiaritätsprinzips, einer untergeordneten Behörde gegenüber einer ihr übergeordneten ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit zu sichern. Es geht also um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Machtebenen, ein Prinzip, das die institutionelle Grundlage von Bundesstaaten bildet. 2 In dieser Arbeit soll auf die Rechtsgrundlage sowie auf die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips eingegangen werden. Weiterhin sollen Reichweite, Schwierigkeiten und Adressaten des Subsidiaritätsprinzips untersucht werden, um abschließend auf die Wirkungsweise und Möglichkeiten des Subsidiaritätsprinzips in einer EU Verfassung einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Ziele und Rechtsgrundlagen
- I. Rechtsgrundlage
- 1. Allgemeine Rechtsgrundlage
- 2. Die Rolle von Kommission, Rat und Parlament
- 3. Der EuGH
- I. Rechtsgrundlage
- C. Anwendungsbereiche
- I. Beispiel Europäische Forschungs- und Bildungspolitik
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Subsidiaritätsprinzip im Kontext der Europäischen Union. Sie analysiert die Rechtsgrundlage des Prinzips, untersucht seine Anwendung, seine Reichweite und die damit verbundenen Schwierigkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirkungsweise des Prinzips in einer möglichen EU-Verfassung.
- Rechtsgrundlage des Subsidiaritätsprinzips
- Anwendungsbereiche des Prinzips
- Rolle der EU-Organe bei der Umsetzung
- Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Anwendung
- Bedeutung des Prinzips in einer EU-Verfassung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung
Die Einleitung erläutert das Subsidiaritätsprinzip und seine Wurzeln in der katholischen Soziallehre. Es wird beschrieben, wie es im Sinne der Rechtsprechung der Europäischen Union angewendet wird, und die Zielsetzung der Arbeit wird dargelegt.
B. Ziele und Rechtsgrundlagen
I. Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beleuchtet die Legaldefinition des Subsidiaritätsprinzips, wie es im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im EG-Vertrag verankert ist. Die historische Entwicklung des Prinzips wird nachgezeichnet, und das Subsidiaritätsprotokoll wird im Detail beschrieben.
C. Anwendungsbereiche
I. Beispiel Europäische Forschungs- und Bildungspolitik
Dieser Abschnitt untersucht anhand eines konkreten Beispiels, wie das Subsidiaritätsprinzip in der Praxis angewendet wird. Der Fokus liegt auf der europäischen Forschungs- und Bildungspolitik.
Schlüsselwörter
Subsidiaritätsprinzip, Europäische Union, EU-Verfassung, Rechtsgrundlage, Anwendungsbereiche, Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, Kompetenzverteilung, Subsidiaritätsprotokoll, Negativkriterium, Positivkriterium, Mitgliedstaaten.
- Arbeit zitieren
- Carola Ostrinsky (Autor:in), 2004, Das Subsidiaritätsprinzip in einer europäischen Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34585