Der Einfluss der EU-Fusionsrichtlinie auf unternehmerische Entscheidungen


Seminararbeit, 2004

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historie

C. Erläuterung der Richtlinie
C.I. Präambel und Zielsetzung
C.II. Definition der Anwendungsfälle
C.III. steuerliche Regelungen
C.IV. Missbrauchsbestimmung und Umsetzungsfrist

D. Umsetzung der Richtlinie
D.I. Umsetzung in Deutschland
D.II. Umsetzung in den übrigen Mitgliedsstaaten

E. Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen

G. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: In der Fusionsrichtlinie erfasste/ nicht erfasste Umstrukturierungsfälle mit Aufdeckung stiller Reserven ohne Verkaufsvorgang 7

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Im Rahmen der zunehmenden Internationalisierung und Konsolidierung von Unternehmen und des Zusammenwachsens der europäischen Wirtschaft im Rahmen der EG wurde und wird eine gemeinsame rechtliche Grundlage für Umgründungsvorgänge innerhalb der Gemeinschaft zunehmend wichtiger. Um diese Grundlage zu schaffen hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft mit der Schaffung der EG-Richtlinie 90/434, der so genannten EG-Fusionsrichtlinie, einen ersten wichtigen Schritt unternommen. Ziel dieser Richtlinie ist es die Wirtschaft der Europäischen Gemeinschaft zu stärken und steuerliche Hemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen.

Diese Seminararbeit befasst sich in diesem Zusammenhang sowohl mit der Historie der Richtlinie als auch der Koordinierungsbestrebungen im Steuersystem der EG, die mit ihr verfolgt werden. Weiterhin folgen eine Beschreibung der Richtlinie und eine Abhandlung zu deren Umsetzung, sowie ein abschließender Abschnitt zum Einfluss auf Entscheidungen in Unternehmen. Hier soll u.a. dargestellt werden, welche Verbesserungen sich unter entscheidungsspezifischen Gesichtspunkten durch die Ratifizierung der Richtlinie ergeben haben, aber auch welche Kritikpunkte und welchen Handlungsbedarf es für die Zukunft gibt.

B. Historie

Die Koordinierung und die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung ist seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ein wichtiger Aspekt der Bestrebungen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. Dementsprechend begann man sich in Europa bereits 1963 intensiver mit diesem Thema zu befassen. In jenem Jahr legte der dafür eingesetzte Neumark-Ausschuss seinen Bericht vor, dessen Thema es war die Bedingungen für die Abschaffung von Steuer- und Zollgrenzen in Europa zu untersuchen. Die Fusions-Richtlinie 90/434 geht auf einen Richtlinienvorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1969 zurück, der wiederum u.a. auf den Ergebnissen des Neumark-Ausschusses beruht.[1] Der Vorschlag stützte sich dabei auf den Artikel 94 des EGV.[2] Dieser sieht die Schaffung von Richtlinien zur Angleichung der Vorschriften im Steuer- und Verwaltungsbereich vor, die sich positiv auf einen gemeinsamen Binnenmarkt auswirken.[3] Um diese Angleichung zu erreichen müssen vorliegende Nachteile und Einschränkungen möglichst abgebaut werden. Dazu sollen durch eine verbindliche Richtlinie steuerliche Benachteiligungen vor allem im Bereich der direkten Steuern durch Koordinierung der zum Teil stark differierenden nationalen Steuergesetzgebungen reduziert werden.[4] Zu diesem Zweck wurde dann, allerdings erst über 20 Jahre nach den ersten Richtlinienvorschlägen, im Juli 1990 vom Rat der EG die Richtlinie Nr. 90/434, die so genannte Fusions-Richtlinie erlassen. Diese soll die Grundlage für eine gemeinsame steuerliche Regelung in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft bei den Umgründungsvorgängen Fusion, Spaltung, sowie Einbringung und Austausch von Unternehmensanteilen darstellen. Durch ihren Erlass wurden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die in der Richtlinie getroffenen Regelungen bis Anfang 1992 in nationales Recht umzusetzen.[5] Vor der Schaffung der Richtlinie existierten ausschließlich Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten, die jedoch keine steuerlichen Möglichkeiten in dem Rahmen vorsahen, wie sie durch die Fusionsrichtlinie europaweit eingerichtet werden sollen.[6] In Bereichen in denen bestehende bilaterale Abkommen die Fusionsrichtlinie tangieren hat dabei die Richtlinie ebenso Vorrang wie vor nationalem Recht.[7]

Bereits im Jahre 1993 hat die EU Kommission einen ersten Änderungsvorschlag zur Fusionsrichtlinie unterbreitet.[8] Im Oktober 2001 hat die Kommission Modifikationen des Änderungsvorschlags angekündigt und im Oktober 2003 einen überarbeiteten Änderungsvorschlag vorgelegt.[9] Zum Oktober 2004 wurde dieser noch im EU-Ministerrat beraten. Einer der wichtigsten Punkte des Vorschlags soll den Geltungsbereich der Fusions-RL zukünftig auf einige weitere gesellschaftliche Rechtsformen einschließlich der SE ausweiten.

C. Erläuterung der Richtlinie

Die Richtlinie ist in 3 Abschnitte unterteilt. Sie beginnt mit einer Erklärung zu Hintergrund und Ziel derselben, darauf folgend wird die eigentliche Richtlinie dargelegt. Abschließend folgt ein Anhang, in dem die von der Richtlinie betroffenen Gesellschaften aufgeführt werden. Der Kern der Richtlinie besteht aus Definitionen und Erläuterungen zu wichtigen Begriffen und zur Gültigkeit, sowie den eigentlichen Regeln der Richtlinie[10] und abschließenden Schlussbestimmungen, die zeitliche Fristen zur Umsetzung und Ausnahmeregelungen enthalten.

C.I. Präambel und Zielsetzung

Das Ziel der Fusionsrichtlinie ist laut Präambel, dass „wettbewerbsneutrale steuerliche Regelungen“[11] für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedsstaaten geschaffen werden. Vor allem der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, der im Art. 43 EGV festgeschrieben ist und durch nationale Gesetzgebung oft verletzt wird, soll durch die Koordinierungsbestrebungen der Richtlinie gestärkt werden.[12] Dies soll zu einer stärkeren Position europäischer Unternehmen im Wettbewerb auf internationaler Ebene führen. Das größte Problem in diesem Bereich ist, dass Umstrukturierungsvorgänge zwischen Gesellschaften aus verschiedenen Ländern normalerweise zur Versteuerung stiller Reserven führen, da bei der Umstrukturierung über die Grenzen eines Mitgliedsstaates das Unternehmen aus der Steuerhoheit des Mitgliedsstaates ausscheidet.[13] Dies führt zu einer einmaligen, aber möglicherweise erheblichen finanziellen Belastung, die bei Umgründungen innerhalb der Gemeinschaft ein großes Hindernis darstellt.[14] Im Fall einer nationalen Umstrukturierung können diese Vorgänge jedoch meist steuerneutral durchgeführt werden. Um dem entgegen die Wirtschaft innerhalb der EG zu stärken und das Recht zu vereinheitlichen sollen auf Grundlage der Richtlinie klare Regelungen getroffen werden. Diese sollen eine prohibitive Versteuerung von Gewinnrealisierungen verhindern und stattdessen einen möglichen Steueraufschub sicherstellen.[15] Gleichzeitig soll aber auch eine Umgehung oder Hinterziehung der Besteuerung ausschlossen.

[...]


[1] Vorschlag Nr. KOM/69/5endg., ABl. EG Nr. C 039 vom 22. März 1969.

[2] Altenburger, Übersicht über das Recht der Direkten Steuern in der EU, 52.

[3] Art. 94 des Vertrages zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (konsolidierte Fassung), ABl Nr. C 340 vom 10. November 1997.

[4] Präambel der Richtlinie Nr. 90/434, ABl. EG Nr. L 225 vom 23. Juli 1990.

[5] Thömmes, Die Umsetzung der EG-Fusionsrichtlinie und der EG-Mutter-Tochter-Richtlinie, 13.

[6] Ballreich, in: Maßbaum/Meyer-Scharenberg/Perlet, Die deutsche Unternehmensbesteuerung im europäischen Binnenmarkt (17).

[7] Saß, DB 47 (1990), 2340 (2340).

[8] Vorschlag Nr. KOM/93/293endg. vom 26. Juli 1993.

[9] Vorschlag Nr. KOM/2003/613endg. vom 17. Oktober 2003.

[10] im Einzelnen der Handhabung von stillen Reserven, Rückstellungen/ Rücklagen, der Übernahme von Verlusten, der Kapitalbeteiligung, sowie der Zuteilung von Kapitalanteilen.

[11] Präambel der Richtlinie Nr. 90/434, ABI. EG Nr. L 225 vom 23. Juli 1990.

[12] Altenburger, Übersicht über das Recht der Direkten Steuern in der EU, 66.

[13] Sapusek, Analyse der Steuerharmonisierung in der europäischen Union, 959.

[14] Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, 168.

[15] Endres, in: Jacobs/Spengel (Hrsg.), Aspekte der Unternehmensbesteuerung, 183 (187).

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Der Einfluss der EU-Fusionsrichtlinie auf unternehmerische Entscheidungen
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Betriebswirtschaft)
Veranstaltung
Unternehmen in Europa
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
19
Katalognummer
V34612
ISBN (eBook)
9783638347846
ISBN (Buch)
9783638902014
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Seminararbeit befasst sich sowohl mit der Historie der EG-Richtlinie 90/434, der so genannten EG-Fusionsrichtlinie, als auch der Koordinierungsbestrebungen im Steuersystem der EG, die mit ihr verfolgt werden. Weiterhin folgen eine Beschreibung der Richtlinie und eine Abhandlung zu deren Umsetzung, sowie ein abschließender Abschnitt zum Einfluss auf Entscheidungen in Unternehmen. Hier soll u.a. dargestellt werden, welche Möglichkeiten die Richtlinie Unternehmen eröffnet.
Schlagworte
Einfluss, EU-Fusionsrichtlinie, Entscheidungen, Unternehmen, Europa
Arbeit zitieren
Dipl. Wirtschaftsing. Guido Krebs (Autor:in), 2004, Der Einfluss der EU-Fusionsrichtlinie auf unternehmerische Entscheidungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34612

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